Der Waldentwicklungsplan - Nationalpark Berchtesgaden - Bayern
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Die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der nach FFH- und<br />
Vogelschutzrichtlinie geschützten Lebensräume und Arten ist zu gewährleisten (Fauna-<br />
Flora-Habitat-Richtlinie vom 22.07.92, Artikel 3). Für die Beurteilung der waldbaulichen<br />
Zielbestände im Hinblick auf die Lebensraumeignung für diese Arten und die<br />
Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lebensraumsituation wären im Detail<br />
umfangreiche Untersuchungen notwendig. Als Grundlage, die dem aktuellen<br />
wissenschaftlichen Kenntnisstand entspricht, können jedoch allgemeine Angaben zur<br />
Autökologie herangezogen werden. Die Tabelle im Anhang gibt einen Überblick über die<br />
vom Landesamt für Umweltschutz herausgegebenen Erhaltungsziele der nach FFH- oder<br />
Vogelschutzrichtlinie geschützten Tierarten, die potenziell von waldbaulichen<br />
Maßnahmen im <strong>Nationalpark</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> betroffen sind (Quelle: BAYERISCHES<br />
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003): Erhaltungsziele für die Arten der FFHund<br />
Vogelschutzrichtlinie).<br />
Da sich die waldbaulichen Maßnahmen auf naturferne, strukturarme und z.T. geschälte<br />
Fichtenbestände in der Pflegezone konzentrieren, die zusammenzubrechen drohen, und nur<br />
Fichten eingeschlagen werden, ist aus der Betrachtung der Erhaltungsziele für einen Großteil<br />
der Arten kein direkter Lebensraumverlust durch die geplanten Maßnahmen zu erwarten.<br />
Jedoch stellen auch solche Bestände zentrale Habitatstrukturen für bestimmte Arten zur<br />
Verfügung. Es ist daher - auch insbesondere um eine Verschlechterung der<br />
Lebensraumsituation geschützter Arten durch Sekundäreffekte (v.a. Fragmentierungseffekte)<br />
zu vermeiden - von besonderer Bedeutung, eine sorgfältige Abwägung und Bewertung im<br />
Einzelfall vorzunehmen.<br />
Um mögliche Beeinträchtigungen auf Schutzgüter zu vermeiden, sind bei der Planung und<br />
Umsetzung der waldbaulichen Maßnahmen folgende Punkte zu berücksichtigen:<br />
13<br />
• Für die nach NATURA 2000 geschützten Arten werden auch zentrale Kleinstrukturen<br />
gemäß den Kartieranleitungen des LfU wie beispielsweise Kleingewässer und<br />
Ameisenhaufen bei Waldentwicklungsmaßnahmen ausgespart. Bestände, die solchen<br />
Arten als (Teil-)Lebensraum dienen, erfahren bei der Umsetzung der Maßnahmen der<br />
Waldentwicklung fachlich übergreifende Berücksichtigung.<br />
• Zur Gewährleistung eines dauerhaften Netzes an Biotopbäumen werden solche Bäume<br />
(Bäume mit natürlichen Baumhöhlen und –spalten und Stammrissen, Starkholz mit