Praxisleitfaden - Wassertourismus in Deutschland
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ƒ Besondere Sorgfalt muss Öl- und Treibstoffrückständen<br />
z. B. bei der Betankung bzw. beim Betrieb<br />
e<strong>in</strong>er Wassertankstelle sowie bei der Verwendung<br />
lösungsmittelhaltiger Bootslacke gelten. Es<br />
muss sicher ausgeschlossen werden, dass derartige<br />
Stoffe <strong>in</strong> den Boden oder <strong>in</strong> die Gewässer gelangen,<br />
da bereits kle<strong>in</strong>ste Mengen große Schäden verursachen<br />
können.<br />
Über ihren eigenen unmittelbaren Verantwortungsbereich<br />
h<strong>in</strong>aus sollten es Anlagenbetreiber als ihre<br />
Verpflichtung ansehen, Wassersportler und -touristen<br />
zu e<strong>in</strong>em umweltfreundlichen Verhalten anzuregen.<br />
Hierzu gehört es u. a., auf bestehende Regelungen<br />
und Verbote h<strong>in</strong>zuweisen, wie z. B. auf<br />
ƒ die Schutzvorschriften der Naturschutzgebiete<br />
im Nahbereich der Anlage,<br />
ƒ gegenüber Lärm besonders empf<strong>in</strong>dliche Ökosysteme,<br />
z. B. Brut- und Raststätten,<br />
Abb. 15: ÖkoCheckliste des Deutschen SeglerVerbandes<br />
Standortwahl und Planung<br />
ƒ Möglichkeiten der Nutzung oder Optimierung bereits vorhandener Anlagen<br />
ƒ Wahl alternativer Standorte, wenn damit ökologische Vorteile verbunden s<strong>in</strong>d<br />
ƒ Bevorzugung landseitig erschlossener Standorte<br />
ƒ Anb<strong>in</strong>dung der Hafenanlage an den öffentlichen Nahverkehr<br />
ƒ Schutz benachbarter naturnaher und ökologisch wertvoller Flächen<br />
ƒ Ermittlung der vorhandenen ökologischen Ausstattung vor Detailplanung<br />
ƒ Anpassung der Anlage <strong>in</strong> ihrer Architektur an die Umgebung<br />
ƒ Beachtung des Schutzzwecks evtl. bestehender Schutzgebietsverordnungen<br />
ƒ Vermeidung großflächiger Bodenversiegelung<br />
ƒ Erhaltung naturnaher Uferzonen<br />
ƒ Bereitstellung ausreichender Parkplätze <strong>in</strong> angemessener Entfernung zum Ufer<br />
ƒ gegenüber Befahrung besonders empf<strong>in</strong>dliche Ökosysteme,<br />
z. B. Röhricht- oder Schwimmblattzonen,<br />
ƒ Geschw<strong>in</strong>digkeitsbegrenzungen und ggf. zeitlich<br />
begrenzte Befahrungsverbote,<br />
ƒ e<strong>in</strong>zuhaltende Ruhezeiten <strong>in</strong> der Anlage,<br />
ƒ die Nutzung der bereitgestellten Behälter zur<br />
Mülltrennung.<br />
6. Betrieb von wassertouristischen Anlagen<br />
Dies kann durch Aushänge geschehen, aber auch<br />
durch persönliche Gespräche oder durch andere Maßnahmen,<br />
welche geeignet s<strong>in</strong>d, dem Gast die Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />
der Gewässerlandschaft und die Notwendigkeit<br />
e<strong>in</strong>es umweltgerechten Verhaltens zu verdeutlichen.<br />
Die folgende Checkliste zeigt Möglichkeiten und gibt<br />
Anregungen, wie jeder Hafenbetreiber bei der Planung,<br />
Gestaltung und dem Betrieb se<strong>in</strong>er Anlage die Belange<br />
des Umweltschutzes mit e<strong>in</strong>fließen lassen kann.<br />
Gewässerschutz<br />
ƒ Gestaltung der wasserseitigen Anlagen derart, dass sie bei möglichst vielen W<strong>in</strong>dsituationen von Fahrzeugen<br />
unter Segeln unter möglichst weitgehendem Verzicht auf Motorene<strong>in</strong>satz sicher angefahren werden können<br />
ƒ befestigte Bootswaschplätze mit Re<strong>in</strong>igungswasser-Sammelanlage<br />
ƒ Entsorgungsmöglichkeiten für Bordabfälle und -abwasser<br />
ƒ Verwendung von umweltschonenden Unterwasserfarben<br />
ƒ Bereithalten von Ölabsaugtüchern für den Fall von Öl-Unfällen<br />
ƒ vorrangiger E<strong>in</strong>satz von Elektromotoren<br />
ƒ regelmäßige Wartung <strong>in</strong>sbesondere älterer Bootsmotoren zur Vermeidung unnötiger Emissionen<br />
ƒ Verzicht auf E<strong>in</strong>satz von umweltbelastenden Pflanzenschutzmitteln<br />
Landseitige E<strong>in</strong>richtungen<br />
ƒ Verwendung umweltverträglicher Baustoffe<br />
ƒ Anschluss der Hafenanlage an die öffentliche Abfall- und Abwasserentsorgung<br />
ƒ Vorhandense<strong>in</strong> ausreichender Behälter für Abfälle jeglicher Art<br />
ƒ getrennte Sammelbehälter für Öl- und ölhaltige Rückstände<br />
ƒ Entsorgungsanlagen s<strong>in</strong>d gut kenntlich gemacht und leicht zugänglich<br />
ƒ Vorkehrungen zur Vermeidung von Bodenverschmutzung durch umweltschädliche Stoffe bei Bootsarbeiten an Land<br />
ƒ Vorhalten ausreichender landseitiger Toiletten- und Sanitäranlagen<br />
ƒ Verwendung e<strong>in</strong>heimischer Pflanzen und Gehölze<br />
ƒ Verzicht des E<strong>in</strong>satzes von Herbiziden und Pestiziden u. Ä. bei der Gelände- und Wegepflege<br />
ƒ Vermeidung unnötiger Lärmquellen<br />
ƒ E<strong>in</strong>satz alternativer Energiequellen zur Wärme- und Stromerzeugung<br />
ƒ Sparsamkeit beim Energie- und Wasserverbrauch (Energiesparlampen, Aqua-Stop-Anlagen o. Ä.)<br />
Hafenbetrieb und Umwelt<strong>in</strong>formationen<br />
ƒ Verankerung von Umweltschutzmaßnahmen <strong>in</strong> der Hafenordnung bzw. Vere<strong>in</strong>ssatzung<br />
ƒ Überwachung und Kontrolle des E<strong>in</strong>haltens der Umweltschutzbestimmungen<br />
ƒ Benennung e<strong>in</strong>es Umweltschutzbeauftragten<br />
ƒ Informationstafeln zu Umweltthemen und umweltgerechtem Verhalten<br />
ƒ Telefon mit allen wichtigen Rufnummern für Notfälle<br />
Quelle: www.dsv.org (Pfad: Umwelt/Recht, Umwelt-Tipps)