24.09.2012 Aufrufe

NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol

NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol

NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 16<br />

Beschlussfassung vornehmen. Mit dieser Vorgangsweise erklären sich die Mitglieder des<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g e i n v e r s t a n d e n .<br />

e) Antrag des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr/Wohnungsbeirat auf Beantragung<br />

e<strong>in</strong>er 40 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung für den gesamten Verlauf der „Gereit- und<br />

Grießstraße“:<br />

Sachverhalt: Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr/Wohnungsbeirat, hat e<strong>in</strong> Ansuchen auf<br />

Beantragung e<strong>in</strong>er 40 km/h-Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung für den gesamten Verlauf der „Gereit-<br />

und Grießstraße“ gestellt. Begründet wird dies damit, dass zahlreiche Nebenstraßen, Hauszufahrten<br />

und Parkplatzausfahrten <strong>in</strong> die nunmehrige <strong>Land</strong>esstraße e<strong>in</strong>münden und auch e<strong>in</strong>e Bushaltestelle<br />

mit Fußgängerübergang besteht.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll <strong>in</strong>formiert, dass <strong>in</strong> diesem Falle die Zuständigkeit bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft liege und auch hier zunächst e<strong>in</strong> verkehrstechnisches Gutachten e<strong>in</strong>zuholen<br />

sei. Der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand schlage daher vor, nach Vorliegen e<strong>in</strong>es entsprechenden Gutachtens den<br />

Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Lienz auf Erlassung e<strong>in</strong>er 40 km/h-<br />

Geschw<strong>in</strong>digkeitsbeschränkung für den gesamten Verlauf der „Gereit- und Grießstraße“ zu stellen.<br />

Auch mit diesem Vorschlag erklären sich die Mitglieder des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rates e i n h e l l i g<br />

e i n v e r s t a n d e n .<br />

Zu Punkt 4) der TO:<br />

Ansuchen um Änderungen des Flächenwidmungsplanes:<br />

a) Judith Unterlercher, Schmiedgasse 11, 6600 Reutte - Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

im Bereich der Gste. .987, 1631/16 und 4465, alle KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Wohngebiet“ <strong>in</strong><br />

„Wohngebiet mit höchstens e<strong>in</strong>em zugelassenen Freizeitwohnsitz“:<br />

Sachverhalt: Judith Unterlercher, Schmiedgasse 11, 6600 Reutte, ist Eigentümer<strong>in</strong> der Gste. .987<br />

und 1631/16, beide KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>. Sie beabsichtigt nunmehr schon längere Zeit, diese<br />

Grundstücke samt Wohnhaus Huben Nr. 49 zu verkaufen. Die Familie W<strong>in</strong>kel aus Holland hätte<br />

nunmehr das konkrete Interesse, diese Liegenschaft zu erwerben, weshalb Judith Unterlercher die<br />

Umwidmung der genannten Grundstücke <strong>in</strong> „Wohngebiet mit höchstens e<strong>in</strong>em zugelassenen<br />

Freizeitwohnsitz“ beantragt.<br />

Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />

B e s c h l u s s ,<br />

den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. .987,<br />

1631/16 und 4465, alle KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong> (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong>, vom 19.03.2009, Plan-Nr. „Unterlercher Flächwid 01“) von<br />

„Wohngebiet“ <strong>in</strong> „Wohngebiet mit höchstens e<strong>in</strong>em zugelassenen Freizeitwohnsitz“ gemäß<br />

§ 64 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />

allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Umwidmung unter den Voraussetzungen des<br />

§ 68 Abs. 1 lit. a) leg. cit. zu bewilligen.<br />

b) Herbert Niederegger, 9971 Mattersberg 3 – Änderung des Flächenwidmungsplanes im<br />

Bereich des Gst. 1422/3, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Hofstelle-<br />

Wohngebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG 2006 sowie im Bereich des Gst. .205/1, KG. <strong>Matrei</strong><br />

i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Hofstelle - Wirtschaftsteil mit Wohngebäude und<br />

Nebengebäude“ nach § 44 Abs. 8 TROG:<br />

Sachverhalt: Herbert Niederegger, vlg. „Steiger“, 9971 Mattersberg 3, beabsichtigt, das<br />

bestehende, alte Wohnhaus der Hofstelle zu sanieren bzw. diverse Um- und Zubauten<br />

vorzunehmen. Um- und Zubauten im „Freiland“ s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gfügigem Ausmaß zwar zulässig, im<br />

gegenständlichen Falle bedarf es jedoch als Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung<br />

e<strong>in</strong>er Umwidmung des Bauplatzes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Sonderfläche.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!