NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 30<br />
ausgewiesen. Dieser Baukostenbeitrag ist aus Sicht des gesamten „<strong>Matrei</strong>er<br />
Verhandlungsteams“ unverzichtbar.<br />
Bei Punkt XV. (auf Seite 21) „Anschluss Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl“, hat sich die<br />
Bergbahnengesellschaft am 13.03. <strong>in</strong> Innsbruck bereit erklärt, dem „Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl-Haus“<br />
den Strom für die Stromversorgung (auch im W<strong>in</strong>ter) und der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> für den<br />
Betrieb von Pumpen <strong>in</strong> diesem Bereich (für Wasser und Kanal) zum Selbstkostentarif zur<br />
Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung dafür, dass der, von der <strong>Matrei</strong>er<br />
Bergbahnengesellschaft errichtete Kanal zur Bergstation der EUB „Kals“ für die Öffentlichkeit<br />
zur Verfügung gestellt wird, soll die Bergbahnengesellschaft die Kanalanschlussgebühren für<br />
das „Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl“ erhalten.<br />
Schlussendlich soll – über Forderung des <strong>Matrei</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates bzw. der SI „Klaunzerberg“<br />
noch e<strong>in</strong>e Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Bergbahnen Kals am Großglockner<br />
GmbH & Co KG der Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Klaunzerberg“ mit e<strong>in</strong>em Anteil von 5 %<br />
beitreten muss. Bezüglich der Wegsanierung me<strong>in</strong>t der Bürgermeister noch, dass grundsätzlich<br />
zwar auch die Weggeme<strong>in</strong>schaft Ersatzleistungen geltend machen könne: Ob dies aber nun<br />
gegenüber der Bergbahnengesellschaft oder gegenüber den Firmen möglich sei, die im Namen<br />
bzw. im Auftrag der Bergbahnengesellschaft die Bauarbeiten durchgeführt hätten, sei fraglich.<br />
GR Markus Trost stellt die Frage, ob auch e<strong>in</strong> Passus enthalten sei, bis wann der Schiweg zur<br />
Talstation der EUB „Goldried“ zu errichten wäre.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass diesbezüglich im Vertrag nichts enthalten sei.<br />
He<strong>in</strong>z Schultz hätte sich zwar gewünscht, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> die diesbezüglichen<br />
Servitutsverträge mit den Grundeigentümern „verpflichtend“ abschließe, was aber aus rechtlichen<br />
Gründen nicht möglich sei, da man sich nicht gegenüber Dritten verpflichten könnte.<br />
Zwischenzeitlich hätten auch Gespräche mit dem letzten, vom Schiweg betroffenen<br />
Grundeigentümer, welcher dem Vorhaben noch nicht ausdrücklich zugestimmt habe,<br />
stattgefunden. Dieser habe bekanntlich erklärt, gegenüber der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> jederzeit<br />
e<strong>in</strong>en Servitutsvertrag zu unterschreiben, nicht jedoch gegenüber der <strong>Matrei</strong>er und Kalser<br />
Bergbahnengesellschaft, solange die Sanierung der Weganlage „Klaunzerberg“ und e<strong>in</strong>ige andere<br />
Angelegenheiten nicht geklärt bzw. erledigt worden wären.<br />
GR Christoph Köll berichtet, dass „die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong>“ – laut Aussage von He<strong>in</strong>z Schultz<br />
– bereits e<strong>in</strong>e Ausgleichszahlung für die Schäden an der Weganlage „Klaunzerberg“ erhalten habe.<br />
Er fragt weiters nach, warum am gestrigen Tage der Betrieb der „Happeckbahn“ wieder e<strong>in</strong>gestellt<br />
worden sei.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt zum ersten Punkt, dass ihm nicht bekannt wäre, dass e<strong>in</strong>e<br />
Zahlung bei der Marktgeme<strong>in</strong>de, „angeblich aber beim Obmann der Straßen<strong>in</strong>teressentschaft“<br />
e<strong>in</strong>gegangen sei. Zum zweiten Punkt teilt er mit, dass ihm der Grund für die Betriebse<strong>in</strong>stellung<br />
der „Happeckbahn“ nicht bekannt sei. Jedenfalls habe der TVB <strong>in</strong> dieser Angelegenheit<br />
offensichtlich wieder e<strong>in</strong> Schreiben an die Seilbahnbehörde gerichtet.<br />
GR Johann Ste<strong>in</strong>er <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch, dass man sich nunmehr <strong>in</strong> der<br />
Angelegenheit „Schulschifahren“ e<strong>in</strong>igen hätte können und dieses Thema „nun endlich e<strong>in</strong> für alle<br />
mal vom Tisch“ sei.<br />
GR Dr. Josef Brugger wiederholt, dass se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach e<strong>in</strong> Pönale das wirksamste<br />
Druckmittel sei, da dieses auch gerichtlich e<strong>in</strong>klagbar wäre. Die Drohung, ke<strong>in</strong> Wasser für die<br />
Beschneiung mehr zur Verfügung zu stellen, sei nicht wirksam, da sich die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> ja selbst<br />
schädige, wenn die Pisten nicht beschneit würden. Weiters weist er darauf h<strong>in</strong>, dass gemäß Punkt<br />
V. der Vere<strong>in</strong>barung - für den Fall des Abschlusses der gegenständlichen Gesamtvere<strong>in</strong>barung -<br />
Wassergebühren für das Skigebiet auf „<strong>Matrei</strong>er Seite“ bis 31.12.2015 gemäß gewährter<br />
Wirtschaftsförderung nicht verrechnet würden. In der Anfragebeantwortung sei aber angeführt,<br />
dass - gemäß bestehender vertraglicher Vere<strong>in</strong>barung (Punkt III. der Vere<strong>in</strong>barung vom<br />
16.07.2001) - sich die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. gegenüber der <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen<br />
GmbH & Co KG verpflichte, das Wasser im, zu Tr<strong>in</strong>kwasserversorgungs- und