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Bayreuth wird bayerisch

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Landtag will Beamtenrecht reformieren -<br />

Arbeit bis 70<br />

Hannover (dpa/lni) - Beamte in Niedersachsen<br />

sollen von 2012 an bis zur Vollendung<br />

ihres 70. Lebensjahres arbeiten dürfen. Am<br />

Mittwoch wollen die Parlamentarier einen<br />

entsprechenden Gesetzentwurf der schwarzgelben<br />

Landtagsfraktionen verabschieden,<br />

der mehr Flexibilität ermöglicht. Neben der<br />

Erhöhung könnten Beamte dann auch auf<br />

Wunsch bereits mit 60 vorzeitig in Ruhestand<br />

wechseln. Pro Jahr würde sich dann das Ruhegehalt<br />

jedoch um 3,6 Prozent verringern.<br />

Die Zustimmung des Landtags gilt dank der<br />

Stimmmehrheit von CDU und FDP als sicher.<br />

SPD, Grüne und Linke haben dagegen bereits<br />

ihre Ablehnung signalisiert. «Die Reform<br />

ist ein Reflex auf die Rente mit 67, die<br />

wir auch ablehnen», sagte Linken-Fraktions-<br />

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chef Hans-Henning Adler. Der erhöhten Flexibilität<br />

stünde seine Fraktion grundsätzlich<br />

positiv gegenüber, jedoch dürfe auch hier<br />

nicht 67 als Ausgangspunkt gesetzt werden.<br />

Für die SPD sollte sich das Pensionsalter in<br />

erster Linie nach den Dienstjahren richten.<br />

«Die SPD ist für einen abschlagsfreien Eintritt<br />

in den Ruhestand, wenn mindestens 40<br />

Dienstjahre vorliegen und das 65. Lebensjahr<br />

abgeschlossen ist», sagte Jutta Rübke.<br />

Der Gesetzentwurf sei unzureichend, kritisierte<br />

auch Grünen-Rechtsexperte Helge<br />

Limburg.<br />

Auch der Niedersächsische Beamtenbund<br />

(NBB) steht dem Plan von Schwarz-gelb sehr<br />

skeptisch gegenüber. Der Gesetzentwurf sei<br />

ein Faustschlag ins<br />

Gesicht der Menschen,<br />

die sich mit<br />

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ihrer Arbeit für das<br />

Wohl des Landes<br />

und seiner Bürger<br />

eingesetzt haben,<br />

sagte NBB-Landeschef<br />

Friedhelm Schäfer.<br />

Insbesondere die<br />

Beschäftigen in den<br />

unteren Besoldungsgruppen<br />

würden von<br />

den positiven Ansätzen<br />

einer Flexibilisierung<br />

faktisch ausgeschlossen.<br />

Schäfer<br />

kündigte an, anhand<br />

von Einzelfällen<br />

rechtlich prüfen zu<br />

lassen, ob die Regelungen<br />

den verfassungsrechtlichen<br />

Vorgaben entsprechen.<br />

Kern der Beamtenrechtsreform<br />

ist<br />

zudem die generelle<br />

Erhöhung des Pensionsalters<br />

auf 67 für<br />

alle vom Geburts-<br />

jahrgang 1964 an. Bislang sah das Gesetz<br />

für die rund 120 000 Landesbediensteten<br />

den Ruhestand mit 65 vor. Die Landesregierung<br />

will mit der aus ihrer Sicht dringend benötigten<br />

Reform auf den demografischen<br />

Wandel reagieren.<br />

Dazu sei auch die Einführung einer Altersteilzeitregelung<br />

nötig. Bei dem geplanten<br />

Modell für die Altersteilzeit können ältere<br />

Beamte für 70 Prozent ihres Gehaltes 60<br />

Prozent der Arbeit leisten, 80 Prozent bekommen<br />

sie auf ihre spätere Pension angerechnet.<br />

Für Lehrer ist eine spezielle Altersteilzeitregelung<br />

vorgesehen. Innerhalb von sechs<br />

Jahren sollen interessierte Pädagogen<br />

schrittweise ihre Arbeitszeit jeweils für zwei<br />

Jahre auf 80, dann 60 und schließlich 40<br />

Prozent senken und so gleitend in den Ruhestand<br />

wechseln. Auf diese Weise, so der<br />

Plan, soll eine ausgeglichene Mischung von<br />

älteren Kollegen und Nachwuchskräften erreicht<br />

werden.<br />

Im Gegensatz zur Beamtenregelung will die<br />

Landesregierung die ebenfalls für November<br />

geplante Reform der Ministerversorgung<br />

erst im März 2012 angehen. Im Kern soll<br />

auch hier das Pensionsalter auf 67 angehoben<br />

werden. Zudem sollen Ministern, die<br />

zuvor als Beamte gearbeitet haben, künftig<br />

aber auch andere Pensionsansprüche angerechnet<br />

werden.<br />

Aus Sicht der Landesregierung würden dadurch<br />

beide Seiten profitieren: Während die<br />

Politiker ihre bereits an anderer Stelle erworbenen<br />

Ansprüche nicht verlieren, werde<br />

auch das Land finanziell entlastet. So erhalte<br />

ein Minister nach drei Jahren Amtszeit<br />

künftig nur noch 7,5 Prozent seiner Bezüge,<br />

bislang sind es 20 Prozent. Die Opposition<br />

kritisiert die Reform als unnötige Privilegierung<br />

für ehemalige Regierungsmitglieder.<br />

Für den Ex-Lehrer und amtierenden Umweltminister<br />

Hans-Heinrich Sander (FDP) dürfte<br />

die Regelung in jedem Fall zu spät kommen.<br />

Er will am 17. Januar sein Amt aufgeben.<br />

DAS BEHÖRDENMAGAZIN Februar/2012 89

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