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pörtschacher zeitung · die nachrichten aus ihrer umgebung

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90. AusgAbe <strong>·</strong> september 2010 pörtschAcher Zeitung <strong>·</strong> Die nAchrichten Aus <strong>ihrer</strong> <strong>umgebung</strong><br />

Neun Wochen Ferien, aber meistens maximal drei bis vier Wochen Urlaub im Betrieb:<br />

Für fast alle Familien mit Schulkindern stellt <strong>die</strong> Betreuung der Kinder nicht nur<br />

eine organisatorische, sondern eine finanzielle Her<strong>aus</strong>forderung dar.<br />

Seit 1. Jänner 2009 gelten neue steuerrechtliche Bestimmungen. Jetzt können<br />

Eltern Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Arbeitnehmerveranlagung<br />

von der Steuer absetzen.<br />

Als Vor<strong>aus</strong>setzung gilt, dass das Kind noch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet<br />

hat und von einer pädagogisch qualifizierten Person in den Sommerferien<br />

betreut wird. Weiters müssen <strong>die</strong> reinen Betreuungskosten in der Rechnung klar<br />

ersichtlich sein.<br />

Nicht abzugsfähig bleiben nach wie vor <strong>die</strong> Kosten für Verpflegung, Unterkunft,<br />

Nachhilfeunterricht oder Sportveranstaltungen. Übrigens abgeschrieben werden<br />

können auch Betreuungskosten unter der Schulzeit.<br />

Genaue Kostenaufschlüsselung<br />

Die Eltern sollten im Ferienhort oder Feriencamp nachfragen, ob sie eine genau<br />

aufgeschlüsselte Rechnung bekommen kön-nen. Dies kann am Jahresende dann<br />

bares Geld bringen. Pro Kalenderjahr können insgesamt bis zu 2.300 Euro an reinen<br />

Be-treuungskosten in Schul- oder Ferienzeit von der Steuer abgesetzt werden.<br />

Wie in den Vorjahren wird auch für <strong>die</strong> Heizperiode<br />

2010/11 eine Heizkostenzuschussaktion durchgeführt.<br />

Einkommensschwache Personen/H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaften<br />

erhalten – unter Bedachtnahme auf <strong>die</strong><br />

nachstehenden Richtlinien - einen einmaligen Heizkostenzuschuss.<br />

Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00<br />

Einkommensgrenze monatl. Euro<br />

Alleinstehende / Alleinerzieher 745,--<br />

H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaften von zwei Personen<br />

(z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) 1.116,--<br />

Zuschlag für jede weitere Person 98,--<br />

Heizkostenzuschuss in Höhe von € 80,00<br />

Einkommensgrenze monatl. Euro<br />

Alleinstehende / Alleinerzieher 1.040,--<br />

„GR Martin Gressl informiert“<br />

Eltern können <strong>die</strong> Betreuung<br />

<strong>ihrer</strong> Kinder steuerlich geltend<br />

machen<br />

Viele Familien greifen für <strong>die</strong> Ferienbetreuung <strong>ihrer</strong> Kinder tief in <strong>die</strong> Tasche.<br />

Einen Teil der Kosten für den Aufenthalt im Ferienlager oder einem Hort können<br />

Eltern unter bestimmten Vor<strong>aus</strong>setzungen bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />

geltend machen.<br />

H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaften von zwei Personen<br />

(z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) 1.430,--<br />

Zuschlag für jede weitere Person 98,--<br />

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Als Einkommen<br />

gelten alle Einkünfte <strong>aus</strong> selbstständiger<br />

oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen,<br />

Leistungen <strong>aus</strong> der Arbeitslosenversicherung, Opferfürsorge,<br />

Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen, Familienzuschüsse<br />

und Lehrlingsentschädigungen sowie<br />

Stipen<strong>die</strong>n. Innerhalb der H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaft sind<br />

alle Einkünfte zusammenzurechnen.<br />

Bei EinkommensbezieherInnen in der Höhe des Ausgleichszulagensrichtsatzes<br />

wird <strong>die</strong> Wohnbeihilfe nach<br />

dem Wohnbauförderungsgesetz nicht als Einkommen<br />

gerechnet, sonst zu 50%.<br />

25<br />

Jugendliche lesen in AK-<br />

Bibliotheken gratis<br />

Das Entlehnen von Me<strong>die</strong>n ist für Kinder und Jugendliche in der AK-Bibliothek<br />

Klagenfurt und in der Alpen-Adria-Mediathek Villach kostenlos. Sie zahlen keine<br />

Gebühr für <strong>die</strong> Lesekarte.<br />

Das Gratislesen gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, <strong>die</strong><br />

entweder schon Leser in den AK-Bibliotheken sind oder als neue Leser eingeschrieben<br />

werden möchten. Sie erhalten <strong>die</strong> Lesekarte ohne <strong>die</strong> dafür notwendige Gebühr in<br />

der Höhe von 5 Euro. Dieses Service der AK Kärnten will damit für Jugendliche alle<br />

Barrieren <strong>aus</strong> dem Weg räumen, <strong>die</strong> dem Lesevergnügen im Wege stehen.<br />

Bei Fragen oder Anregungen bin ich für Euch unter martin.gressl@gmx.at erreichbar.<br />

HEIZKOSTENZUSCHUSSAKTION<br />

DES LANDES KÄRNTEN<br />

Die Anträge für den Heizkostenzuschuss 2010/11<br />

werden vom zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/<br />

Magistrat<br />

den Bürgerbüros des Amtes der Kärntner Landesregierung,<br />

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz<br />

1 und 9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 3 sowie<br />

vom Amt der Kärntner Landesregierung - Abt. 13,<br />

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtaler Straße<br />

1 <strong>aus</strong>gegeben und entgegengenommen.<br />

Antragsfrist: 15.07.2010 - 31.10.2010 (Spätere Antragstellungen<br />

werden nicht berücksichtigt)<br />

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch das<br />

Land Kärnten!<br />

Hinweis: Einkommensnachweise aller H<strong>aus</strong>haltsangehörigen<br />

unbedingt mitbringen.

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