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NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol

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GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 18<br />

Über Antrag von Bgm. LA Dr. Andreas Köll fasst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat den e i n s t i m m i g e n<br />

B e s c h l u s s ,<br />

den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 263 und 69,<br />

beide KG <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt (Plan DI FH Alois Wanner, Bauamt der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Osttirol</strong>, vom 18.03.2009, Plan-Nr. „Obwexer 05“), <strong>in</strong> „Tourismusgebiet mit höchstens 25<br />

zugelassenen Freizeitwohnsitzen“ (§§ 40 Abs. 4 und 12 Abs. 2 TROG 2006) bzw. Sonderfläche<br />

„Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (§ 51 TROG 2006) –<br />

da) Widmung Ebene 1 (KG), Ebene 2 (EG), Ebene 5 (3. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche<br />

„Beherbergungsgroßbetrieb mit jeweils Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und<br />

659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220<br />

Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“,<br />

db) Widmung Ebene 3 (1. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetrieb mit jeweils<br />

Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />

und Sonderfläche „Handelsbetriebe (§ 48a TROG 2006)“<br />

dc) Widmung Ebene 4 (2. OG) <strong>in</strong> Sonderfläche „Beherbergungsgroßbetrieb mit jeweils<br />

Teilflächen auf Gste. 69, .94, 97/1, .97/2, .97/1 und 659/2, alle KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-Markt, mit<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt höchstzulässigen Anzahl von 220 Betten und 110 Räumen (§ 48 TROG)“<br />

(Änderung der Widmungsgrenzen)<br />

gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2006, LGBl.-Nr. 27/2006, während der Dauer von vier Wochen zur<br />

allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen und diese Umwidmung unter den Voraussetzungen des<br />

§ 68 Abs. 1 lit. a) leg. cit. zu bewilligen.<br />

e) Virgil Ste<strong>in</strong>er, 9971 Proßegg 8 - Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.<br />

4318, KG <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von „Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „Nebengebäude mit Lagerplatz<br />

für Erdbewegungsunternehmen“ nach § 43 Abs. 1 TROG:<br />

Sachverhalt: Auf dem Gst. 4318, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, sollen Nebengebäude und e<strong>in</strong> Lagerplatz<br />

für das Erdbewegungsunternehmen der Fa. Wastl Ste<strong>in</strong>er GmbH errichtet werden. Diesbezüglich<br />

hat der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> <strong>in</strong> <strong>Osttirol</strong> bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom<br />

30.12.2008 e<strong>in</strong>e Umwidmung des gegenständlichen Grundstückes <strong>in</strong> Sonderfläche „Nebengebäude<br />

mit Lagerplatz für Erdbewegungsunternehmen“ beschlossen. Um das relativ schmale Grundstück<br />

besser ausnützen zu können, soll nunmehr e<strong>in</strong> Grundstückstausch mit der Agrargeme<strong>in</strong>schaft<br />

„Nachbarschaft Kaltenhaus“ durchgeführt werden. Daher ist auch e<strong>in</strong>e Änderung des ursprünglich<br />

gefassten GR.-Beschlusses erforderlich.<br />

AL OAR Hans Panzl <strong>in</strong>formiert, dass DI Michael Unterberger, Abteilung Raumordnung-Statistik<br />

des Amtes der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung, e<strong>in</strong>e Vorbegutachtung der geplanten<br />

Flächenwidmungsplanänderung sowie des dazugehörigen, unter Punkt 5g) zu behandelnden<br />

Bebauungsplanes vorgenommen habe. Laut dessen Me<strong>in</strong>ung gäbe es für die angestrebte Nutzung<br />

ke<strong>in</strong>e Standortb<strong>in</strong>dung, weshalb aus do. Sicht e<strong>in</strong>e Widmung derzeit nicht möglich ersche<strong>in</strong>e. Der<br />

erwähnte (allgeme<strong>in</strong>e) Bebauungsplan entspreche nicht den gesetzlichen Bestimmungen, da <strong>in</strong><br />

diesen Flächen mite<strong>in</strong>bezogen worden wäre, welche laut ÖROK als „Freihaltefläche“ ausgewiesen<br />

seien, was nach den Bestimmungen des TROG ab nicht zulässig sei.<br />

f) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 1117, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, von<br />

„Freiland“ <strong>in</strong> Sonderfläche „dauernder Hubschrauberlandeplatz mit e<strong>in</strong>geschränkter<br />

Nutzung für Notflüge und Katastrophenvermeidung“:<br />

Sachverhalt: In Zusammenhang mit der geplanten Errichtung e<strong>in</strong>es dauernden<br />

Hubschrauberlandeplatzes durch die Fa. Heli <strong>Tirol</strong> soll die Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst.<br />

1117, KG. <strong>Matrei</strong> i.O.-<strong>Land</strong>, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Sonderfläche vorgenommen werden.<br />

AL OAR Hans Panzl <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> diesem Zusammenhang, dass über Anregung der Fa. Heli <strong>Tirol</strong><br />

GmbH – abweichend von der Formulierung <strong>in</strong> der Tagesordnung – jetzt e<strong>in</strong>e andere<br />

Sonderflächenwidmung beschlossen werden sollte, nämlich e<strong>in</strong>e Sonderfläche<br />

„Hubschrauberlandeplatz, der überwiegend Rettungse<strong>in</strong>sätzen, E<strong>in</strong>sätzen der

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