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JK Wohnbau Geschäftsbericht 2009 - JK Wohnbau AG

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überarbeiteter ifrs 2 „anteilsbasierte vergütung mit barausgleich“<br />

Das iasb hat am 18. Juni <strong>2009</strong> änderungen an ifrs 2 zur bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit barausgleich<br />

veröffentlicht. erhält demnach ein unternehmen im rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung<br />

Güter oder Dienstleistungen, so hat das unternehmen künftig diese Güter oder Dienstleistungen zu bilanzieren.<br />

Dabei spielt es keine rolle, welches unternehmen im Konzern die korrespondierende Verpflichtung erfüllt und<br />

ob diese in bar oder in anteilen beglichen wird. Die änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Januar.2010 beginnen, anzuwenden. eine vorzeitige anwendung ist möglich. Die erstmalige anwendung dieses<br />

geänderten standards wird keine auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.<br />

überarbeiteter ifrs 1 „zusätzliche ausnahmen für die erstmalige anwendung der ifrs“<br />

Die am 23. Juli <strong>2009</strong> veröffentlichten änderungen an ifrs 1 betreffen die retrospektive anwendung von ifrs in<br />

besonderen situationen und sollen sicherstellen, dass unternehmen bei der umstellung auf ifrs keine unverhältnismäßig<br />

hohen Kosten entstehen. Konkret befreien die änderungen unternehmen der Öl- und Gas-industrie, die<br />

unter nationalen rechnungslegungsvorschriften explorations- und entwicklungskosten für objekte in der entwicklungs-<br />

oder Produktionsphase in einer geographischen region zusammengefasst in cost centern erfasst haben,<br />

von der vollständigen retrospektiven anwendung der ifrs auf die betreffenden Öl- und Gas-Vermögenswerte.<br />

Weiterhin befreien die änderungen auch unternehmen mit bestehenden Leasing-Verträgen von der neubeurteilung<br />

dieser Verträge im hinblick auf deren Klassifizierung gemäß ifric 4 „feststellung, ob eine Vereinbarung<br />

ein Leasingverhältnis enthält“, falls zu einem früheren bilanzstichtag bereits eine beurteilung nach nationalen<br />

rechnungslegungsvorschriften erfolgte, die den regelungen des ifric 4 vergleichbar sind. Die änderungen sind<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden. eine vorzeitige anwendung ist<br />

möglich. Die erstmalige anwendung dieses geänderten standards wird voraussichtlich keine auswirkungen auf<br />

den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.<br />

überarbeiteter ifrs 1 „Limited exemption from comparative ifrs 7 disclosures for first-time adopters“<br />

Der iasb hat am 28. Januar 2010 eine geringfügige änderung des ifrs 1 „erstmalige anwendung der international<br />

financial reporting standards“ veröffentlicht. Die änderung mit dem titel Limited exemption from comparative<br />

ifrs 7 Disclosures for first-time adopters bringt ifrs-erstanwendern eine erleichterung bei der erstmaligen<br />

umsetzung jener Zusatzangabepflichten, die im März <strong>2009</strong> in ifrs 7 neu aufgenommen wurden. hiermit wird<br />

sichergestellt, dass auch erstanwender der ifrs von den Übergangsregeln zur anwendung des geänderten ifrs 7<br />

profitieren. ifrs 7 ist erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Juli 2010 beginnen, verpflichtend anzuwenden.<br />

eine frühere anwendung ist möglich. Die erstmalige anwendung wird keine auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />

der Gesellschaft haben.<br />

überarbeiteter ias 32 „finanzinstrumente: darstellung, klassifizierung von bezugsrechten“<br />

Das iasb hat am 8. september <strong>2009</strong> änderungen an ias 32 zur Klassifizierung von bezugsrechten veröffentlicht.<br />

Der standard klärt dabei solche fälle, in denen bezugsrechte auf eine von der funktionalen Währung abweichenden<br />

Währung des unternehmens lauten. bisher wurden solche rechte als derivative finanzverbindlichkeiten<br />

qualifiziert. nach der neuen regelung sind solche rechte unter bestimmten Voraussetzungen als eigenkapital<br />

einzustufen, unabhängig von der festgelegten Währung des ausübungspreises. Die neue änderung umfasst nur<br />

solche bezugsrechte, bei denen eine feste anzahl der zu beziehenden instrumente und ein fixer fremdwährungsbetrag<br />

zuvor vereinbart wurden und wenn dieses recht allen bisherigen inhabern von eigenkapitaltiteln derselben<br />

Klasse proportional gewährt wird. Die änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. februar 2010<br />

beginnen, anzuwenden. eine vorzeitige anwendung ist möglich. Die erstmalige anwendung wird voraussichtlich<br />

keine auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.<br />

konzern-anhang<br />

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