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Der Waldentwicklungsplan - Nationalpark Berchtesgaden - Bayern

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Korrektur der forstlichen Verwaltungsgrenzen<br />

Da im Inneren des <strong>Nationalpark</strong>s keine mit Farbe sichtbaren Verwaltungsgrenzen (Distrikte,<br />

Abteilungen, Unterabteilungen) an Bäumen zulässig sind, ist es wichtig, dass diese sich<br />

möglichst an eindeutigen topographischen Merkmalen orientieren.<br />

In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Weihenstephan wurden die Verwaltungsgrenzen der<br />

Waldorte (Distrikte, Abteilungen) anhand der digitalen, entzerrten und georeferenzierten<br />

Luftbilder von 1997 überprüft und an eindeutig luftbildsichtbare Grenzverläufe angepasst. Die<br />

alten Unterabteilungsgrenzen wurden aufgelöst und neue Unterabteilungen nach den im<br />

<strong>Nationalpark</strong>plan (2001) festgelegten Zonen (permanente Pflegezone, temporäre Pflegezone,<br />

Kernzone) ausgeschieden. Somit sind in einer Abteilung maximal 3 Unterabteilungen enthalten<br />

und jede Unterabteilung entspricht einer anderen Zone.<br />

Die Dokumentation der korrigierten Verwaltungsgrenzen (Distrikt- und Abteilungsgrenzen)<br />

gegenüber dem bisherigen Datensatz ist an einem Ausschnitt in Abbildung 23 beispielhaft<br />

dargestellt. Daraus ist klar ersichtlich, dass es sich nicht um „neue“ Grenzen, sondern um eine<br />

der Realität nähere Darstellung der Grenzen, mit der zur Zeit verfügbaren digitalen Technik,<br />

handelt. Die alten Unterabteilungsgrenzen sind nicht eingezeichnet.<br />

Die aktualisierten Verwaltungsgrenzen wurden anschließend in alle Karten die bei der<br />

<strong>Waldentwicklungsplan</strong>ung verwendet wurden eingearbeitet.<br />

Korrektur von weiteren benötigten Karten an die neuen Grenzen<br />

In die Waldplanung fließen vielfältige Informationen aus verschiedenen Quellen wie<br />

Waldinventur, Bestandeschronik, Luftbild basierte Biotop- und Nutzungskartierung,<br />

Standortkartierung u.a. ein. Um diese Informationen mit dem GIS optimal für die Planung<br />

nutzen zu können, müssen sich die entsprechenden Geometrien für das Planungsgebiet decken.<br />

Durch die Verschneidung der neuen Außengrenzen mit den „alten“ Karten können im<br />

Grenzbereich Polygone ohne vollständige Informationen entstehen. Aus diesem Grunde wurden<br />

diese Karten auf die neuen Außengrenzen aktualisiert.<br />

Flächen und Eigentumsänderungen<br />

In der vorherigen Planungsperiode wurden nach und nach auch die juristisch-rechtlichen Schritte<br />

für die einheitliche Verwaltung der Flächen durch die Untere Forstbehörde des <strong>Nationalpark</strong>s<br />

vollzogen. So sind von der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen,<br />

die Wasserflächen der 3 Seen (Schwarzsee, Grünsee und Funtensee) sowie einer Reihe von<br />

Bächen die de facto seit der Gründung des <strong>Nationalpark</strong>s von der Unteren Forstbehörde<br />

flächenmäßig verwaltet wurden, zu der Unteren Forstbehörde des <strong>Nationalpark</strong>s übergegangen.<br />

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