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Praxisleitfaden - Wassertourismus in Deutschland

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5. Planung wassertouristischer Anlagen<br />

5.2 Erforderliche Genehmigungen<br />

und Verfahren<br />

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass für Baumaßnahmen<br />

zur Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung<br />

e<strong>in</strong>er wassertouristischen Anlage e<strong>in</strong>e Genehmigung<br />

erforderlich ist. Für größere Vorhaben kann<br />

e<strong>in</strong> mehrgestuftes Planungsverfahren notwendig se<strong>in</strong>.<br />

Die Genehmigung zur Errichtung wassertouristischer<br />

Anlagen wird<br />

ƒ bei gewöhnlichen Bauvorhaben durch die<br />

Baugenehmigung und<br />

ƒ bei größeren Vorhaben durch Planfeststellung<br />

erteilt.<br />

Beide Verfahren entfalten e<strong>in</strong>e formelle Konzentrationswirkung,<br />

d. h. andere behördliche Genehmigungen,<br />

Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen oder<br />

Zustimmungen müssen bis auf wenige Ausnahmen<br />

nicht gesondert e<strong>in</strong>geholt werden.<br />

Bei Maßnahmen, die im E<strong>in</strong>zelfall ke<strong>in</strong>er Baugenehmigungspflicht<br />

unterliegen, wie dies beim Bau<br />

kle<strong>in</strong>erer Stege der Fall se<strong>in</strong> kann, müssen dennoch<br />

alle das Vorhaben berührenden öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften beachtet werden. Hierzu zählen<br />

beispielsweise die Bestimmungen der Landesbauordnung,<br />

des Baugesetzbuchs, des Natur- und Landschaftsrechts,<br />

des Wasserrechts, des Straßen- und<br />

Wegerechts sowie die Inhalte der Bebauungspläne<br />

oder sonstige als kommunale Satzung erlassene<br />

örtliche Bauvorschriften. Das heißt, dass <strong>in</strong> solchen<br />

Fällen durch den Bauherrn die erforderlichen<br />

Erlaubnisse und Genehmigungen separat e<strong>in</strong>geholt<br />

werden und vor Baubeg<strong>in</strong>n vorliegen müssen.<br />

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen,<br />

dem Genehmigungsverfahren weitere Verfahren<br />

voranzuschalten:<br />

ƒ bei größeren Vorhaben e<strong>in</strong> Raumordnungsverfahren<br />

(ROV),<br />

ƒ sowie bei Maßnahmen, für welche die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Kommune erst geschaffen werden müssen, e<strong>in</strong><br />

Bauleitplanverfahren.<br />

L<strong>in</strong>ktipp<br />

In der Arbeitshilfe Bebauungsplanung unter<br />

ƒ www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/<br />

4055/Arbeitshilfe-Bebauungsplanung_<br />

Ergänzung 4.pdf<br />

s<strong>in</strong>d unter B 16.1 (Seite 50) die Möglichkeiten beschrieben,<br />

die touristische Nutzung von Gewässern, z. B.<br />

den Bau von Sportboothäfen oder e<strong>in</strong>zelnen Steganlagen,<br />

<strong>in</strong> der Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />

Weitere Genehmigungen, die je nach Art und<br />

Umfang sowie Standort der geplanten Maßnahme<br />

entweder <strong>in</strong> die o. g. Verfahren <strong>in</strong>tegriert s<strong>in</strong>d oder<br />

separat e<strong>in</strong>geholt werden müssen, s<strong>in</strong>d:<br />

ƒ die wasserrechtliche Genehmigung (für Errichtung,<br />

Veränderung, Betrieb von Anlagen,<br />

Ansprechpartner <strong>in</strong> der Regel die Untere<br />

Wasserbehörde beim Landkreis),<br />

47<br />

ƒ die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung<br />

(für Vorhaben an Bundeswasserstraßen,<br />

Ansprechpartner Wasser- und Schifffahrtsämter),<br />

ƒ die immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />

(z. B. für Lackierbetriebe, Ansprechpartner <strong>in</strong> der<br />

Regel Umweltämter beim Landkreis).<br />

L<strong>in</strong>ktipp<br />

Erläuterungen zur strom- und schifffahrtspolizeilichen<br />

Genehmigung e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>es Merkblattes<br />

bietet die Homepage des WSA Bremen:<br />

ƒ www.wsv.de/wsa-hb/service/ssg/<strong>in</strong>dex.html<br />

Ebenfalls <strong>in</strong> die Verfahren <strong>in</strong>tegriert s<strong>in</strong>d Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

(UVP) sowie bei Erfordernis<br />

e<strong>in</strong> FFH-Prüfverfahren. Des Weiteren können verschiedene<br />

naturschutzrechtliche Beschränkungen<br />

und Anforderungen zu beachten se<strong>in</strong>, die ggf. e<strong>in</strong><br />

Ausnahmegenehmigungsverfahren erfordern.

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