JK Wohnbau Geschäftsbericht 2009 - JK Wohnbau AG
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überarbeiteter ifrs 2 „anteilsbasierte vergütung mit barausgleich“<br />
Das iasb hat am 18. Juni <strong>2009</strong> änderungen an ifrs 2 zur bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit barausgleich<br />
veröffentlicht. erhält demnach ein unternehmen im rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung<br />
Güter oder Dienstleistungen, so hat das unternehmen künftig diese Güter oder Dienstleistungen zu bilanzieren.<br />
Dabei spielt es keine rolle, welches unternehmen im Konzern die korrespondierende Verpflichtung erfüllt und<br />
ob diese in bar oder in anteilen beglichen wird. Die änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Januar.2010 beginnen, anzuwenden. eine vorzeitige anwendung ist möglich. Die erstmalige anwendung dieses<br />
geänderten standards wird keine auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.<br />
überarbeiteter ifrs 1 „zusätzliche ausnahmen für die erstmalige anwendung der ifrs“<br />
Die am 23. Juli <strong>2009</strong> veröffentlichten änderungen an ifrs 1 betreffen die retrospektive anwendung von ifrs in<br />
besonderen situationen und sollen sicherstellen, dass unternehmen bei der umstellung auf ifrs keine unverhältnismäßig<br />
hohen Kosten entstehen. Konkret befreien die änderungen unternehmen der Öl- und Gas-industrie, die<br />
unter nationalen rechnungslegungsvorschriften explorations- und entwicklungskosten für objekte in der entwicklungs-<br />
oder Produktionsphase in einer geographischen region zusammengefasst in cost centern erfasst haben,<br />
von der vollständigen retrospektiven anwendung der ifrs auf die betreffenden Öl- und Gas-Vermögenswerte.<br />
Weiterhin befreien die änderungen auch unternehmen mit bestehenden Leasing-Verträgen von der neubeurteilung<br />
dieser Verträge im hinblick auf deren Klassifizierung gemäß ifric 4 „feststellung, ob eine Vereinbarung<br />
ein Leasingverhältnis enthält“, falls zu einem früheren bilanzstichtag bereits eine beurteilung nach nationalen<br />
rechnungslegungsvorschriften erfolgte, die den regelungen des ifric 4 vergleichbar sind. Die änderungen sind<br />
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden. eine vorzeitige anwendung ist<br />
möglich. Die erstmalige anwendung dieses geänderten standards wird voraussichtlich keine auswirkungen auf<br />
den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.<br />
überarbeiteter ifrs 1 „Limited exemption from comparative ifrs 7 disclosures for first-time adopters“<br />
Der iasb hat am 28. Januar 2010 eine geringfügige änderung des ifrs 1 „erstmalige anwendung der international<br />
financial reporting standards“ veröffentlicht. Die änderung mit dem titel Limited exemption from comparative<br />
ifrs 7 Disclosures for first-time adopters bringt ifrs-erstanwendern eine erleichterung bei der erstmaligen<br />
umsetzung jener Zusatzangabepflichten, die im März <strong>2009</strong> in ifrs 7 neu aufgenommen wurden. hiermit wird<br />
sichergestellt, dass auch erstanwender der ifrs von den Übergangsregeln zur anwendung des geänderten ifrs 7<br />
profitieren. ifrs 7 ist erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Juli 2010 beginnen, verpflichtend anzuwenden.<br />
eine frühere anwendung ist möglich. Die erstmalige anwendung wird keine auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />
der Gesellschaft haben.<br />
überarbeiteter ias 32 „finanzinstrumente: darstellung, klassifizierung von bezugsrechten“<br />
Das iasb hat am 8. september <strong>2009</strong> änderungen an ias 32 zur Klassifizierung von bezugsrechten veröffentlicht.<br />
Der standard klärt dabei solche fälle, in denen bezugsrechte auf eine von der funktionalen Währung abweichenden<br />
Währung des unternehmens lauten. bisher wurden solche rechte als derivative finanzverbindlichkeiten<br />
qualifiziert. nach der neuen regelung sind solche rechte unter bestimmten Voraussetzungen als eigenkapital<br />
einzustufen, unabhängig von der festgelegten Währung des ausübungspreises. Die neue änderung umfasst nur<br />
solche bezugsrechte, bei denen eine feste anzahl der zu beziehenden instrumente und ein fixer fremdwährungsbetrag<br />
zuvor vereinbart wurden und wenn dieses recht allen bisherigen inhabern von eigenkapitaltiteln derselben<br />
Klasse proportional gewährt wird. Die änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. februar 2010<br />
beginnen, anzuwenden. eine vorzeitige anwendung ist möglich. Die erstmalige anwendung wird voraussichtlich<br />
keine auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.<br />
konzern-anhang<br />
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