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NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol

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GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 30<br />

ausgewiesen. Dieser Baukostenbeitrag ist aus Sicht des gesamten „<strong>Matrei</strong>er<br />

Verhandlungsteams“ unverzichtbar.<br />

Bei Punkt XV. (auf Seite 21) „Anschluss Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl“, hat sich die<br />

Bergbahnengesellschaft am 13.03. <strong>in</strong> Innsbruck bereit erklärt, dem „Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl-Haus“<br />

den Strom für die Stromversorgung (auch im W<strong>in</strong>ter) und der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> für den<br />

Betrieb von Pumpen <strong>in</strong> diesem Bereich (für Wasser und Kanal) zum Selbstkostentarif zur<br />

Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung dafür, dass der, von der <strong>Matrei</strong>er<br />

Bergbahnengesellschaft errichtete Kanal zur Bergstation der EUB „Kals“ für die Öffentlichkeit<br />

zur Verfügung gestellt wird, soll die Bergbahnengesellschaft die Kanalanschlussgebühren für<br />

das „Kals-<strong>Matrei</strong>er-Törl“ erhalten.<br />

Schlussendlich soll – über Forderung des <strong>Matrei</strong>er <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates bzw. der SI „Klaunzerberg“<br />

noch e<strong>in</strong>e Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Bergbahnen Kals am Großglockner<br />

GmbH & Co KG der Straßen<strong>in</strong>teressentschaft „Klaunzerberg“ mit e<strong>in</strong>em Anteil von 5 %<br />

beitreten muss. Bezüglich der Wegsanierung me<strong>in</strong>t der Bürgermeister noch, dass grundsätzlich<br />

zwar auch die Weggeme<strong>in</strong>schaft Ersatzleistungen geltend machen könne: Ob dies aber nun<br />

gegenüber der Bergbahnengesellschaft oder gegenüber den Firmen möglich sei, die im Namen<br />

bzw. im Auftrag der Bergbahnengesellschaft die Bauarbeiten durchgeführt hätten, sei fraglich.<br />

GR Markus Trost stellt die Frage, ob auch e<strong>in</strong> Passus enthalten sei, bis wann der Schiweg zur<br />

Talstation der EUB „Goldried“ zu errichten wäre.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass diesbezüglich im Vertrag nichts enthalten sei.<br />

He<strong>in</strong>z Schultz hätte sich zwar gewünscht, dass die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> die diesbezüglichen<br />

Servitutsverträge mit den Grundeigentümern „verpflichtend“ abschließe, was aber aus rechtlichen<br />

Gründen nicht möglich sei, da man sich nicht gegenüber Dritten verpflichten könnte.<br />

Zwischenzeitlich hätten auch Gespräche mit dem letzten, vom Schiweg betroffenen<br />

Grundeigentümer, welcher dem Vorhaben noch nicht ausdrücklich zugestimmt habe,<br />

stattgefunden. Dieser habe bekanntlich erklärt, gegenüber der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> jederzeit<br />

e<strong>in</strong>en Servitutsvertrag zu unterschreiben, nicht jedoch gegenüber der <strong>Matrei</strong>er und Kalser<br />

Bergbahnengesellschaft, solange die Sanierung der Weganlage „Klaunzerberg“ und e<strong>in</strong>ige andere<br />

Angelegenheiten nicht geklärt bzw. erledigt worden wären.<br />

GR Christoph Köll berichtet, dass „die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong>“ – laut Aussage von He<strong>in</strong>z Schultz<br />

– bereits e<strong>in</strong>e Ausgleichszahlung für die Schäden an der Weganlage „Klaunzerberg“ erhalten habe.<br />

Er fragt weiters nach, warum am gestrigen Tage der Betrieb der „Happeckbahn“ wieder e<strong>in</strong>gestellt<br />

worden sei.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt zum ersten Punkt, dass ihm nicht bekannt wäre, dass e<strong>in</strong>e<br />

Zahlung bei der Marktgeme<strong>in</strong>de, „angeblich aber beim Obmann der Straßen<strong>in</strong>teressentschaft“<br />

e<strong>in</strong>gegangen sei. Zum zweiten Punkt teilt er mit, dass ihm der Grund für die Betriebse<strong>in</strong>stellung<br />

der „Happeckbahn“ nicht bekannt sei. Jedenfalls habe der TVB <strong>in</strong> dieser Angelegenheit<br />

offensichtlich wieder e<strong>in</strong> Schreiben an die Seilbahnbehörde gerichtet.<br />

GR Johann Ste<strong>in</strong>er <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch, dass man sich nunmehr <strong>in</strong> der<br />

Angelegenheit „Schulschifahren“ e<strong>in</strong>igen hätte können und dieses Thema „nun endlich e<strong>in</strong> für alle<br />

mal vom Tisch“ sei.<br />

GR Dr. Josef Brugger wiederholt, dass se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach e<strong>in</strong> Pönale das wirksamste<br />

Druckmittel sei, da dieses auch gerichtlich e<strong>in</strong>klagbar wäre. Die Drohung, ke<strong>in</strong> Wasser für die<br />

Beschneiung mehr zur Verfügung zu stellen, sei nicht wirksam, da sich die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> ja selbst<br />

schädige, wenn die Pisten nicht beschneit würden. Weiters weist er darauf h<strong>in</strong>, dass gemäß Punkt<br />

V. der Vere<strong>in</strong>barung - für den Fall des Abschlusses der gegenständlichen Gesamtvere<strong>in</strong>barung -<br />

Wassergebühren für das Skigebiet auf „<strong>Matrei</strong>er Seite“ bis 31.12.2015 gemäß gewährter<br />

Wirtschaftsförderung nicht verrechnet würden. In der Anfragebeantwortung sei aber angeführt,<br />

dass - gemäß bestehender vertraglicher Vere<strong>in</strong>barung (Punkt III. der Vere<strong>in</strong>barung vom<br />

16.07.2001) - sich die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> i.O. gegenüber der <strong>Matrei</strong>er Goldried Bergbahnen<br />

GmbH & Co KG verpflichte, das Wasser im, zu Tr<strong>in</strong>kwasserversorgungs- und

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