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NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol

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GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 10<br />

e<strong>in</strong>en Bauakt und Auskunft nach dem Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetz abgewiesen. Bezüglich e<strong>in</strong>er, „als<br />

Aufsichtsbeschwerde“ überschriebenen E<strong>in</strong>gabe von GR Dr. Brugger, habe die<br />

Bezirkshauptmannschaft mitgeteilt, dass der Grund der Beschwerde weggefallen sei, da die<br />

Protokolle zwischenzeitlich zugestellt worden wären und diese daher gegenstandslos wäre. In<br />

diesem Zusammenhang sei auch darauf h<strong>in</strong>gewiesen worden, dass Dr. Brugger die Formvorschriften<br />

verletzt habe, da die Beschwerde direkt bei der BH e<strong>in</strong>gegangen sei und nicht bei der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>.<br />

In der Folge ersucht Bgm. LA Dr. Andreas Köll um Wortmeldungen zu se<strong>in</strong>em Bericht.<br />

GR Dr. Josef Brugger stellt die Frage, warum er die Stellungnahme der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Osttirol</strong> zur Anfrage des Rechnungshofes nicht zugestellt bekommen habe, obwohl alle anderen GR.-<br />

Mitglieder dieses Schriftstück erhalten hätten.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass GR Dr. Josef Brugger ja die Stellungnahme der<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> zur Anfrage des Bundes-Rechnungshofes sowie zum e<strong>in</strong>gebrachten Antrag der<br />

„Grünen“ im <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>tag auf „RH-Prüfung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. nachweislich“ bereits<br />

habe, da er diese persönlich den Medien anlässlich e<strong>in</strong>er Pressekonferenz vorgelegt hätte. Diese<br />

Stellungnahme sei daher nur jenen GR.-Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden, die sie noch nicht<br />

hätten. Es wäre überdies e<strong>in</strong>e „freiwillige Übermittlung“, zu welcher die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> nicht verpflichtet<br />

sei.<br />

GR Dr. Josef Brugger nimmt „Bezug auf den vorhergehenden Bericht des Bürgermeisters betreffend<br />

Bedarfszuweisungen“, wonach die Marktgeme<strong>in</strong>de für das „<strong>Matrei</strong>er Tauernstadion“ € 100.000,--<br />

erhalte. Im Voranschlag 2009 schienen laut GR Dr. Brugger zwar € 363.000,-- auf, nicht aber die<br />

erwähnten € 100.000,--.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass GR Dr. Brugger „schon wieder Bedarfszuweisungen mit<br />

Förderungen aus der Sport- und Freizeit<strong>in</strong>frastrukturaktion“ verwechsle.<br />

GR Dr. Josef Brugger bemerkt zum „neuen <strong>Tirol</strong>er Rettungsgesetz“, dass er den Antrag von LA<br />

Andreas Köll grundsätzlich gut f<strong>in</strong>de, dieser aber das grundsätzliche Problem nicht löse: Soferne der<br />

Rettungse<strong>in</strong>satz mit e<strong>in</strong>em Hubschrauberunternehmen durchgeführt werde, welches ke<strong>in</strong>en Vertrag mit<br />

dem <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> abgeschlossen hätte, würden die geretteten Personen zwar den Ersatz der<br />

Gebietskrankenkasse refundiert bekommen, nicht aber die restlichen Kosten. Somit habe se<strong>in</strong>e, <strong>in</strong> dieser<br />

Angelegenheit erfolgte Presseaussendung schon Erfolg gehabt, wenn auch nur dah<strong>in</strong>gehend, dass jetzt<br />

nur mehr der Betrag der Gebietskrankenkasse vorgeschrieben werde.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll me<strong>in</strong>t hiezu, dass der e<strong>in</strong>zige Erfolg dieser Presseaussendung wohl der sei,<br />

dass die Fa. Heli <strong>Tirol</strong> ihn, Dr. Brugger, höchstwahrsche<strong>in</strong>lich klagen werde und er persönlich<br />

e<strong>in</strong>gehend überlege, ihn, Dr. Brugger, wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck<br />

anzuzeigen. Auch sachlich hätte GR Dr. Josef Brugger unrecht, da zukünftig die Leistungen der<br />

Grundversorgung zum Flugrettungsdienst (also ohne Sport- und Freizeitunfälle) vom <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> und<br />

der TGKK jedenfalls bezahlt werden sollten und zwar unabhängig davon, „welche Farbe der<br />

Hubschrauber hat“! Für Sport- und Freizeitunfälle – <strong>in</strong>sbesondere im Alp<strong>in</strong>bereich – werde man wohl<br />

weiterh<strong>in</strong> auf private Bergekostenzusatzversicherungen angewiesen se<strong>in</strong>, so der Bürgermeister.<br />

GR Dr. Josef Brugger weist noch darauf h<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong> Punkt leider immer wieder übersehen werde und<br />

zwar der, dass die <strong>Land</strong>esleitstelle jeweils den Hubschrauber alarmiere, der nach der Entfernung<br />

„Luftl<strong>in</strong>ie“ die kürzeste Anflugszeit hätte. Deshalb käme beispielsweise der <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> stationierte<br />

Hubschrauber auch bei E<strong>in</strong>sätzen im Oberland, wie z.B. Sillian, Kartitsch, Innervillgraten, etc., zum<br />

E<strong>in</strong>satz, und nicht der <strong>in</strong> Nikolsdorf stationierte C7. Bei schönem Wetter sei dies ke<strong>in</strong> Problem, da der<br />

Hubschrauber „dann über die Berge“ fliege. Bei Schlechtwetter müsste der Hubschrauber aber über<br />

Lienz fliegen, was zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Verlängerung der Flugzeit führe. Ihm persönlich sei e<strong>in</strong> Fall<br />

bekannt, wo für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> Kartitsch e<strong>in</strong>e Flugzeit von 49 M<strong>in</strong>uten verrechnet worden wäre.

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