Der Waldentwicklungsplan - Nationalpark Berchtesgaden - Bayern
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Allen Mitwirkenden möchte ich auch an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit die zu dem<br />
Gelingen des Projektes geführt hat danken. Mein Dank auch an Frau Margret Möges die als<br />
Forstreferendarin zeitweise am Projekt mitgearbeitet hat, sowie Allen die in irgend einer<br />
Weise zum Gelingen des Projektes beigetragen haben.<br />
2. Verfügbare Informationen und Vorgaben<br />
Kartierungen und Inventuren<br />
Als Grundlagen für die Erstellung des <strong>Waldentwicklungsplan</strong>s standen im <strong>Nationalpark</strong> die<br />
Standorttypenkarte (KONNERT, 2001), die Waldinventurdaten von 1997 (KONNERT,<br />
2000), die CIR-Typenkartierung der Luftbilder von 1997 (KIAS & al., 2001 und 2003) sowie<br />
die Waldchronikeinträge der letzten Planungsperiode (1987-2001) zur Verfügung.<br />
Waldbaugrundsätze für den <strong>Nationalpark</strong><br />
Von der Unteren Forstbehörde des <strong>Nationalpark</strong>s und unter Mitwirkung der Forstdirektion<br />
Oberbayern-Schwaben und der <strong>Nationalpark</strong>verwaltung wurden folgende Waldbaugrundsätze<br />
für den <strong>Nationalpark</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> als Planungsvorgabe entwickelt:<br />
1. <strong>Der</strong> Wald soll – wie alle anderen Ökosysteme im <strong>Nationalpark</strong> auch –<br />
grundsätzlich der natürlichen Entwicklung überlassen werden.<br />
2. Waldbauliche Eingriffe bleiben auf die permanente Pflegezone und (innerhalb<br />
dieser) auf naturferne (nicht standortgemäße) Bestände beschränkt und<br />
konzentrieren sich insbesondere auf (fast) reine Fichtenbestände.<br />
3. Soweit eine natürliche Entwicklung negative Folgen (z.B. durch Borkenkäfer<br />
oder Lawinen) für anliegende Privatwälder und andere private Besitzungen<br />
hätte, sind die Bestände entsprechend waldbaulich zu behandeln bzw. zu<br />
sanieren.<br />
4. Eine Waldbehandlung im <strong>Nationalpark</strong> hat keine erwerbswirtschaftliche<br />
Zielsetzung. Soweit Eingriffe nötig sind, zielen sie ausschließlich auf die<br />
Wiederherstellung standortsheimischer Waldgesellschaften und auf die Stabilität<br />
der Bestände.<br />
5. Alle Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft auf dem jeweiligen Standort<br />
sollen in den Beständen vertreten sein und müssen in der Lage sein, sich<br />
natürlich ohne Zaunschutz verjüngen zu können.<br />
6. Die Anteile der Baumarten am Verjüngungsziel werden nicht fixiert, sondern der<br />
natürlichen Mischungsregulierung überlassen. <strong>Der</strong> Mindestanteil der für den<br />
Charakter der jeweiligen Waldgesellschaft typischen Baumart wird festgelegt.<br />
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