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JK Wohnbau Geschäftsbericht 2009 - JK Wohnbau AG

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ifric 17 „sachdividenden an eigentümer“<br />

Diese interpretation regelt die bilanzielle behandlung von sachausschüttungen. Danach hat ein unternehmen die<br />

auszuschüttende Dividende mit dem beizulegenden Zeitwert der auszukehrenden Vermögenswerte zu bewerten<br />

und den unterschiedsbetrag zwischen der Dividende und dem buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte erfolgswirksam<br />

zu erfassen. Der <strong>JK</strong> <strong>Wohnbau</strong> Konzern erwartet aus der verpflichtenden anwendung keine auswirkungen<br />

auf den Konzernabschluss.<br />

ifric 19 „tilgung finanzieller verbindlichkeiten durch eigenkapitalinstrumente“<br />

Diese interpretation regelt, dass eigenkapitalinstrumente, die zur vollständigen oder partiellen tilgung einer finanziellen<br />

Verbindlichkeit an Kreditgeber ausgegeben werden, als „gezahltes entgelt“ anzusehen sind und der<br />

Kreditnehmer somit die finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder teilweise auszubuchen hat. Weiterhin enthalten<br />

sind im Wesentlichen regelungen zur bewertung dieser eigenkapitalinstrumente sowie zur bilanzierung und<br />

ausbuchung der Verbindlichkeit. Der <strong>JK</strong> <strong>Wohnbau</strong> Konzern erwartet aus der verpflichtenden anwendung keine<br />

auswirkungen auf den Konzernabschluss.<br />

überarbeiteter ifrs 3 „unternehmenszusammenschlüsse“<br />

Die wesentlichen änderungen betreffen insbesondere die einführung eines Wahlrechts bei der bewertung von<br />

Minderheitsanteilen zwischen der erfassung mit dem anteiligen identifizierbaren nettovermögen (sog. Purchased-<br />

Goodwill-Methode) und der sog. full-Goodwill-Methode, wonach der gesamte, auch auf die Minderheitsgesellschafter<br />

entfallende teil des Geschäfts- oder firmenwertes des erworbenen unternehmens zu erfassen ist. Weiterhin<br />

sind die erfolgswirksame neubewertung bereits bestehender beteiligungsanteile bei erstmaliger erlangung<br />

der beherrschung (sukzessiver unternehmenserwerb), die zwingende berücksichtigung einer Gegenleistung, die<br />

an das eintreten künftiger ereignisse geknüpft ist, zum erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame behandlung<br />

von transaktionskosten hervorzuheben. Die Übergangsbestimmungen sehen eine prospektive anwendung der<br />

neuregelung vor. für Vermögenswerte und schulden, die aus unternehmenszusammenschlüssen vor der erstmaligen<br />

anwendung des neuen standards resultieren, ergeben sich keine änderungen.<br />

überarbeiteter ias 39 „finanzinstrumente, ansatz und bewertung“<br />

Das iasb hat am 31. Juli 2008 ergänzungen zu ias 39 veröffentlicht. Die ergänzungen sind in einem Dokument mit<br />

dem titel „eligible hedged items“ zusammengefasst. Darin wird konkretisiert, wie die ias 39 enthaltenen Prinzipien<br />

zur abbildung von sicherungen (hedge accounting) auf zwei konkrete situationen anzuwenden sind: bei einem<br />

einseitigen risiko in bezug auf ein gesichertes Grundgeschäft und bei inflation in einem finanziell gesicherten<br />

Grundgeschäft. Die änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli <strong>2009</strong> beginnen.<br />

eine vorzeitige anwendung ist zulässig. Der <strong>JK</strong> <strong>Wohnbau</strong> Konzern erwartet aus der verpflichtenden anwendung<br />

keine auswirkungen auf den Konzernabschluss.<br />

soweit standards und interpretationen für diesen abschluss relevant waren, hat eine anwendung stattgefunden.<br />

umstrukturierung des ifrs 1<br />

Das iasb hat am 27. november 2008 die überarbeitete Version von ifrs 1 veröffentlicht. Der inhalt des standards<br />

bleibt unverändert. Die änderungen betreffen ausschließlich den formalen aufbau von ifrs 1. hierzu werden die<br />

allgemeinen von den spezifischen regelungen des standards getrennt. Zahlreiche änderungen anderer standards<br />

und neue standards hatten den 2003 herausgegebenen ifrs 1 zunehmend komplexer und unübersichtlicher gemacht.<br />

im geänderten ifrs 1 sind im hauptteil die allgemeinen regelungen wie beispielsweise anwendungsbereich,<br />

allgemeine ansatz- und bewertungsvorschriften zusammengefasst, während die spezifischen regeln zur<br />

befreiung und ausnahmen von regelungen einzelner ifrs in den verschiedenen anhängen am ende von ifrs 1<br />

dargestellt werden. Durch die neue struktur sollen Klarheit und anwendbarkeit des ifrs 1 verbessert werden. Der<br />

überarbeitete ifrs 1 ersetzt den gegenwärtigen ifrs 1 und ist anwendbar für unternehmen, die ab dem 1. Januar<br />

<strong>2009</strong> erstmalig einen ifrs-abschluss erstellen. eine frühere anwendung ist zulässig. Der geänderte standard hat<br />

keine auswirkungen auf den Konzernabschluss des unternehmens.

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