NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
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GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 28<br />
Wassergebühren durch die Kalser Bergbahnengesellschaft, die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> Kals sowie den<br />
Ortsausschuss Kals des TVB <strong>Osttirol</strong> kommen.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky stellt die Frage, ob der Vertrag seitens der Bergbahnen bereits<br />
unterfertigt worden wäre. In diesem Falle würde sich die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> – se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach –<br />
e<strong>in</strong>iges an Arbeits- und Zeitaufwand ersparen.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet hierauf, dass es „dem <strong>Matrei</strong>er Verhandlungsteam“<br />
s<strong>in</strong>nvoller erschienen wäre, wenn zunächst der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat „e<strong>in</strong>e abschließende Vertragsfassung“<br />
beschließe und dann He<strong>in</strong>z Schultz schriftlich vorlegen würde.<br />
GR Christoph Köll fragt, ob die erwähnten rd. € 150.000,-- an Baukostenbeitrag der SI<br />
„Klaunzerberg“ zugute kommen würden.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt dazu nochmals, dass es sich hierbei um e<strong>in</strong>en generellen<br />
Baukostenbeitrag handle, welcher der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong> zu überweisen sei. Was mit diesem<br />
Geld passiere, müsse dann der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat entscheiden. Es gehe dabei <strong>in</strong>sbesondere auch um die<br />
WVA-BA06.<br />
GR Dr. Josef Brugger ist der Me<strong>in</strong>ung, man sollte <strong>in</strong> den Vertrag auch e<strong>in</strong>e Betriebspflicht für alle<br />
Seilbahnanlagen aufnehmen und die Bergbahnengesellschaft im Falle e<strong>in</strong>er Betriebse<strong>in</strong>stellung zur<br />
Zahlung e<strong>in</strong>es Pönales verpflichten. Die Notwendigkeit dieses Vertragspassus habe sich auch <strong>in</strong><br />
den letzten Tagen wieder e<strong>in</strong>mal gezeigt, wo – ohne jeden vernünftigen Grund - der Betrieb der<br />
„Happeckbahn“ e<strong>in</strong>gestellt worden wäre. Bezüglich der „kostenlosen“ Zurverfügungstellung von<br />
Wasser für Beschneiungszwecke me<strong>in</strong>t er, dass dies dem EU-Förderungsrecht widerspreche, da die<br />
Bergbahnengesellschaft hiefür ke<strong>in</strong>e Gegenleistung erbr<strong>in</strong>ge. Man sollte die<br />
Bergbahnengesellschaft <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch verpflichten, „Gratis-Schikarten für alle<br />
<strong>Matrei</strong>er K<strong>in</strong>der“ zur Verfügung zu stellen. Im Vertragsentwurf sei auch angeführt, dass der<br />
Baukostenbeitrag <strong>in</strong> Höhe von rd. € 150.000,-- wieder kompensiert werden solle. Hier stelle sich<br />
für ihn die Frage, mit was denn dieser Betrag gegenverrechnet werden sollte und was das<br />
überhaupt br<strong>in</strong>ge.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass aufgrund der, bereits vom <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat<br />
genehmigten, vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen bis zum Jahre 2015 Wasser im Ausmaß von 90.000 m³<br />
„kostenlos“ zur Verfügung gestellt werden müsse. Ab dem Jahre 2015 müsse das, für<br />
Beschneiungszwecke benötigte Wasser, jedenfalls bezahlt werden, wobei es hier bekanntlich e<strong>in</strong>e<br />
„Drittelregelung“ geben sollte, wonach jeweils e<strong>in</strong> Drittel dieser Kosten von der <strong>Matrei</strong>er Goldried<br />
Bergbahnen GmbH & Co KG, dem TVB-Ortsausschuss <strong>Matrei</strong> sowie der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Matrei</strong><br />
getragen werden sollte. Ergänzend <strong>in</strong>formiert der Bürgermeister, dass die Befüllung des<br />
Speicherteiches vertraglich so geregelt werden sollte, dass diese hauptsächlich <strong>in</strong> jener Zeit<br />
erfolge, <strong>in</strong> welcher genügend „Überwasser“ vorhanden wäre. Außerdem müsse die<br />
Bergbahnengesellschaft eventuelle Ausfälle beim Tr<strong>in</strong>kwasserkraftwerk <strong>in</strong> voller Höhe bezahlen.<br />
Er weist auch darauf h<strong>in</strong>, dass das, auf der „Kalser Seite“ des Schigebietes für<br />
Beschneiungszwecke benötigte Wasser ordnungsgemäß <strong>in</strong> Rechnung gestellt worden wäre und die<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> hieraus E<strong>in</strong>nahmen von rd. € 20.000,-- erzielt habe.<br />
Zur, vorh<strong>in</strong> von GR Dr. Josef Brugger angesprochen Betriebspflicht, <strong>in</strong>formiert der Bürgermeister,<br />
dass diese bereits durch die Verpflichtungserklärung und Rahmenvere<strong>in</strong>barung vom 09.02.1994<br />
vertraglich abgesichert sei und deshalb nicht mehr neu geregelt werden müsse. Bezüglich der<br />
erwähnten Betriebse<strong>in</strong>stellung der „Happeckbahn“ hätten der Tourismusverband und die<br />
Marktgeme<strong>in</strong>de noch am selben Tage e<strong>in</strong> Schreiben an He<strong>in</strong>z Schultz geschickt und um<br />
Aufklärung der Sachlage gebeten. Der Tourismusverband (Regionalausschussobfrau Camilla Köll)<br />
habe diesbezüglich angeblich auch e<strong>in</strong>e Anzeige bei der Seilbahnbehörde des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />
<strong>Land</strong>esregierung e<strong>in</strong>gebracht.<br />
In der Folge br<strong>in</strong>gt der Bürgermeister die, mit den Bergbahnenvertretern <strong>in</strong> Innsbruck<br />
besprochenen Vertragsänderungen – gegenüber dem, zur E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegten<br />
Vertragsentwurf vom 09.03.2009 – wie folgt zur Kenntnis: