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JK Wohnbau Geschäftsbericht 2009 - JK Wohnbau AG

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eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung<br />

erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle<br />

Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht<br />

oder werden die bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher austausch<br />

oder eine solche änderung als ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und ansatz einer neuen Verbindlichkeit<br />

behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.<br />

finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert, sodass nur der nettobetrag in der<br />

bilanz ausgewiesen wird, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein rechtsanspruch besteht, die erfassten beträge<br />

miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den ausgleich auf nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit<br />

der realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.<br />

bankverbindlichkeiten werden mit forderungen gegen dieselbe bank verrechnet, wenn die forderungen den Verbindlichkeiten<br />

durch abtretung als sicherheit dienen und die fälligkeiten der forderungen und Verbindlichkeiten<br />

nahezu identisch sind.<br />

Derivative Geschäfte werden unabhängig von ihrem erwerbszweck als handelsbestand („held for trading“)<br />

und damit als „zum beizulegenden Zeitwert durch Gewinn und Verlust zu bewerten“ kategorisiert. sofern eine<br />

sicherungsbeziehung zwischen einem Derivat und einem originären finanzinstrument erstellt wird, wird das<br />

sicherungsderivat der Position „derivative Geschäfte in sicherungsbeziehungen“ zugeordnet. Derzeit nutzt die <strong>JK</strong><br />

<strong>Wohnbau</strong> keine sicherungsbeziehungen. Derivative Geschäfte wurden mit ausnahme eingebetteter Derivate nicht<br />

abgeschlossen.<br />

eingebettete Derivate sind nach ias 39 zu unterscheiden in trennungspflichtige und nicht trennungspflichtige<br />

eingebettete Derivate. Das wesentliche Kriterium, das zu einer trennungspflicht führt, ist die ungleichheit der zu<br />

Grunde liegenden risiken im basisvertrag und dem Derivat. nicht zu trennen sind dabei Derivate, die eng verwandte<br />

risiken („closely related“) zum basisvertrag aufweisen. Die <strong>JK</strong> <strong>Wohnbau</strong> untersucht neu zugehende finanzinstrumente<br />

auf enthaltene eingebettete Derivate und prüft gegebenenfalls die trennungspflicht dieser Derivate.<br />

trennungspflichtige eingebettete Derivate werden von ihrem originären finanzinstrument getrennt und separat<br />

bilanziert. nach einzelfallentscheidung können das Derivat und das zugehörige Grundgeschäft als Gesamtvertrag<br />

auch als zum beizulegenden Zeitwert durch Gewinn und Verlust zu bewerten designiert werden („fair-Value-option“).<br />

für die trennung der eingebetteten Derivate ermittelt die <strong>JK</strong> <strong>Wohnbau</strong> den beizulegenden Zeitwert des Derivats<br />

und bucht diesen als anschaffungsnebenkosten oder Kaufpreisminderungen von den anschaffungskosten des<br />

basisgeschäfts ein. sofern der Zeitwert des Derivats bei Zugang unwesentlich ist, verzichtet die <strong>JK</strong> <strong>Wohnbau</strong> aus<br />

Wesentlichkeitsgründen auf die explizite Darstellung. Die unwesentlichkeit des Zeitwertes des eingebetteten Derivates<br />

wird in der folge jährlich überprüft, die Überprüfung zum 31. Dezember <strong>2009</strong> ergab keinen handlungsbedarf.<br />

Leasingverhältnisse<br />

Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem eigentum verbundenen risiken und chancen eines<br />

Vermögenswerts bei dem Leasinggeber liegen, werden als operatives Leasingverhältnis klassifiziert. Die geleisteten<br />

Leasingzahlungen werden direkt erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung als aufwand erfasst.<br />

klassifizierung des gesellschaftskapitals bei personenhandelsgesellschaften<br />

finanzinstrumente, die für den halter einen anspruch auf rückzahlung des der Gesellschaft zur Verfügung gestellten<br />

Kapitals begründen, sind gemäß ias 32 als fremdkapital zu klassifizieren. Die tochterunternehmen der <strong>JK</strong><br />

<strong>Wohnbau</strong> Gmbh sind in der regel in der rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft organisiert, bei der durch<br />

den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden kann, dass Gesellschafter kündigen und so die Gesellschaft<br />

zur auszahlung von abfindungsguthaben verpflichten. Die bei Gesellschaften anderer rechtsform ansonsten im<br />

konzern-anhang<br />

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