Der Waldentwicklungsplan - Nationalpark Berchtesgaden - Bayern
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• Sicherstellung des Schutzes von Feucht- und Nasslebensräumen<br />
Insbesondere die nach Art. 13d BayNatSchG, §30 BNatSchG und als Anhang I –<br />
Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie geschützten natürlichen Quellgebiete sind mit einem<br />
ausreichend großen Puffer (mindestens eine Baumlänge) aus dem Gebiet der Waldpflege<br />
herauszunehmen und der natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />
• Sicherstellung des Schutzes störungsempfindlicher, seltener und gefährdeter<br />
Tierarten<br />
Basierend auf dem nationalen und internationalen Auftrag der <strong>Nationalpark</strong>e zur Erhaltung<br />
der natürlichen Vielfalt und Biodiversität, zielt der <strong>Nationalpark</strong>plan auf ein konsequentes<br />
Management für die Erhaltung und Entwicklung einer hohen Vielfalt in der Pflegezone ab.<br />
In Bereichen des Vorkommens störungsempfindlicher, seltener und gefährdeter Tierarten<br />
sollen bei Maßnahmen der Waldentwicklung starke strukturelle Veränderungen der<br />
Bestände durch aktive Eingriffe vermieden und zeitliche Beschränkungen insbesondere zur<br />
Beruhigung der Brutzeiten und der Phasen der Jungenaufzucht eingehalten werden.<br />
Höhlenbäume seltener und gefährdeter Tierarten sind in jedem Falle zu erhalten. Zum<br />
Schutz bzw. zur Förderung der Totholzbewohner ist Totholz, insbesondere auch in<br />
stärkeren Dimensionen, gezielt im Wald zu belassen.<br />
Neben den Lebensräumen störungsempfindlicher Einzelarten wurde in Karte 18 des<br />
<strong>Nationalpark</strong>plans eine summarische Betrachtung von Vorkommen seltener und<br />
gefährdeter Tierarten nach der Roten Liste erarbeitet. Die flächenhafte Darstellung konnte<br />
durch umfangreiche Erhebungen der Brutvögel erfolgen. Das Vorkommen von Brutvögeln<br />
konzentriert sich auf die Waldbereiche. Bereiche, die viele oder sehr viele Rote-Liste-<br />
Arten der mittleren und hohen Gefährdungskategorie beherbergen, sind aus dem Bereich<br />
aktiver Waldentwicklungsmaßnahmen möglichst auszusparen.<br />
• Sicherstellung des Schutzes seltener und gefährdeter Pflanzenarten und<br />
-gesellschaften<br />
11<br />
Alle Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die Eingriffe im Hinblick auf die<br />
betreffenden Pflanzenarten und deren Fortbestehen möglichst schonend erfolgen.<br />
Sonderstandorte innerhalb der Waldentwicklungsflächen, auf denen seltene oder<br />
gefährdete Pflanzenbestände auch niederer Pflanzen wie z.B. Moose nachgewiesen sind<br />
oder potenziell vorkommen, sollen von Waldentwicklungsmaßnahmen, die diese Standorte<br />
beeinträchtigen können, ausgenommen werden. Im Bereich besonders hochwertiger