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NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol

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GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 20<br />

Fa. Heli <strong>Tirol</strong> auch „den vere<strong>in</strong>barten Anteil für die Skat<strong>in</strong>gparkverlegung <strong>in</strong> Höhe von<br />

€ 38.000,--“ noch nicht überwiesen. Die Errichtung des geplanten, neuen Standortes, stelle „e<strong>in</strong>e<br />

zusätzliche Belastung für die Bevölkerung“ dar, weshalb er sich dagegen ausspreche.<br />

GR Mag. Bernd Hradecky ist ebenfalls der Me<strong>in</strong>ung, „dass man den bestehenden<br />

Hubschrauberlandeplatz ausbauen sollte!“<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass es auch se<strong>in</strong>erseits ursprünglich diesbezügliche<br />

Überlegungen gegeben habe, nachdem es bei ihm - seit der Installierung dieses <strong>Land</strong>eplatzes –<br />

ke<strong>in</strong>erlei Beschwerden – auch nicht seitens der Medien oder bei diesen – gegeben habe. Aufgrund<br />

von Sachverständigenstellungnahmen und der gesetzlichen Bestimmungen sei aber e<strong>in</strong> Ausbau des<br />

bestehenden Standortes nur möglich, wenn auch der nördlich angrenzende Grund von Johann<br />

Brugger <strong>in</strong> Anspruch genommen werden könne. Dieser habe bis dato abgelehnt. Er hoffe, dass GV<br />

DI Oswald Ste<strong>in</strong>er und GR Mag. Bernd Hradecky auch <strong>in</strong> Zukunft zu ihrer heutigen, positiven<br />

Wortmeldung zum Ausbau des bestehenden Standortes stehen würden. Aufgrund der derzeitigen<br />

Platzverhältnisse sei jedoch e<strong>in</strong> Ausbau nicht möglich, da z.B. der Hangar auf gleicher Höhe liegen<br />

müsse, wie der Hubschrauberlandeplatz selbst. Auch die An- und Abflugschneisen bzw. –w<strong>in</strong>kel<br />

müssten berücksichtigt werden. Der Bürgermeister ist außerdem der Me<strong>in</strong>ung, dass der zweite<br />

Hubschrauberstandort nicht nur für Rettungs- oder Bergrettungse<strong>in</strong>sätze dr<strong>in</strong>gend benötigt werde,<br />

sondern auch für gewerbliche Tätigkeiten im untergeordneten Ausmaß, wie beispielsweise die<br />

Durchführung von Hüttenversorgungs- oder Wildfütterungsflügen, Wildbach- und<br />

Law<strong>in</strong>enverbauungsmaßnahmen, etc. Falls der neue Standort nicht bewilligt werden sollte, hätte er<br />

persönlich aber auch ke<strong>in</strong> Problem, wenn versucht würde, den bestehenden Standort zu erweitern.<br />

GR Mag. Bernd Hradecky stellt die Frage, warum der Hubschrauber nicht auf dem Areal vor dem<br />

Zelt landen könne.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass dies wegen der E<strong>in</strong>flugsw<strong>in</strong>kel bzw. luftfahrtrechtlicher<br />

Bestimmungen (Rampe muss <strong>in</strong> etwa auf selber Höhe bzw. nur mit ger<strong>in</strong>gfügigem<br />

Höhenunterschied ausgeführt se<strong>in</strong>) nicht möglich sei.<br />

GV DI Mart<strong>in</strong> Wibmer fragt, ob deshalb „der Umgebungsgrund <strong>in</strong> etwa auf die gleiche Höhe“<br />

aufgeschüttet werden müsse, wie der Hubschrauberlandeplatz.<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet, dass diese Aussage richtig sei. Er weise aber nochmals<br />

darauf h<strong>in</strong>, dass sich der neue Standort doch wesentlich besser eigenen würde, da dieser weiter<br />

vom besiedelten Gebiet entfernt sei, als der bestehende. Außerdem müsse man beim Zu- und<br />

Abfliegen beim neuen Standort nicht über bebautes Gebiet fliegen.<br />

GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er ist der Me<strong>in</strong>ung, „man sollte dann e<strong>in</strong>fach jenen Bereich, auf welchem e<strong>in</strong><br />

Hangar errichtet werden könnte, auf die gleiche Höhe, wie der bestehende <strong>Land</strong>eplatz,<br />

aufschütten“!<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll gibt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang zu bedenken, dass <strong>in</strong> unmittelbarer<br />

Nähe des <strong>Land</strong>eplatzes auch e<strong>in</strong> Geh- und Radweg sowie die Virgentallandesstraße/L24<br />

vorbeiführten und auch e<strong>in</strong>e Bushaltestelle angelegt sei. Es könnte durchaus se<strong>in</strong>, dass aufgrund<br />

möglicher Verkehrsbee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong> dauernder, gewerblicher Hubschrauberstützpunkt am<br />

bestehenden Standort nicht genehmigt werden könnte. Zu den Befürchtungen e<strong>in</strong>iger<br />

<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitglieder, dass durch die Widmung des neuen Standortes <strong>in</strong> Seblas die<br />

angrenzenden Grundstücke auch für gewerbliche Zwecke „geöffnet“ würden, verweist der<br />

Bürgermeister den bestehenden Gefahrenzonenplan und auf die Gefährdung dieser Grundstücke<br />

durch Law<strong>in</strong>en und Wildbäche. Se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach sei aufgrund des Gefahrenzonenplanes e<strong>in</strong>e<br />

Widmung dieser Grundfläche als „Gewerbe- und Industriegebiet“ auch <strong>in</strong> Zukunft sicherlich nicht<br />

möglich.<br />

GR Dr. Josef Brugger weist nochmals darauf h<strong>in</strong>, dass se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach auch zukünftig nur e<strong>in</strong><br />

Rettungshubschrauber <strong>in</strong> ganz <strong>Osttirol</strong> stationiert werden würde „und dies höchstwahrsche<strong>in</strong>lich <strong>in</strong><br />

Nikolsdorf“!<br />

Bgm. LA Dr. Andreas Köll weist abschließend nochmals darauf h<strong>in</strong>, dass heute nur die Auflage<br />

der Flächenwidmungsplanänderung beschlossen werden sollte, während der Kundmachungsfrist

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