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Der Waldentwicklungsplan - Nationalpark Berchtesgaden - Bayern

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Die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der nach FFH- und<br />

Vogelschutzrichtlinie geschützten Lebensräume und Arten ist zu gewährleisten (Fauna-<br />

Flora-Habitat-Richtlinie vom 22.07.92, Artikel 3). Für die Beurteilung der waldbaulichen<br />

Zielbestände im Hinblick auf die Lebensraumeignung für diese Arten und die<br />

Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lebensraumsituation wären im Detail<br />

umfangreiche Untersuchungen notwendig. Als Grundlage, die dem aktuellen<br />

wissenschaftlichen Kenntnisstand entspricht, können jedoch allgemeine Angaben zur<br />

Autökologie herangezogen werden. Die Tabelle im Anhang gibt einen Überblick über die<br />

vom Landesamt für Umweltschutz herausgegebenen Erhaltungsziele der nach FFH- oder<br />

Vogelschutzrichtlinie geschützten Tierarten, die potenziell von waldbaulichen<br />

Maßnahmen im <strong>Nationalpark</strong> <strong>Berchtesgaden</strong> betroffen sind (Quelle: BAYERISCHES<br />

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003): Erhaltungsziele für die Arten der FFHund<br />

Vogelschutzrichtlinie).<br />

Da sich die waldbaulichen Maßnahmen auf naturferne, strukturarme und z.T. geschälte<br />

Fichtenbestände in der Pflegezone konzentrieren, die zusammenzubrechen drohen, und nur<br />

Fichten eingeschlagen werden, ist aus der Betrachtung der Erhaltungsziele für einen Großteil<br />

der Arten kein direkter Lebensraumverlust durch die geplanten Maßnahmen zu erwarten.<br />

Jedoch stellen auch solche Bestände zentrale Habitatstrukturen für bestimmte Arten zur<br />

Verfügung. Es ist daher - auch insbesondere um eine Verschlechterung der<br />

Lebensraumsituation geschützter Arten durch Sekundäreffekte (v.a. Fragmentierungseffekte)<br />

zu vermeiden - von besonderer Bedeutung, eine sorgfältige Abwägung und Bewertung im<br />

Einzelfall vorzunehmen.<br />

Um mögliche Beeinträchtigungen auf Schutzgüter zu vermeiden, sind bei der Planung und<br />

Umsetzung der waldbaulichen Maßnahmen folgende Punkte zu berücksichtigen:<br />

13<br />

• Für die nach NATURA 2000 geschützten Arten werden auch zentrale Kleinstrukturen<br />

gemäß den Kartieranleitungen des LfU wie beispielsweise Kleingewässer und<br />

Ameisenhaufen bei Waldentwicklungsmaßnahmen ausgespart. Bestände, die solchen<br />

Arten als (Teil-)Lebensraum dienen, erfahren bei der Umsetzung der Maßnahmen der<br />

Waldentwicklung fachlich übergreifende Berücksichtigung.<br />

• Zur Gewährleistung eines dauerhaften Netzes an Biotopbäumen werden solche Bäume<br />

(Bäume mit natürlichen Baumhöhlen und –spalten und Stammrissen, Starkholz mit

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