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Der Waldentwicklungsplan - Nationalpark Berchtesgaden - Bayern

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Allen Mitwirkenden möchte ich auch an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit die zu dem<br />

Gelingen des Projektes geführt hat danken. Mein Dank auch an Frau Margret Möges die als<br />

Forstreferendarin zeitweise am Projekt mitgearbeitet hat, sowie Allen die in irgend einer<br />

Weise zum Gelingen des Projektes beigetragen haben.<br />

2. Verfügbare Informationen und Vorgaben<br />

Kartierungen und Inventuren<br />

Als Grundlagen für die Erstellung des <strong>Waldentwicklungsplan</strong>s standen im <strong>Nationalpark</strong> die<br />

Standorttypenkarte (KONNERT, 2001), die Waldinventurdaten von 1997 (KONNERT,<br />

2000), die CIR-Typenkartierung der Luftbilder von 1997 (KIAS & al., 2001 und 2003) sowie<br />

die Waldchronikeinträge der letzten Planungsperiode (1987-2001) zur Verfügung.<br />

Waldbaugrundsätze für den <strong>Nationalpark</strong><br />

Von der Unteren Forstbehörde des <strong>Nationalpark</strong>s und unter Mitwirkung der Forstdirektion<br />

Oberbayern-Schwaben und der <strong>Nationalpark</strong>verwaltung wurden folgende Waldbaugrundsätze<br />

für den <strong>Nationalpark</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> als Planungsvorgabe entwickelt:<br />

1. <strong>Der</strong> Wald soll – wie alle anderen Ökosysteme im <strong>Nationalpark</strong> auch –<br />

grundsätzlich der natürlichen Entwicklung überlassen werden.<br />

2. Waldbauliche Eingriffe bleiben auf die permanente Pflegezone und (innerhalb<br />

dieser) auf naturferne (nicht standortgemäße) Bestände beschränkt und<br />

konzentrieren sich insbesondere auf (fast) reine Fichtenbestände.<br />

3. Soweit eine natürliche Entwicklung negative Folgen (z.B. durch Borkenkäfer<br />

oder Lawinen) für anliegende Privatwälder und andere private Besitzungen<br />

hätte, sind die Bestände entsprechend waldbaulich zu behandeln bzw. zu<br />

sanieren.<br />

4. Eine Waldbehandlung im <strong>Nationalpark</strong> hat keine erwerbswirtschaftliche<br />

Zielsetzung. Soweit Eingriffe nötig sind, zielen sie ausschließlich auf die<br />

Wiederherstellung standortsheimischer Waldgesellschaften und auf die Stabilität<br />

der Bestände.<br />

5. Alle Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft auf dem jeweiligen Standort<br />

sollen in den Beständen vertreten sein und müssen in der Lage sein, sich<br />

natürlich ohne Zaunschutz verjüngen zu können.<br />

6. Die Anteile der Baumarten am Verjüngungsziel werden nicht fixiert, sondern der<br />

natürlichen Mischungsregulierung überlassen. <strong>Der</strong> Mindestanteil der für den<br />

Charakter der jeweiligen Waldgesellschaft typischen Baumart wird festgelegt.<br />

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