pörtschacher zeitung · die nachrichten aus ihrer umgebung
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90. AusgAbe <strong>·</strong> september 2010 pörtschAcher Zeitung <strong>·</strong> Die nAchrichten Aus <strong>ihrer</strong> <strong>umgebung</strong><br />
Neun Wochen Ferien, aber meistens maximal drei bis vier Wochen Urlaub im Betrieb:<br />
Für fast alle Familien mit Schulkindern stellt <strong>die</strong> Betreuung der Kinder nicht nur<br />
eine organisatorische, sondern eine finanzielle Her<strong>aus</strong>forderung dar.<br />
Seit 1. Jänner 2009 gelten neue steuerrechtliche Bestimmungen. Jetzt können<br />
Eltern Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Arbeitnehmerveranlagung<br />
von der Steuer absetzen.<br />
Als Vor<strong>aus</strong>setzung gilt, dass das Kind noch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet<br />
hat und von einer pädagogisch qualifizierten Person in den Sommerferien<br />
betreut wird. Weiters müssen <strong>die</strong> reinen Betreuungskosten in der Rechnung klar<br />
ersichtlich sein.<br />
Nicht abzugsfähig bleiben nach wie vor <strong>die</strong> Kosten für Verpflegung, Unterkunft,<br />
Nachhilfeunterricht oder Sportveranstaltungen. Übrigens abgeschrieben werden<br />
können auch Betreuungskosten unter der Schulzeit.<br />
Genaue Kostenaufschlüsselung<br />
Die Eltern sollten im Ferienhort oder Feriencamp nachfragen, ob sie eine genau<br />
aufgeschlüsselte Rechnung bekommen kön-nen. Dies kann am Jahresende dann<br />
bares Geld bringen. Pro Kalenderjahr können insgesamt bis zu 2.300 Euro an reinen<br />
Be-treuungskosten in Schul- oder Ferienzeit von der Steuer abgesetzt werden.<br />
Wie in den Vorjahren wird auch für <strong>die</strong> Heizperiode<br />
2010/11 eine Heizkostenzuschussaktion durchgeführt.<br />
Einkommensschwache Personen/H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaften<br />
erhalten – unter Bedachtnahme auf <strong>die</strong><br />
nachstehenden Richtlinien - einen einmaligen Heizkostenzuschuss.<br />
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,00<br />
Einkommensgrenze monatl. Euro<br />
Alleinstehende / Alleinerzieher 745,--<br />
H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaften von zwei Personen<br />
(z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) 1.116,--<br />
Zuschlag für jede weitere Person 98,--<br />
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 80,00<br />
Einkommensgrenze monatl. Euro<br />
Alleinstehende / Alleinerzieher 1.040,--<br />
„GR Martin Gressl informiert“<br />
Eltern können <strong>die</strong> Betreuung<br />
<strong>ihrer</strong> Kinder steuerlich geltend<br />
machen<br />
Viele Familien greifen für <strong>die</strong> Ferienbetreuung <strong>ihrer</strong> Kinder tief in <strong>die</strong> Tasche.<br />
Einen Teil der Kosten für den Aufenthalt im Ferienlager oder einem Hort können<br />
Eltern unter bestimmten Vor<strong>aus</strong>setzungen bei der Arbeitnehmerveranlagung<br />
geltend machen.<br />
H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaften von zwei Personen<br />
(z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften) 1.430,--<br />
Zuschlag für jede weitere Person 98,--<br />
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Als Einkommen<br />
gelten alle Einkünfte <strong>aus</strong> selbstständiger<br />
oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen,<br />
Leistungen <strong>aus</strong> der Arbeitslosenversicherung, Opferfürsorge,<br />
Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen, Familienzuschüsse<br />
und Lehrlingsentschädigungen sowie<br />
Stipen<strong>die</strong>n. Innerhalb der H<strong>aus</strong>haltsgemeinschaft sind<br />
alle Einkünfte zusammenzurechnen.<br />
Bei EinkommensbezieherInnen in der Höhe des Ausgleichszulagensrichtsatzes<br />
wird <strong>die</strong> Wohnbeihilfe nach<br />
dem Wohnbauförderungsgesetz nicht als Einkommen<br />
gerechnet, sonst zu 50%.<br />
25<br />
Jugendliche lesen in AK-<br />
Bibliotheken gratis<br />
Das Entlehnen von Me<strong>die</strong>n ist für Kinder und Jugendliche in der AK-Bibliothek<br />
Klagenfurt und in der Alpen-Adria-Mediathek Villach kostenlos. Sie zahlen keine<br />
Gebühr für <strong>die</strong> Lesekarte.<br />
Das Gratislesen gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, <strong>die</strong><br />
entweder schon Leser in den AK-Bibliotheken sind oder als neue Leser eingeschrieben<br />
werden möchten. Sie erhalten <strong>die</strong> Lesekarte ohne <strong>die</strong> dafür notwendige Gebühr in<br />
der Höhe von 5 Euro. Dieses Service der AK Kärnten will damit für Jugendliche alle<br />
Barrieren <strong>aus</strong> dem Weg räumen, <strong>die</strong> dem Lesevergnügen im Wege stehen.<br />
Bei Fragen oder Anregungen bin ich für Euch unter martin.gressl@gmx.at erreichbar.<br />
HEIZKOSTENZUSCHUSSAKTION<br />
DES LANDES KÄRNTEN<br />
Die Anträge für den Heizkostenzuschuss 2010/11<br />
werden vom zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/<br />
Magistrat<br />
den Bürgerbüros des Amtes der Kärntner Landesregierung,<br />
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz<br />
1 und 9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 3 sowie<br />
vom Amt der Kärntner Landesregierung - Abt. 13,<br />
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtaler Straße<br />
1 <strong>aus</strong>gegeben und entgegengenommen.<br />
Antragsfrist: 15.07.2010 - 31.10.2010 (Spätere Antragstellungen<br />
werden nicht berücksichtigt)<br />
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch das<br />
Land Kärnten!<br />
Hinweis: Einkommensnachweise aller H<strong>aus</strong>haltsangehörigen<br />
unbedingt mitbringen.