NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
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MARKTGEMEINDE MATREI IN OSTTIROL 1/2009<br />
Entwurf der<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die Sitzung des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, am Dienstag, dem<br />
24.03.2009, mit Beg<strong>in</strong>n um 20.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses.<br />
Vorsitzender: Bgm. LA Dr. Andreas Köll<br />
(Vertretung durch GR.-Ersatzmitglied Major Silvester Wolsegger<br />
ausschließlich bei TOP 6c und TOP 14)<br />
Anwesende: Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er<br />
GV KR Hartl Mattersberger<br />
GR Johann Ste<strong>in</strong>er<br />
GR Norbert Riepler<br />
GR DI David Köll<br />
GR Mart<strong>in</strong> Wibmer<br />
GR Ortsvorsteher Helmut Forcher<br />
GR Dir. Manuela Girstmair<br />
GV Mart<strong>in</strong> Wibmer<br />
GR Markus Trost<br />
GR Mart<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>er<br />
GR Christoph Köll<br />
GR Mag. Bernd Hradecky<br />
GR Anton Klaunzer<br />
GR Dr. Josef Brugger<br />
Schriftführer: Georg Ranacher<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>amtsleiter OAR Hans Panzl<br />
FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er<br />
BAL DI (FH) Alois Wanner
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 2<br />
Tagesordnung:<br />
1) Bericht des Bürgermeisters<br />
2) Nachbesetzung des Bürgermeister-Stellvertreters aufgrund des Amtsverzichtes von Vize-Bgm.<br />
Johann Ste<strong>in</strong>er und allenfalls weiterer Vorstandsstellen<br />
3) Anträge des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes<br />
4) Ansuchen um Änderungen des Flächenwidmungsplanes:<br />
a) Judith Unterlercher, Schmiedgasse 11, 6600 Reutte - Änderung des Flächenwidmungsplanes im<br />
Bereich der Gste. .987, 1631/16 und 4465, alle KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Wohngebiet“ <strong>in</strong><br />
„Wohngebiet mit höchstens e<strong>in</strong>em zugelassenen Freizeitwohnsitz“<br />
b) Herbert Niederegger, 9971 Mattersberg 3 – Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
des Gst. 1422/3, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Hofstelle-<br />
Wohngebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG 2006 sowie im Bereich des Gst. .205/1, KG. <strong>Matrei</strong><br />
i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Hofstelle - Wirtschaftsteil mit Wohngebäude und<br />
Nebengebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG<br />
c) Johann Riepler, 9971 Feld 14 – Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.<br />
1262/27, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Aufenthalts- und Lagerraum<br />
für Fischteich“<br />
d) Hermann Obwexer, 9971 Rauterplatz 3 - Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der<br />
Gpn. 263 und 69, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, <strong>in</strong> „Tourismusgebiet mit höchstens 25 zugelassenen<br />
Freizeitwohnsitzen“ (§ 40 Abs. 4 TROG 2006) bzw. Sonderfläche „Widmung <strong>in</strong> verschiedenen<br />
Ebenen (§ 51 TROG 2006) –<br />
da) Widmung Ebene 1 (KG), Ebene 2 (EG), Ebene 5 (3. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche<br />
„Beherbergungsgroßbetriebe mit jeweils Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1<br />
und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von<br />
220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“,<br />
db) Widmung Ebene 3 (1. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetriebe mit jeweils<br />
Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />
und Sonderfläche „Handelsbetriebe (§ 48a TROG 2006)“<br />
dc) Widmung Ebene 4 (2. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetriebe mit jeweils<br />
Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />
- Änderung der Widmungsgrenzen<br />
e) Virgil Ste<strong>in</strong>er, 9971 Proßegg 8 - Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.<br />
4318, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Nebengebäude mit Lagerplatz für<br />
Erdbewegungsunternehmen“ nach § 43 Abs. 1 TROG<br />
f) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 1117, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von<br />
„Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „dauernder Hubschrauberlandeplatz mit e<strong>in</strong>geschränkter Nutzung<br />
für Notflüge und Katastrophenvermeidung“<br />
5) Beschlussfassung über die Auflegung bzw. Erlassung von Bebauungsplänen:<br />
a) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gp.<br />
130/6, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Markus Joast, 9971 Kaltenhaus 13)<br />
b) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
2270/1, 2270/2 und .374, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Klaus Ranacher, 9971 Bichl 47)<br />
c) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
318/2, .228, 316/1, 318/1, .328, .329 und 312, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Fa. Anita Dr.<br />
Helbig GmbH, 9971 Obwexerstraße)<br />
d) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
1113/11 und 1113/13, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Josef Preßlaber und Ehrentrud Obkircher,<br />
9971 Seblas 37)
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 3<br />
e) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste. 789<br />
und .46, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Gerda Köll, 9971 Webergasse 3)<br />
f) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
446/2 und 446/15, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Arnold Patterer, 9971 Pfarrangerweg 37)<br />
g) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes für den Bereich des Gste. 4317, 4318 und<br />
145/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, sowie e<strong>in</strong>es ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der<br />
Gste. 4317 und 4318, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Virgil Ste<strong>in</strong>er, 9971 Proßegg 8)<br />
h) Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste. 168/4<br />
und 168/6, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Johann Hanser, 9971 Eduard-Wallnöfer-Straße 7)<br />
i) Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich des Gst. 725/2,<br />
KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Ra<strong>in</strong>er und Georg Klaunzer, 9971 Klaunz 10)<br />
6) Genehmigung diverser Verträge und Vere<strong>in</strong>barungen, abgeschlossen zwischen der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Matrei</strong> und<br />
a) DI Kurt Pleyer, Hött<strong>in</strong>ger Gasse 8a, 6020 Innsbruck, und Dr. Peter-Paul Pleyer, Feldweg 10,<br />
5700 Zell am See<br />
b) Mjr. Silvester Wolsegger, 9971 Grabenweg 15 (Teilfläche Gst. 119/1 und Gst. 128/1, beide<br />
KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt)<br />
c) Tourismusverband <strong>Osttirol</strong>, <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen GmbH & Co KG, Bergbahnen Kals<br />
am Großglockner GmbH & Co KG und <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kals am Großglockner<br />
d) Jakob Niederegger, 9971 Neumarktstraße 8<br />
e) Mario Riepler, 9971 Johann-Panzl-Straße 5<br />
f) <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> St. Johann im Walde, 9951 St. Johann i.W. Nr. 48<br />
g) Turn- und Sportunion Raiffeisen <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong><br />
7) Genehmigung diverser Auftragsvergaben:<br />
a) Grünanlagenbetreuung<br />
8) Genehmigung diverser Baukostenabrechnungen bzw. Übernahme von Interessentschaftsleistungen:<br />
a) Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Ste<strong>in</strong>“, 6. Baukostenabrechnung 2008, u.a.<br />
9) Änderung der Katastralgeme<strong>in</strong>degrenze im Bereich der Hofstelle vlg. „Latzer“ gemäß Vorschlag<br />
der Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr, 9900 Lienz, Alb<strong>in</strong>-Egger-Straße 17<br />
10) Diverse Verkehrsregelungen und Grundangelegenheiten:<br />
a) Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Hoferweg“ – Übernahme von Trennflächen <strong>in</strong> das Öffentliche Gut<br />
gemäß Vermessungsurkunde DI Michael Rohracher vom 29.09.2008, GZl. 8058/2008<br />
b) Manfred Ste<strong>in</strong>er, 9971 Proßegg 1<br />
c) Franz Res<strong>in</strong>ger, 9971 Kaltenhaus 10<br />
d) Johann Holzer, 9971 Waier 10<br />
e) Hansjörg Preßlaber, 9971 Zedlach 28<br />
f) Alois Niederegger, 9971 Zedlach 12, und Josef Mattersberger, 9971 Zedlach 22a<br />
g) Hermann Obwexer, 9971 Rauterplatz 3<br />
h) Erlassung e<strong>in</strong>es „Halte- und Parkverbotes“ im Bereich der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-„Obersamergasse“ und<br />
„Rosa-Ghed<strong>in</strong>a-Straße“ – Änderung des GR.-Beschlusses vom 22.07.2003<br />
i) Erlassung e<strong>in</strong>er 60 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung im Bereich der Zufahrtsstraße zum<br />
„<strong>Matrei</strong>er Tauernhaus“ auf Basis des Gutachtens des Ingenieurbüros für Verkehrswesen, Huter<br />
– Hirschhuber OG, Sewerstraße 3, 6060 Hall i.T., vom Jänner 2009<br />
j) Änderung des GR.-Beschlusses vom 18.11.2008 über die Erlassung e<strong>in</strong>er 30 km/h-<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 StVO für die Ortschaft „Zedlach“<br />
k) Hermann Obwexer, Hotel „Rauter“, 9971 Rauterplatz 3 – Übertragung von Verkehrsflächen <strong>in</strong><br />
das Öffentliche Gut bzw. Zustimmung zur Überbauung des „Dammweges“<br />
11) Beratung und Beschlussfassung <strong>in</strong> der Angelegenheit Ausbau Ortskanalisation und<br />
Wasserversorgungsanlage „Zedlach“ (ABA-BA92 und WVA-BA643)
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 4<br />
12) Zurücknahme der Umschichtung von Darlehen (teilweise Aussetzung von Kapitalraten) aufgrund<br />
des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 im ordentlichen Haushalt<br />
13) Bericht des Bürgermeisters über die Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 06.03.2009 gemäß<br />
§ 112 TGO 2001 (Vorprüfung der Jahresrechnung 2008 anhand des<br />
Überprüfungsausschussprotokolles) – e<strong>in</strong>stimmige Anträge des Überprüfungsausschusses (durch<br />
Obmann GR Anton Klaunzer)<br />
14) Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008 unter Vorsitz des Vize-<br />
Bürgermeisters/der Vize-Bürgermeister<strong>in</strong><br />
15) Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt – Aufstockung des<br />
bestehenden Kassenkredites um € 300.000,--<br />
16) Festsetzung der Waldaufsichtsbeiträge für das Jahr 2009<br />
17) Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />
18) Ehrungen<br />
19) Personalangelegenheiten
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 5<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll begrüßt die erschienenen GR.-Mitglieder bzw. GR.-Ersatzmitglied Mjr.<br />
Silvester Wolsegger sowie die, im Sitzungssaal anwesenden, Medienvertreter und Zuhörer.<br />
Zu Punkt 1. der TO:<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet e<strong>in</strong>gangs, dass der heutigen Sitzung des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates<br />
rout<strong>in</strong>emäßig e<strong>in</strong>e Sitzung des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes vorausgegangen sei. GR.-Ersatzmitglied Mjr.<br />
Silvester Wolsegger werde ihn bei zwei Tagesordnungspunkten, bei welchen er befangen sei bzw. sich<br />
für befangen erkläre, vertreten.<br />
a) Partnergeme<strong>in</strong>de Korb:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet, dass <strong>in</strong> der Partnergeme<strong>in</strong>de Korb kürzlich<br />
Bürgermeisterwahlen stattgefunden hätten, bei welchen der amtierende Bürgermeister Dipl.-VW.<br />
Jochen Müller mit 98 % der Stimmen – bei e<strong>in</strong>er Wahlbeteiligung von rd. 27 % - wiedergewählt<br />
worden wäre. Am 07. Juni d.J. würden dort auch <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratswahlen durchgeführt werden. Der<br />
„alte Korber <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat“ möchte – mit PartnerInnen - vor dem Ende der Amtsperiode noch e<strong>in</strong>en<br />
Ausflug nach <strong>Matrei</strong> unternehmen, und zwar <strong>in</strong> der Zeit vom 15. bis 17. Mai d.J. Diesbezüglich<br />
werde noch e<strong>in</strong> Programm zusammengestellt und ersucht der Bürgermeister, dass auch e<strong>in</strong>ige<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte/<strong>in</strong>nen die Betreuung übernehmen mögen.<br />
In diesem Zusammenhang verweist der Bürgermeister auch darauf, dass <strong>in</strong> absoluter Nähe der<br />
Partnergeme<strong>in</strong>de Korb die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> W<strong>in</strong>nenden liege, <strong>in</strong> welcher kürzlich der Amoklauf e<strong>in</strong>es<br />
Schülers zahlreiche Todesopfer gefordert habe. Es gäbe auch Korber SchülerInnen, welche das<br />
Schulzentrum <strong>in</strong> W<strong>in</strong>nenden besucht hätten.<br />
Der Bericht über die E<strong>in</strong>ladung an den „alten Korber <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat“ wird vom <strong>Matrei</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat<br />
e<strong>in</strong> h e l l i g z u s t i m m e n d zur Kenntnis genommen.<br />
b) 200. Todestag von Joseph Haydn – Aufführung „Die Schöpfung“:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass am Samstag, dem 04.04.2009, das Kammerorchester<br />
und der Oratorienchor Lienz „Die Schöpfung“ von Josef Haydn <strong>in</strong> der Pfarrkirche St. Alban<br />
aufführen würden und lädt hiezu alle <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitglieder herzlich e<strong>in</strong>. Mehrere <strong>Matrei</strong>erInnen<br />
würden sowohl als Chormitglieder, als auch Mitglieder des Orchesters mitwirken. Aus dem<br />
Puvouier des Kulturausschusses des <strong>Land</strong>es <strong>Tirol</strong> habe er e<strong>in</strong>en höheren Beitrag organisieren<br />
können. Die Marktgeme<strong>in</strong>de werde die Mitwirkenden im Anschluss an die Veranstaltung zu e<strong>in</strong>em<br />
Essen <strong>in</strong> das „Tauerncenter“ e<strong>in</strong>laden.<br />
c) Austrian Open:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll teilt weiters mit, dass <strong>in</strong> der Zeit vom 27. - 29.03.2009 im „<strong>Matrei</strong>er<br />
Tauerncenter“ die „Österreichischen Meisterschaften <strong>in</strong> Musical- und Showdance“ mit ca. 1.000<br />
TänzerInnen unter <strong>Matrei</strong>er Beteiligung stattf<strong>in</strong>den würden. Für die Benützung der<br />
Schulräumlichkeiten liege bereits die Zustimmung der Schulbehörde vor. Diese Veranstaltung wirke<br />
sich auch positiv auf den Tourismus bzw. die Auslastung der heimischen Beherbergungsbetriebe<br />
aus.<br />
Positiv für den Tourismus hätten sich auch andere Sportveranstaltungen, wie beispielsweise die<br />
Hypo-Schimeisterschaften oder die Schimeisterschaften der <strong>Tirol</strong>er Bezirkskrankenhäuser<br />
ausgewirkt, bei welchen die Teilnehmer trotz Sperre der Felbertauernstraße angereist wären.<br />
Überhaupt verlaufe die heurige W<strong>in</strong>tersaison bis dato sehr gut: Als e<strong>in</strong>ziger Bezirk <strong>Tirol</strong>s könne<br />
<strong>Osttirol</strong> im Februar e<strong>in</strong>e mehr als 10 %ige Nächtigungssteigerung aufweisen, welche hauptsächlich<br />
auf die Errichtung der Schischaukel „Kals-<strong>Matrei</strong>“ zurückgeführt werden könne. Die Urlaubsregion
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 6<br />
„Nationalpark Hohe Tauern/<strong>Osttirol</strong>“ verzeichne <strong>in</strong> diesem Monat sogar e<strong>in</strong>e Nächtigungssteigerung<br />
von 16 %. In <strong>Matrei</strong> hätten die Übernachtungen von 42.774 im Februar 2008 auf 45.154 im Februar<br />
2009 gesteigert werden können, was e<strong>in</strong>em Zuwachs von 5,56 % entspreche. Der<br />
Nächtigungszuwachs im Jänner hätte rd. 20 % und im Dezember sogar rd. 49 % im Vergleich zu den<br />
Monaten der Vorjahre betragen. Die Nachbargeme<strong>in</strong>den Virgen, Prägraten a.Gr., Hopfgarten i.D.,<br />
aber auch Kals a.Gr. würden prozentmäßig noch höhere Nächtigungssteigerungen als <strong>Matrei</strong><br />
aufweisen, woraus sich schließen lasse, dass die Schischaukel „Kals-<strong>Matrei</strong>“ als wichtige<br />
Infrastrukture<strong>in</strong>richtung sich nicht nur positiv auf die beiden „Standortgeme<strong>in</strong>den“ auswirke,<br />
sondern auch zu e<strong>in</strong>er Belebung aller <strong>Osttirol</strong>er Nachbargeme<strong>in</strong>den beitrage.<br />
Im Jahre 2008 hätte die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> erstmals die meisten Nächtigungen aller <strong>Osttirol</strong>er<br />
Tourismusorte aufgewiesen und St. Jakob i.D. überholt.<br />
d) Grundversorgung:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet, dass das Amt der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung im Jahre 2008<br />
wieder e<strong>in</strong>e Erhebung betreffend die Grundversorgung der <strong>Tirol</strong>er Bevölkerung durchgeführt habe.<br />
In diesem rank<strong>in</strong>g sche<strong>in</strong>e die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> erneut unter den 15 bestversorgtesten Orten<br />
<strong>Tirol</strong>s auf, was auch darauf schließen lasse, dass die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> „gut aufgestellt“ und <strong>in</strong> den letzten<br />
Jahren nicht schlecht gearbeitet worden sei, was <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie der Bevölkerung zugute komme. 15<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n (Innsbruck, Hall i.T., Imst, Jenbach, Kitzbühel, Kufste<strong>in</strong>, <strong>Land</strong>eck, Lienz, <strong>Matrei</strong> i.O.,<br />
Reutte, Schwaz, St. Johann i.T., Telfs, Wattens und Wörgl) verfügten demnach über m<strong>in</strong>destens 26<br />
E<strong>in</strong>richtungen der Dase<strong>in</strong>svorsorge, wie Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Banken, Altenheime,<br />
Apotheken, Ärzte, Postämter, Polizei<strong>in</strong>spektionen, Metzger, Bäcker,<br />
K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen, usw.<br />
e) Nahversorgung:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert auch, dass er - geme<strong>in</strong>sam mit GR Mart<strong>in</strong> Wibmer als<br />
Obmann der Kaufleutegeme<strong>in</strong>schaft „<strong>Matrei</strong>-Markt“ - Verhandlungen bezüglich der möglichen<br />
Ansiedelung e<strong>in</strong>es Lebensmittelmarktes im Ortszentrum von <strong>Matrei</strong> mit e<strong>in</strong>em großen <strong>Tirol</strong>er<br />
Lebensmittelunternehmen geführt habe. Es bestehe nämlich sowohl seitens der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>führung,<br />
als auch der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch auf Installierung e<strong>in</strong>es Nahversorgers im<br />
Ortszentrum. Konkret gehe es um die Errichtung e<strong>in</strong>es „M<strong>in</strong>i-M“ mit e<strong>in</strong>er Verkaufsfläche von rd.<br />
150 - 250 m², wobei die Zustimmung des Eigentümers des hiefür vorgesehenen Objektes bzw. deren<br />
Pächter<strong>in</strong> bereits erteilt worden wäre. Als Beitrag der Marktgeme<strong>in</strong>de sei die Zurverfügungstellung<br />
von Parkplätzen im Bereich des „Gerichtshausgartens“ bzw. die Durchführung der Schneeräumung<br />
oder auch Beiträge <strong>in</strong> Zusammenhang mit der Müllentsorgung <strong>in</strong> Aussicht gestellt worden. In<br />
diesem Zusammenhang wären auch andere Projekte, wie z.B. die mögliche Ansiedelung e<strong>in</strong>es<br />
Schuhmarktes, durchbesprochen worden, über welche er dann <strong>in</strong>formieren werde, wenn diese<br />
spruchreif seien. Sollte der „M<strong>in</strong>i-M“ am vorgeschlagenen Standort nicht möglich se<strong>in</strong>, werde man<br />
Gespräche mit anderen Gebäudeeigentümern im Ortszentrum führen.<br />
f) Bedarfszuweisungen:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll teilt mit, dass <strong>Land</strong>eshauptmann Günther Platter mit Schreiben vom<br />
17.03.2009 die Bedarfszuweisungen für das 1. Quartal 2009 wie folgt bekanntgegeben habe:<br />
€ 7.622,00 für K<strong>in</strong>dergartene<strong>in</strong>richtungen<br />
€ 100.000,00 für Neubau „<strong>Matrei</strong>er Tauernstadion“<br />
€ 300.000,00 für „Regionales Schulzentrum <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>“<br />
€ 167.000,00 für Schischaukel „Kals-<strong>Matrei</strong>“<br />
Die Auszahlung werde <strong>in</strong> den nächsten Tagen erfolgen.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 7<br />
g) Vergaberecht für <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet weiters über e<strong>in</strong>e, seitens der Wirtschaftslandesrät<strong>in</strong> Patrizia<br />
Zoller-Frischauf <strong>in</strong>itiierte Aktion zur Unterstützung der <strong>Tirol</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n im Vergabeverfahren –<br />
„Vergaberecht für <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n – H<strong>in</strong>weise und Tipps aus der Vergabepraxis“. Die Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Matrei</strong> werde sich noch stärker als bisher bemühen, bei Auftragsvergaben möglichst heimische<br />
Unternehmen zum Zug kommen zu lassen, aber auch bei der Ausschreibung von Projekten, bei<br />
denen die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> mitwirken könne, wie beispielsweise bei Wildbach- und<br />
Law<strong>in</strong>enverbauungsvorhaben.<br />
h) Freizeitwohnsitzprojekt Obwexer:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert auch über den Stand beim „Freizeitwohnsitzprojekt Rauter“<br />
unterhalb des Rathauses: Letzte Voraussetzungen für die Erteilung e<strong>in</strong>er Baubewilligung seien<br />
<strong>in</strong>sbesondere noch die Abtretung von Grundflächen an das öffentliche Gut zum Zwecke der<br />
Straßenverbreiterung sowie die Zustimmung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> zur Überbauung des<br />
Öffentlichen Gutes. Auch müsse aufgrund e<strong>in</strong>er nochmaligen Projektsänderung der<br />
Flächenwidmungsplan neu beschlossen werden, wobei es hier lediglich um e<strong>in</strong>e Verschiebung der<br />
Widmungsgrenze zwischen der „Tourismusgebietswidmung mit 25 Freizeitwohnsitzen“ und der<br />
Sonderflächenwidmung „Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen“ gehe. Laut Mitteilung der<br />
Projektsbetreiber sollte das Vorhaben <strong>in</strong> den nächsten Wochen gestartet werden, wobei die<br />
Durchführung der gewerbe-, als auch der baurechtlichen Verhandlung an e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Tag<br />
vorgesehen wäre.<br />
Fakt sei, dass derartige Projekte bei den Gästen sehr gut ankämen und - nach E<strong>in</strong>schätzung des<br />
planenden Vorarlberger Unternehmens, welches e<strong>in</strong> ähnliches Projekt bereits erfolgreich im Kühtai<br />
verwirklicht habe – sich auch sehr gut verkaufen ließen.<br />
Der Bürgermeister beschreibt das Projekt dah<strong>in</strong>gehend, dass e<strong>in</strong> „Haupthaus“ mit 52 gewerblichen<br />
Betten unterhalb des Rathauses errichtet werde. In den übrigen 8 geplanten Gebäuden würden<br />
<strong>in</strong>sgesamt rd. 150 Betten im Freizeitwohnsitzbereich entstehen. Im Unterschied zum<br />
„Goldriedhotel“, bei welchem es ke<strong>in</strong>e Eigentumsübertragung gegeben habe, sondern e<strong>in</strong>e Art<br />
„time-shar<strong>in</strong>g“, würden hier die e<strong>in</strong>zelnen Freizeitwohnsitze verkauft und von deren Eigentümern<br />
jährlich für e<strong>in</strong>ige Wochen genutzt werden. In der „freistehenden Zeit“ würden diese Wohnungen<br />
über die zentrale Rezeption im Hotel „Rauter“ an Gäste vermietet werden, womit dieser<br />
Beherbergungsbetrieb dann <strong>in</strong>sgesamt über rd. 300 Betten verfügen könnte, was sicherlich zu e<strong>in</strong>er<br />
Belebung und noch besseren Auslastung des Ortszentrums sowie der Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen im<br />
Hotel „Rauter“ beitragen bzw. für e<strong>in</strong>e zusätzliche Steigerung bei den Gästenächtigungen sorgen<br />
werde.<br />
Zu den angesprochenen Grundabtretungen wird noch angemerkt, dass jene Flächen im Bereich des<br />
„Dammweges“, welche für das Projekt nicht benötigt würden, vom Öffentlichen Gut zu e<strong>in</strong>em Preis<br />
von € 100,--/m² gekauft werden sollten, woh<strong>in</strong>gegen jene Flächen unterhalb des Rathauses, welche<br />
unmittelbar für die verkehrsmäßige Erschließung des Vorhabens benötigt würden, kostenlos<br />
abgetreten werden sollten. Dies wird vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat e i n h e l l i g z u s t i m m e n d zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die, nach der Garagen- und Stellplatzverordnung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong><br />
erforderlichen Kfz-Stellplätze würden nach Aussage des Bürgermeisters zur Gänze am Bauplatz<br />
bzw. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zu errichtenden Tiefgarage angelegt, sodass ke<strong>in</strong>e Befreiung von der Errichtung von<br />
Kfz-Stellplätzen erteilt werden müsse.<br />
Nachdem nunmehr – gegenüber den ursprünglich geplanten 30 Freizeitwohnsitzen – nur mehr 25<br />
errichtet werden sollten, stünden weitere 5 Freizeitwohnsitze zur Verfügung, was <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong><br />
Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em möglichen Verkauf von „Schloß Weißenste<strong>in</strong>“ <strong>in</strong>teressant se<strong>in</strong> könnte:<br />
Diesbezüglich habe er vor e<strong>in</strong>iger Zeit ebenfalls mit diversen Interessenten Gespräche über<br />
touristische Projekte geführt, wobei von den Investoren immer wieder e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als Voraussetzung verlangt worden wäre.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 8<br />
i) Darlehensausschreibung:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet, dass zwischenzeitlich die Ergebnisse der<br />
Darlehensausschreibungen, welche <strong>in</strong> der „Budgetsitzung“ vom 30.12.2008 beschlossen worden<br />
wären, vorliegen würden: Die Raiffeisenbank <strong>Matrei</strong> hätte das mit Abstand günstigste Angebot für<br />
die, im Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2009 enthaltenen Bankdarlehen gelegt.<br />
j) WE-Projekt „Altes Tauernstadion:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll teilt weiters mit, das die WE nunmehr e<strong>in</strong>, <strong>in</strong> der ersten Baustufe<br />
reduziertes Vorhaben für das Areal des „alten <strong>Matrei</strong>er Tauernstadions“ plane und es <strong>in</strong> diesem<br />
Bereich auch Interessenten für e<strong>in</strong>en weiteren Versorgungsbetrieb gäbe. Die Zufahrt zu diesem<br />
Areal sei im Zuge des verkehrsberuhigten Ausbaues der Grießstraße bereits vere<strong>in</strong>barungs- bzw.<br />
vertragsgemäß auf Kosten des <strong>Land</strong>es <strong>Tirol</strong> errichtet worden. Er persönlich hoffe auf e<strong>in</strong>en<br />
möglichen Baubeg<strong>in</strong>n dieses Projektes noch im heurigen Jahr, was sicherlich zu e<strong>in</strong>er „Belebung der<br />
Konjunktur <strong>in</strong> Zeiten der Krise“ <strong>in</strong> unserer Region beitragen könne.<br />
k) Jugend- und Familienhotelprojekt:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass er mit dem <strong>Matrei</strong>er Architekten DI Arthur Ste<strong>in</strong>er,<br />
welcher u.a. für e<strong>in</strong>e „Hotelgesellschaft im Jugend- und Familienbereich“ arbeite, Gespräche<br />
betreffend die mögliche Errichtung e<strong>in</strong>es Jugend- und Familienhotels <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> geführt habe. E<strong>in</strong><br />
derartiges Projekt sei ursprünglich <strong>in</strong> Lienz bzw. Kals a.Gr. vorgesehen gewesen. Aufgrund der<br />
positiven Entwicklungen <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> könnte e<strong>in</strong> solches Projekt nunmehr <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> verwirklicht<br />
werden. Als Standort kämen beispielsweise Flächen auf der gegenüberliegenden Bundesstraßenseite<br />
bei der EUB-Talstation <strong>in</strong> Frage, wo auch bereits die Familie Schultz entsprechende gewidmete<br />
Flächen besitze. Es könnte daher durchaus zutreffen, dass sich der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat <strong>in</strong> nächster Zeit mit<br />
diesem Vorhaben näher ause<strong>in</strong>anderzusetzen habe.<br />
l) Nationalparkkuratorium:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet, dass man im Rahmen e<strong>in</strong>er Besprechung der „<strong>Osttirol</strong>er<br />
Nationalparkbürgermeister“ versucht hätte, die Mitglieder des Nationalparkkuratoriums zu<br />
nom<strong>in</strong>ieren. Derzeit gäbe es aber 6 Vorschläge für 4 Stellen. Die Grundeigentümervertreter hätten<br />
ihren Vorschlag – darunter u.a. den Kalser Bürgermeister Klaus Unterweger sowie ÖR Friedl<br />
Schneeberger bereits an die <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung weitergeleitet. Bei den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vertretern sei<br />
er wieder vorgeschlagen worden und als se<strong>in</strong> Stellvertreter AL OAR Hans Panzl.<br />
In diesem Zusammenhang erklärt der Bürgermeister weiters, dass man <strong>in</strong> Verhandlungen mit dem<br />
<strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> bezüglich e<strong>in</strong>er möglichen Novellierung des <strong>Tirol</strong>er Nationalparkgesetzes stehe bzw. er<br />
diesbezüglich – geme<strong>in</strong>sam mit LA Mag. Gerald Hauser – u.U. e<strong>in</strong>en entsprechenden Antrag an den<br />
<strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>tag vorbereiten wolle. So sollte es u.a. zu e<strong>in</strong>er gewissen Lockerung des Flugverbotes<br />
im Nationalparkgebiet kommen, um künftig beispielsweise auch gewerbliche Filmproduktionen im<br />
Nationalparkgebiet zu ermöglichen, aber auch zu e<strong>in</strong>er zeitgemäßen Auslegung der Zugangs- und<br />
Zufahrtsbeschränkungen <strong>in</strong> das Nationalparkgebiet, nachdem immer wieder Strafanzeigen erfolgen<br />
würden, wo Leute, die nur ihre Betriebe versorgen, bestraft würden.<br />
In <strong>Matrei</strong> sollten <strong>in</strong> nächster Zeit auch wieder e<strong>in</strong>ige Filmproduktionen stattf<strong>in</strong>den: Geplant seien<br />
zwei Frühschoppenproduktionen mit dem ORF Salzburg, wobei e<strong>in</strong>e Sommer- und e<strong>in</strong>e<br />
W<strong>in</strong>tersendung aufgenommen werden sollten: Die W<strong>in</strong>tersendung würde sich hauptsächlich um das<br />
neu eröffnete Großglockner Resort „Kals-<strong>Matrei</strong>“ drehen, die Sommersendung um das Thema<br />
„Nationalpark“. Für diesen Zweck sollte das <strong>Matrei</strong>er „Tauerncenter“ im Frühjahr 2010 für<br />
m<strong>in</strong>destens 3 Wochen zur Verfügung gestellt werden, wofür die <strong>Matrei</strong>er Pflichtschulen bereits ihre<br />
Zustimmung erteilt hätten. F<strong>in</strong>anziert sollten diese Produktionen durch Beiträge des TVB <strong>Osttirol</strong>,<br />
der Nationalparkverwaltung <strong>Tirol</strong>, der Felbertauernstraße AG, der <strong>Osttirol</strong> Werbung GmbH sowie<br />
der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> werden, wobei seitens der Marktgeme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> Betrag von € 10.000,-- zur<br />
Verfügung gestellt werden sollte.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 9<br />
Im Herbst des heurigen Jahres sollte außerdem e<strong>in</strong>e Sendung von „Kl<strong>in</strong>gendes Österreich“ mit Sepp<br />
Forcher <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> und Umgebung aufgenommen werden und bemühe man sich auch um e<strong>in</strong>e<br />
Sendung „Mei liabste Weis…“, mit Franz Posch.<br />
m) Ausbau WVA „Huben/Moos“:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet, dass zwischenzeitlich die, beim Ingenieurbüro Passer &<br />
Partner aus Lienz <strong>in</strong> Auftrag gegebene Bestandsaufnahme der WVA „Huben/Moos“<br />
(„Stallenquellen“) vorliege, da es hier <strong>in</strong> letzter Zeit immer wieder zu Problemen gekommen sei.<br />
Diesbezüglich werde man <strong>in</strong> nächster Zeit weitere Sanierungsschritte setzen müssen.<br />
n) Novellierung des <strong>Tirol</strong>er Rettungsgesetzes:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert über e<strong>in</strong>e geplante Novellierung des <strong>Tirol</strong>er Rettungsgesetzes:<br />
Diesbezüglich sei e<strong>in</strong>e eigene Arbeitsgruppe „Rettungsgesetz“ e<strong>in</strong>gerichtet worden, <strong>in</strong> welcher auch<br />
er über Ersuchen von LR DI Dr. Bernhard Tilg als Gesundheitssprecher mitarbeite. Vorgesehen<br />
wäre u.a., dass <strong>Osttirol</strong> e<strong>in</strong>e eigene „Versorgungsregion/Gesundheitsregion“ werde und sowohl der<br />
boden-, als auch der luftgebundene Rettungsdienst neu ausgeschrieben werden sollte. In diesem<br />
Zusammenhang sollte auch e<strong>in</strong> neues System für die Sprengelärzte geschaffen werden. Das „neue<br />
<strong>Tirol</strong>er Rettungsgesetz“ sollte aller Voraussicht nach noch im heurigen Jahr im <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>tag<br />
beschlossen werden.<br />
Im <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>tag wäre – über se<strong>in</strong>en Antrag mit den Stimmen aller, im <strong>Land</strong>tag vertretenen<br />
Parteien - e<strong>in</strong> Antrag zur „Neuregelung der Hubschrauberkosten“ beschlossen worden, nachdem es<br />
diesbezüglich doch auch gewisse Diskussionen im, hiefür allerd<strong>in</strong>gs nicht zuständigen <strong>Matrei</strong>er<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat gegeben hätte. In der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>eszeitung sei dazu folgender Artikel erschienen:<br />
„Auf Antrag von LA Dr. Andreas Köll (ÖVP) wird mit dem Bund darüber verhandelt, e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>heitliche Regelung für die Kostenübernahme bei Rettungsflügen im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem<br />
Hauptverband der Sozialversicherungsträger zu treffen. Der relevante Zeitpunkt für die Beurteilung<br />
der Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Rettungsfluges soll dabei der Unfallzeitpunkt bzw. der Zeitpunkt der<br />
ausschließlich durch e<strong>in</strong>e fachlich befugte Leitstelle erfolgenden Anforderung e<strong>in</strong>es<br />
Notarzthubschraubers se<strong>in</strong>.“<br />
Man habe diesbezüglich auch schon Gespräche mit der Bundesregierung geführt. Betroffen seien<br />
mehrere Hubschrauberunternehmen <strong>in</strong> Österreich, unter diesen auch der ÖAMTC.<br />
Zwischenzeitlich würden ihm Unterlagen vorliegen, wo z.B. die Flugrettung mit e<strong>in</strong>em ÖAMTC-<br />
Hubschrauber durchgeführt worden wäre, aber weder der Flugrettungsvere<strong>in</strong>, noch der ÖAMTC alle<br />
Kosten übernommen hätten. Auch sei ihm „e<strong>in</strong>e horrende Rechnung“ der Fa. Fly med aus<br />
Oberpullendorf vorgelegt worden, welche e<strong>in</strong>en Mitarbeiter der <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen<br />
abtransportiert hätte, nachdem „C7“ und „Mart<strong>in</strong> 4“ aufgrund anderweitiger E<strong>in</strong>sätze nicht verfügbar<br />
gewesen wären. Es gebe hier sicherlich noch e<strong>in</strong>igen Handlungsbedarf.<br />
In diesem Zusammenhang erwähnt der Bürgermeister noch, dass derzeit bereits über den<br />
Österreichischen Bergrettungsdienst äußerst kostengünstige Bergekostenversicherungen<br />
abgeschlossen werden könnten: Bei E<strong>in</strong>zahlung e<strong>in</strong>es Betrages von € 25,-- an den ÖBRD werde<br />
gleichzeitig e<strong>in</strong>e Bergekostenversicherung für den E<strong>in</strong>zahler und dessen Familienangehörige<br />
abgeschlossen. In nächster Zeit wolle er auf diese Aktion <strong>in</strong> der Region <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> aufmerksam<br />
machen und empfehlen, e<strong>in</strong>e derartige Bergekostenversicherung über den ÖBRD abzuschließen.<br />
o) Europawahlen:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll teilt weiters mit, dass am 07. Juni d.J. Europawahlen stattf<strong>in</strong>den würden.<br />
p) Aufsichtsbeschwerden:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt abschließend noch, dass GR Dr. Josef Brugger wieder „e<strong>in</strong>ige<br />
Anfragenbeantwortungen und Aufsichtsbeschwerden“ e<strong>in</strong>gebracht hätte. Der Unabhängige<br />
Verwaltungssenat habe beispielsweise e<strong>in</strong>e Beschwerde von GR Dr. Brugger auf E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong>
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 10<br />
e<strong>in</strong>en Bauakt und Auskunft nach dem Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetz abgewiesen. Bezüglich e<strong>in</strong>er, „als<br />
Aufsichtsbeschwerde“ überschriebenen E<strong>in</strong>gabe von GR Dr. Brugger, habe die<br />
Bezirkshauptmannschaft mitgeteilt, dass der Grund der Beschwerde weggefallen sei, da die<br />
Protokolle zwischenzeitlich zugestellt worden wären und diese daher gegenstandslos wäre. In<br />
diesem Zusammenhang sei auch darauf h<strong>in</strong>gewiesen worden, dass Dr. Brugger die Formvorschriften<br />
verletzt habe, da die Beschwerde direkt bei der BH e<strong>in</strong>gegangen sei und nicht bei der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>.<br />
In der Folge ersucht Bgm. LA Dr. Andreas Köll um Wortmeldungen zu se<strong>in</strong>em Bericht.<br />
GR Dr. Josef Brugger stellt die Frage, warum er die Stellungnahme der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Osttirol</strong> zur Anfrage des Rechnungshofes nicht zugestellt bekommen habe, obwohl alle anderen GR.-<br />
Mitglieder dieses Schriftstück erhalten hätten.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass GR Dr. Josef Brugger ja die Stellungnahme der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> zur Anfrage des Bundes-Rechnungshofes sowie zum e<strong>in</strong>gebrachten Antrag der<br />
„Grünen“ im <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>tag auf „RH-Prüfung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. nachweislich“ bereits<br />
habe, da er diese persönlich den Medien anlässlich e<strong>in</strong>er Pressekonferenz vorgelegt hätte. Diese<br />
Stellungnahme sei daher nur jenen GR.-Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden, die sie noch nicht<br />
hätten. Es wäre überdies e<strong>in</strong>e „freiwillige Übermittlung“, zu welcher die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> nicht verpflichtet<br />
sei.<br />
GR Dr. Josef Brugger nimmt „Bezug auf den vorhergehenden Bericht des Bürgermeisters betreffend<br />
Bedarfszuweisungen“, wonach die Marktgeme<strong>in</strong>de für das „<strong>Matrei</strong>er Tauernstadion“ € 100.000,--<br />
erhalte. Im Voranschlag 2009 schienen laut GR Dr. Brugger zwar € 363.000,-- auf, nicht aber die<br />
erwähnten € 100.000,--.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass GR Dr. Brugger „schon wieder Bedarfszuweisungen mit<br />
Förderungen aus der Sport- und Freizeit<strong>in</strong>frastrukturaktion“ verwechsle.<br />
GR Dr. Josef Brugger bemerkt zum „neuen <strong>Tirol</strong>er Rettungsgesetz“, dass er den Antrag von LA<br />
Andreas Köll grundsätzlich gut f<strong>in</strong>de, dieser aber das grundsätzliche Problem nicht löse: Soferne der<br />
Rettungse<strong>in</strong>satz mit e<strong>in</strong>em Hubschrauberunternehmen durchgeführt werde, welches ke<strong>in</strong>en Vertrag mit<br />
dem <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> abgeschlossen hätte, würden die geretteten Personen zwar den Ersatz der<br />
Gebietskrankenkasse refundiert bekommen, nicht aber die restlichen Kosten. Somit habe se<strong>in</strong>e, <strong>in</strong> dieser<br />
Angelegenheit erfolgte Presseaussendung schon Erfolg gehabt, wenn auch nur dah<strong>in</strong>gehend, dass jetzt<br />
nur mehr der Betrag der Gebietskrankenkasse vorgeschrieben werde.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll me<strong>in</strong>t hiezu, dass der e<strong>in</strong>zige Erfolg dieser Presseaussendung wohl der sei,<br />
dass die Fa. Heli <strong>Tirol</strong> ihn, Dr. Brugger, höchstwahrsche<strong>in</strong>lich klagen werde und er persönlich<br />
e<strong>in</strong>gehend überlege, ihn, Dr. Brugger, wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck<br />
anzuzeigen. Auch sachlich hätte GR Dr. Josef Brugger unrecht, da zukünftig die Leistungen der<br />
Grundversorgung zum Flugrettungsdienst (also ohne Sport- und Freizeitunfälle) vom <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> und<br />
der TGKK jedenfalls bezahlt werden sollten und zwar unabhängig davon, „welche Farbe der<br />
Hubschrauber hat“! Für Sport- und Freizeitunfälle – <strong>in</strong>sbesondere im Alp<strong>in</strong>bereich – werde man wohl<br />
weiterh<strong>in</strong> auf private Bergekostenzusatzversicherungen angewiesen se<strong>in</strong>, so der Bürgermeister.<br />
GR Dr. Josef Brugger weist noch darauf h<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong> Punkt leider immer wieder übersehen werde und<br />
zwar der, dass die <strong>Land</strong>esleitstelle jeweils den Hubschrauber alarmiere, der nach der Entfernung<br />
„Luftl<strong>in</strong>ie“ die kürzeste Anflugszeit hätte. Deshalb käme beispielsweise der <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> stationierte<br />
Hubschrauber auch bei E<strong>in</strong>sätzen im Oberland, wie z.B. Sillian, Kartitsch, Innervillgraten, etc., zum<br />
E<strong>in</strong>satz, und nicht der <strong>in</strong> Nikolsdorf stationierte C7. Bei schönem Wetter sei dies ke<strong>in</strong> Problem, da der<br />
Hubschrauber „dann über die Berge“ fliege. Bei Schlechtwetter müsste der Hubschrauber aber über<br />
Lienz fliegen, was zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Verlängerung der Flugzeit führe. Ihm persönlich sei e<strong>in</strong> Fall<br />
bekannt, wo für e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> Kartitsch e<strong>in</strong>e Flugzeit von 49 M<strong>in</strong>uten verrechnet worden wäre.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 11<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass diesbezüglich „ausschließlich der <strong>Land</strong>esgesetzgeber“ e<strong>in</strong>e<br />
Entscheidung zu treffen habe und nicht e<strong>in</strong> <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat. GR Dr. Brugger könne gerne noch Fragen<br />
zum Bericht stellen, aber man werde jetzt ke<strong>in</strong>e Grundsatzdiskussion über die Disponierung von<br />
Hubschraubern führen. Die Tatsache, dass e<strong>in</strong> Rettungshubschrauber <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> stationiert sei, habe<br />
nachweislich bereits m<strong>in</strong>destens 3 Menschenleben gerettet, da <strong>in</strong> diesen Fällen andere Hubschrauber<br />
aufgrund der Wetterverhältnisse nicht fliegen hätten können bzw. bei anderen E<strong>in</strong>sätzen waren: E<strong>in</strong>mal<br />
sei bei e<strong>in</strong>er Notoperation auf e<strong>in</strong>er Piste e<strong>in</strong> Menschenleben gerettet worden, das zweite Mal beim<br />
Transport e<strong>in</strong>er Schwangeren <strong>in</strong>s Krankenhaus und e<strong>in</strong> weiteres Mal bei e<strong>in</strong>em Law<strong>in</strong>ene<strong>in</strong>satz. Auch<br />
beim Law<strong>in</strong>enabgang auf die Felbertauernstraße, bei welchem das Auto e<strong>in</strong>er <strong>Matrei</strong>er Familie erfasst<br />
worden wäre, habe sich gezeigt, wie wichtig die Stationierung e<strong>in</strong>es Hubschraubers <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> sei.<br />
GR Dr. Josef Brugger weist darauf h<strong>in</strong>, dass man beim Law<strong>in</strong>enabgang auf die Felbertauernstraße auch<br />
gesehen habe, dass die Stationierung des Hubschraubers am <strong>Land</strong>eplatz <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> problematisch sei, da<br />
e<strong>in</strong> zweiter Hubschrauber dort nicht mehr landen könne. „Betreiber“ des <strong>Land</strong>eplatzes sei nach wie vor<br />
die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong>, da ke<strong>in</strong> Antrag gestellt worden wäre, dass die Betreibereigenschaft auf die<br />
Fa. Heli <strong>Tirol</strong> übergehe. Dies bedeute aber auch, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de „als Betreiber des<br />
<strong>Land</strong>eplatzes“ die Haftung übernehmen müsse, wenn etwas passiere.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bemerkt, dass diese Aussage nur jemand treffen könne, der „absolut nichts<br />
von Hubschraubern“ verstehe: Am <strong>Land</strong>eplatz <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> könnten nicht nur e<strong>in</strong>, sondern m<strong>in</strong>destens<br />
zwei Hubschrauber „nebene<strong>in</strong>ander landen“ und wäre dies z.B. erst kürzlich wieder unter Beweis<br />
gestellt worden, als er persönlich „als Passagier“ mit e<strong>in</strong>er „Aloutte III“ des Österreichischen<br />
Bundesheeres neben dem geparkten Heli 4 gelandet wäre. Se<strong>in</strong>er Rechtsme<strong>in</strong>ung nach wäre die<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> nach wie vor Halter des Hubschrauberlandeplatzes und hätte auch<br />
durch den - mit der Fa. Heli <strong>Tirol</strong> abgeschlossenen Betreibervertrag – ke<strong>in</strong> Halterwechsel stattgefunden,<br />
da ja auch „alle anderen Masch<strong>in</strong>en“, beispielsweise von Heer, Polizei, ÖAMTC oder anderen Privaten<br />
jederzeit am Heliport <strong>Matrei</strong> landen könnten. Dies wäre auch im Betreibervertrag ausdrücklich so - als<br />
Verpflichtung für Heli <strong>Tirol</strong> – festgehalten.<br />
GR Dr. Josef Brugger stellt weiters die Frage, warum die Baubewilligung für die Nebenanlagen des<br />
Hubschrauberlandeplatzes für 2 Jahre erteilt wurde, obwohl der Pachtvertrag nur e<strong>in</strong> Jahr Gültigkeit<br />
habe.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet, dass – wie GR Dr. Brugger aufgrund der Entscheidung des<br />
Unabhängigen Verwaltungssenates <strong>in</strong> dieser Angelegenheit ja bereits wissen müsste – Dr. Brugger ke<strong>in</strong><br />
Recht auf E<strong>in</strong>sichtnahme und Auskunft <strong>in</strong> dieser Bausache habe und er daher auch diesbezüglich ke<strong>in</strong>e<br />
Auskunft geben werde. Außerdem handle es sich hier um e<strong>in</strong>e ausschließliche Angelegenheit der<br />
Baubehörde und nicht des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates.<br />
GR Dr. Josef Brugger er<strong>in</strong>nert nochmals, dass der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den Pachtvertrag mit der Fa. Heli <strong>Tirol</strong><br />
für die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres beschlossen hätte und er daher der Me<strong>in</strong>ung sei, dass er als <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat das<br />
Recht hätte, zu erfahren, warum die Baubewilligung dann für 2 Jahre erteilt worden sei.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bemerkt hiezu, dass GR Dr. Brugger diesbezüglich ja e<strong>in</strong>e schriftliche<br />
Anfrage e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen könne, auf welche dann die Baubehörde antworten werde, sofern sie dazu<br />
berechtigt sei.<br />
Zu Punkt 2) der TO:<br />
Nachbesetzung des Bürgermeister-Stellvertreters aufgrund des Amtsverzichtes von<br />
Vize-Bgm. Johann Ste<strong>in</strong>er und allenfalls weiterer Vorstandsstellen:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll hält e<strong>in</strong>gangs fest, dass Vize-Bgm. Johann Ste<strong>in</strong>er aufgrund<br />
pensionsrechtlicher Bestimmungen <strong>in</strong> Zusammenhang mit se<strong>in</strong>er Pensionierung im Privatbereich auf<br />
das Amt des Vizebürgermeisters verzichtet habe.<br />
Johann Ste<strong>in</strong>er hätte <strong>in</strong> all den Jahren „als Vizebürgermeister“ hervorragende Arbeit geleistet. Vor<br />
allem <strong>in</strong> der nunmehrigen <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsperiode habe er „als alle<strong>in</strong>iger Vizebürgermeister“ e<strong>in</strong>en<br />
erhöhten Arbeitsaufwand gehabt, wobei er vor allem Bauverfahren abgewickelt habe, aber auch sonst
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 12<br />
an vielen Verhandlungen, Besprechungen, Gratulationen, usw., teilgenommen habe. Als Dank und<br />
Anerkennung hiefür habe ihm der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de auch e<strong>in</strong>stimmig den Ehrenr<strong>in</strong>g<br />
verliehen. Er hoffe auch, dass Vize-Bgm. Johann Ste<strong>in</strong>er weiterh<strong>in</strong> als <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vertreter an<br />
Verhandlungen, Gratulationen, udgl., teilnehmen werde: „Ich kann e<strong>in</strong>fach nur e<strong>in</strong> aufrichtiges und<br />
herzliches Dankeschön <strong>in</strong> diesem Kreise sagen. Wir werden sicherlich noch Gelegenheit haben, dies<br />
auch an anderer Stelle entsprechend zu würdigen. Ich sage Dir heute mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen Händedruck,<br />
‚Vergelts Gott‘ für De<strong>in</strong>e Tätigkeit!“<br />
Vize-Bgm. a.D. Johann Ste<strong>in</strong>er dankt dem Bürgermeister für die lobenden Worte und die<br />
ausgesprochene Anerkennung: Er sei nunmehr seit 23 Jahren Vizebürgermeister und im nächsten Jahr –<br />
nach dem Ende dieser <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsperiode – 30 Jahre lang im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat. Es wäre nunmehr an der<br />
Zeit, andere bzw. jüngere Personen „nachrücken zu lassen“. Als Angestellter der<br />
<strong>Land</strong>eslandwirtschaftskammer sei er nunmehr <strong>in</strong> Pension gegangen und habe er sich – nachdem die<br />
Aufwandsentschädigung als Vizebürgermeister „von der Pension abgezogen worden“ wäre – dazu<br />
entschlossen, auf das Amt des Vizebürgermeisters zu verzichten. Persönlich hätte er immer die<br />
E<strong>in</strong>stellung gehabt, die Politik zu verlassen, „bevor von außen“ diesbezüglich Stimmen laut würden.<br />
Das Amt des Vizebürgermeisters sei e<strong>in</strong> sehr abwechslungsreiches gewesen: Während se<strong>in</strong>er Amtszeit<br />
wäre beispielsweise der Nationalpark „Hohe Tauern“ e<strong>in</strong>gerichtet worden, dessen stetiger Befürworter<br />
er gewesen und nach wie vor sei. Auch die Diskussionen um die Kraftwerksprojekte „Dorfertal“ und<br />
„Raneburg“ hätten se<strong>in</strong>e Funktionsperiode geprägt und habe er nie e<strong>in</strong>en Hehl aus se<strong>in</strong>er persönlichen<br />
Abneigung gegen diese Vorhaben gemacht.<br />
Zahlreiche <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>projekte, wie beispielsweise das neue „Tauernstadion“, die Erschließung des<br />
„Goldriedschigebietes“, die Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs oder der Infrastruktur seien ihm<br />
wichtig gewesen und hätte er diese im S<strong>in</strong>ne der Weiterentwicklung der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> stets unterstützt.<br />
Leider gäbe es aber auch e<strong>in</strong>ige D<strong>in</strong>ge, die er nicht so hätte abschließen können, wie er sich dies<br />
vorgestellt habe: Vor allem der Ausbau und die Sanierung von Güterwegen sei ihm e<strong>in</strong> wichtiges<br />
Anliegen gewesen, wo er aber relativ unzufrieden sei, da Bund und <strong>Land</strong> nicht im erforderlichen<br />
Ausmaß „mitgespielt“ hätten. Die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> alle<strong>in</strong>e wäre nie – so wie auch andere <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n - <strong>in</strong> der<br />
Lage gewesen, se<strong>in</strong>e Vorstellungen umzusetzen.<br />
Rückblickend möchte er „die Anfänge se<strong>in</strong>er politischen Karriere“, die geme<strong>in</strong>sam mit GV Hartl<br />
Mattersberger begonnen hätte, nicht mehr miterleben müssen: Damals seien zwei ÖVP-Gruppierungen<br />
im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat vertreten gewesen. Trotz zahlreicher Auffassungsunterschiede habe er aber stets<br />
versucht, ausgleichend zu wirken. Auch hätte er versucht, D<strong>in</strong>ge abzuwägen und zu überlegen, wie es<br />
nach <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratswahlen weitergehen könne.<br />
Als Vizebürgermeister habe er sehr viele Sachen eigenständig entscheiden können und dabei große<br />
Freiheiten – vom Bürgermeister aus - gehabt: Es seien aber auch „eher unangenehme D<strong>in</strong>ge“ zu<br />
erledigen gewesen, wie beispielsweise manche Verhandlung mit den <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen,<br />
wo der Bürgermeister ja als e<strong>in</strong>er deren Geschäftsführer befangen sei: „Mit der Familie Schultz ist es<br />
nicht immer ganz e<strong>in</strong>fach zu verhandeln!“ Positiv <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung bleiben würde ihm der Kontakt mit der<br />
Bevölkerung, beispielsweise bei Gratulationen, Bauverhandlungen, etc., wo er sehr oft auch<br />
„Dankbarkeit und Lob geerntet“ habe.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bestätigt die Ausführungen von Vize-Bgm. a.D. Johann Ste<strong>in</strong>er: Er habe<br />
maßgeblichen Anteil daran, dass „nicht nur im landwirtschaftlichen Bereich“ - den er stets vehement<br />
vertreten habe – „etwas weitergegangen sei“, sondern auch im Tourismus, <strong>in</strong> der Gesamtwirtschaft, bei<br />
Vere<strong>in</strong>en, usw. Der Bürgermeister bedankt sich nochmals ausdrücklich dafür, dass Vize-Bgm. a.D.<br />
Johann Ste<strong>in</strong>er „die generellen Agenden der Baubehörde I. Instanz“ – mit Ausnahme von<br />
Befangenheitsfällen oder Berufungsverfahren – über viele Jahre h<strong>in</strong>weg wahrgenommen habe und<br />
immer korrekt vorgegangen sei. Auch se<strong>in</strong>e Haltung „zum Thema Kraftwerke“ habe er als<br />
Bürgermeister stets respektiert und Johann Ste<strong>in</strong>er diese auch gegenüber dem früheren<br />
<strong>Land</strong>eshauptmann DDr. Herwig van Staa konsequent vertreten.<br />
In der Folge br<strong>in</strong>gt der Bürgermeister aus e<strong>in</strong>er email von HR Dr. Helmut Praxmarer, Vorstand der<br />
Abteilung <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>angelegenheiten des Amtes der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung, die Bestimmungen über<br />
die Nachbesetzung des Vizebürgermeisters wie folgt zur Kenntnis:
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 13<br />
„Die Bestimmungen über die Nachbesetzung der vakanten Stelle des Bürgermeister-Stellvertreters und<br />
e<strong>in</strong>er allenfalls frei werdenden Stelle e<strong>in</strong>es Vorstandsmitgliedes s<strong>in</strong>d § 81 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit §§ 78 und<br />
79 der <strong>Tirol</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>wahlordnung 1994 zu entnehmen. E<strong>in</strong>e, nach dem Proporz<br />
vorschlagsberechtigte <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratspartei, kann immer nur e<strong>in</strong>es ihrer Mitglieder zur Wahl des<br />
Bürgermeister-Stellvertreters oder zur Besetzung der Stelle e<strong>in</strong>es Vorstandsmitgliedes vorschlagen.“<br />
Vorschlagsberechtigt seien <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsparteien, die neben dem Bürgermeister Anspruch auf<br />
zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e Vorstandsstelle hätten: In <strong>Matrei</strong> wären dies die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsparteien „Geme<strong>in</strong>sam für<br />
<strong>Matrei</strong> (Bgm. Dr. Andreas Köll - ÖVP)“ und die „Liste für Arbeit und Wirtschaft-LAW“, die von ÖVP-<br />
Wirtschaftsbundobmann GV Mart<strong>in</strong> Wibmer angeführt werde.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll hält <strong>in</strong> diesem Zusammenhang fest, dass „se<strong>in</strong>e Liste“ e<strong>in</strong>ige Kandidaten<br />
zur Verfügung hätte, die das Amt des Vizebürgermeisters/der Vizebürgermeister<strong>in</strong> ausüben könnten.<br />
Nicht jeder/jede könne dies aber aus beruflichen Gründen tun.<br />
Der Bürgermeister <strong>in</strong>formiert weiters, dass die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratspartei „Geme<strong>in</strong>sam für <strong>Matrei</strong> (Bgm. Dr.<br />
Andreas Köll – ÖVP) e<strong>in</strong>en schriftlichen Wahlvorschlag e<strong>in</strong>gebracht habe und für die Wahl des Vize-<br />
Bürgermeisters/der Vize-Bürgermeister<strong>in</strong> GR Elisabeth Mattersberger vorgeschlagen werde. Dieser<br />
Wahlvorschlag sei von allen Mitgliedern dieser <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratspartei unterfertigt, obwohl vom Gesetz<br />
her nur „e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Mehrheit“ den Wahlvorschlag unterstützen müsse.<br />
Weiters liege e<strong>in</strong> Wahlvorschlag der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratspartei „Liste für Arbeit und Wirtschaft-LAW“ vor,<br />
die ihren Listenführer WB-Obmann GV Mart<strong>in</strong> Wibmer als Vizebürgermeister vorschlage. Auch dieser<br />
Antrag sei von allen GR.-Mitgliedern dieser Liste unterfertigt worden.<br />
Die Wahl des Vize-Bürgermeisters/der Vize-Bürgermeister<strong>in</strong> werde geheim <strong>in</strong> schriftlicher Form<br />
vorgenommen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll er<strong>in</strong>nert, dass für die Wahl des Vize-Bürgermeisters gemäß § 78 Abs. 1<br />
TGWO, unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen Stärke der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsparteien, zwei<br />
Wahlhelfer zu bestellen seien, woraufh<strong>in</strong> e i n v e r n e h m l i c h GR Anton Klaunzer und<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>amtsleiter OAR Hans Panzl als Wahlhelfer bestellt werden.<br />
GR Dr. Josef Brugger macht noch darauf aufmerksam, „dass jeder <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat nach se<strong>in</strong>em eigenen<br />
Gewissen wählen“ und sich nicht „an etwaige Listenzwänge“ gebunden fühlen sollte.<br />
In der Folge werden die vorbereiteten Stimmzettel an die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitglieder ausgeteilt und nach<br />
kurzer Zeit wieder e<strong>in</strong>gesammelt.<br />
Während der Auszählung der Stimmzettel <strong>in</strong>formiert Vize-Bgm. a.D. Johann Ste<strong>in</strong>er, dass kürzlich mit<br />
Vertretern der Agrargeme<strong>in</strong>schaft „Kals“ e<strong>in</strong>e Besprechung bezüglich Bildung e<strong>in</strong>er Weggeme<strong>in</strong>schaft<br />
im Bereich „Peischlerberg“ stattgefunden hätte. Laut e<strong>in</strong>em, von der Bezirksforst<strong>in</strong>spektion Lienz<br />
ausgearbeiteten Vorschlag, wäre die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> mit e<strong>in</strong>em Anteil von rd. 7 % beteiligt.<br />
Nachdem sich diese Angelegenheit schon seit längerer Zeit h<strong>in</strong>ziehe und endlich gelöst werden sollte,<br />
sei er der Me<strong>in</strong>ung, dass man diesem Vorschlag näher treten bzw. zustimmen sollte.<br />
Die mittels Stimmzetteln durchgeführte (geheime) Abstimmung br<strong>in</strong>gt schließlich folgendes Ergebnis:<br />
Summe der abgegebenen Stimmen: ........................................................... 17<br />
Summe der ungültigen Stimmen: ................................................................. 0<br />
davon entfallen auf GR Elisabeth Mattersberger 11 Stimmen und auf GV Mart<strong>in</strong> Wibmer 6<br />
Stimmen.<br />
Somit ist Elisabeth Mattersberger zur neuen Vize-Bürgermeister<strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Osttirol</strong> gewählt.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 14<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll gratuliert <strong>in</strong> der Folge Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger ganz herzlich zu<br />
ihrer Wahl. Die Angelobung werde von Bezirkshauptmann HR Dr. Paul Wöll vorgenommen. Er<br />
wünscht ihr für ihre Tätigkeit viel Erfolg und freut sich, „auch aus <strong>Matrei</strong> e<strong>in</strong> Signal senden zu können,<br />
dass Frauen <strong>in</strong> der Politik e<strong>in</strong>e zunehmend wichtigere Rolle e<strong>in</strong>nehmen.“<br />
Für die Medienvertreter <strong>in</strong>formiert der Bürgermeister noch, dass Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger<br />
Mitglied von „Frau <strong>in</strong> der Wirtschaft“ und somit des ÖVP-Wirtschaftsbundes sowie GV Mart<strong>in</strong><br />
Wibmer Obmann des ÖVP-Wirtschaftsbundes <strong>Matrei</strong> sei.<br />
Auch GR Johann Ste<strong>in</strong>er gratuliert se<strong>in</strong>er Nachfolger<strong>in</strong>, wünscht ihr viel Erfolg für ihre Tätigkeit und<br />
überreicht ihr als Präsent e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Foto.<br />
GV Mart<strong>in</strong> Wibmer gratuliert ebenfalls Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger und bedankt sich bei jenen<br />
GR.-Mitgliedern, die ihm „e<strong>in</strong>e Stimme“ gegeben hätten.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll macht weiters darauf aufmerksam, dass durch diese Wahl zwei weitere<br />
Nachbesetzungen erforderlich würden: Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger sei Ersatzmitglied im<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand von Vize-Bgm. Johann Ste<strong>in</strong>er gewesen. Als Ersatzmitglied für die neue<br />
Vizebürgermeister<strong>in</strong> werde von der Liste „Geme<strong>in</strong>sam für <strong>Matrei</strong> (Bgm. Dr. Andreas Köll – ÖVP)“<br />
DGKS GR Manuela Girstmair, Direktor<strong>in</strong> der Krankenpflegeschule <strong>in</strong> Lienz, namhaft gemacht.<br />
Die neue Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger sei bis dato auch Mitglied des Überprüfungsausschusses<br />
gewesen. Nach § 109 der <strong>Tirol</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ordnung dürfe die Vizebürgermeister<strong>in</strong> jedoch nicht dem<br />
Überprüfungsausschuss angehören, weshalb die Liste „Geme<strong>in</strong>sam für <strong>Matrei</strong>“ (Bgm. Dr. Andreas Köll<br />
– ÖVP) GR Norbert Riepler zur Bestellung als neues Mitglied des Überprüfungsausschusses<br />
vorschlage.<br />
Nachdem e<strong>in</strong>e vertrauliche Abstimmung über die Nachbesetzung der beiden vorh<strong>in</strong> angeführten Stellen<br />
von den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitglieder nicht gewünscht wird, fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat über Antrag von Bgm.<br />
LA Dr. Andreas Köll den e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
GR Norbert Riepler anstelle von Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger zum Mitglied des<br />
Überprüfungsausschusses zu bestellen.<br />
Weiters fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
GR Dir. Manuela Girstmair als Ersatzmitglied von Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger im<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand zu bestellen.<br />
Zu Punkt 3) der TO:<br />
Anträge des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet, dass fünf Anträge des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes vorliegen würden,<br />
welche nachträglich <strong>in</strong> die Tagesordnung aufgenommen werden sollten.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> den<br />
e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
nachstehend angeführte Anträge des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes nachträglich ordnungsgemäß <strong>in</strong> die<br />
Tagesordnung aufzunehmen:<br />
a) Hansjörg und Rita Ra<strong>in</strong>er, 9971 Josef-Gridl<strong>in</strong>gweg 2 – Ansuchen um Überbauung des<br />
Öffentlichen Gutes:<br />
Sachverhalt: Nach Fertigstellung des Wohnhauses Gridl<strong>in</strong>gweg Nr. 4 auf der Gp. 155/3, KG. <strong>Matrei</strong><br />
i.O.-Markt, hat sich herausgestellt, dass das Garagenvordach ger<strong>in</strong>gfügig <strong>in</strong> das Öffentliche Gut Gp.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 15<br />
152/2 h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragt. Hansjörg und Rita Ra<strong>in</strong>er ersuchen nunmehr um nachträgliche Erteilung der<br />
Zustimmung zur Überbauung des Öffentlichen Gutes.<br />
Über Antrag des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
dem Ansuchen von Hansjörg und Rita Ra<strong>in</strong>er, 9971 Josef-Gridl<strong>in</strong>gweg 2, auf Überbauung des<br />
Öffentlichen Gutes Gp. 152/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, zuzustimmen.<br />
b) Peter Niederegger, 9971 Waier 3, und Friedrich Brugger, 9971 Waier 4 - Ansuchen um<br />
Erwerb des Öffentlichen Gutes Gp. 3998/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>:<br />
Sachverhalt: Peter Niederegger, vlg. „Gassen“, 9971 Waier 3, und Friedrich Brugger, vlg. „Feldner“,<br />
9971 Waier 4, beantragen den Erwerb des öffentlichen Gutes Gp. 3998/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet, dass der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Osttirol</strong> der Me<strong>in</strong>ung gewesen wäre, diesen Antrag an den Ausschuss für <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft<br />
sowie Sicherung und Erschließung des ländlichen Raumes zu übertragen, womit sich auch die<br />
Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g e i n v e r s t a n d e n erklären.<br />
GR Johann Ste<strong>in</strong>er als Obmann des Ausschusses für <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft ist der Me<strong>in</strong>ung, dass<br />
grundsätzlich ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände gegen den Verkauf dieses Grundstückes bestünden, man sich aber<br />
eventuell die E<strong>in</strong>räumung e<strong>in</strong>es Geh- und Fahrrechtes überlegen sollte.<br />
c) Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> im<br />
Bereich der Gste. 493, 499 und .138/3, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt:<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit der Übertragung von Grundflächen aus der Gp. 495/1, KG.<br />
<strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, an Mag. Bernd und Kathar<strong>in</strong>a Hradecky, wurde vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> am 30.12.2008 e<strong>in</strong>e Umwidmung im Bereich der Gste. 493, 499<br />
und .138/3, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, von „Freiland“ <strong>in</strong> „Sonderfläche Nationalparkzentrum“<br />
beschlossen. Dr. Thomas Kranebitter hat <strong>in</strong> diesem Zusammenhang darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass für<br />
diese Flächenwidmungsplanänderung auch e<strong>in</strong>e Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> erforderlich ist.<br />
Über Antrag des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
die Änderung des, mit Bescheid der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung vom 16.05.2002, Zl. Ve1-546-<br />
717/114-72vA, aufsichtsbehördlich genehmigten Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROK)<br />
der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> im Bereich der Gste. 493, 495/1 und 499, alle KG. <strong>Matrei</strong><br />
i.O.-Markt (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom<br />
24.03.2009, Plan-Nr. „Hradecky ÖROK 01“) – Änderung der maximalen Baulandgrenzen und<br />
E<strong>in</strong>beziehung von Teilflächen der genannten Grundstücke <strong>in</strong> den baulichen Entwicklungsbereich<br />
„S08“ der Zeitzone 1 - gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2006 während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese unter den Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 lit.<br />
a) leg. cit. zu bewilligen.<br />
d) Ansuchen der Bewohner des H<strong>in</strong>termarktes um Erlassung e<strong>in</strong>er 30 km/h-<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung für den Bereich „H<strong>in</strong>termarkt“:<br />
Sachverhalt: Anra<strong>in</strong>er des „H<strong>in</strong>termarktes“ beantragen mit Schreiben vom 20. März 2009 aus<br />
Sicherheits- und Lärmschutzgründen die Erlassung e<strong>in</strong>er 30 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung<br />
für den Bereich „H<strong>in</strong>termarkt“.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll er<strong>in</strong>nert, dass <strong>in</strong> gegenständlicher Angelegenheit zwar die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> für<br />
die Erlassung e<strong>in</strong>er Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung zuständig sei, für die Beschlussfassung aber e<strong>in</strong><br />
entsprechendes verkehrstechnisches Gutachten vorliegen müsse, weshalb der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand<br />
zunächst die E<strong>in</strong>holung dieses Gutachtens beim Ingenieurbüro für Verkehrswesen, Huter -<br />
Hirschhuber OG, vorschlage. Nach dessen Vorliegen sollte der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat e<strong>in</strong>e diesbezügliche
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 16<br />
Beschlussfassung vornehmen. Mit dieser Vorgangsweise erklären sich die Mitglieder des<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g e i n v e r s t a n d e n .<br />
e) Antrag des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr/Wohnungsbeirat auf Beantragung<br />
e<strong>in</strong>er 40 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung für den gesamten Verlauf der „Gereit- und<br />
Grießstraße“:<br />
Sachverhalt: Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr/Wohnungsbeirat, hat e<strong>in</strong> Ansuchen auf<br />
Beantragung e<strong>in</strong>er 40 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung für den gesamten Verlauf der „Gereit-<br />
und Grießstraße“ gestellt. Begründet wird dies damit, dass zahlreiche Nebenstraßen, Hauszufahrten<br />
und Parkplatzausfahrten <strong>in</strong> die nunmehrige <strong>Land</strong>esstraße e<strong>in</strong>münden und auch e<strong>in</strong>e Bushaltestelle<br />
mit Fußgängerübergang besteht.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass <strong>in</strong> diesem Falle die Zuständigkeit bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft liege und auch hier zunächst e<strong>in</strong> verkehrstechnisches Gutachten e<strong>in</strong>zuholen<br />
sei. Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand schlage daher vor, nach Vorliegen e<strong>in</strong>es entsprechenden Gutachtens den<br />
Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Lienz auf Erlassung e<strong>in</strong>er 40 km/h-<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung für den gesamten Verlauf der „Gereit- und Grießstraße“ zu stellen.<br />
Auch mit diesem Vorschlag erklären sich die Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g<br />
e i n v e r s t a n d e n .<br />
Zu Punkt 4) der TO:<br />
Ansuchen um Änderungen des Flächenwidmungsplanes:<br />
a) Judith Unterlercher, Schmiedgasse 11, 6600 Reutte - Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
im Bereich der Gste. .987, 1631/16 und 4465, alle KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Wohngebiet“ <strong>in</strong><br />
„Wohngebiet mit höchstens e<strong>in</strong>em zugelassenen Freizeitwohnsitz“:<br />
Sachverhalt: Judith Unterlercher, Schmiedgasse 11, 6600 Reutte, ist Eigentümer<strong>in</strong> der Gste. .987<br />
und 1631/16, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>. Sie beabsichtigt nunmehr schon längere Zeit, diese<br />
Grundstücke samt Wohnhaus Huben Nr. 49 zu verkaufen. Die Familie W<strong>in</strong>kel aus Holland hätte<br />
nunmehr das konkrete Interesse, diese Liegenschaft zu erwerben, weshalb Judith Unterlercher die<br />
Umwidmung der genannten Grundstücke <strong>in</strong> „Wohngebiet mit höchstens e<strong>in</strong>em zugelassenen<br />
Freizeitwohnsitz“ beantragt.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. .987,<br />
1631/16 und 4465, alle KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 19.03.2009, Plan-Nr. „Unterlercher Flächwid 01“) von<br />
„Wohngebiet“ <strong>in</strong> „Wohngebiet mit höchstens e<strong>in</strong>em zugelassenen Freizeitwohnsitz“ gemäß<br />
§ 64 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Umwidmung unter den Voraussetzungen des<br />
§ 68 Abs. 1 lit. a) leg. cit. zu bewilligen.<br />
b) Herbert Niederegger, 9971 Mattersberg 3 – Änderung des Flächenwidmungsplanes im<br />
Bereich des Gst. 1422/3, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Hofstelle-<br />
Wohngebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG 2006 sowie im Bereich des Gst. .205/1, KG. <strong>Matrei</strong><br />
i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Hofstelle - Wirtschaftsteil mit Wohngebäude und<br />
Nebengebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG:<br />
Sachverhalt: Herbert Niederegger, vlg. „Steiger“, 9971 Mattersberg 3, beabsichtigt, das<br />
bestehende, alte Wohnhaus der Hofstelle zu sanieren bzw. diverse Um- und Zubauten<br />
vorzunehmen. Um- und Zubauten im „Freiland“ s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gfügigem Ausmaß zwar zulässig, im<br />
gegenständlichen Falle bedarf es jedoch als Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung<br />
e<strong>in</strong>er Umwidmung des Bauplatzes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Sonderfläche.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 17<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1422/3, KG<br />
<strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>,<br />
vom 04.03.2009, Plan-Nr. „Niederegger H. Flächwid 01“) von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche<br />
„Hofstelle-Wohngebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG 2006 sowie im Bereich des Gst. .205/1,<br />
KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Hofstelle – Wirtschaftsteil mit<br />
Wohngebäude und Nebengebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2006,<br />
LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
aufzulegen und diese Umwidmung unter den Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 lit. a) leg. cit. zu<br />
bewilligen.<br />
c) Johann Riepler, 9971 Feld 14 – Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.<br />
1262/27, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Aufenthalts- und<br />
Lagerraum für Fischteich“:<br />
Sachverhalt: Johann Riepler, 9971 Feld 14, beantragt die baubehördliche Bewilligung für die<br />
Errichtung e<strong>in</strong>es Aufenthalts- und Lagerraumes für den, auf der Gp. 1262/27, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<br />
<strong>Land</strong>, bestehenden Fischteich. Als Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung muss u.a.<br />
der Bauplatz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Sonderfläche umgewidmet werden.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 1262/27, KG<br />
<strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>,<br />
vom 19.03.2009, Plan-Nr. „Riepler Johann Flächenwid 01“) von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche<br />
„Aufenthalts- und Lagerraum für Fischteich“ gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr.<br />
27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und<br />
diese Umwidmung unter den Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 lit. a) leg. cit. zu bewilligen.<br />
d) Hermann Obwexer, 9971 Rauterplatz 3 - Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
der Gpn. 263 und 69, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, <strong>in</strong> „Tourismusgebiet mit höchstens 25<br />
zugelassenen Freizeitwohnsitzen“ (§ 40 Abs. 4 TROG 2006) bzw. Sonderfläche „Widmung <strong>in</strong><br />
verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) –<br />
da) Widmung Ebene 1 (KG), Ebene 2 (EG), Ebene 5 (3. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche<br />
„Beherbergungsgroßbetriebe mit jeweils Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1<br />
und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von<br />
220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“,<br />
db) Widmung Ebene 3 (1. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetriebe mit jeweils<br />
Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />
und Sonderfläche „Handelsbetriebe (§ 48a TROG 2006)“<br />
dc) Widmung Ebene 4 (2. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetriebe mit jeweils<br />
Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />
Änderung der Widmungsgrenzen:<br />
Sachverhalt: Mit Bescheid der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung vom 19.02.2009, Zl. Ve1-2-717/156-10,<br />
wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die, mit GR.-Beschluss vom 18.11.2008<br />
beschlossene Flächenwidmungsplanänderung für das Freizeitwohnsitzprojekt „Obwexer“ im<br />
Bereich der Gste. 69 und 263, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, erteilt. Aufgrund e<strong>in</strong>er nochmaligen<br />
Projektsänderung wurde nunmehr e<strong>in</strong>e Verschiebung der Widmungsgrenze zwischen<br />
„Tourismusgebiet“ und Sonderfläche „Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen“ beantragt. Gegenüber<br />
der e<strong>in</strong>gangs erwähnten, aufsichtsbehördlichen Genehmigung, ergeben sich h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
textlichen Festlegungen ke<strong>in</strong>e Änderungen, sondern nur h<strong>in</strong>sichtlich der planlichen Darstellung.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 18<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 263 und 69,<br />
beide KG <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Osttirol</strong>, vom 18.03.2009, Plan-Nr. „Obwexer 05“), <strong>in</strong> „Tourismusgebiet mit höchstens 25<br />
zugelassenen Freizeitwohnsitzen“ (§§ 40 Abs. 4 und 12 Abs. 2 TROG 2006) bzw. Sonderfläche<br />
„Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) –<br />
da) Widmung Ebene 1 (KG), Ebene 2 (EG), Ebene 5 (3. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche<br />
„Beherbergungsgroßbetrieb mit jeweils Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und<br />
659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220<br />
Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“,<br />
db) Widmung Ebene 3 (1. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetrieb mit jeweils<br />
Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />
und Sonderfläche „Handelsbetriebe (§ 48a TROG 2006)“<br />
dc) Widmung Ebene 4 (2. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetrieb mit jeweils<br />
Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />
(Änderung der Widmungsgrenzen)<br />
gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Umwidmung unter den Voraussetzungen des<br />
§ 68 Abs. 1 lit. a) leg. cit. zu bewilligen.<br />
e) Virgil Ste<strong>in</strong>er, 9971 Proßegg 8 - Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.<br />
4318, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Nebengebäude mit Lagerplatz<br />
für Erdbewegungsunternehmen“ nach § 43 Abs. 1 TROG:<br />
Sachverhalt: Auf dem Gst. 4318, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, sollen Nebengebäude und e<strong>in</strong> Lagerplatz<br />
für das Erdbewegungsunternehmen der Fa. Wastl Ste<strong>in</strong>er GmbH errichtet werden. Diesbezüglich<br />
hat der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom<br />
30.12.2008 e<strong>in</strong>e Umwidmung des gegenständlichen Grundstückes <strong>in</strong> Sonderfläche „Nebengebäude<br />
mit Lagerplatz für Erdbewegungsunternehmen“ beschlossen. Um das relativ schmale Grundstück<br />
besser ausnützen zu können, soll nunmehr e<strong>in</strong> Grundstückstausch mit der Agrargeme<strong>in</strong>schaft<br />
„Nachbarschaft Kaltenhaus“ durchgeführt werden. Daher ist auch e<strong>in</strong>e Änderung des ursprünglich<br />
gefassten GR.-Beschlusses erforderlich.<br />
AL OAR Hans Panzl <strong>in</strong>formiert, dass DI Michael Unterberger, Abteilung Raumordnung-Statistik<br />
des Amtes der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung, e<strong>in</strong>e Vorbegutachtung der geplanten<br />
Flächenwidmungsplanänderung sowie des dazugehörigen, unter Punkt 5g) zu behandelnden<br />
Bebauungsplanes vorgenommen habe. Laut dessen Me<strong>in</strong>ung gäbe es für die angestrebte Nutzung<br />
ke<strong>in</strong>e Standortb<strong>in</strong>dung, weshalb aus do. Sicht e<strong>in</strong>e Widmung derzeit nicht möglich ersche<strong>in</strong>e. Der<br />
erwähnte (allgeme<strong>in</strong>e) Bebauungsplan entspreche nicht den gesetzlichen Bestimmungen, da <strong>in</strong><br />
diesen Flächen mite<strong>in</strong>bezogen worden wäre, welche laut ÖROK als „Freihaltefläche“ ausgewiesen<br />
seien, was nach den Bestimmungen des TROG ab nicht zulässig sei.<br />
f) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 1117, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von<br />
„Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „dauernder Hubschrauberlandeplatz mit e<strong>in</strong>geschränkter<br />
Nutzung für Notflüge und Katastrophenvermeidung“:<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit der geplanten Errichtung e<strong>in</strong>es dauernden<br />
Hubschrauberlandeplatzes durch die Fa. Heli <strong>Tirol</strong> soll die Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst.<br />
1117, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Sonderfläche vorgenommen werden.<br />
AL OAR Hans Panzl <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> diesem Zusammenhang, dass über Anregung der Fa. Heli <strong>Tirol</strong><br />
GmbH – abweichend von der Formulierung <strong>in</strong> der Tagesordnung – jetzt e<strong>in</strong>e andere<br />
Sonderflächenwidmung beschlossen werden sollte, nämlich e<strong>in</strong>e Sonderfläche<br />
„Hubschrauberlandeplatz, der überwiegend Rettungse<strong>in</strong>sätzen, E<strong>in</strong>sätzen der
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 19<br />
Sicherheitsverwaltung, der Erfüllung der Aufgaben der <strong>Land</strong>esverteidigung und der<br />
Verkehrsüberwachung mit Hubschraubern dient“.<br />
GR Christoph Köll stellt die Frage, ob durch diese Sonderflächenbezeichnung auch<br />
Hubschrauberlastenflüge möglich wären.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er weist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf das Wort „überwiegend“ <strong>in</strong> der<br />
Sonderflächenbezeichnung h<strong>in</strong> und ist deshalb der Me<strong>in</strong>ung, dass auch Lastenflüge durchgeführt<br />
werden könnten. Durch diese Widmung würde man nunmehr e<strong>in</strong>en Freilandbereich neu<br />
erschließen und könne er e<strong>in</strong>er solchen Widmung nicht zustimmen, da es aus se<strong>in</strong>er Sicht<br />
„raumordnerisch“ nicht passen würde. Außerdem hätten sich Anra<strong>in</strong>er des geplanten Standortes<br />
bei ihm beschwert, warum der Standort nunmehr nach Seblas verlagert werde „und ob die<br />
Bewohner von Seblas weniger wert seien“, dass dieser Standort gewählt werde. Für ihn persönlich<br />
sei dieser neue Platz nicht ideal bzw. nicht als alternativer Standort geeignet.<br />
GR Mart<strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>er er<strong>in</strong>nert, dass als Standort auch e<strong>in</strong>mal „der Bereich Ruggenthal“ zur<br />
Diskussion gestanden sei und stellt die Frage, ob e<strong>in</strong>e Verlegung dorth<strong>in</strong> nicht möglich wäre.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass e<strong>in</strong> Antrag des Grundeigentümers Mart<strong>in</strong> Mattersberger<br />
auf Auflage der gegenständlichen Flächenwidmungsplanänderung vorliege. Während der<br />
Kundmachungsfrist könnten dann Personen, die <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> ihren<br />
Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die e<strong>in</strong>e Liegenschaft oder e<strong>in</strong>en Betrieb <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong><br />
besitzen, Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Faktum sei, dass mehrere Standorte geprüft<br />
worden wären, wie beispielsweise die Bereiche „Ruggenthal“, „Unterpellach“ und „Brühl“ oder<br />
das gesamte Gewerbe- und Industriegebiet „Seblas“. Aufgrund von Gefahrenzonen, bestehenden<br />
Stromleitungen oder auch nicht geeigneter An- und Abflugschneisen seien zahlreiche Standorte im<br />
Talbodenbereich nicht möglich. Das gegenständliche Grundstück wäre laut Gutachten von<br />
Luftfahrtexperten das e<strong>in</strong>zige Areal, das sich für die geplante Errichtung e<strong>in</strong>es<br />
Hubschrauberstützpunktes eignen und für welches auch die Zustimmung des Grundeigentümers<br />
vorliegen würde. Während der 4-wöchigen Kundmachungsfrist würden ergänzende Gutachten und<br />
Stellungnahmen e<strong>in</strong>geholt und sollte e<strong>in</strong>e endgültige Entscheidung über die Widmung nach<br />
Vorliegen dieser Unterlagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der nächsten GR.-Sitzungen erfolgen.<br />
Der Bürgermeister weist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch darauf h<strong>in</strong>, dass es laut herrschender<br />
Me<strong>in</strong>ung kompetenter Fachleute für die Installierung e<strong>in</strong>es Hubschrauberlandeplatzes bzw. der<br />
dafür erforderlichen, luftfahrtrechtlichen Genehmigung gar ke<strong>in</strong>er Sonderflächenwidmung bedürfe<br />
und macht auch darauf aufmerksam, dass im Falle der Realisierung des geplanten Vorhabens<br />
e<strong>in</strong>ige Arbeitsplätze <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> geschaffen werden könnten. Er hält zudem fest, dass die<br />
Lärmbelästigungen für die Bevölkerung am derzeitigen Standort wesentlich größer seien, als am<br />
geplanten Standort: „Dort ist das nächste bewohnte Objekt <strong>in</strong> der Längsachse etwa 300 m<br />
entfernt!“<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er hält fest, dass er „dem Hubschrauber-Probebetrieb“ für e<strong>in</strong> Jahr am<br />
derzeitigen Standort zugestimmt hätte. Negative Berichte über die Stationierung habe er bis dato<br />
nur sehr wenige gehört. Se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach sollte daher geprüft werden, ob es nicht besser sei,<br />
den bestehenden Standort auszubauen, anstatt e<strong>in</strong>en 2. Hubschrauberplatz zu errichten. In diesem<br />
Falle würde die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> auch zusätzliche E<strong>in</strong>nahmen erzielen. Das Argument, dass<br />
sich nur dieser Standort eigne, zähle für ihn nicht. Auch wenn heute nur die Auflage der<br />
Widmungsänderung beschlossen werden sollte, möchte er trotzdem darauf h<strong>in</strong>weisen, dass man<br />
hiemit „e<strong>in</strong>en bis dato unberührten Bereich“ aufmache.<br />
GR Dr. Josef Brugger me<strong>in</strong>t, dass er persönlich den neuen Standort bevorzuge,<br />
raumordnungsfachlich passe dieser aber nicht. Er sei außerdem der Me<strong>in</strong>ung, dass auch zukünftig<br />
nur e<strong>in</strong> Rettungshubschrauber <strong>in</strong> ganz <strong>Osttirol</strong> stationiert werden würde und dies<br />
höchstwahrsche<strong>in</strong>lich nicht <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong>, sondern <strong>in</strong> Nikolsdorf, da dort die Infrastruktur schon<br />
vorhanden wäre. Er sehe daher ke<strong>in</strong>en Grund für die Widmung e<strong>in</strong>es neuen Standortes. Zum<br />
bestehenden Hubschrauberlandeplatz bemerkt er, dass die Fa. Heli <strong>Tirol</strong> bis dato noch ke<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf Übertragung der Betreiberfunktion gestellt habe. Bis dato habe die Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
auch ke<strong>in</strong>en Nutzen aus der Verpachtung des <strong>Land</strong>eplatzes gezogen, sondern nur Kosten zu tragen<br />
gehabt, wie beispielsweise die Verlegung des Skat<strong>in</strong>gparkes. Se<strong>in</strong>en Informationen nach hätte die
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 20<br />
Fa. Heli <strong>Tirol</strong> auch „den vere<strong>in</strong>barten Anteil für die Skat<strong>in</strong>gparkverlegung <strong>in</strong> Höhe von<br />
€ 38.000,--“ noch nicht überwiesen. Die Errichtung des geplanten, neuen Standortes, stelle „e<strong>in</strong>e<br />
zusätzliche Belastung für die Bevölkerung“ dar, weshalb er sich dagegen ausspreche.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky ist ebenfalls der Me<strong>in</strong>ung, „dass man den bestehenden<br />
Hubschrauberlandeplatz ausbauen sollte!“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass es auch se<strong>in</strong>erseits ursprünglich diesbezügliche<br />
Überlegungen gegeben habe, nachdem es bei ihm - seit der Installierung dieses <strong>Land</strong>eplatzes –<br />
ke<strong>in</strong>erlei Beschwerden – auch nicht seitens der Medien oder bei diesen – gegeben habe. Aufgrund<br />
von Sachverständigenstellungnahmen und der gesetzlichen Bestimmungen sei aber e<strong>in</strong> Ausbau des<br />
bestehenden Standortes nur möglich, wenn auch der nördlich angrenzende Grund von Johann<br />
Brugger <strong>in</strong> Anspruch genommen werden könne. Dieser habe bis dato abgelehnt. Er hoffe, dass GV<br />
DI Oswald Ste<strong>in</strong>er und GR Mag. Bernd Hradecky auch <strong>in</strong> Zukunft zu ihrer heutigen, positiven<br />
Wortmeldung zum Ausbau des bestehenden Standortes stehen würden. Aufgrund der derzeitigen<br />
Platzverhältnisse sei jedoch e<strong>in</strong> Ausbau nicht möglich, da z.B. der Hangar auf gleicher Höhe liegen<br />
müsse, wie der Hubschrauberlandeplatz selbst. Auch die An- und Abflugschneisen bzw. –w<strong>in</strong>kel<br />
müssten berücksichtigt werden. Der Bürgermeister ist außerdem der Me<strong>in</strong>ung, dass der zweite<br />
Hubschrauberstandort nicht nur für Rettungs- oder Bergrettungse<strong>in</strong>sätze dr<strong>in</strong>gend benötigt werde,<br />
sondern auch für gewerbliche Tätigkeiten im untergeordneten Ausmaß, wie beispielsweise die<br />
Durchführung von Hüttenversorgungs- oder Wildfütterungsflügen, Wildbach- und<br />
Law<strong>in</strong>enverbauungsmaßnahmen, etc. Falls der neue Standort nicht bewilligt werden sollte, hätte er<br />
persönlich aber auch ke<strong>in</strong> Problem, wenn versucht würde, den bestehenden Standort zu erweitern.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky stellt die Frage, warum der Hubschrauber nicht auf dem Areal vor dem<br />
Zelt landen könne.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass dies wegen der E<strong>in</strong>flugsw<strong>in</strong>kel bzw. luftfahrtrechtlicher<br />
Bestimmungen (Rampe muss <strong>in</strong> etwa auf selber Höhe bzw. nur mit ger<strong>in</strong>gfügigem<br />
Höhenunterschied ausgeführt se<strong>in</strong>) nicht möglich sei.<br />
GV DI Mart<strong>in</strong> Wibmer fragt, ob deshalb „der Umgebungsgrund <strong>in</strong> etwa auf die gleiche Höhe“<br />
aufgeschüttet werden müsse, wie der Hubschrauberlandeplatz.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet, dass diese Aussage richtig sei. Er weise aber nochmals<br />
darauf h<strong>in</strong>, dass sich der neue Standort doch wesentlich besser eigenen würde, da dieser weiter<br />
vom besiedelten Gebiet entfernt sei, als der bestehende. Außerdem müsse man beim Zu- und<br />
Abfliegen beim neuen Standort nicht über bebautes Gebiet fliegen.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er ist der Me<strong>in</strong>ung, „man sollte dann e<strong>in</strong>fach jenen Bereich, auf welchem e<strong>in</strong><br />
Hangar errichtet werden könnte, auf die gleiche Höhe, wie der bestehende <strong>Land</strong>eplatz,<br />
aufschütten“!<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll gibt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang zu bedenken, dass <strong>in</strong> unmittelbarer<br />
Nähe des <strong>Land</strong>eplatzes auch e<strong>in</strong> Geh- und Radweg sowie die Virgentallandesstraße/L24<br />
vorbeiführten und auch e<strong>in</strong>e Bushaltestelle angelegt sei. Es könnte durchaus se<strong>in</strong>, dass aufgrund<br />
möglicher Verkehrsbee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong> dauernder, gewerblicher Hubschrauberstützpunkt am<br />
bestehenden Standort nicht genehmigt werden könnte. Zu den Befürchtungen e<strong>in</strong>iger<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitglieder, dass durch die Widmung des neuen Standortes <strong>in</strong> Seblas die<br />
angrenzenden Grundstücke auch für gewerbliche Zwecke „geöffnet“ würden, verweist der<br />
Bürgermeister den bestehenden Gefahrenzonenplan und auf die Gefährdung dieser Grundstücke<br />
durch Law<strong>in</strong>en und Wildbäche. Se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach sei aufgrund des Gefahrenzonenplanes e<strong>in</strong>e<br />
Widmung dieser Grundfläche als „Gewerbe- und Industriegebiet“ auch <strong>in</strong> Zukunft sicherlich nicht<br />
möglich.<br />
GR Dr. Josef Brugger weist nochmals darauf h<strong>in</strong>, dass se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach auch zukünftig nur e<strong>in</strong><br />
Rettungshubschrauber <strong>in</strong> ganz <strong>Osttirol</strong> stationiert werden würde „und dies höchstwahrsche<strong>in</strong>lich <strong>in</strong><br />
Nikolsdorf“!<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll weist abschließend nochmals darauf h<strong>in</strong>, dass heute nur die Auflage<br />
der Flächenwidmungsplanänderung beschlossen werden sollte, während der Kundmachungsfrist
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 21<br />
noch ergänzende Gutachten/Stellungnahmen e<strong>in</strong>geholt würden und e<strong>in</strong>e konkrete Entscheidung<br />
über die Widmung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der nächsten GR.-Sitzungen erfolgen sollte.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> mit 11 gegen 6<br />
Stimmen (Gegenstimmen von GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er, GR Markus Trost, GR Anton Klaunzer, GR<br />
Christoph Köll und GR Dr. Josef Brugger sowie Stimmenthaltung von GR Mag. Bernd Hradecky)<br />
den m e h r h e i t l i c h e n B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 1117, KG<br />
<strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>,<br />
vom 18.03.2009, Plan-Nr. „Heli Flächenwid 01“), von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche<br />
„Hubschrauberlandeplatz, der überwiegend Rettungse<strong>in</strong>sätzen, E<strong>in</strong>sätzen der<br />
Sicherheitsverwaltung, der Erfüllung der Aufgaben der <strong>Land</strong>esverteidigung und der<br />
Verkehrsüberwachung mit Hubschraubern dient“ nach § 43 Abs. 1 TROG gemäß § 64 Abs. 1<br />
TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur allgeme<strong>in</strong>en<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen.<br />
Zu Punkt 5) der TO:<br />
Beschlussfassung über die Auflegung bzw. Erlassung von Bebauungsplänen:<br />
a) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gp.<br />
130/6, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Markus Joast, 9971 Kaltenhaus 13):<br />
Sachverhalt: Markus Joast, 9971 Kaltenhaus 13, beantragt die Erlassung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes<br />
mit „verkürzten Abständen“ für das Gst. 130/6, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
130/1 und 130/6, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 03.03.2009, Plan-Nr. „Joast Markus Bebau 01“), gemäß § 65 Abs. 1<br />
TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur allgeme<strong>in</strong>en<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den Voraussetzungen des § 65 Abs.<br />
2 zu bewilligen.<br />
b) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
2270/1, 2270/2 und .374, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Klaus Ranacher, 9971 Bichl 47):<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em anstehenden Bauverfahren im Bereich des Gst. 2270/2,<br />
KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, soll für den Bereich dieses Grundstücks sowie die angrenzenden Gste.<br />
2270/1 und .374, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er und ergänzender Bebauungsplan mit<br />
„verkürzten Abständen“ erlassen werden.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
2270/1, 2270/2 und .374, alle KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 09.03.20009, Plan-Nr. „Ranacher Klaus Bebau 01“),<br />
gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den Voraussetzungen<br />
des § 65 Abs. 2 zu bewilligen.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 22<br />
c) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
318/2, .228, 316/1, 318/1, .328, .329 und 312, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Fa. Anita Dr. Helbig<br />
GmbH, 9971 Obwexerstraße):<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em Bauverfahren bei der Fa. Anita auf dem Gst. 318/1, KG.<br />
<strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Errichtung e<strong>in</strong>es überdachten Stiegenaufganges an der südwestlichen<br />
Gebäudefront zur Gp. 312 h<strong>in</strong>), wird die Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes beantragt. Vorgesehen ist e<strong>in</strong> Bebauungsplan mit „besonderer Bauweise“ und<br />
„Situierung der Gebäude (Höchstabmessungen)“.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
318/2, .228, 316/1, 318/1, .328, .329 und 312, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Plan DI FH Alois<br />
Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 03.03.2009, Plan-Nr. „Fa. Anita<br />
Bebau 01“), gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier<br />
Wochen zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den<br />
Voraussetzungen des § 65 Abs. 2 zu bewilligen.<br />
d) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
1113/11 und 1113/13, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Josef Preßlaber und Ehrentrud<br />
Obkircher, 9971 Seblas 37):<br />
Sachverhalt: Für die Gste. 1113/11 und 1113/13, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, soll e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er<br />
und ergänzender Bebauungsplan erlassen werden, welcher e<strong>in</strong>e gekuppelte Bauweise an der<br />
geme<strong>in</strong>samen Grundstücksgrenze sowie „verkürzte Abstände“ vorsieht.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
1113/11 und 1113/13, beide KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 19.03.2009, Plan-Nr. „Preßlaber Obkircher Bebau 01“),<br />
gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den Voraussetzungen<br />
des § 65 Abs. 2 zu bewilligen.<br />
e) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
789 und .46, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Gerda Köll, 9971 Webergasse 3):<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit der Durchführung von Umbauten an den bestehenden<br />
Bachquerungen des Bretterwandbaches („Hochbrücke“ und „Ledererbrücke“) bzw. der damit<br />
zusammenhängenden Errichtung von Stahlschiebetoren zum Verschließen der Leitwerksöffnungen<br />
der „Bretterwandbachverbauung“ wurde mit Gerad Köll, 9971 Webergasse 3, als Eigentümer<strong>in</strong> der<br />
Gp. 789, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung abgeschlossen, wonach sich diese mit der<br />
Errichtung und Situierung dieses Stahlschiebetores auf ihrem Grundstück e<strong>in</strong>verstanden erklärt. Im<br />
Gegenzug hat sich der Vizebürgermeister der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. u.a. bereit erklärt, die<br />
Erlassung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes für dieses Grundstück im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat zu beantragen. Der<br />
vorliegende Planentwurf sieht u.a. e<strong>in</strong>e besondere Bauweise (Situierung Gebäude<br />
Höchstabmessungen) sowie gestaffelte Baufluchtl<strong>in</strong>ien zur öffentlichen Verkehrsfläche h<strong>in</strong> vor.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat (unter Nichtteilnahme von GR<br />
DI David Köll an der Abstimmung) den e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
789 und .46, beide KG <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 04.03.2009, Plan-Nr. „Köll Gerda Bebau 01“), gemäß<br />
§ 65 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den Voraussetzungen<br />
des § 65 Abs. 2 zu bewilligen.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 23<br />
f) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
446/2 und 446/15, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Arnold Patterer, 9971 Pfarrangerweg 37):<br />
Sachverhalt: Arnold Patterer, Miteigentümer des Gst. 446/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, beabsichtigt<br />
die Errichtung e<strong>in</strong>es Zubaues zu se<strong>in</strong>er Eigentumswohnung. In diesem Zusammenhang wird die<br />
Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes beantragt, welcher u.a. die<br />
besondere Bauweise mit Gebäudesituierung (Höchstabmessungen) vorsieht. E<strong>in</strong>e<br />
Zustimmungserklärung der Miteigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz liegt vor.<br />
Trotzdem s<strong>in</strong>d diese laut TROG noch e<strong>in</strong>mal zu verständigen.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
446/2 und 446/15, beide KG <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 20.03.2009, Plan-Nr. „Patterer Arnold Bebau 01“),<br />
gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den Voraussetzungen<br />
des § 65 Abs. 2 zu bewilligen.<br />
g) Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes für den Bereich des Gste. 4317, 4318 und<br />
145/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, sowie e<strong>in</strong>es ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der<br />
Gste. 4317 und 4318, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Virgil Ste<strong>in</strong>er, 9971 Proßegg 8):<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit dem, unter Punkt 4e) der TO erwähnten Bauvorhaben wurde<br />
auch die Erlassung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes beantragt, damit der<br />
geplante Gebäudeneubau an der Grundstücksgrenze mit e<strong>in</strong>er Wandhöhe von ca. 4,00 m<br />
ausgeführt werden kann.<br />
Wie aber bereits unter Punkt 4e) der TO angeführt, entspricht der Bebauungsplan nicht den<br />
gesetzlichen Bestimmungen.<br />
h) Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gste.<br />
168/4 und 168/6, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Johann Hanser, 9971 Eduard-Wallnöfer-<br />
Straße 7):<br />
Sachverhalt: Im Zuge e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>messung des, auf der Gp. 168/6, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, errichteten<br />
Gebäudezubaues hat sich herausgestellt, dass dieser abweichend von der diesbezüglich erteilten<br />
Baubewilligung ausgeführt wurde. Der ursprünglich baubehördlich bewilligte Abstand von 3,00 m<br />
zur südlichen Parzellengrenze wurde um e<strong>in</strong>ige Zentimeter unterschritten. Der Bauwerber wurde<br />
nunmehr seitens der Baubehörde aufgefordert, um die geänderte Ausführung dieses Bauvorhabens<br />
anzusuchen. In diesem Zusammenhang wird nunmehr auch e<strong>in</strong>e Änderung des, für den Bauplatz<br />
sowie die angrenzende Gp. 168/4 gültigen Bebauungsplanes beantragt.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf über die Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den<br />
Bereich der Gste. 168/4 und 168/6, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Plan DI FH Alois Wanner,<br />
Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 02.03.2009, Plan-Nr. „Hanser Johann<br />
Bebau 01“), gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier<br />
Wochen zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den<br />
Voraussetzungen des § 65 Abs. 2 zu bewilligen.<br />
i) Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich des Gst.<br />
725/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Ra<strong>in</strong>er und Georg Klaunzer, 9971 Klaunz 10):<br />
Sachverhalt: Ra<strong>in</strong>er und Georg Klaunzer, 9971 Klaunz 10, beabsichtigen die Errichtung von je<br />
e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>familienwohnhaus auf dem Gst. 725/2, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>. Für gegenständliches<br />
Grundstück besteht bereits e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er und ergänzender Bebauungsplan, welcher jedoch auf
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 24<br />
e<strong>in</strong> ursprünglich geplantes E<strong>in</strong>familienwohnhausprojekt abgestimmt ist und zum nunmehr<br />
geplanten Bauvorhaben „nicht passt“. Aus diesem Grunde wurde e<strong>in</strong>e Änderung des<br />
Bebauungsplanes beantragt, wobei <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Neusituierung der Straßen- und<br />
Baufluchtl<strong>in</strong>ien geplant ist.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Entwurf über die Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes für den<br />
Bereich des Gst. 725/2, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 13.03.2009, Plan-Nr. „Klaunzer G. u. R. Bebau 01“),<br />
gemäß § 65 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />
allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Bebauungspläne unter den Voraussetzungen<br />
des § 65 Abs. 2 zu bewilligen.<br />
Zu Punkt 6) der TO:<br />
Genehmigung diverser Verträge und Vere<strong>in</strong>barungen,<br />
abgeschlossen zwischen der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> und<br />
a) DI Kurt Pleyer, Hött<strong>in</strong>ger Gasse 8a, 6020 Innsbruck, und Dr. Peter-Paul Pleyer, Feldweg 10,<br />
5700 Zell am See:<br />
Sachverhalt: Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom<br />
18.11.2008 dem Verkauf e<strong>in</strong>er Teilfläche im Ausmaß von 19 m² aus dem Gst. 802, KG. <strong>Matrei</strong><br />
i.O.-Markt, sowie e<strong>in</strong>er Teilfläche von 7 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 645/4, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<br />
Markt, an Dr. Kurt Pleyer und DI Peter-Paul Pleyer zugestimmt.<br />
Nunmehr liegt diesbezüglich e<strong>in</strong> Vertragsentwurf zur Genehmigung vor. Als Kaufpreis wurde e<strong>in</strong><br />
Betrag von € 100,-- pro m² vorgesehen, welcher b<strong>in</strong>nen 14 Tagen ab Unterfertigung des Vertrages<br />
fällig ist.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Kaufvertrag zwischen DI Kurt Pleyer, Hött<strong>in</strong>ger Gasse 8a, 6020 Innsbruck, und Dr. Peter<br />
Paul Pleyer, Feldweg 10, 5700 Zell am See, e<strong>in</strong>erseits sowie der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O.<br />
andererseits, <strong>in</strong> der vorliegenden Fassung zu genehmigen. E<strong>in</strong>e Fotokopie dieses Vertrages liegt<br />
dem Orig<strong>in</strong>alprotokoll bei.<br />
b) Mjr. Silvester Wolsegger, 9971 Grabenweg 15 (Teilfläche Gst. 119/1 und Gst. 128/1, beide<br />
KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt):<br />
Sachverhalt: Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom<br />
02.07.2008 beschlossen, Silvester Wolsegger, 9971 Grabenweg 15, e<strong>in</strong>e Teilfläche der Gp. 128/1,<br />
KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, zu verkaufen, wobei der Kaufpreis von e<strong>in</strong>em amtlichen Sachverständigen<br />
festgelegt werden soll. Nunmehr liegt e<strong>in</strong> Bewertungsgutachten von Dr. Thomas Kranebitter vor,<br />
auf dessen Basis e<strong>in</strong> Kaufvertragsentwurf ausgearbeitet worden ist.<br />
Weiters wurde <strong>in</strong> der GR.-Sitzung vom 18.11.2008 dem Verkauf des nordöstlichen Teiles der Gp.<br />
119/1, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, an Silvester Wolsegger zugestimmt.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet zum Verkauf des Gst. 128/1, dass sich <strong>in</strong> den letzten Tagen<br />
e<strong>in</strong>ige <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>bürger gemeldet hätten, welche ebenfalls Interesse am Erwerb von zum<strong>in</strong>dest<br />
Teilflächen dieses Grundstückes hätten. Aus diesem Grunde schlage er e<strong>in</strong>e Vertagung dieses<br />
Tagesordnungspunktes vor bzw. sollte der Ausschuss für Planung, Bau und<br />
Verkehr/Wohnungsbeirat mit den Kauf<strong>in</strong>teressierten Gespräche führen. Mit diesem Vorschlag<br />
erklären sich die Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e<strong>in</strong>verstanden.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 25<br />
Zum Verkauf e<strong>in</strong>er Teilfläche der Gp. 119/1, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, bemerkt GR Dr. Josef<br />
Brugger, dass angeblich auch Maria Unterweger, 9971 Marstallweg 10a, e<strong>in</strong>e Teilfläche dieses<br />
Grundstückes erwerben hätte wollen.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den Kaufvertrag zwischen Mjr. Silvester Wolsegger, 9971 <strong>Matrei</strong> i.O., Grabenweg 15,<br />
e<strong>in</strong>erseits und der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. andererseits, betreffend den Verkauf e<strong>in</strong>er<br />
Teilfläche der Gp. 119/1, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, im Ausmaß von 56 m² (lt.<br />
Vermessungsurkunde DI Neumayr vom 06.03.2009, GZl. 396/2009) <strong>in</strong> der vorliegenden<br />
Fassung zu genehmigen. Der Kaufpreis soll vom Ausschuss für Planung, Bau und<br />
Verkehr/Wohnungsbeirat festgesetzt werden. E<strong>in</strong>e Fotokopie dieses Vertrages liegt dem<br />
Orig<strong>in</strong>alprotokoll bei.<br />
d) Jakob Niederegger, 9971 Neumarktstraße 8:<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit dem Neubau des <strong>Matrei</strong>er „Tauernstadions“ wurde mit Jakob<br />
Niederegger, 9971 Neumarktstraße 8, e<strong>in</strong> Tauschvertrag mit Datum vom 18.12.2003 betreffend die<br />
Zurverfügungstellung von Grundflächen für dieses Projekt abgeschlossen. In diesem Vertrag hat<br />
sich die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> u.a. bereit erklärt, Jakob Niederegger bis 31.12.2008 entweder<br />
entsprechenden Ersatzgrund im Verhältnis 1:1,5 zur Verfügung zu stellen oder e<strong>in</strong>e<br />
Ausgleichszahlung zu leisten.<br />
GR Dr. Josef Brugger hält fest, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> „an Jakob Niederegger für<br />
Wirtschaftserschwernisse und Ertragsausfälle laut vorliegendem Vertrag jährlich e<strong>in</strong>en<br />
Entschädigungsbetrag von € 5.000,--, erstmals für das Jahr 2004, zu bezahlen hatte“. Diese<br />
Zahlungsverpflichtung ende erst mit Übergabe der Tauschflächen, spätestens am 31.12.2010. Bis<br />
zu diesem Zeitpunkt müsste die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> somit <strong>in</strong>sgesamt € 35.000,-- an Jakob Niederegger<br />
bezahlen, was <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Augen e<strong>in</strong>e große Belastung für die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> darstelle.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass – sollte dieser Vertrag nicht genehmigt werden<br />
– die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> an Jakob Niederegger e<strong>in</strong>en Ausgleichsbetrag <strong>in</strong> Höhe von<br />
€ 308.055,80 zahlen müsse. Nachdem Jakob Niederegger aber nach wie vor - anstelle der<br />
Ausgleichszahlung - Ersatzgründe haben möchte und die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> nächster Zeit<br />
die Möglichkeit haben werde, solche anzukaufen, wären der Erwerb von Tauschgründen und die<br />
Bezahlung des, von GR Dr. Brugger angesprochenen Entschädigungsbetrages, für die<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> jedenfalls günstiger, als die Bezahlung des Ausgleichsbetrages.<br />
GR Dr. Josef Brugger bemerkt hiezu, dass Jakob Niederegger laut ursprünglichem Tauschvertrag<br />
Ersatzflächen im Verhältnis 1:1,5 bekomme. Der Kaufpreis für den Ersatzgrund dürfe dann –<br />
se<strong>in</strong>en Berechnungen nach – maximal € 14,-- pro m² kosten, damit es für die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> günstiger<br />
komme. Der, vom Bürgermeister angesprochene „Grundverkäufer“, werde aber sicherlich mehr als<br />
€ 14,-- pro m² verlangen, weil dieser sicherlich Geld brauchen würde, sonst würde er wohl nicht<br />
verkaufen.<br />
Der Bürgermeister hält fest, dass er sich „an derartigen politischen Spekulationen“ nicht beteiligen,<br />
sondern weiterh<strong>in</strong> seriös verhandeln werde.<br />
GV Mart<strong>in</strong> Wibmer stellt die Frage, ob Robert Mühlburger die Ausgleichszahlung für die, von ihm<br />
für die Errichtung des Tauernstadions zur Verfügung gestellten Grundflächen ausbezahlt bzw.<br />
wann dies genehmigt worden wäre.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass es hiefür ke<strong>in</strong>es neuerlichen GR.-Beschlusses bedürfe, da<br />
diese Ausgleichszahlung bereits im ursprünglichen Kauf- und Tauschvertrag mit Robert<br />
Mühlburger, welcher vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat ordnungsgemäß beschlossen worden wäre, enthalten<br />
gewesen sei.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 26<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> mit 16 gegen 1<br />
Stimme (Gegenstimme von GR Dr. Josef Brugger) den m e h r h e i t l i c h e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
den gegenständlichen Nachtrag zum Tauschvertrag vom 18.12.2003, abgeschlossen zwischen<br />
Jakob Niederegger, 9971 Neumarktstraße 8, e<strong>in</strong>erseits und der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O.<br />
andererseits, <strong>in</strong> der vorliegenden Fassung zu genehmigen. E<strong>in</strong>e Fotokopie dieses Vertrages liegt<br />
dem Orig<strong>in</strong>alprotokoll bei.<br />
e) Mario Riepler, 9971 Johann-Panzl-Straße 5:<br />
Sachverhalt: Mario Riepler, 9971 Johann-Panzl-Straße 5, möchte von der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> das Gst. 262/5, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, im Ausmaß von 528 m² käuflich erwerben.<br />
Diesbezüglich wurde von Notar Mag. Christian Gasser e<strong>in</strong> Vertragsentwurf ausgearbeitet. Der<br />
Kaufpreis beträgt € 90,-- pro m².<br />
GR Dr. Josef Brugger weist darauf h<strong>in</strong>, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de bei Baulandwidmungen häufig<br />
privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen mit den Grundbesitzern abschließe, wonach diese die<br />
Baugrundstücke nur zu e<strong>in</strong>em bestimmten Preis – meistens um € 70,-- pro m² - verkaufen dürften.<br />
Er stelle daher den Antrag, auch <strong>in</strong> diesem Fall den Grund um € 70,-- pro m² zu verkaufen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass der Verkauf des gegenständlichen<br />
Grundstückes bereits vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat zum Preis von € 90,-- pro m² grundsätzlich beschlossen<br />
worden wäre, ohne dass damals e<strong>in</strong> konkreter Käufer bekannt gewesen sei. Mario Riepler sei<br />
bereit, diesen Preis zu zahlen und er verstehe daher den Antrag von GR Dr. Brugger auf<br />
Reduzierung des Kaufpreises überhaupt nicht: Dies sei „wieder e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>er der vielen typischen<br />
Anträge von GR Dr. Brugger“ auf E<strong>in</strong>nahmenm<strong>in</strong>imierung oder Ausgabenerhöhung „zum Schaden<br />
der Marktgeme<strong>in</strong>de“. Etwas anderes habe er von GR Dr. Brugger „noch nicht oft erlebt“.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat mit 16 gegen 1 Stimme<br />
(Stimmenthaltung von GR Dr. Josef Brugger) den m e h r h e i t l i c h e n B e s c h l u s s ,<br />
den Kaufvertrag zwischen Mario Riepler, 9971 Johann-Panzl-Straße 5, e<strong>in</strong>erseits und der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. andererseits, betreffend den Verkauf der Gp. 262/5, KG. <strong>Matrei</strong><br />
i.O.-Markt, <strong>in</strong> der vorliegenden Fassung zu genehmigen. E<strong>in</strong>e Fotokopie dieses Vertrages liegt<br />
dem Orig<strong>in</strong>alprotokoll bei.<br />
f) <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> St. Johann im Walde, 9951 St. Johann i.W. Nr. 48:<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit dem geplanten Anschluss des Ortsteiles „Kienburg Süd“<br />
(Bereich Fa. Lauster, Hofstelle vlg. „Falter“, Wohnhäuser Mairer und K<strong>in</strong>zl) an die<br />
Ortskanalisation der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> St. Johann i.W., ist e<strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>kommen mit dieser <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />
abzuschließen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll schlägt vor, dass die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vertreter im Abwasserverband Hohe<br />
Tauern Süd derartige Verhandlungen mit der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> St. Johann i.W. führen und e<strong>in</strong><br />
entsprechendes Übere<strong>in</strong>kommen ausarbeiten sollten. Abschließend sollte e<strong>in</strong>e Genehmigung dieses<br />
Übere<strong>in</strong>kommens im <strong>Matrei</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat erfolgen.<br />
Mit diesem Vorschlag erklären sich die Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g<br />
e i n v e r s t a n d e n .<br />
g) Turn- und Sportunion Raiffeisen <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>:<br />
Sachverhalt: Vertreter der Sportunion <strong>Matrei</strong> haben gegenüber der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>führung erklärt, dass<br />
der Vere<strong>in</strong> f<strong>in</strong>anziell nicht <strong>in</strong> der Lage wäre, die vollen Betriebskosten - <strong>in</strong>sbesondere die<br />
Re<strong>in</strong>igungskosten für die Räumlichkeiten im <strong>Matrei</strong>er Tauernstadion nach dem bisherigen<br />
Abrechnungsmodus laut Untermietvertag, abgeschlossen zwischen der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Osttirol</strong> und dem Vere<strong>in</strong> „Turn- und Sportunion Union Raiffeisen <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>“ vom 06. Mai<br />
2005 - weiterh<strong>in</strong> zu tragen. Sie äußern daher den Wunsch, dass die Re<strong>in</strong>igung künftig nicht über<br />
e<strong>in</strong>e Angestellte der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> durchgeführt wird, sondern die Organisation der
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 27<br />
Re<strong>in</strong>igung für jene Räumlichkeiten, die von der Untermieter<strong>in</strong> Sportunion <strong>Matrei</strong> zu 50 % <strong>in</strong><br />
Bestand genommen werden, durch die Union selbst organisiert werden darf.<br />
Aus diesem Grunde sollte Punkt VI. Abs. 3 des genannten Untermietvertrages dah<strong>in</strong>gehend<br />
ergänzt werden, dass die Re<strong>in</strong>igung für jene Räumlichkeiten und Liegenschaftsanteile, welche von<br />
der Untermieter<strong>in</strong> zu 50 % <strong>in</strong> Bestand genommen werden, künftig von der Untermieter<strong>in</strong><br />
durchgeführt wird, welche von der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> dann - nach Prüfung der<br />
Aufzeichnungen - 50 % der dafür anfallenden Kosten ersetzt bekommt.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
dem Ansuchen der Turn- und Sportunion <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> auf Abänderung des<br />
Untermietvertrages vom 06.05.2005 zu entsprechen. Punkt VI Abs. 3 dieses Vertrages wird ab<br />
sofort durch folgenden Passus ersetzt:<br />
„Die, auf das Bestandsobjekt entfallenden Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben und<br />
sonstigen Aufwendungen für jene Räumlichkeiten und Liegenschaftsanteile, welche von der<br />
Untermieter<strong>in</strong> zu 50 % <strong>in</strong> Bestand genommen werden, werden – mit Ausnahme der Kosten für<br />
Müllentsorgung, Telefon, Radio, Fernsehen, Internet und EDV, welche zu 50 % der<br />
Untermieter<strong>in</strong> <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden – gleichfalls zur Gänze von der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
getragen. Die Re<strong>in</strong>igung für jene Räumlichkeiten und Liegenschaftsanteile, welche von der<br />
Untermieter<strong>in</strong> zu 50 % <strong>in</strong> Bestand genommen werden, wird von der Untermieter<strong>in</strong><br />
durchgeführt, welche von der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> nach Prüfung der<br />
Aufzeichnungen 50 % der dafür anfallenden Kosten ersetzt bekommt. Die Abrechnung dafür<br />
erfolgt gleichfalls jährlich.“<br />
c) Tourismusverband <strong>Osttirol</strong>, <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen GmbH & Co KG, Bergbahnen<br />
Kals am Großglockner GmbH & Co KG und <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kals am Großglockner:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass es bei der vorletzten Besprechung zwischen Vertretern<br />
der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> e<strong>in</strong>erseits sowie Vertretern der <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen GmbH<br />
& Co KG und Bergbahnen Kals am Großglockner GmbH & Co KG im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>amt <strong>Matrei</strong> am<br />
06.03.2009 andererseits noch e<strong>in</strong>ige Vorbehalte seitens der Bergbahnenvertreter gegenüber dem<br />
geme<strong>in</strong>deseits vorgelegten Vertragsentwurf gegeben hätte. Bei e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>formellen Besprechung am<br />
13.03.2009 <strong>in</strong> Innsbruck zwischen ihm und He<strong>in</strong>z Schultz habe man sich aber – auf Basis der, von<br />
RA Dr. Gernot Gasser mit Datum vom 09.03.2009 verfassten Vorlage - bis auf e<strong>in</strong>en Punkt<br />
„e<strong>in</strong>igen“ können, welcher den Baukostenbeitrag (Wegkostenbeitrag) betreffe. Die zuletzt<br />
„vere<strong>in</strong>barten“ Vertragsänderungen werde er später noch detailliert zur Kenntnis br<strong>in</strong>gen.<br />
In diesem Zusammenhang berichtet der Bürgermeister, dass „über <strong>Matrei</strong>er Forderung“ (Vize-<br />
Bgm. Johann Ste<strong>in</strong>er und SI „Klaunzerberg“) auch die Bergbahnen Kals am Großglockner GmbH<br />
& Co KG der neu gebildeten Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Klaunzerberg“ mit e<strong>in</strong>em Anteil von 5 %<br />
beitreten müsse. Des weiteren habe die <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen GmbH & Co KG die<br />
Abtragung der bestehenden DSB „Goldried II“ bei der Seilbahnbehörde des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />
<strong>Land</strong>esregierung bereits beantragt und werde an deren Stelle def<strong>in</strong>itiv noch im heurigen Jahr e<strong>in</strong>e<br />
6er Sesselbahn errichtet, sodass dieser Punkt für den vorliegenden Vertrag nicht mehr so prioritär<br />
wäre.<br />
GR DI David Köll stellt die Frage, ob <strong>in</strong> Innsbruck auch über die Sanierung der beschädigten<br />
Weganlagen gesprochen worden wäre.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass sich die Bergbahnen laut vorliegendem Vertrag bereit<br />
erklären sollten, e<strong>in</strong>en generellen Baukostenbeitrag für die WVA <strong>in</strong> Höhe von rd. € 150.000,-- zu<br />
bezahlen. In diesem Betrag sollten auch die Kosten für die Sanierung der Weganlagen am<br />
„Klaunzerberg“ <strong>in</strong>klusive <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>straße enthalten se<strong>in</strong>. Dies wäre der e<strong>in</strong>zige, noch „offene<br />
Punkt“ aus der Innsbruck-Besprechung gewesen. Weiters <strong>in</strong>formiert der Bürgermeister, dass man<br />
bezüglich der Zurverfügungstellung von Wasser für die „Kalser Seite“ e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung erzielen hätte<br />
können: Hier sollte es ebenfalls zu e<strong>in</strong>er „Drittelregelung“ bezüglich der Bezahlung der
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 28<br />
Wassergebühren durch die Kalser Bergbahnengesellschaft, die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kals sowie den<br />
Ortsausschuss Kals des TVB <strong>Osttirol</strong> kommen.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky stellt die Frage, ob der Vertrag seitens der Bergbahnen bereits<br />
unterfertigt worden wäre. In diesem Falle würde sich die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> – se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach –<br />
e<strong>in</strong>iges an Arbeits- und Zeitaufwand ersparen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass es „dem <strong>Matrei</strong>er Verhandlungsteam“<br />
s<strong>in</strong>nvoller erschienen wäre, wenn zunächst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat „e<strong>in</strong>e abschließende Vertragsfassung“<br />
beschließe und dann He<strong>in</strong>z Schultz schriftlich vorlegen würde.<br />
GR Christoph Köll fragt, ob die erwähnten rd. € 150.000,-- an Baukostenbeitrag der SI<br />
„Klaunzerberg“ zugute kommen würden.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt dazu nochmals, dass es sich hierbei um e<strong>in</strong>en generellen<br />
Baukostenbeitrag handle, welcher der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> zu überweisen sei. Was mit diesem<br />
Geld passiere, müsse dann der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat entscheiden. Es gehe dabei <strong>in</strong>sbesondere auch um die<br />
WVA-BA06.<br />
GR Dr. Josef Brugger ist der Me<strong>in</strong>ung, man sollte <strong>in</strong> den Vertrag auch e<strong>in</strong>e Betriebspflicht für alle<br />
Seilbahnanlagen aufnehmen und die Bergbahnengesellschaft im Falle e<strong>in</strong>er Betriebse<strong>in</strong>stellung zur<br />
Zahlung e<strong>in</strong>es Pönales verpflichten. Die Notwendigkeit dieses Vertragspassus habe sich auch <strong>in</strong><br />
den letzten Tagen wieder e<strong>in</strong>mal gezeigt, wo – ohne jeden vernünftigen Grund - der Betrieb der<br />
„Happeckbahn“ e<strong>in</strong>gestellt worden wäre. Bezüglich der „kostenlosen“ Zurverfügungstellung von<br />
Wasser für Beschneiungszwecke me<strong>in</strong>t er, dass dies dem EU-Förderungsrecht widerspreche, da die<br />
Bergbahnengesellschaft hiefür ke<strong>in</strong>e Gegenleistung erbr<strong>in</strong>ge. Man sollte die<br />
Bergbahnengesellschaft <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch verpflichten, „Gratis-Schikarten für alle<br />
<strong>Matrei</strong>er K<strong>in</strong>der“ zur Verfügung zu stellen. Im Vertragsentwurf sei auch angeführt, dass der<br />
Baukostenbeitrag <strong>in</strong> Höhe von rd. € 150.000,-- wieder kompensiert werden solle. Hier stelle sich<br />
für ihn die Frage, mit was denn dieser Betrag gegenverrechnet werden sollte und was das<br />
überhaupt br<strong>in</strong>ge.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass aufgrund der, bereits vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat<br />
genehmigten, vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen bis zum Jahre 2015 Wasser im Ausmaß von 90.000 m³<br />
„kostenlos“ zur Verfügung gestellt werden müsse. Ab dem Jahre 2015 müsse das, für<br />
Beschneiungszwecke benötigte Wasser, jedenfalls bezahlt werden, wobei es hier bekanntlich e<strong>in</strong>e<br />
„Drittelregelung“ geben sollte, wonach jeweils e<strong>in</strong> Drittel dieser Kosten von der <strong>Matrei</strong>er Goldried<br />
Bergbahnen GmbH & Co KG, dem TVB-Ortsausschuss <strong>Matrei</strong> sowie der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong><br />
getragen werden sollte. Ergänzend <strong>in</strong>formiert der Bürgermeister, dass die Befüllung des<br />
Speicherteiches vertraglich so geregelt werden sollte, dass diese hauptsächlich <strong>in</strong> jener Zeit<br />
erfolge, <strong>in</strong> welcher genügend „Überwasser“ vorhanden wäre. Außerdem müsse die<br />
Bergbahnengesellschaft eventuelle Ausfälle beim Tr<strong>in</strong>kwasserkraftwerk <strong>in</strong> voller Höhe bezahlen.<br />
Er weist auch darauf h<strong>in</strong>, dass das, auf der „Kalser Seite“ des Schigebietes für<br />
Beschneiungszwecke benötigte Wasser ordnungsgemäß <strong>in</strong> Rechnung gestellt worden wäre und die<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> hieraus E<strong>in</strong>nahmen von rd. € 20.000,-- erzielt habe.<br />
Zur, vorh<strong>in</strong> von GR Dr. Josef Brugger angesprochen Betriebspflicht, <strong>in</strong>formiert der Bürgermeister,<br />
dass diese bereits durch die Verpflichtungserklärung und Rahmenvere<strong>in</strong>barung vom 09.02.1994<br />
vertraglich abgesichert sei und deshalb nicht mehr neu geregelt werden müsse. Bezüglich der<br />
erwähnten Betriebse<strong>in</strong>stellung der „Happeckbahn“ hätten der Tourismusverband und die<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de noch am selben Tage e<strong>in</strong> Schreiben an He<strong>in</strong>z Schultz geschickt und um<br />
Aufklärung der Sachlage gebeten. Der Tourismusverband (Regionalausschussobfrau Camilla Köll)<br />
habe diesbezüglich angeblich auch e<strong>in</strong>e Anzeige bei der Seilbahnbehörde des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />
<strong>Land</strong>esregierung e<strong>in</strong>gebracht.<br />
In der Folge br<strong>in</strong>gt der Bürgermeister die, mit den Bergbahnenvertretern <strong>in</strong> Innsbruck<br />
besprochenen Vertragsänderungen – gegenüber dem, zur E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegten<br />
Vertragsentwurf vom 09.03.2009 – wie folgt zur Kenntnis:
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 29<br />
Bei Punkt III, Abs. 2 lit. b) - (auf Seite 5) ist der Passus betreffend möglichen Wasseranschluss<br />
für Versorgung „Mittelstation/8 EUB Kals“ und Jausenstation „Gliberalm“ e<strong>in</strong>vernehmlich<br />
gestrichen worden, da dies für die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> unerheblich ist.<br />
Der Passus „Anschluss für Versorgung „Roaner Alm“] im Eigentum der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>“ (gleichfalls auf Seite 5) bleibt jedoch im Vertrag enthalten, weil dies e<strong>in</strong>e<br />
ausdrückliche Forderung der Agrargeme<strong>in</strong>schaft „Goldried-Alpe“ gegenüber der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de darstellt und bereits wasser- und naturschutzrechtlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verfahren des<br />
<strong>Land</strong>es <strong>Tirol</strong> genehmigt worden ist.<br />
Der Passus <strong>in</strong> Punkt III, Abs. 2 lit. f) - (auf Seite 6) „die Ausstattung mit Pumpe<strong>in</strong>richtungen<br />
und/oder die Änderung des Verwendungszwecks bedürfen der Zustimmung der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>“ sowie lit. i) und j) dieses Absatzes blieben jedenfalls über ausdrückliche<br />
Forderung von Vize-Bgm. Johann Ste<strong>in</strong>er und des weiteren „<strong>Matrei</strong>er Verhandlungsteams“ im<br />
Vertrag enthalten, weil es diesbezüglich bereits <strong>in</strong> der Niederschrift über die<br />
eisenbahnbehördliche Baugenehmigung für die Errichtung der 6er SB „Goldried II“ vom 09.<br />
und 10.08.2007 zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>igung zwischen Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> und <strong>Matrei</strong>er Goldried<br />
Bergbahnen GmbH & Co KG gekommen ist. Die diesbezüglichen Textpassagen auf Seiten 54<br />
und 56 der eisenbahnrechtlichen Verhandlungsniederschrift werden vom Bürgermeister durch<br />
Verlesen zur Kenntnis gebracht und dem Orig<strong>in</strong>alprotokoll beigelegt. Dies ist – über Forderung<br />
des <strong>Matrei</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates - ausdrücklich festzuhalten.<br />
Bei Punkt VI. des Vertrages – „Pump- und Wassergebühren für technische Beschneiung auf<br />
dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet von Kals, Wasserlieferung nach Kals“ – wurde im letzten Absatz (auf<br />
Seite 13) ergänzt, dass die Bergbahnen Kals am Großglockner GmbH & Co KG die technischen<br />
Messe<strong>in</strong>richtungen „bis spätestens 30.09.2009“ auf eigene Kosten anzuschaffen, dauernd zu<br />
erhalten und allenfalls zu erneuern hat. Damit soll kontrolliert werden, wieviel Wasser für die<br />
„Kalser Seite“ verbraucht wird.<br />
Bei der Prioritätenklausel (auf Seite 14) des Vertrages wurde e<strong>in</strong>e Änderung dah<strong>in</strong>gehend<br />
vorgenommen, als anstelle e<strong>in</strong>er vollflächigen Beschneiung nur e<strong>in</strong>e flächige Beschneiung<br />
(normale Pistenbreite) erforderlich ist: „Wenn die <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen GmbH & Co<br />
KG das Skigebiet auf ‚<strong>Matrei</strong>er Seite‘ nicht zu Beg<strong>in</strong>n jeder W<strong>in</strong>tersaison flächig (normale<br />
Pistenbreite) beschneit, sodass auch die Skiabfahrt bis <strong>in</strong>s Tal zum Hotel ‚Goldried/Park‘ (‚alte<br />
Talstation‘ der früheren DSB ‚Goldried I‘) und zur EUB-Talstation möglich ist, obwohl e<strong>in</strong>e<br />
technische Beschneiung klimatisch (Temperaturen, Inversionslage) durchführbar ist,<br />
andererseits mit Wasserlieferungen von <strong>Matrei</strong> nach Kals (u.a. über den Speicherteich<br />
‚Goldried‘) das Skigebiet auf dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gebiet von Kals technisch beschneit, verstößt die<br />
<strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen GmbH & Co KG gegen die hiermit vere<strong>in</strong>barte Prioritätsklausel,<br />
gemäß der dem Skigebiet auf ‚<strong>Matrei</strong>er Seite‘ bei der technischen Beschneiung mit ‚<strong>Matrei</strong>er<br />
Wasser‘ der Vorrang zukommt. Bei e<strong>in</strong>em derartigen Verstoß hat die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Osttirol</strong> das Recht zur Vertragsauflösung im Teilbereich Wasserlieferung für die technische<br />
Beschneiung auf ‚Kalser‘ und/oder auf ‚<strong>Matrei</strong>er Seite‘ gegenüber allen Vertragspartnern, wenn<br />
e<strong>in</strong>e schriftliche Warnung bzw. e<strong>in</strong> schriftlicher H<strong>in</strong>weis auf den Verstoß und e<strong>in</strong>e<br />
Nachfristsetzung für die vorgenannte Beschneiungsverpflichtung erfolglos bleiben sollten,<br />
sodass diesbezüglich e<strong>in</strong>e Neuverhandlung stattzuf<strong>in</strong>den hat.<br />
Diese Sanktion soll nur mehr <strong>in</strong> Bezug auf ihren letzten Satz – mit dem ursprünglichen<br />
Vorschlag von RA Dr. Alfred Schmidt vom 06.03.2009 ergänzt werden, welcher noch e<strong>in</strong>mal<br />
mit RA Dr. Gernot Gasser abschließend abzustimmen ist. Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat fordert <strong>in</strong> diesem<br />
Zusammenhang – über Wortmeldung mehrerer Mitglieder – jedenfalls e<strong>in</strong>e Präzisierung der<br />
Nachfristsetzung <strong>in</strong> Tagen.<br />
Bei Punkt X. (auf Seite 18) wird im letzten Absatz der Passus „… zu Zwecken der öffentlichen<br />
Wasserver- und –entsorgung….“ durch den Passus „… zu Zwecken der öffentlichen<br />
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung...“ ersetzt.<br />
Bei Punkt XI. (auf Seite 18) bleibt der Baukostenbeitrag <strong>in</strong> Höhe von € 154.430,89 im Vertrag<br />
enthalten, wobei <strong>in</strong> Klammer das Wort „Wegkostenbeitrag“ e<strong>in</strong>gefügt wird. Der Betrag wird <strong>in</strong><br />
der Vertragsneufassung aber netto und nicht – wie im „Auflageexemplar“ angeführt – brutto
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 30<br />
ausgewiesen. Dieser Baukostenbeitrag ist aus Sicht des gesamten „<strong>Matrei</strong>er<br />
Verhandlungsteams“ unverzichtbar.<br />
Bei Punkt XV. (auf Seite 21) „Anschluss Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl“, hat sich die<br />
Bergbahnengesellschaft am 13.03. <strong>in</strong> Innsbruck bereit erklärt, dem „Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl-Haus“<br />
den Strom für die Stromversorgung (auch im W<strong>in</strong>ter) und der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> für den<br />
Betrieb von Pumpen <strong>in</strong> diesem Bereich (für Wasser und Kanal) zum Selbstkostentarif zur<br />
Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung dafür, dass der, von der <strong>Matrei</strong>er<br />
Bergbahnengesellschaft errichtete Kanal zur Bergstation der EUB „Kals“ für die Öffentlichkeit<br />
zur Verfügung gestellt wird, soll die Bergbahnengesellschaft die Kanalanschlussgebühren für<br />
das „Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl“ erhalten.<br />
Schlussendlich soll – über Forderung des <strong>Matrei</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates bzw. der SI „Klaunzerberg“<br />
noch e<strong>in</strong>e Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Bergbahnen Kals am Großglockner<br />
GmbH & Co KG der Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Klaunzerberg“ mit e<strong>in</strong>em Anteil von 5 %<br />
beitreten muss. Bezüglich der Wegsanierung me<strong>in</strong>t der Bürgermeister noch, dass grundsätzlich<br />
zwar auch die Weggeme<strong>in</strong>schaft Ersatzleistungen geltend machen könne: Ob dies aber nun<br />
gegenüber der Bergbahnengesellschaft oder gegenüber den Firmen möglich sei, die im Namen<br />
bzw. im Auftrag der Bergbahnengesellschaft die Bauarbeiten durchgeführt hätten, sei fraglich.<br />
GR Markus Trost stellt die Frage, ob auch e<strong>in</strong> Passus enthalten sei, bis wann der Schiweg zur<br />
Talstation der EUB „Goldried“ zu errichten wäre.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass diesbezüglich im Vertrag nichts enthalten sei.<br />
He<strong>in</strong>z Schultz hätte sich zwar gewünscht, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> die diesbezüglichen<br />
Servitutsverträge mit den Grundeigentümern „verpflichtend“ abschließe, was aber aus rechtlichen<br />
Gründen nicht möglich sei, da man sich nicht gegenüber Dritten verpflichten könnte.<br />
Zwischenzeitlich hätten auch Gespräche mit dem letzten, vom Schiweg betroffenen<br />
Grundeigentümer, welcher dem Vorhaben noch nicht ausdrücklich zugestimmt habe,<br />
stattgefunden. Dieser habe bekanntlich erklärt, gegenüber der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> jederzeit<br />
e<strong>in</strong>en Servitutsvertrag zu unterschreiben, nicht jedoch gegenüber der <strong>Matrei</strong>er und Kalser<br />
Bergbahnengesellschaft, solange die Sanierung der Weganlage „Klaunzerberg“ und e<strong>in</strong>ige andere<br />
Angelegenheiten nicht geklärt bzw. erledigt worden wären.<br />
GR Christoph Köll berichtet, dass „die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong>“ – laut Aussage von He<strong>in</strong>z Schultz<br />
– bereits e<strong>in</strong>e Ausgleichszahlung für die Schäden an der Weganlage „Klaunzerberg“ erhalten habe.<br />
Er fragt weiters nach, warum am gestrigen Tage der Betrieb der „Happeckbahn“ wieder e<strong>in</strong>gestellt<br />
worden sei.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt zum ersten Punkt, dass ihm nicht bekannt wäre, dass e<strong>in</strong>e<br />
Zahlung bei der Marktgeme<strong>in</strong>de, „angeblich aber beim Obmann der Straßen<strong>in</strong>teressentschaft“<br />
e<strong>in</strong>gegangen sei. Zum zweiten Punkt teilt er mit, dass ihm der Grund für die Betriebse<strong>in</strong>stellung<br />
der „Happeckbahn“ nicht bekannt sei. Jedenfalls habe der TVB <strong>in</strong> dieser Angelegenheit<br />
offensichtlich wieder e<strong>in</strong> Schreiben an die Seilbahnbehörde gerichtet.<br />
GR Johann Ste<strong>in</strong>er <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch, dass man sich nunmehr <strong>in</strong> der<br />
Angelegenheit „Schulschifahren“ e<strong>in</strong>igen hätte können und dieses Thema „nun endlich e<strong>in</strong> für alle<br />
mal vom Tisch“ sei.<br />
GR Dr. Josef Brugger wiederholt, dass se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach e<strong>in</strong> Pönale das wirksamste<br />
Druckmittel sei, da dieses auch gerichtlich e<strong>in</strong>klagbar wäre. Die Drohung, ke<strong>in</strong> Wasser für die<br />
Beschneiung mehr zur Verfügung zu stellen, sei nicht wirksam, da sich die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> ja selbst<br />
schädige, wenn die Pisten nicht beschneit würden. Weiters weist er darauf h<strong>in</strong>, dass gemäß Punkt<br />
V. der Vere<strong>in</strong>barung - für den Fall des Abschlusses der gegenständlichen Gesamtvere<strong>in</strong>barung -<br />
Wassergebühren für das Skigebiet auf „<strong>Matrei</strong>er Seite“ bis 31.12.2015 gemäß gewährter<br />
Wirtschaftsförderung nicht verrechnet würden. In der Anfragebeantwortung sei aber angeführt,<br />
dass - gemäß bestehender vertraglicher Vere<strong>in</strong>barung (Punkt III. der Vere<strong>in</strong>barung vom<br />
16.07.2001) - sich die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. gegenüber der <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen<br />
GmbH & Co KG verpflichte, das Wasser im, zu Tr<strong>in</strong>kwasserversorgungs- und
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 31<br />
Beschneiungszwecken erforderlichen Ausmaß auch im Bereich der Ausbaustufe für e<strong>in</strong>e<br />
Wasserversorgungsanlage „Goldried WVA-BA55“ auf Bestandsdauer der EUB „Goldried“ zur<br />
Verfügung zu stellen, wobei dies bis e<strong>in</strong>schließlich 2015 für re<strong>in</strong>e Beschneiungszwecke<br />
unentgeltlich erfolge: „Damit würden wir der Bergbahnengesellschaft jährlich rd. € 200.000,--<br />
ohne jede Gegenleistung schenken!“<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er fragt, ob die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> der Bergbahnengesellschaft nun das<br />
Wasser zur Gänze „kostenlos“ zur Verfügung stelle.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet, dass durch den Wasserrechtsbescheid gegenüber der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de maximal 177.000 m³ Wasser p.a. zur Verfügung gestellt werden könnten, wobei<br />
der Entfall des Tr<strong>in</strong>kwasserkraftwerkes aber voll entschädigt werden müsse. Vorstellung von<br />
He<strong>in</strong>z Schultz wäre es gewesen, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> 90.000 m³ Wasser „zusätzlich<br />
kostenlos“ h<strong>in</strong>aufpumpen sollte. Diesbezüglich bleibe es aber – lt. Vize-Bgm. Johann Ste<strong>in</strong>er –<br />
jedenfalls bei den bisher vere<strong>in</strong>barten 60.000 m³ Wasser.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er fragt weiters, „ob die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> für 177.000 m³ Wasser bis<br />
2015 ke<strong>in</strong>e Wassergebühr bezahlt bekommen sollte?“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass – sollte diese Wassermenge bis 2015 zur Gänze auf<br />
„<strong>Matrei</strong>er Seite“ verbraucht werden, dies grundsätzlich „kostenlos“ se<strong>in</strong> würde. Sollte von den<br />
177.000 m³ Wasser jedoch e<strong>in</strong> Teil auf „Kalser Seite“ verwendet werden, so müsste die hiefür<br />
benötigte Wassermenge bezahlt werden.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er me<strong>in</strong>t sich daran zu er<strong>in</strong>nern, dass bei e<strong>in</strong>er Besprechung mit<br />
Bergbahnenvertretern - an welcher er teilgenommen habe - davon die Rede gewesen sei, dass<br />
90.000 m³ Wasser „kostenlos“ zur Verfügung gestellt und 60.000 m³ „kostenlos“ h<strong>in</strong>aufgepumpt<br />
würden.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bemerkt hiezu, dass dieser Passus zwar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ehemaligen<br />
Vertragsentwurf enthalten gewesen wäre, hierüber aber ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung erzielt hätte werden<br />
können. Weiters weist der Bürgermeister darauf h<strong>in</strong>, dass die <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen ja<br />
auch e<strong>in</strong>e eigene Wasserversorgungsanlage für Beschneiungszwecke errichten könnten.<br />
Diesbezüglich wäre <strong>in</strong> den vorliegenden Vertragsentwurf bereits e<strong>in</strong> Passus aufgenommen werden,<br />
welcher laute: „… vorbehaltlich e<strong>in</strong>er bergbahneigenen Wasserversorgung, falls diese erforderlich<br />
ist“. Über E<strong>in</strong>wand von RA Dr. Gernot Gasser müsse dieser Passus jedenfalls noch dah<strong>in</strong>gehend<br />
ergänzt werden, „dass <strong>in</strong> diesem Falle die ‚Drittelregelung‘ nicht gelte und die <strong>Matrei</strong>er Goldried<br />
Bergbahnen alle hiefür anfallenden Kosten (Errichtung, Instandhaltung und Betrieb) zu tragen<br />
haben.“<br />
Dies gelte nicht für Wasser auf „Kalser Seite“, die dortige <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> bzw. den TVB<br />
<strong>Osttirol</strong>/Ortsausschuss Kals. Dies wird vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat so zur Kenntnis genommen.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er fasst nochmals zusammen, dass demnach 60.000 m³ bis zum Speicherteich<br />
auf Kosten der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> h<strong>in</strong>aufgepumpt würden und zusätzlich 30.000 m³ Wasser „im<br />
natürlichen Gefälle kostenlos“ zur Verfügung gestellt werden sollten: „Was passiert ab 2015?“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert dazu, dass per anno maximal 177.000 m³ Wasser zur<br />
Verfügung gestellt werden könnten. Nachdem <strong>in</strong> den bisherigen Verträgen von e<strong>in</strong>er<br />
Wasserzurverfügungstellung im bisherigen Umfang die Rede sei, sollte nunmehr e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutigere<br />
Regelung erfolgen.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er stellt weiters die Frage, wer die Pumpkosten trage bzw. ob die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />
e<strong>in</strong>en Aufschlag auf die, seitens der TIWAG verrechneten Pumpkosten erhalte.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll br<strong>in</strong>gt diesbezüglich e<strong>in</strong>en, „über Vorschlag von GV DI Oswald<br />
Ste<strong>in</strong>er <strong>in</strong> den Vertragsentwurf aufgenommenen Passus“ zur Kenntnis, wonach unter<br />
Pumpaufwand (d.i. jener Energieaufwand, der notwendig ist, um 1 m³ Wasser über die gesamte<br />
Pumpstrecke, ab DES „Happeck“ und die Befüllungsleitung gemäß 2. lit. h, <strong>in</strong> den Speicherteich<br />
zu befördern, bezogen auf die tatsächlich beförderte Wassermenge) der tatsächlich anfallende,<br />
bezahlte und belegte Strom- bzw. Energieaufwand zu verstehen sei, welchen das jeweilige EVU
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 32<br />
(Energieversorgungsunternehmen, derzeit TIWAG) der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong><br />
verrechne.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er weist darauf h<strong>in</strong>, „dass <strong>in</strong> der Privatwirtschaft - wenn jemand mit e<strong>in</strong>er<br />
Leistung <strong>in</strong> Vorlage tritt – immer e<strong>in</strong> Aufschlag verrechnet wird!“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet, dass mit der Bergbahnengesellschaft <strong>in</strong> diesem Bereich<br />
Kompensation vere<strong>in</strong>bart werde, da beispielsweise auch die Bergbahnen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen <strong>in</strong><br />
Vorlage treten würden, aber der Marktgeme<strong>in</strong>de hiefür ke<strong>in</strong>e Aufzahlung verrechnen.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er: „S<strong>in</strong>d ab 2015 dann auch die 60.000 m³ zu bezahlen?“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass laut vorliegendem Vertragsentwurf ab 2015 die bereits<br />
erwähnte „Drittelregelung“ gelte und br<strong>in</strong>gt folgenden Vertragspassus noch e<strong>in</strong>mal durch Verlesen<br />
zur Kenntnis: „Klargestellt wird, dass ab dem Jahre 2016 der Pumpaufwand zur Gänze verrechnet<br />
wird, soh<strong>in</strong> auch für die ersten 60.000 m³ Füllleistung jährlich.“<br />
GR Dr. Josef Brugger me<strong>in</strong>t, dass sich für die Marktgeme<strong>in</strong>de ab 2016 überhaupt nichts ändere.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll stellt dazu „bereits e<strong>in</strong>gangs“ richtig, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong><br />
ab 01.01.2016 „zwei Drittel der Wassergebühren“ bezahlt bekomme.<br />
GR Dr. Josef Brugger „<strong>in</strong>formiert“, dass im Jahre 2008 <strong>in</strong>sgesamt 153.454 m³ Wasser gepumpt<br />
worden wären. Abzüglich der 60.000 m³ würden somit 93.454 m³ verbleiben, für die netto<br />
€ 32.895,77 bezahlt worden seien.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er fasst noch e<strong>in</strong>mal zusammen, dass somit rd. € 24.000 Pumpkosten von der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de getragen und zusätzlich 177.000 m³ Wasser „gratis“ abgegeben würden.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll hält „noch e<strong>in</strong>mal abschließend“ fest, dass derzeit laut<br />
Wasserrechtsbescheid maximal 177.000 m³ Wasser zur Verfügung gestellt würden. Wenn<br />
beispielsweise für die Beschneiung auf „Kalser Seite“ 30.000 m³ Wasser benötigt würden, wäre<br />
die Wasserbenützungsgebühr für diese 30.000 m³ zu bezahlen und würden somit nur 147.000 m³<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
GR Johann Ste<strong>in</strong>er weist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang darauf h<strong>in</strong>, dass die Verhandlungen mit den<br />
Bergbahnenvertretern, <strong>in</strong>sbesondere mit He<strong>in</strong>z Schultz, „nicht immer ganz leicht“ gewesen wären.<br />
Ständig habe He<strong>in</strong>z Schultz darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass er sehr viel Geld <strong>in</strong>vestiere und dafür auch<br />
e<strong>in</strong>e entsprechende Gegenleistung der Marktgeme<strong>in</strong>de erwarte. Bei der Zurverfügungstellung von<br />
Wasser würde sich die Marktgeme<strong>in</strong>de etwas leichter tun, als beispielsweise bei der Gewährung<br />
von f<strong>in</strong>anziellen Beiträgen, da das Wasser der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> „derzeit quasi nichts kostet“, weshalb<br />
sich die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vertreter bei den Verhandlungen dafür entschieden hätten, der<br />
Bergbahnengesellschaft <strong>in</strong> diesem Bereich entgegenzukommen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bemerkt noch, dass die Zurverfügungstellung von Wasser „derzeit“ die<br />
Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung der <strong>Matrei</strong>er Bevölkerung nicht bee<strong>in</strong>trächtige, da „bis 2015 mit Sicherheit<br />
genügend Wasser vorhanden“ wäre. Ab dem Jahre 2015 würde es – laut derzeit vorliegendem<br />
Vertragsentwurf – zu e<strong>in</strong>er Stützung und Entlastung des Wassergebührenhaushaltes kommen,<br />
nachdem dann die Wassergebühren zu je e<strong>in</strong>em Drittel vom Tourismusverband und von den<br />
Bergbahnen bezahlt würden.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky plädiert, diese Angelegenheit zu e<strong>in</strong>em baldigen Abschluss zu br<strong>in</strong>gen<br />
und verweist darauf, dass es ohne die Investitionen von He<strong>in</strong>z Schultz mit höchster<br />
Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit zu e<strong>in</strong>em Stillstand <strong>in</strong> der Entwicklung des W<strong>in</strong>tertourismus gekommen wäre.<br />
Von diesen Bergbahn<strong>in</strong>vestitionen würden die gesamte heimische Tourismuswirtschaft und auch<br />
zahlreiche heimische Betriebe und Gewerbetreibende profitieren. Diesen Umstand müsse man<br />
berücksichtigen und sollte daher auch gewisse Kompromisse e<strong>in</strong>gehen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bedankt sich abschließend „bei Vize-Bgm. a.D. Johann Ste<strong>in</strong>er und<br />
dem gesamten <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>verhandlungsteam“ für die zeitaufwendige Arbeit <strong>in</strong> Zusammenhang mit<br />
den Verhandlungen mit den Bergbahnenvertretern.<br />
Der Bürgermeister erklärt sich daraufh<strong>in</strong> <strong>in</strong> gegenständlicher Angelegenheit für befangen, übergibt<br />
den Vorsitz an Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger und verlässt den Sitzungssaal. Als Ersatzmann
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 33<br />
für Bgm. LA Dr. Andreas Köll nimmt GR.-Ersatzmitglied Mjr. Silvester Wolsegger an der<br />
Abstimmung teil.<br />
Über Antrag von Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat mit 15 gegen 2<br />
Stimmen (Gegenstimme von GR Dr. Josef Brugger und Stimmenthaltung von GR Christoph Köll)<br />
den m e h r h e i t l i c h e n B e s c h l u s s ,<br />
den Vertrag zwischen dem Tourismusverband <strong>Osttirol</strong>, der <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen<br />
GmbH & Co KG, der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kals am Großglockner und der Bergbahnen Kals am<br />
Großglockner GmbH & Co KG e<strong>in</strong>erseits sowie der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. andererseits,<br />
mit den, vorh<strong>in</strong> von Bgm. LA Dr. Andreas Köll zur Kenntnis gebrachten<br />
Änderungen/Ergänzungen zu genehmigen. Fotokopien dieses Vertrages (<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Fassungen<br />
vom 09.03.2009 bzw. 13.03.2009 [mit handschriftlichen Ergänzungen des Bürgermeisters aus<br />
der Innsbrucker Besprechung] bzw. vom 24.03.2009 nach den, heute im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat<br />
beschlossenen, noch erforderlichen E<strong>in</strong>arbeitungen durch RA Dr. Gernot Gasser und RA Dr.<br />
Alfred Schmidt (von diesem - neben der Sanktionsanpassung bei der Prioritätenklausel jedoch<br />
ausschließlich die „Kalser Seite“ betreffend und deshalb rot markiert) liegen dem<br />
Orig<strong>in</strong>alprotokoll bei.<br />
Zu Punkt 7) der TO:<br />
Genehmigung diverser Auftragsvergaben:<br />
a) Grünanlagenbetreuung:<br />
Sachverhalt: Die, <strong>in</strong> der GR.-Sitzung vom 02.07.2008 genehmigte Auftragsvergabe zur<br />
Grünanlagenbetreuung <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> an die Bietergeme<strong>in</strong>schaft<br />
„Masch<strong>in</strong>enr<strong>in</strong>g <strong>Tirol</strong> & Arm<strong>in</strong>s Gartencenter“, Lienzerstraße 53, 9971 <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, soll laut<br />
Vorschlag des Ausschusses für Tourismus, Ortsmarket<strong>in</strong>g und Ortsverschönerung der<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> um e<strong>in</strong> weiteres Jahr verlängert werden.<br />
GR Mart<strong>in</strong> Wibmer, Obmann des Ausschusses für Tourismus, Ortsmarket<strong>in</strong>g und<br />
Ortsverschönerung <strong>in</strong>formiert, dass die Grünanlagenbetreuung durch „Arm<strong>in</strong>s Gartencenter“ und<br />
den „Masch<strong>in</strong>enr<strong>in</strong>g <strong>Tirol</strong>“ im Jahre 2008 bestens funktioniert hätte und <strong>in</strong> der heutigen<br />
Ausschusssitzung daher beschlossen worden wäre, diese Auftragsvergabe zu verlängern. Die<br />
Ausschussmitglieder seien außerdem der Me<strong>in</strong>ung, dass die Auftragsvergabe bis auf weiteres<br />
unbefristet erfolgen sollte, allerd<strong>in</strong>gs unter der Voraussetzung der Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>es jährlichen<br />
Kündigungsrechtes per Dezember jeden Jahres. Er erwähnt zudem, dass e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dexmäßige<br />
Anpassung der Vergabesumme erfolgen sollte.<br />
GR DI David Köll stellt die Frage, ob auch andere Interessenten die Möglichkeit hätten, e<strong>in</strong><br />
Angebot für die Grünanlagenbetreuung zu legen.<br />
GR Mart<strong>in</strong> Wibmer ist der Me<strong>in</strong>ung, dass dies weiterh<strong>in</strong> alljährlich möglich se<strong>in</strong> sollte.<br />
Über Antrag des Ausschusses für Tourismus, Ortsmarket<strong>in</strong>g und Ortsverschönerung fasst der<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> den e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
den Auftrag zur Grünanlagenbetreuung <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> an die<br />
Bietergeme<strong>in</strong>schaft „Masch<strong>in</strong>enr<strong>in</strong>g <strong>Tirol</strong> & Arm<strong>in</strong>s Gartencenter“, Lienzerstraße 53, 9971<br />
<strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, zu vergeben. Dieser Auftrag wird - bis auf Widerruf durch den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat<br />
- unbefristet vergeben, wobei e<strong>in</strong> jährliches Kündigungsrecht per 30. Dezember jeden Jahres<br />
vere<strong>in</strong>bart wird. Bei der Auftragssumme erfolgt e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dexmäßige Anpassung, wobei als<br />
Ausgangsbasis die Vergabesumme des Jahres 2008 <strong>in</strong> Höhe von € 71.805,67 brutto dient.<br />
Andere <strong>Matrei</strong>er Firmen können jeweils - bis zur Budgetsitzung des Folgejahres - im<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat unaufgefordert „e<strong>in</strong> Gegenoffert“ legen.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 34<br />
Zu Punkt 8) der TO:<br />
Genehmigung diverser Baukostenabrechnungen bzw. Übernahme von<br />
Interessentschaftsleistungen:<br />
a) Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Ste<strong>in</strong>“, 6. Baukostenabrechnung 2008, u.a.:<br />
Sachverhalt: Die Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Ste<strong>in</strong>“ hat die Baukostenabrechnung 6/2008 mit dem<br />
Ersuchen um Genehmigung des 50 %igen <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anteiles vorgelegt. Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>anteil<br />
beläuft sich auf € 2.341,47.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
die Baukostenabrechnung Nr. 6/2008 der Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Ste<strong>in</strong>“ zur Kenntnis zu<br />
nehmen und den daraus resultierenden <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>beitrag <strong>in</strong> Höhe von € 2.341,47 zu<br />
genehmigen (Verbuchung a.o. HH 2009, VAP „Beiträge für Güterweg und<br />
Interessentschaftsstraßen“).<br />
Zu Punkt 9) der TO:<br />
Änderung der Katastralgeme<strong>in</strong>degrenze im Bereich der Hofstelle vlg. „Latzer“ gemäß Vorschlag<br />
der Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr, 9900 Lienz, Alb<strong>in</strong>-Egger-Straße 17:<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em Bauverfahren bei der Hofstelle vlg. „Latzer“ von Angela<br />
Gyarmati, 9971 Hildenweg, ist e<strong>in</strong>e Änderung der Katastralgeme<strong>in</strong>degrenze zwischen der KG <strong>Matrei</strong><br />
i.O.-Markt und KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> notwendig, um die nach den Bestimmungen der <strong>Tirol</strong>er<br />
Bauordnung erforderlichen Grenzabstände e<strong>in</strong>halten zu können. In e<strong>in</strong>er, von Zivilgeometer DI Rudolf<br />
Neumayr ausgearbeiteten Vermessungsurkunde vom 06.03.2009, GZl. 9403/2008, ist der neue<br />
Grenzverlauf ersichtlich.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
die Katastralgeme<strong>in</strong>degrenze im Bereich der Gste. 795 und 796, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, und<br />
des Gst. 478, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, gemäß vorliegendem Plan des Zivilgeometers DI Rudolf<br />
Neumayr, Alb<strong>in</strong>-Egger-Straße 10, 9900 Lienz, GZ 9403/2008, vom 06.03.2009, zu ändern.<br />
Zu Punkt 10) der TO:<br />
Diverse Verkehrsregelungen und Grundangelegenheiten:<br />
a) Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Hoferweg“ – Übernahme von Trennflächen <strong>in</strong> das Öffentliche Gut<br />
gemäß Vermessungsurkunde DI Michael Rohracher vom 29.09.2008, GZl. 8058/2008:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll br<strong>in</strong>gt die gegenständliche Vermessungsurkunde betreffend Güterweg<br />
„Hofer-Pohler II“, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, des DI Michael Rohracher, staatlich befugter und<br />
beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen aus Lienz, GZl. 8058/2008, vom 29.09.2008,<br />
zur Kenntnis und fragt, ob der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> die vorliegenden Unterlagen nehmen wolle.<br />
Davon wir ke<strong>in</strong> Gebrauch gemacht.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
die vorliegende Schlussvermessung betreffend Güterweg „Hofer-Pohler II“, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<br />
<strong>Land</strong>, gemäß Vermessungsurkunde des DI Michael Rohracher, staatlich befugter und beeideter<br />
Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 9900 Lienz, Adolf-Purtscher-Straße 16, GZl.<br />
8058/2008, vom 29.09.2008, zu genehmigen. Demnach werden aus den Gpn. 1716/2, 1708,<br />
1706/1, 1695/5 und 1706/7, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, die Teilflächen 1, 2, 3, 4, 5 und 6<br />
abgeschrieben und dem öffentlichen Gut Gp. 1726, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, zugeschrieben.<br />
Gleichzeitig werden vom öffentlichen Gut Gp. 1726 die Teilflächen 7, 8, 9 und 10<br />
abgeschrieben und den Gstn. 1706/7, 1706/4, 1710 und 1716/1 zugeschrieben.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 35<br />
b) Manfred Ste<strong>in</strong>er, 9971 Proßegg 1:<br />
Sachverhalt: Laut Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 21.10.2008, GZl. 7614/2005,<br />
werden aus dem Gst. 2884, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, die Teilflächen „1“ im Ausmaß von 1 m² und<br />
„2“ im Ausmaß von 9 m² abgeschrieben und dem Gst. 2864/1 zugeschrieben. Auf dem Gst. 2884<br />
ist zugunsten der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> e<strong>in</strong> Fahrrecht grundbücherlich e<strong>in</strong>getragen. Da diese<br />
Dienstbarkeit die gegenständlichen Teilstücke nicht betrifft, ersucht Notar Mag. Christian Gasser<br />
um E<strong>in</strong>willigung zur lastenfreien Abschreibung dieser Teilstücke.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
der lastenfreien Abschreibung der Trennstücke „1“ im Ausmaß von 1 m² und „2“ im Ausmaß<br />
von 9 m² des Gst. 2884, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, zuzustimmen.<br />
c) Franz Res<strong>in</strong>ger, 9971 Kaltenhaus 10:<br />
Sachverhalt: Franz Res<strong>in</strong>ger, 9971 Kaltenhaus 10, ersucht um Erteilung der Bewilligung zur<br />
Errichtung e<strong>in</strong>er Zufahrt auf dem Öffentlichen Gut Gst. 4313, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, zu se<strong>in</strong>em<br />
Gst. 135/6.<br />
GV Mart<strong>in</strong> Wibmer teilt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang mit, dass Franz Res<strong>in</strong>ger die Errichtung e<strong>in</strong>es<br />
Wohnhausneubaues auf se<strong>in</strong>er Gp. 133, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> beabsichtige und hierüber morgen<br />
e<strong>in</strong>e Bauverhandlung abgeführt werde. Die Zufahrt zu diesem Bauvorhaben erfolge über das<br />
Öffentliche Gut Gp. 3891/4, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, welches aber stellenweise nur e<strong>in</strong>e Breite von<br />
rd. 1,80 m aufweise. Se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach sei ke<strong>in</strong>e, dem geplanten Verwendungszweck<br />
entsprechende Erschließung vorhanden. Außerdem weist er darauf h<strong>in</strong>, dass Franz Res<strong>in</strong>ger die<br />
Benützung des gegenständlichen Öffentlichen Gutes, welches durch se<strong>in</strong>e Grundstücke weiter<br />
Richtung „Kaltenhaus“ verlaufe, „verbiete“. Er ersuche daher <strong>in</strong> dieser Angelegenheit den<br />
Bürgermeister um e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Lösung mit den Anra<strong>in</strong>ern.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass er diesbezüglich mit den Anra<strong>in</strong>ern Gespräche bzw.<br />
Verhandlungen <strong>in</strong> nächster Zeit führen werde.<br />
GR Dr. Josef Brugger schlägt vor, Franz Res<strong>in</strong>ger anstelle der Errichtung e<strong>in</strong>er Überfahrt mittels<br />
e<strong>in</strong>es Betonrohres die Errichtung e<strong>in</strong>er Brücke vorzuschlagen.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> den<br />
e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
der Errichtung e<strong>in</strong>er Zufahrt auf dem Öffentlichen Gut, Gst. 4313, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong><br />
(Entwässerungsger<strong>in</strong>ne), zum Grundstück von Franz Res<strong>in</strong>ger, Gst. 135/6, zuzustimmen. Diese<br />
Zufahrt/Überfahrt ist baulich so zu gestalten, dass auch bei Austiefung des<br />
Entwässerungsger<strong>in</strong>nes auf die ursprüngliche Tiefe e<strong>in</strong> ungeh<strong>in</strong>derter Abfluss des Wassers<br />
weiterh<strong>in</strong> möglich ist.<br />
d) Johann Holzer, 9971 Waier 10:<br />
Sachverhalt: Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom<br />
23.04.1980 beschlossen, Johann Holzer, 9971 Waier 10, die Gp. 4084/3, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>,<br />
pachtweise zu überlassen, wenn die Holzbr<strong>in</strong>gung auf den angrenzenden Waldparzellen<br />
gewährleistet bleibt. Das Pachtverhältnis ist zwischenzeitlich abgelaufen und ersucht Johann<br />
Holzer nunmehr um Verlängerung der Pacht.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> den<br />
e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
Johann Holzer, 9971 Waier 10, das Öffentliche Gut Gp. 4084/3, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, bis auf<br />
jährlichen Widerruf im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat pachtweise kostenlos zu überlassen, wobei die<br />
Holzbr<strong>in</strong>gung auf den angrenzenden Waldparzellen weiterh<strong>in</strong> gewährleistet bzw. möglich<br />
bleiben muss.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 36<br />
e) Hansjörg Preßlaber, 9971 Zedlach 28:<br />
Sachverhalt: Hansjörg Preßlaber, 9971 Zedlach 28, beantragt für den Betrieb e<strong>in</strong>er<br />
Kraftwerksanlage die Nutzung der Gste. 456/3 und 456/6, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, für die geplante<br />
Verlegung e<strong>in</strong>er Druckrohrleitung sowie den dazugehörigen Kabeln sowie die Errichtung e<strong>in</strong>es<br />
Krafthauses im Bereich des „Eisstockplatzes“ und hat diesbezüglich e<strong>in</strong>ige Unterlagen vorgelegt.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll schlägt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang vor, heute noch ke<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>itive<br />
Entscheidung über das gegenständliche Kraftwerksprojekt herbeizuführen, sondern e<strong>in</strong>en<br />
Grundsatzbeschluss dah<strong>in</strong>gehend zu fassen, ob sich die Marktgeme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> derartiges Projekt<br />
vorstellen könne, damit Hansjörg Preßlaber entscheiden könne, ob er dieses Vorhaben<br />
weiterbetreiben wolle oder nicht.<br />
Der Bürgermeister weist auch darauf h<strong>in</strong>, dass der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und<br />
Law<strong>in</strong>enverbauung zu den, von Hansjörg Preßlaber vorgelegten Unterlagen, e<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />
abgegeben habe, wobei <strong>in</strong> dieser als möglicher Standort für das Krafthaus das<br />
„Bretterwandbachdelta“ vorgeschlagen werde.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky stellt die Frage, „warum nicht die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong>“ e<strong>in</strong> derartiges<br />
Projekt „selbst“ durchführen wolle.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll ist „der persönlichen Me<strong>in</strong>ung“, dass sich e<strong>in</strong> solches Vorhaben „für<br />
die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> eher schwierig“ gestalten werde, zumal es bereits e<strong>in</strong>mal vor vielen Jahren e<strong>in</strong>e<br />
diesbezügliche Projektsuntersuchung von <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>seite her gegeben hätte.<br />
GR Anton Klaunzer weist darauf h<strong>in</strong>, dass man unbed<strong>in</strong>gt darauf achten sollte, dass der<br />
„Bretterwandbach“ auch nach der Verwirklichung e<strong>in</strong>es Kraftwerksprojektes „noch genügend<br />
Wasser“ führe.<br />
GR Dr. Josef Brugger hat „ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände gegen dieses Projekt“ mit e<strong>in</strong>em Krafthaus „im<br />
Bereich des Bretterwandbachdeltas“. Als „Gegenleistung“ sollte die Marktgeme<strong>in</strong>de aber<br />
beispielsweise „e<strong>in</strong> Strombezugsrecht“ ausverhandeln.<br />
GR Johann Ste<strong>in</strong>er schlägt die Errichtung bzw. Situierung des Krafthauses „im h<strong>in</strong>teren Bereich<br />
des Bretterwandbachgrabens“, außerhalb des bebauten Gebiets, vor. „Zur Wortmeldung von GR<br />
Josef Brugger“ bemerkt er, dass er <strong>in</strong> dieser „den grünen Gedanken“ völlig vermisse und<br />
„unterstütze gleichzeitig die Aussage von GR Anton Klaunzer“. Auch se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach müsste<br />
sich die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> - bei Verwirklichung dieses Projektes - dafür e<strong>in</strong>setzen, dass der -<br />
durch den Marktbereich fließende – „Bretterwandbach“ auch bei e<strong>in</strong>em Kraftwerksbetrieb noch<br />
ausreichend Wasser führe.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er spricht sich ebenfalls „grundsätzlich für dieses Kraftwerksprojekt“ aus und<br />
schlägt dafür „e<strong>in</strong>e Beteiligung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> daran“ vor. Bezüglich der<br />
Wortmeldungen von GR Anton Klaunzer und GR Johann Ste<strong>in</strong>er me<strong>in</strong>e er, dass – alle<strong>in</strong>e aufgrund<br />
der gesetzlichen Bestimmungen - schon sichergestellt sei, dass der „Bretterwandbach“ auch bei<br />
e<strong>in</strong>em Kraftwerksbetrieb noch ausreichend Wasser führe.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll me<strong>in</strong>t, „aus den abgegebenen Wortmeldungen herauszuhören“, dass<br />
grundsätzlich seitens des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>wand „gegen die Verwirklichung e<strong>in</strong>es<br />
Kraftwerksprojektes am Bretterwandbach“ bestehe und schlägt abschließend vor, mit dem<br />
potentiellen Kraftwerksbetreiber nochmals Verhandlungen - <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die<br />
Situierung des Krafthauses - zu führen, nachdem der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat bereits <strong>in</strong> vorangegangenen<br />
Diskussionen mehrheitlich dafür plädiert hätte, dass dieses Gebäude „jedenfalls außerhalb des<br />
besiedelten Gebietes“ errichtet werden sollte.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> den<br />
e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
das, von Hansjörg Preßlaber, 9971 Zedlach 28, geplante Kraftwerksprojekt am<br />
„Bretterwandbach“ grundsätzlich zu befürworten. Bezüglich des Standortes des Krafthauses<br />
bzw. e<strong>in</strong>er möglichen Beteiligung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> an diesem Projekt sollen mit<br />
Hansjörg Preßlaber noch detaillierte Verhandlungen geführt werden, wobei e<strong>in</strong> Krafthaus<br />
jedenfalls „außerhalb des besiedelten Gebietes“ situiert werden und ausreichend Restwasser im<br />
„Bretterwandbach“ verbleiben muss.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 37<br />
f) Alois Niederegger, 9971 Zedlach 12, und Josef Mattersberger, 9971 Zedlach 22a:<br />
Sachverhalt: Alois Niederegger, 9971 Zedlach 12, und Josef Mattersberger, 9971 Zedlach 22a,<br />
haben e<strong>in</strong>en Antrag auf Erwerb des Öffentlichen Gutes Gp. 4129, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, gestellt.<br />
GR Dr. Josef Brugger schlägt – nachdem gegenständliches Grundstück, se<strong>in</strong>en Informationen<br />
nach, doch auch als Geh- und Wanderweg benutzt werde – vor, e<strong>in</strong> Gehrecht für die Öffentlichkeit<br />
grundbücherlich sicherstellen zu lassen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll beantragt daraufh<strong>in</strong>, diese Angelegenheit zur näheren Abklärung bzw.<br />
Festsetzung e<strong>in</strong>es Kaufpreises an den <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaftsausschuss zu übertragen, wobei<br />
jedenfalls das, von GR Dr. Josef Brugger angeführte Gehrecht, sichergestellt werden sollte. Auf<br />
das Erfordernis e<strong>in</strong>es derartigen Gehrechtes (verbüchertes Servitut auch im Falle e<strong>in</strong>es Verkaufes)<br />
hätte er Josef Mattersberger bereits h<strong>in</strong>gewiesen. Mit diesem Vorschlag erklären sich die<br />
Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates daraufh<strong>in</strong> e i n h e l l i g e i n v e r s t a n d e n .<br />
g) Hermann Obwexer, Hotel „Rauter“, 9971 Rauterplatz 3 – Übertragung von Verkehrsflächen<br />
<strong>in</strong> das Öffentliche Gut bzw. Zustimmung zur Überbauung des „Dammweges“:<br />
Sachverhalt: In Zusammenhang mit dem geplanten „Freizeitwohnsitzprojekt“ von Hermann<br />
Obwexer, 9971 Rauterplatz 6, auf den Gpn. 69 und 263, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, s<strong>in</strong>d zum<br />
Zwecke der Verbesserung der Verkehrssituation Grundabtretungen an das öffentliche Gut<br />
erforderlich. Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Lageplan der Fa. Jäger Bau GmbH vom 19.03.2009 dargestellt.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll berichtet <strong>in</strong> diesem Zusammenhang, dass Hermann Obwexer sich<br />
„freiwillig“ bereit erklärt hätte, auch Grundflächen aus den genannten Grundstücken zur<br />
Verbreiterung des „Dammweges“ an das Öffentliche Gut abzutreten. Nachdem diese<br />
Grundabtretungen für das erwähnte Bauvorhaben nicht unmittelbar erforderlich seien, sondern<br />
Hermann Obwexer hier e<strong>in</strong>em Wunsch der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> nachgekommen wäre, sollte für<br />
diese Flächen e<strong>in</strong>e Entschädigung von € 100,-- pro m² bezahlt werden. Jene Flächen, welche<br />
allerd<strong>in</strong>gs für die Verbreiterung der Zufahrt zum gegenständlichen Bauvorhaben erforderlich seien<br />
und somit der Schaffung e<strong>in</strong>er entsprechenden Verkehrsanb<strong>in</strong>dung dienen würden, müsse<br />
Hermann Obwexer jedenfalls kostenlos an das Öffentliche Gut abtreten.<br />
Für die Erteilung der Baubewilligung für dieses Vorhaben sei es außerdem erforderlich, dass die<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> als Verwalter<strong>in</strong> des Öffentlichen Gutes e<strong>in</strong>er projektgemäßen, teilweisen<br />
Überbauung der Verkehrsflächen durch Vordächer zustimme.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
Teilflächen im südöstlichen Bereich der Gste. 69 und 263, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von Hermann<br />
Obwexer, 9971 Rauterplatz 6, zum Preis von € 100,-- pro m², zum Zwecke der Verbreiterung<br />
des „Dammweges“ auf der Gp. 257/10, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, zu erwerben. Der, für die<br />
Anlegung e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Zufahrt zum geplanten Bauvorhaben erforderliche Grund im<br />
nordöstlichen und nordwestlichen Bereich der Gp. 69, ist jedoch kostenlos an das Öffentliche<br />
Gut unter Verwaltung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> abzutreten. Die Übertragung sollte<br />
nach Möglichkeit nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz durchgeführt werden.<br />
Im Gegenzug erklärt sich die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> mit der Überbauung des<br />
(zukünftigen) Öffentlichen Gutes mit Vordächern (lt. baurechtlichem E<strong>in</strong>reichprojekt)<br />
ausdrücklich e<strong>in</strong>verstanden, wobei diese aber m<strong>in</strong>destens 4,50 m über dem neuen Straßenniveau<br />
liegen müssen.<br />
h) Erlassung e<strong>in</strong>es „Halte- und Parkverbotes“ im Bereich der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-„Obersamergasse“<br />
und „Rosa-Ghed<strong>in</strong>a-Straße“ – Änderung des GR.-Beschlusses vom 22.07.2003:<br />
Sachverhalt: In der GR.-Sitzung vom 22.07.2003 wurde vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat die Erlassung e<strong>in</strong>es<br />
Halte- und Parkverbotes gemäß § 52 Zif. 13 b StVO mit e<strong>in</strong>er Zusatztafel „Abschleppzone“ gemäß<br />
§ 54 Abs. 5 lit. j StVO beschlossen. Diese Verordnung wurde e<strong>in</strong>er positiven Verordnungsprüfung<br />
durch die Abteilung Verkehrsrecht des Amtes der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung (Schreiben vom
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 38<br />
26.09.2007, Zl. IIb2-2-1-8-4/21) unterzogen. Laut Auskunft der Verkehrsabteilung der<br />
Bezirkshauptmannschaft Lienz kann diese Verordnung - aufgrund angeblich falscher<br />
Verkehrszeichen - nicht vollstreckt werden, weshalb die ursprüngliche Verordnung aufgehoben<br />
und e<strong>in</strong>e neue erlassen werden sollte.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat folgenden<br />
e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s :<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, soll<br />
aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für:<br />
a) die „Obersamergasse“ im gesamten Verlauf (beg<strong>in</strong>nend mit der südlichen Grundgrenze der<br />
Liegenschaft Gst. 733, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, bis zur nördlichen Grundgrenze der<br />
Liegenschaft Gst. 733) sowie<br />
b) die „Rosa-Ghed<strong>in</strong>a-Straße“ (Gst. 710, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt) im Bereich von jeweils 25 m<br />
östlich und westlich der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der „Obersamergasse“ <strong>in</strong> die „Rosa-Ghed<strong>in</strong>a-Straße“<br />
e<strong>in</strong> „Halte- und Parkverbot“ angeordnet werden.<br />
Die Kundmachung dieser Verordnung soll durch Aufstellung von Vorschriftszeichen gem. § 52<br />
Z. 13 b StV0 1960 („Halten und Parken verboten“) mit den Zusatztafeln „Anfang“ und „Ende“<br />
sowie „Abschleppzone“ erfolgen.<br />
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong><br />
vom 22.07.2003, Zl. 031-2/MR/2003, aufgehoben.<br />
i) Erlassung e<strong>in</strong>er 60 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung im Bereich der Zufahrtsstraße zum<br />
„<strong>Matrei</strong>er Tauernhaus“ auf Basis des Gutachtens des Ingenieurbüros für Verkehrswesen,<br />
Huter – Hirschhuber OG, Sewerstraße 3, 6060 Hall i.T., vom Jänner 2009:<br />
Sachverhalt: Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> hat <strong>in</strong> Zusammenhang mit<br />
e<strong>in</strong>er, von Franz Ste<strong>in</strong>er, 9971 Berg 24, beantragten Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung im Bereich<br />
der Zufahrtsstraße zum „<strong>Matrei</strong>er Tauernhaus“, die E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es verkehrstechnischen<br />
Gutachtens beschlossen und der Verordnung e<strong>in</strong>er Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung grundsätzlich<br />
zugestimmt. Nunmehr liegt diesbezüglich e<strong>in</strong> verkehrstechnisches Gutachten vom Ingenieurbüro<br />
für Verkehrswesen, Huter – Hirschhuber OG, vom Jänner 2009 vor und soll auf dieser Basis e<strong>in</strong>e<br />
60 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung verordnet werden.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat folgenden<br />
e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s :<br />
Für die Zufahrtsstraße (<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>straße Gst. 4065/1, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>) zum <strong>Matrei</strong>er<br />
Tauernhaus, wird auf Basis des verkehrstechnischen Gutachtens des Ingenieurbüros für<br />
Verkehrswesen, Huter – Hirschhuber OG, Sewerstraße 3, 6060 Hall i.T., vom Jänner 2009 e<strong>in</strong>e<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung von 60 km/h gemäß § 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO – wie im<br />
vorliegenden Übersichtsplan des Bauamtes der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> vom<br />
11.03.2009, Plan-Nr. „Tauernhaus 01“, welcher e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegrierenden Bestandteil dieser<br />
Regelung bildet, dargestellt – verordnet.<br />
Diese Verordnung tritt durch die Anbr<strong>in</strong>gung der Beschränkungszeichen nach § 52 Z 10a bzw.<br />
§ 52 Z 10b StVO, an den, im vorzitierten Übersichtsplan dargestellten Standorten <strong>in</strong> Kraft.<br />
j) Änderung des GR.-Beschlusses vom 18.11.2008 über die Erlassung e<strong>in</strong>er 30 km/h-<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 StVO für die Ortschaft<br />
„Zedlach“:<br />
Sachverhalt: Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom<br />
18.11.2008 die Verordnung e<strong>in</strong>er Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung von 30 km/h <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />
Zonenbeschränkung gemäß § 20 Abs. 2a StVO für den Ortsteil „Zedlach“ beschlossen. Im Zuge<br />
der aufsichtsbehördlichen Prüfung durch das Amt der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung wurde festgestellt,
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 39<br />
dass diese Verordnung nach Ansicht der Aufsichtsbehörde bzw. derzeitigem Aktenstand, mangels<br />
der erforderlichen, verfassungsmäßigen Bestimmtheit im H<strong>in</strong>blick auf die Textierung der<br />
Verordnung und mangels dem e<strong>in</strong>deutigen Bezug auf e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>schlägige Rechtsquelle, als<br />
rechtswidrig anzusehen ist.<br />
Aus diesem Grunde ist e<strong>in</strong>e neuerliche Beschlussfassung <strong>in</strong> dieser Angelegenheit erforderlich,<br />
wobei die Formulierung des Beschlusstextes zwischenzeitlich mit der Aufsichtsbehörde<br />
abgestimmt wurde.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat folgenden<br />
e i n s t i m m i g e n B e s c h l u s s ,<br />
Für die Interessentschaftsstraße im Ortsteil „Zedlach“ der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong><br />
wird auf Basis des verkehrstechnischen Gutachtens des Ing. Gerhard Huter, technisches Büro<br />
für Verkehrstechnik, Sewerstraße 3, 6060 Hall i.T., vom 10.05.2007, e<strong>in</strong>e<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung von 30 km/h <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Zonenbeschränkung gemäß § 43<br />
Abs 1 lit b Z 1 StVO – wie im vorliegenden Übersichtsplan des Bauamtes der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> vom 11.03.2009, Plan-Nr. „Zedl Orts 03“, welcher e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegrierenden<br />
Bestandteil dieser Regelung bildet, dargestellt – verordnet.<br />
Diese Verordnung tritt durch die Anbr<strong>in</strong>gung der Beschränkungszeichen nach § 52 Z 11a bzw<br />
§ 52 Z 11b StVO an den im vorzitierten Übersichtsplan dargestellten Standorten <strong>in</strong> Kraft.<br />
Zu Punkt 11) der TO:<br />
Beratung und Beschlussfassung <strong>in</strong> der Angelegenheit Ausbau Ortskanalisation und<br />
Wasserversorgungsanlage „Zedlach“ (ABA-BA92 und WVA-BA643):<br />
Sachverhalt: In der Angelegenheit „Ausbau Ortskanalisation und Wasserversorgungsanlage Zedlach“<br />
(ABA-BA92 und WVA-BA643) wurden vom Ingenieurbüro Passer & Partner verschiedene Varianten<br />
ausgearbeitet, für welche Kosten zwischen € 310.000,-- und € 619.000,-- netto anfallen würden.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll schlägt daraufh<strong>in</strong> „die Durchführung der kostengünstigsten Kanalvariante“<br />
vor, welche e<strong>in</strong>e Leitungsverlegung im bestehenden Interessentschaftsweg nach „Virgen-Bach“ bis zur<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>grenze nach Virgen vorsehe. Dort zweige die Leitungstrasse nach Westen ab, führe im<br />
weiteren Verlauf über die Gp. 833/2, KG. Virgen, bis unmittelbar oberhalb des Anwesens vlg. „Stefer“,<br />
und werde bei Schacht S14 des Kanalstranges „Anschluss Zedlach-Bach“ wieder e<strong>in</strong>gebunden.<br />
Ursprünglich sei geplant gewesen, die Leitungen zur Gänze <strong>in</strong> den bestehenden Weg nach „Mitteldorf-<br />
Bach“ zu verlegen, wobei <strong>in</strong> diesem Falle aber wesentlich höhere Kosten (ca. € 610.000,-- netto) auf die<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> zugekommen wären, da <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch e<strong>in</strong>e kosten<strong>in</strong>tensive<br />
Hangverbauung erforderlich geworden wäre. Jetzt sollte mit der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Virgen verhandelt werden,<br />
dass die Wegverb<strong>in</strong>dung zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt – geme<strong>in</strong>sam mit dem Amt für <strong>Land</strong>wirtschaft <strong>in</strong><br />
Lienz – bei e<strong>in</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>beteiligung von <strong>Matrei</strong> unter dem Titel „nicht UFG-förderbare<br />
Geme<strong>in</strong>kosten“ hergestellt werden könnte.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
die Bauarbeiten für den Ausbau der Ortskanalisation und der Wasserversorgungsanlage „Zedlach“<br />
(ABA-BA92 und WVA-BA 643) im Jahr 2009 durchzuführen, wobei der, im Schreiben des<br />
Ingenieurbüros Passer & Partner vom 19.02.2009 grundsätzlich als Variante 2a beschriebene<br />
Trassenverlauf ausgeführt werden sollte. Die hiefür anfallenden Kosten <strong>in</strong> Höhe von rd. € 310.000,--<br />
netto werden ebenfalls genehmigt. Mit der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Virgen sollen Verhandlungen geführt werden,<br />
dass die noch fehlende Wegverb<strong>in</strong>dung zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt – geme<strong>in</strong>sam mit dem Amt für<br />
<strong>Land</strong>wirtschaft <strong>in</strong> Lienz – bei e<strong>in</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>beteiligung von <strong>Matrei</strong> unter dem Titel „nicht UFGförderbare<br />
Geme<strong>in</strong>kosten“ hergestellt werden kann.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 40<br />
Zu Punkt 12) der TO:<br />
Zurücknahme der Umschichtung von Darlehen (teilweise Aussetzung von Kapitalraten) aufgrund<br />
des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 im ordentlichen Haushalt:<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung der heutigen GR.-<br />
Sitzung e<strong>in</strong>e Zurücknahme der, im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat beschlossenen Umschichtung von Darlehen (teilweise<br />
Aussetzung von Kapitalraten) aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 im ordentlichen<br />
Haushalt geplant gewesen wäre. Nachdem aber zwischenzeitlich auch die Mitteilung über die Höhe der<br />
Abgabenertragsanteile erfolgt sei und diese sich „eher sehr negativ“ entwickeln würden, sollte dieser<br />
Tagesordnungspunkt nochmals zurückgestellt und zunächst e<strong>in</strong>e Besprechung mit der Fa. Quantum<br />
durchgeführt werden.<br />
GR Dr. Josef Brugger spricht sich dafür aus, „die Zurücknahme der Darlehensumschichtungen schon<br />
heute zu beschließen, weil man sich sonst nur die Situation für 2010 verschlechtert!<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> mit 16 gegen 1 Stimme<br />
(Gegenstimme von GR Dr. Josef Brugger) den m e h r h e i t l i c h e n B e s c h l u s s ,<br />
gegenständlichen Tagesordnungspunkt auf e<strong>in</strong>e der nächsten GR.-Sitzungen zu vertagen.<br />
Zu Punkt 13) der TO:<br />
Bericht des Bürgermeisters über die Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 06.03.2009<br />
gemäß § 112 TGO 2001 (Vorprüfung der Jahresrechnung 2008 anhand des<br />
Überprüfungsausschussprotokolles) – e<strong>in</strong>stimmige Anträge des Überprüfungsausschusses<br />
(durch Obmann GR Anton Klaunzer):<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass jedem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitglied e<strong>in</strong> Exemplar der<br />
Jahresrechnung 2008 zur Verfügung gestellt worden wäre. Es habe somit jeder <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat<br />
ausreichend Zeit gehabt, sich hierüber zu <strong>in</strong>formieren. Der Überschuss im ordentlichen Haushalt<br />
belaufe sich auf € 343.498,01, was den höchsten, jemals erzielten Überschuss im ordentlichen Haushalt<br />
darstelle und somit auch „zum besten Jahresrechnungsergebnis <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>geschichte“ geführt<br />
habe. Der Verschuldungsgrad hätte auf 44 % gesenkt werden können.<br />
In der Folge br<strong>in</strong>gt AL OAR Hans Panzl - über Ersuchen des Bürgermeisters - die Niederschrift über<br />
die Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 06.03.2009 voll<strong>in</strong>haltlich durch Verlesen zur Kenntnis.<br />
GR Dr. Josef Brugger erklärt, dass er e<strong>in</strong>e Aufsichtsbeschwerde e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen werde, da FVW WD Mag.<br />
Michael Ra<strong>in</strong>er ihm mitgeteilt habe, „ke<strong>in</strong>e Auskünfte zur Jahresrechnung 2008 erteilen zu dürfen“, der<br />
Bürgermeister als Rechnungsleger für Auskünfte nicht zur Verfügung gestanden sei und er sich somit<br />
nicht ausreichend auf die heutige Sitzung vorbereiten hätte können.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll hält fest, dass er sehr wohl – jederzeit auch nach telefonischer Vere<strong>in</strong>barung<br />
- für Auskünfte zur Verfügung gestanden sei, GR Dr. Brugger habe sich aber bislang noch nie an ihn<br />
den Rechnungsleger gewandt. Ebenso sei es „völlig unrichtig“, dass FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er<br />
ke<strong>in</strong>e Auskünfte erteilen dürfe: „Diese Unwahrheit“ solle aber am besten F<strong>in</strong>anzverwalter Mag. Ra<strong>in</strong>er<br />
selbst beantworten.<br />
FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er bemerkt, dass er gegenüber GR Dr. Josef Brugger nur festgestellt habe,<br />
dass e<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzverwalter an e<strong>in</strong>zelne GR.-Mitglieder - außerhalb e<strong>in</strong>er kollegialen Sitzung des<br />
Überprüfungsausschusses - ke<strong>in</strong>e Auskünfte erteilen könne, selbstverständlich schon gar nicht zu<br />
Detailkonten, Detailübersichten, usw. Anfragen von <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räten seien im Rahmen von Sitzungen<br />
des jeweiligen Kollegialorganes jederzeit möglich. Es wäre aber nicht vorgesehen, dass <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räte<br />
beliebig und zu jeder Zeit <strong>in</strong> die F<strong>in</strong>anzverwaltung kommen und „Detailkontenauskünfte“ verlangen<br />
könnten. Auch aus Datenschutz- und Amtsverschwiegenheitsgründen könnten Detailauskünfte nicht<br />
erteilt werden. Deshalb habe er GR Dr. Brugger diesbezüglich auch an den Rechnungsleger verwiesen.<br />
Zu den, <strong>in</strong> der Jahresrechnung ausgewiesenen „Global-Positionen“ könne er gerne Auskunft geben.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 41<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll hält nochmals fest, dass FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er von ihm „ke<strong>in</strong>erlei<br />
Weisung“ bekommen habe, GR.-Mitgliedern - über die gesetzlichen Verpflichtungen h<strong>in</strong>aus - ke<strong>in</strong>e<br />
Auskunft zu erteilen. Diesbezüglich habe GR Dr. Josef Brugger „nunmehr e<strong>in</strong> weiteres Mal die<br />
absolute Unwahrheit gesagt!“ Lediglich die Mitglieder des Überprüfungsausschusses dürften als<br />
Kollegialorgan unter Vorsitz des Obmannes die Jahresrechnung prüfen und E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> alle<br />
diesbezüglichen Detailunterlagen nehmen. Es gäbe „ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelprüfungen durch e<strong>in</strong>zelne GR.-<br />
Mitglieder“. Dies sei aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Darauf hätte FVW WD Mag. Michael<br />
Ra<strong>in</strong>er völlig zu Recht h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
GR Dr. Josef Brugger erklärt, dass er den F<strong>in</strong>anzverwalter nur gefragt habe, welche Beträge unter den,<br />
nicht UFG-förderbaren Geme<strong>in</strong>kosten <strong>in</strong> Höhe von € 931.514,--, im ao. HH bei der Position „ABA-<br />
BA09/1“ enthalten seien. Diesbezüglich wollte er e<strong>in</strong>e Aufstellung der Beträge und e<strong>in</strong>e Auskunft.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bemerkt, dass „e<strong>in</strong>e Aufstellung“ den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>räten aufgrund gesetzlicher<br />
Bestimmungen nicht zustehe.<br />
GR Dr. Josef Brugger spricht FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er „e<strong>in</strong> Lob“ aus. Ihm gebühre zweifellos<br />
Anerkennung, vor allem auch deshalb, weil er <strong>in</strong> letzter Zeit sehr stark belastet gewesen sei. Die<br />
Verantwortung, dass er ke<strong>in</strong>e Auskünfte bekomme, liege ausschließlich beim Bürgermeister und<br />
ke<strong>in</strong>eswegs bei FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er. Zu den, <strong>in</strong> der Jahresrechnung ausgewiesenen<br />
Darlehen, komme nochmals e<strong>in</strong> Betrag von € 253.687,-- an Z<strong>in</strong>sen h<strong>in</strong>zu, und zwar für Darlehen,<br />
welche zur Abdeckung von Kontokorrentkrediten <strong>in</strong> den Jahren 2003 und 2005 beschlossen worden<br />
wären. Se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach könne „<strong>Matrei</strong>“ Investitionen – und das gehe auch „aus e<strong>in</strong>em Prüfbericht“<br />
hervor – „nur mehr mit weiteren Darlehensaufnahmen f<strong>in</strong>anzieren!“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll: „Unser F<strong>in</strong>anzverwalter hat alle nicht zutreffenden Behauptungen selbst<br />
beantwortet!“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll verweist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch darauf, dass e<strong>in</strong>zelne Nordtiroler<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n Bedarfszuweisungen oder Darlehensaufnahmen nur mehr für Maßnahmen erhalten würden,<br />
wo „Gefahr <strong>in</strong> Verzug“ sei, z.B. bei Straßen und Wegen. Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> könne<br />
nach wie vor Investitionen tätigen, „im außerordentlichen Haushalt“ natürlich auch „über<br />
Darlehensaufnahmen“, aber auch durch Förderungen, Bedarfszuweisungen oder HH-Anteile“.<br />
GR Dr. Josef Brugger hält fest, dass „der Haushalt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> nur mehr durch<br />
Erhöhung von Darlehen f<strong>in</strong>anziert“ werden könne. Das sei e<strong>in</strong>e Situation, die sich immer mehr zuspitze.<br />
Außerdem habe die Marktgeme<strong>in</strong>de „<strong>in</strong> rechtswidriger Weise Kontokorrentdarlehen“, obwohl sie<br />
solche nur <strong>in</strong> Höhe von maximal rd. € 500.000,-- aufnehmen dürfe. Seit dem Jahre 2005 seien die<br />
Kontokorrentkredite auf € 3,2 Mio. Ende 2008 gestiegen. Bis zum Jahresende 2009 befürchte er, würde<br />
der Kontokorrentstand auf über € 4 Mio. steigen. Zu den, von ihm bereits angesprochenen, nicht UFGförderbaren<br />
Geme<strong>in</strong>kosten <strong>in</strong> Höhe von € 931.514,-- im ao. HH, unter der Position „ABA-BA09/1“,<br />
bemerkt er, dass se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach unter dieser HH-Stelle auch Kosten verbucht seien, „die dort<br />
nicht h<strong>in</strong>gehören“ würden, weshalb er um diesbezügliche Auskunft ersuche.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll ersucht <strong>in</strong> der Folge GR Anton Klaunzer als Obmann des<br />
Überprüfungsausschusses, diese Positionen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gehenden Prüfung zu unterziehen und<br />
diesbezüglich Bericht an den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat zu erstatten.<br />
In der Folge br<strong>in</strong>gt der Bürgermeister dazu e<strong>in</strong>e, von FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er erstellte<br />
Aufstellung aller, „unter der Position ABA-BA09/1 bzw. BA08 als nicht UFG-förderbare<br />
Geme<strong>in</strong>kosten, verbuchten Kosten“ durch Verlesen voll<strong>in</strong>haltlich zur Kenntnis. Diese Aufstellung sollte<br />
auch dem Überprüfungsausschuss zur Verfügung gestellt werden, und zwar rückwirkend bis zum Jahre<br />
2004. Unter dieser HH-Stelle sei jedenfalls ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Rechnung verbucht, die nicht aufgrund e<strong>in</strong>es<br />
GV.- oder GR.-Beschlusses genehmigt worden wäre.<br />
GR Dr. Josef Brugger würde auch <strong>in</strong>teressieren, „wo die Z<strong>in</strong>sen von € 209.000,-- für das<br />
Kontokorrentdarlehen vom 25.03.2003“ aufsche<strong>in</strong>en: Unter den Kontokorrentz<strong>in</strong>sen oder den laufenden<br />
Ausgaben sei dieser Betrag jedenfalls nicht enthalten. Er f<strong>in</strong>de jedenfalls diesbezüglich ke<strong>in</strong>e<br />
Aufzeichnung.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass diese Kosten sicherlich im S<strong>in</strong>ne der VRV verbucht<br />
worden seien. Er weist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch auf e<strong>in</strong>e Aussage des Grünen
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 42<br />
<strong>Land</strong>tagsabgeordneten Gebi Mair h<strong>in</strong>, wonach dieser „zur Belebung der Konjunktur“ sogar<br />
vorgeschlagen hätte, „neue Schulden zu machen“. Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> hätte – im Gegensatz zu<br />
vielen anderen <strong>Tirol</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n - im ordentlichen Haushalt des Jahres 2008 sogar e<strong>in</strong>en Überschuss<br />
erzielen können und wäre auch <strong>in</strong> der Zukunft <strong>in</strong> der Lage, Investitionen zu tätigen. Während se<strong>in</strong>er<br />
nunmehr 20-jährigen Amtszeit seien <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> rund 300 Mio. <strong>in</strong>vestiert worden, wobei die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong><br />
noch e<strong>in</strong>en Schuldenstand von rd. € 10,6 Mio. mit Jahresende 2009 aufweise. Sämtliche, <strong>in</strong><br />
Zusammenhang mit Investitionen gewährten Fördermittel, seien ausschließlich von ihm<br />
„here<strong>in</strong>gebracht worden“ und habe GR Dr. Josef Brugger durch se<strong>in</strong>e negativen Aussagen immer nur<br />
zum Schaden der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> agiert und „immer wieder e<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzdebakel“ prophezeit.<br />
Der Bürgermeister verweist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> im<br />
Jahre 2008 Mehre<strong>in</strong>nahmen gegenüber dem Voranschlag <strong>in</strong> Höhe von rd. € 900.000,-- erzielt habe,<br />
woh<strong>in</strong>gegen lediglich Mehrausgaben von rd. € 430.000,-- zu verzeichnen gewesen wären. Auch weist er<br />
darauf h<strong>in</strong>, dass jede e<strong>in</strong>zelne Buchungsanordnung zuerst vom F<strong>in</strong>anzverwalter oder e<strong>in</strong>er Mitarbeiter<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzverwaltung oder im Bauamt vorbereitet, daraufh<strong>in</strong> die Haushaltsstelle e<strong>in</strong>getragen und<br />
sowohl deren rechnerische, als auch sachliche Richtigkeit durch m<strong>in</strong>destens zwei weitere Personen<br />
bestätigt würde.<br />
Laut Me<strong>in</strong>ung von GR Dr. Josef Brugger sei dafür aber nicht der F<strong>in</strong>anzverwalter, sondern<br />
ausschließlich der Bürgermeister verantwortlich. Auch sei der Bürgermeister wohl dafür verantwortlich,<br />
welche Ausgaben „als e<strong>in</strong>malig“ und welche „als laufend verbucht würden“: Als Beispiel führt er „die<br />
laufenden Beiträge“, wie etwa jene an das Schwimmbad, die Tennishalle oder die <strong>Osttirol</strong> Werbung an.<br />
Diese würden aber „als e<strong>in</strong>malige Beiträge“ aufsche<strong>in</strong>en.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll ersucht <strong>in</strong> der Folge FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er „um detaillierte<br />
Aufklärung, wie die Zuordnung e<strong>in</strong>er Buchungsanordnung <strong>in</strong> der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> erfolgt?“<br />
FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er antwortet hierauf, dass „selbstverständlich der F<strong>in</strong>anzverwalter für die<br />
richtige sachliche und rechnerische sowie buchhalterische Zuordnung verantwortlich“ sei und dies<br />
„ke<strong>in</strong>e politische Entscheidung“ darstelle.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll bemerkt, dass er die Verantwortung für die richtige Zuordnung von<br />
Rechnungen ja gar nicht übernehmen könne, da er sich „buchhalterisch zu wenig“ auskenne.<br />
Diesbezüglich müsse er sich „voll auf die Vorgaben bzw. Kenntnisse des F<strong>in</strong>anzverwalters sowie<br />
dessen Mitarbeiter<strong>in</strong>nen verlassen“.<br />
FVW WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er berichtet, dass sich das Jahr 2008 sehr gut entwickelt hätte, was<br />
sicherlich auch auf die, seitens der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> getätigten Investitionen zurückzuführen sei:<br />
Er habe bei den Überprüfungsausschusssitzungen zwar immer zur Vorsicht gemahnt, es hätte sich <strong>in</strong> der<br />
letzten Phase des Rechnungsjahres 2008 aber doch die E<strong>in</strong>nahmensituation sehr zum Positiven<br />
entwickelt. In den wesentlichen Bereichen liege man deutlich über den Voranschlagsansätzen im<br />
E<strong>in</strong>nahmenbereich, so beispielsweise bei den Abgabenertragsanteilen, die um € 180.000,-- höher<br />
ausgefallen seien, als budgetiert. Auch die Bereiche „Wald“ und „Bauhof“ hätten sich sehr positiv<br />
entwickelt. Trotz der ursprünglich eher negativen Prognosen für das Jahr 2008 wäre es gelungen, <strong>in</strong><br />
diesem Jahr rd. € 600.000,-- an Verpflichtungen abzubauen und auch 2009 sollte dieser Abbau<br />
fortgesetzt werden: „Es ist gar nicht so schlecht, was uns 2008 geme<strong>in</strong>sam gelungen ist!“<br />
GR Mart<strong>in</strong> Wibmer weist darauf h<strong>in</strong>, dass auch bei den Ausgaben „e<strong>in</strong>iges an Unvorhergesehenem“<br />
dazu gekommen sei, wie beispielsweise die überdurchschnittlich hohen Kosten für die Schneeräumung<br />
<strong>in</strong> Höhe von € 170.000,--, wobei trotzdem dieses gute Ergebnis erzielt hätte werden können. Unter<br />
Berücksichtigung dieser Umstände wäre das JR-Ergebnis „noch positiver zu werten“.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> diesem Zusammenhang, dass <strong>in</strong> der letzten<br />
Bürgermeisterkonferenz - über Vorschlag der Bezirkshauptmannschaft Lienz – der e<strong>in</strong>stimmige Antrag<br />
an das <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>referat um Refundierung von Schneeräumungskosten „<strong>in</strong> diesem Ausnahmew<strong>in</strong>ter“<br />
ergangen sei. Dieser Antrag solle <strong>in</strong> der, für 03.05.2009 anberaumten Bürgermeisterkonferenz<br />
beschlossen werden. Weiters macht der Bürgermeister darauf aufmerksam, dass im abgelaufenen Jahr<br />
<strong>in</strong> vielen Bereichen auch Überschüsse erzielt hätten werden können, „beispielsweise im Bauhof von rd.<br />
€ 100.000,-- oder im Wald von rd. € 180.000,--„. Im Gebührenhaushalt Wasser sei es 2008 erstmals<br />
gelungen, e<strong>in</strong>en Überschuss zu erwirtschaften. Hier würden sich die Investitionen im<br />
Bergbahnenbereich bemerkbar machen. Die Wirtschaftspolitik der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> br<strong>in</strong>ge auch
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 43<br />
sehr viele Beiträge an Erschließungs-, Wasser- und Kanalanschlussgebühr. Alle<strong>in</strong>e das, von der Familie<br />
Obwexer und Partnern geplante Projekt, br<strong>in</strong>ge der Marktgeme<strong>in</strong>de E<strong>in</strong>nahmen von rd. € 500.000,--<br />
und werde man auch weitere Erschließungsbeiträge und Anschlussgebühren durch andere Bauvorhaben<br />
erzielen. Die Wirtschaftspolitik der letzten Jahre habe sich schon als richtig erwiesen, was sich u.a.<br />
statistisch nachweisen lasse: Im Bereich Tourismus hätte sich <strong>Matrei</strong> „zur Nummer 1 <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>“<br />
entwickelt, was ohne die, seitens der Marktgeme<strong>in</strong>de großzügig unterstützten Investitionen sicherlich<br />
nicht möglich gewesen wäre. Außerdem sei es im abgelaufenen Jahr gelungen, sowohl die Schischaukel<br />
„Kals-<strong>Matrei</strong>“, als auch die „Umfahrung <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> Richtung Virgen“ zu verwirklichen sowie Betriebe<br />
(beispielsweise Fa. IDM) zu erweitern bzw. anzusiedeln, Hotelum- und Erweiterungsbauten zu<br />
unterstützen, usw. Nicht nur aus se<strong>in</strong>er Sicht sei das Jahr 2008 - wirtschaftlich gesehen - das bislang<br />
„erfolgreichste“ <strong>in</strong> der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>geschichte gewesen, was die E<strong>in</strong>nahmenentwicklung betreffe. Die<br />
Auswirkungen „der Senkung des Verschuldungsgrades oder der allgeme<strong>in</strong>en Schuldensenkung“ würden<br />
sich auch <strong>in</strong> den nächsten Jahren zeigen.<br />
Probleme seien laut Bgm. LA Dr. Andreas Köll noch <strong>in</strong> den Bereichen „Kanal“ und „Schulzentrum“<br />
vorhanden, wo im abgelaufenen Jahr jeweils e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>us von rd. € 1 Mio. „im außerordentlichen<br />
Haushalt“ verzeichnet hätte werden müssen. Sollte der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat zukünftig <strong>in</strong> diesen Bereichen nicht<br />
mehr e<strong>in</strong>stimmig h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>em Vorhaben stehen, müsste man sich sicherlich auch „über e<strong>in</strong>en<br />
neuerlichen Investitionsstopp Gedanken machen“.<br />
<strong>Matrei</strong> habe <strong>in</strong> Zeiten des Konjunkture<strong>in</strong>bruches versucht, mehr zu <strong>in</strong>vestieren und „antizyklisch“<br />
gegenzusteuern und werde dies auch „von den Grünen auf <strong>Land</strong>esebene“ nicht ganz zu unrecht<br />
gefordert, um die Konjunktur aufrecht zu erhalten.<br />
Der Bürgermeister macht noch e<strong>in</strong>mal darauf aufmerksam, dass <strong>Matrei</strong> - aufgrund se<strong>in</strong>er persönlichen<br />
Bemühungen - <strong>in</strong> den letzten Jahren sehr hohe <strong>Land</strong>esförderungen für diverse Vorhaben erhalten habe:<br />
Er werde aber nicht sagen können, was er <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Tätigkeit als Bürgermeister an Geldern für die<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> here<strong>in</strong>gebracht habe: „Wenn das e<strong>in</strong>e schlechte Wirtschaftspolitik wäre, dann<br />
möge e<strong>in</strong>mal jemand an me<strong>in</strong>er Stelle probieren, mehr <strong>in</strong> die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> here<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, als es mir -<br />
mit Unterstützung ganz weniger GR.-Mitglieder sowie des Vizebürgermeisters Johann Ste<strong>in</strong>er -<br />
gelungen ist.“<br />
GR Dr. Josef Brugger unternehme – z.B. durch Anfragen oder Anträge an den <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>tag – „stets<br />
alles, um zu verh<strong>in</strong>dern, dass <strong>Matrei</strong> höhere Bedarfszuweisungen oder Förderungen“ bekomme. Selbst<br />
<strong>in</strong> Zusammenhang mit der Errichtung e<strong>in</strong>er Wirtschaftsunterführung bei der Felbertauernbundesstraße<br />
habe er e<strong>in</strong>mal durch e<strong>in</strong>e parlamentarische Anfragen <strong>in</strong> Wien versucht, die dafür erreichten<br />
Förderungen wieder „zu torpedieren“, was ihm allerd<strong>in</strong>gs nicht gelungen sei.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erwarte sich von GR Dr. Brugger „ke<strong>in</strong>e Dankbarkeit“, aber zum<strong>in</strong>dest,<br />
dass ihm „ke<strong>in</strong>e Prügel vor die Füße“ geworfen würden. Er werde irgendwann <strong>in</strong> nächster Zeit auch vor<br />
die Bevölkerung h<strong>in</strong>treten und auf die, von GR Dr. Brugger verursachten Schäden für <strong>Matrei</strong><br />
h<strong>in</strong>weisen.<br />
GR Markus Trost kommt sich „heute vor, wie <strong>in</strong> Geiselhaft“: Alle Jahre würden sich bei diesem Thema<br />
„immer wieder nur die selben mühsamen Diskussionen“ abspielen. Er habe ke<strong>in</strong>erlei Veranlassung,<br />
dem F<strong>in</strong>anzverwalter nicht zu trauen. Deswegen sollte man endlich zur Abstimmung kommen.<br />
GR Dr. Josef Brugger bemerkt abschließend, dass die E<strong>in</strong>nahmensituation und –struktur <strong>in</strong> <strong>Matrei</strong> „an<br />
und für sich sehr gut“ sei. H<strong>in</strong>gegen sei die „öffentliche Sparquote“ sehr schlecht und liege unter dem<br />
Durchschnitt. Allgeme<strong>in</strong> gültige Kriterien würden dies belegen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll verlässt <strong>in</strong> der Folge den Sitzungssaal.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 44<br />
Zu Punkt 14) der TO:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008 unter Vorsitz des Vize-<br />
Bürgermeisters/der Vize-Bürgermeister<strong>in</strong>:<br />
GR.-Ersatzmitglied Major Silvester Wolsegger nimmt <strong>in</strong> Vertretung des Bürgermeisters am<br />
gegenständlichen Tagesordnungspunkt teil.<br />
Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger übernimmt <strong>in</strong> der Folge den Vorsitz.<br />
Über e<strong>in</strong>stimmigen Antrag des Überprüfungsausschusses fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat daraufh<strong>in</strong> - unter<br />
Vorsitz von Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger (<strong>in</strong> Abwesenheit von Bgm. LA Dr. Andreas Köll als<br />
Rechnungsleger) - mit 15 zu 2 Stimmen (Gegenstimmen von GR Christoph Köll und GR Dr. Josef<br />
Brugger) den m e h r h e i t l i c h e n B e s c h l u s s ,<br />
die vorliegende Jahresrechnung 2008 mit E<strong>in</strong>nahmen im ordentlichen Haushalt <strong>in</strong> Höhe von<br />
€ 13.587.799,35 und Ausgaben im ordentlichen Haushalt <strong>in</strong> Höhe von € 13.244.301,34, somit e<strong>in</strong>em<br />
Überschuss <strong>in</strong> Höhe von € 343.498,01, zu genehmigen.<br />
Weiters fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat - über e<strong>in</strong>stimmigen Antrag des Überprüfungsausschusses - unter Vorsitz<br />
von Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger (<strong>in</strong> Abwesenheit von Bgm. LA Dr. Andreas Köll als<br />
Rechnungsleger) mit 15 zu 2 Stimmen (Gegenstimmen von GR Christoph Köll und GR Dr. Josef<br />
Brugger) den m e h r h e i t l i c h e n B e s c h l u s s ,<br />
die vorliegende Jahresrechnung 2008 mit E<strong>in</strong>nahmen im außerordentlichen Haushalt <strong>in</strong> Höhe von<br />
€ 10.030.812,77 und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt <strong>in</strong> Höhe von € 12.369.763,12, somit<br />
e<strong>in</strong>em Abgang <strong>in</strong> Höhe von € 2.338.950,35, zu genehmigen.<br />
Schließlich fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat - über e<strong>in</strong>stimmigen Antrag des Überprüfungsausschusses - unter<br />
Vorsitz von Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger (<strong>in</strong> Abwesenheit von Bgm. LA Dr. Andreas Köll als<br />
Rechnungsleger) mit 15 zu 2 Stimmen (Gegenstimmen von GR Christoph Köll und GR Dr. Josef<br />
Brugger) den m e h r h e i t l i c h e n B e s c h l u s s ,<br />
Bürgermeister Dr. Andreas Köll als Rechnungsleger die Entlastung zu erteilen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll kommt daraufh<strong>in</strong> wieder im Sitzungssaal zurück, übernimmt den Vorsitz<br />
und bedankt sich bei Vize-Bgm. <strong>in</strong> Elisabeth Mattersberger für die Durchführung der Abstimmung.<br />
Zu Punkt 15) der TO:<br />
Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt – Aufstockung des<br />
bestehenden Kassenkredites um € 300.000,--:<br />
Sachverhalt: Der, bei der Hypo Alpe-Adria-Bank AG durch <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsbeschluss aufgenommene<br />
Kassenkredit <strong>in</strong> Höhe von € 1.500.000,-- soll - wie von F<strong>in</strong>anzverwalter WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er<br />
ausverhandelt - um € 300.000,-- aufgestockt werden.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat mit 15 gegen 2 Stimmen<br />
(Gegenstimmen von GR Christoph Köll und GR Dr. Josef Brugger) den m e h r h e i t l i c h e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
der Aufstockung, des, bei der Hypo Alpe-Adria-Bank AG, Alpe-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt,<br />
aufgenommenen Kassenkredites <strong>in</strong> Höhe von € 1.500.000,-- um € 300.000,-- (zu den, von<br />
F<strong>in</strong>anzverwalter WD Mag. Michael Ra<strong>in</strong>er ausverhandelten Konditionen) zuzustimmen. Auch für<br />
den, nunmehr e<strong>in</strong>en Rahmen von bis zu € 1.800.000,-- umfassenden Kassenkredit ist - nach Ablauf<br />
der Kundmachungsfrist - ordnungsgemäß um aufsichtsbehördliche Genehmigung anzusuchen.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 45<br />
Zu Punkt 16) der TO:<br />
Festsetzung der Waldaufsichtsbeiträge für das Jahr 2009:<br />
Sachverhalt: In Entsprechung des § 10 Abs. 6 der <strong>Tirol</strong>er Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005, hat<br />
der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat die Waldaufsichtsbeiträge für das Jahr 2009 festzusetzen. Grundlage für die<br />
Berechnung bilden die Lohnkosten für Waldaufseher für das jeweils abgelaufene Jahr, die, auf den<br />
Wirtschaftswaldanteil bis zu höchstens 50 % und auf den Schutzwald im Ertrag bis zu höchstens 15 %<br />
umgelegt werden.<br />
Darstellung der Waldflächen:<br />
Gesamtfläche: 6.085,2508 ha<br />
Wirtschaftswald: 795,9166 ha<br />
Schutzwald im Ertrag: 2.629,6026 ha<br />
Ertragswald <strong>in</strong>sgesamt: 3.425,5192 ha<br />
Schutzwald außer Ertrag: 2.656,3559 ha<br />
Nichtholzboden: 3,3757 ha<br />
Die Gesamtlohnkosten der Waldaufseher für das Jahr 2008 belaufen sich auf € 63.483,34. Die Umlage<br />
errechnet sich aus den Gesamtlohnkosten <strong>in</strong> Höhe von € 63.483,34, geteilt durch die Ertragswaldfläche<br />
von 3.425,52 ha. Somit ergibt sich e<strong>in</strong>e Umlage von € 18,53 pro ha. 50 % dieser Kosten je ha können<br />
auf den Wirtschaftswald umgelegt werden, sodass sich e<strong>in</strong>e Umlage für den Wirtschaftswald von<br />
€ 9,27 je ha ergibt. Beim Schutzwald im Ertrag können 15 % dieser Kosten je ha umgelegt werden,<br />
sodass sich e<strong>in</strong>e Umlage für den Schutzwald im Ertrag von € 2,78 je ha ergibt.<br />
Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />
B e s c h l u s s ,<br />
<strong>in</strong> Entsprechung des § 10 Abs. 6 der <strong>Tirol</strong>er Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005, die<br />
Waldaufsichtsbeiträge für das Jahr 2009 mit € 9,27 pro ha Wirtschaftswald und € 2,78 pro ha<br />
Schutzwald im Ertrag festzusetzen.<br />
Zu Punkt 17) der TO:<br />
Anträge, Anfragen und Allfälliges:<br />
GR Dr. Josef Brugger stellt die Fragen, „warum die Baubewilligung für den Hubschrauberstützpunkt<br />
für 2 Jahre erteilt wurde“ bzw. „wie hoch die Kontokorrentdarlehen und die noch offenen<br />
Rechnungen“, die die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> zu zahlen habe – „jeweils zum heutigen Tag“ – seien.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass die Frage betreffend Kontokorrentstand schriftlich beantragt<br />
bzw. beantwortet werden müsste, da ihm „ke<strong>in</strong> aktueller Auszug zum heutigen Tage“ vorliege bzw.<br />
bekannt sei. Bezüglich der offenen Rechnungen bemerkt er, dass diesbezüglich aus Datenschutzgründen<br />
weitestgehend ke<strong>in</strong>e Auskunft erteilt werden könne. Der Kontokorrentstand zum Zeitpunkt der letzten<br />
Sitzung des Überprüfungsausschusses bzw. zum 31.12.2008 könne dessen Protokoll entnommen<br />
werden, welches er heute allen <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitgliedern voll<strong>in</strong>haltlich zur Kenntnisnahme br<strong>in</strong>gen<br />
hätte lassen.<br />
GR Dr. Josef Brugger <strong>in</strong>teressiert „nur die Summe der Rechnungen“, weshalb se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach<br />
diesbezüglich Auskunft erteilt werden müsse. Auch diesbezüglich verweist der Bürgermeister auf die<br />
jeweiligen Protokolle der Überprüfungsausschusssitzungen bzw. die Möglichkeit e<strong>in</strong>er schriftliche<br />
Anfrage.<br />
Zur Anfrage betreffend Baubewilligung für den Hubschrauberstützpunkt <strong>in</strong>formiert der Bürgermeister,<br />
dass der, mit der Fa. Heli <strong>Tirol</strong> GmbH abgeschlossene Benützungsvertrag, e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegrierenden<br />
Bestandteil des Baubescheides bilde, was bedeute, dass die Baubewilligung vorerst auf e<strong>in</strong> Jahr befristet
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 46<br />
sei. Erst wenn der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat e<strong>in</strong>er Vertragsverlängerung um e<strong>in</strong> weiteres Jahr zustimme, verlängere<br />
sich die Baubewilligung ebenfalls um e<strong>in</strong> Jahr.<br />
Bezugnehmend auf die, <strong>in</strong> der heutigen Sitzung vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat bereits beschlossene E<strong>in</strong>holung von<br />
verkehrstechnischen Gutachten <strong>in</strong> Zusammenhang mit der beabsichtigten Erlassung von<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkungen im Bereich „H<strong>in</strong>termarkt“ und „Virgentallandesstraße“, beantragt<br />
Ortsvorsteher GR Helmut Forcher „auch die Erlassung e<strong>in</strong>er 40 km/h Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung<br />
für die Ortsdurchfahrt von Huben“.<br />
Mit der nachträglichen Aufnahme dieses Punktes <strong>in</strong> die Tagesordnung und der E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>es<br />
verkehrstechnischen Gutachtens erklären sich die Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates daraufh<strong>in</strong><br />
e i n h e l l i g e i n v e r s t a n d e n .<br />
GR Dr. Josef Brugger bemerkt, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> bei Umwidmungen häufig<br />
privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen mit den Widmungswerbern abschließe und dar<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>bart werde,<br />
dass die Grundstücke nur zu e<strong>in</strong>em bestimmten Kaufpreis verkauft werden dürften. Er stellt <strong>in</strong> diesem<br />
Zusammenhang die Frage, warum die Marktgeme<strong>in</strong>de nicht immer auf die E<strong>in</strong>haltung des vere<strong>in</strong>barten<br />
Kaufpreises bestehe.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> den meisten Fällen der<br />
Kaufpreis ja überhaupt nicht bekannt sei. Außerdem bestünden vertraglich oft ke<strong>in</strong>e<br />
Sanktionsmöglichkeiten und würden solche stets im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat zu beschließen se<strong>in</strong>.<br />
GR Dr. Josef Brugger stellt weiters die Frage, ob sich die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> am Leaderprojekt<br />
„Internet für alle“ des RMO beteilige.<br />
In der Folge wird GR Dr. Josef Brugger vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat - über Antrag des Bürgermeisters -<br />
e i n h e l l i g beauftragt, diesbezüglich mit dem RMO Verhandlungen zu führen und dem<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat wieder zu berichten.<br />
Weiters macht GR Dr. Josef Brugger darauf aufmerksam, dass den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>n „seitens des<br />
Bundesm<strong>in</strong>isteriums für F<strong>in</strong>anzen“ e<strong>in</strong>e kostenlose Beratung <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anziellen Angelegenheiten angeboten<br />
werde.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anziellen Belangen<br />
„ausgezeichnet bzw. ausreichend“ von der Fa. Quantum beraten werde und das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium wohl<br />
selbst e<strong>in</strong>e qualifizierte Beratung nötig hätte, zumal die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
stets laufende Überschüsse <strong>in</strong> den ordentlichen Jahresrechnungen erwirtschaftet hätte, während bei der<br />
Republik Österreich die jährlichen Abgänge laufend steigen würden. Auch die Pro-Kopf-Verschuldung<br />
(als <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>bürger derzeit rd. € 2.200,--) lägen bei der Republik (als Staatsbürger derzeit rd.<br />
€ 22.000,--) <strong>in</strong> etwa 10 Mal so hoch.<br />
Ortsvorsteher GR Helmut Forcher berichtet, dass „die fünf, am Hubener Kirchplatz gepflanzten<br />
Bäume“ abgestorben wären und stellt den Antrag, diese neu zu pflanzen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll schlägt vor, diesbezüglich e<strong>in</strong> Angebot e<strong>in</strong>zuholen, die Bäume neu pflanzen<br />
zu lassen und deren Betreuung <strong>in</strong> den „Grünanlagenvertrag“ mit aufzunehmen, womit sich die<br />
Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g e i n v e r s t a n d e n erklären.<br />
GR Anton Klaunzer fragt, wie es <strong>in</strong> Zusammenhang mit se<strong>in</strong>em Antrag „auf Verbauung des<br />
Mellitzbaches“ aussehe.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> diesbezüglich bereits e<strong>in</strong>en<br />
Antrag an den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung, Gebietsbauleitung
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 47<br />
<strong>Osttirol</strong>, gestellt habe. Jetzt wäre wohl e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Begehung mit GR Klaunzer seitens der WLV<br />
erforderlich. In diesem Zusammenhang schlägt der Bürgermeister vor, auch bezüglich der Errichtung<br />
e<strong>in</strong>er Law<strong>in</strong>engalerie im Bereich der Felbertauernprivatstraße („Taxerkogellaw<strong>in</strong>e“), wo kürzlich<br />
mehrere große Law<strong>in</strong>en abgegangen und auch zwei Autos verschüttet worden seien, e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />
Ausarbeitung e<strong>in</strong>es Verbauungsprojektes an die WLV zu stellen. Mit diesem Vorschlag erklären sich<br />
die Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g e i n v e r s t a n d e n .<br />
GV Hartl Mattersberger stellt abschließend noch die Frage, wann die im Herbst vergangenen Jahres<br />
begonnenen Straßensanierungsarbeiten „im Bereich Natalis-Obwexer-Straße“ fortgesetzt würden.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll ersucht GV Hartl Mattersberger, diesbezüglich direkt bei BAL DI (FH)<br />
Alois Wanner nachzufragen, nachdem ihm dazu ke<strong>in</strong>e näheren Informationen vorliegen würden.<br />
Zu Punkt 18) der TO:<br />
Vertrauliche Behandlung - siehe Orig<strong>in</strong>alprotokoll!<br />
Zu Punkt 19) der TO:<br />
Vertrauliche Behandlung - siehe Orig<strong>in</strong>alprotokoll!<br />
Ehrungen:<br />
Personalangelegenheiten:<br />
Ende der Sitzung: 01.00 Uhr gg. Fertigung: