NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
NIEDERSCHRIFT - Gemeinde Matrei in Osttirol - Land Tirol
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GR.-Sitzung vom 24.03.2009 Seite 20<br />
Fa. Heli <strong>Tirol</strong> auch „den vere<strong>in</strong>barten Anteil für die Skat<strong>in</strong>gparkverlegung <strong>in</strong> Höhe von<br />
€ 38.000,--“ noch nicht überwiesen. Die Errichtung des geplanten, neuen Standortes, stelle „e<strong>in</strong>e<br />
zusätzliche Belastung für die Bevölkerung“ dar, weshalb er sich dagegen ausspreche.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky ist ebenfalls der Me<strong>in</strong>ung, „dass man den bestehenden<br />
Hubschrauberlandeplatz ausbauen sollte!“<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt hiezu, dass es auch se<strong>in</strong>erseits ursprünglich diesbezügliche<br />
Überlegungen gegeben habe, nachdem es bei ihm - seit der Installierung dieses <strong>Land</strong>eplatzes –<br />
ke<strong>in</strong>erlei Beschwerden – auch nicht seitens der Medien oder bei diesen – gegeben habe. Aufgrund<br />
von Sachverständigenstellungnahmen und der gesetzlichen Bestimmungen sei aber e<strong>in</strong> Ausbau des<br />
bestehenden Standortes nur möglich, wenn auch der nördlich angrenzende Grund von Johann<br />
Brugger <strong>in</strong> Anspruch genommen werden könne. Dieser habe bis dato abgelehnt. Er hoffe, dass GV<br />
DI Oswald Ste<strong>in</strong>er und GR Mag. Bernd Hradecky auch <strong>in</strong> Zukunft zu ihrer heutigen, positiven<br />
Wortmeldung zum Ausbau des bestehenden Standortes stehen würden. Aufgrund der derzeitigen<br />
Platzverhältnisse sei jedoch e<strong>in</strong> Ausbau nicht möglich, da z.B. der Hangar auf gleicher Höhe liegen<br />
müsse, wie der Hubschrauberlandeplatz selbst. Auch die An- und Abflugschneisen bzw. –w<strong>in</strong>kel<br />
müssten berücksichtigt werden. Der Bürgermeister ist außerdem der Me<strong>in</strong>ung, dass der zweite<br />
Hubschrauberstandort nicht nur für Rettungs- oder Bergrettungse<strong>in</strong>sätze dr<strong>in</strong>gend benötigt werde,<br />
sondern auch für gewerbliche Tätigkeiten im untergeordneten Ausmaß, wie beispielsweise die<br />
Durchführung von Hüttenversorgungs- oder Wildfütterungsflügen, Wildbach- und<br />
Law<strong>in</strong>enverbauungsmaßnahmen, etc. Falls der neue Standort nicht bewilligt werden sollte, hätte er<br />
persönlich aber auch ke<strong>in</strong> Problem, wenn versucht würde, den bestehenden Standort zu erweitern.<br />
GR Mag. Bernd Hradecky stellt die Frage, warum der Hubschrauber nicht auf dem Areal vor dem<br />
Zelt landen könne.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll erklärt, dass dies wegen der E<strong>in</strong>flugsw<strong>in</strong>kel bzw. luftfahrtrechtlicher<br />
Bestimmungen (Rampe muss <strong>in</strong> etwa auf selber Höhe bzw. nur mit ger<strong>in</strong>gfügigem<br />
Höhenunterschied ausgeführt se<strong>in</strong>) nicht möglich sei.<br />
GV DI Mart<strong>in</strong> Wibmer fragt, ob deshalb „der Umgebungsgrund <strong>in</strong> etwa auf die gleiche Höhe“<br />
aufgeschüttet werden müsse, wie der Hubschrauberlandeplatz.<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll antwortet, dass diese Aussage richtig sei. Er weise aber nochmals<br />
darauf h<strong>in</strong>, dass sich der neue Standort doch wesentlich besser eigenen würde, da dieser weiter<br />
vom besiedelten Gebiet entfernt sei, als der bestehende. Außerdem müsse man beim Zu- und<br />
Abfliegen beim neuen Standort nicht über bebautes Gebiet fliegen.<br />
GV DI Oswald Ste<strong>in</strong>er ist der Me<strong>in</strong>ung, „man sollte dann e<strong>in</strong>fach jenen Bereich, auf welchem e<strong>in</strong><br />
Hangar errichtet werden könnte, auf die gleiche Höhe, wie der bestehende <strong>Land</strong>eplatz,<br />
aufschütten“!<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll gibt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang zu bedenken, dass <strong>in</strong> unmittelbarer<br />
Nähe des <strong>Land</strong>eplatzes auch e<strong>in</strong> Geh- und Radweg sowie die Virgentallandesstraße/L24<br />
vorbeiführten und auch e<strong>in</strong>e Bushaltestelle angelegt sei. Es könnte durchaus se<strong>in</strong>, dass aufgrund<br />
möglicher Verkehrsbee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong> dauernder, gewerblicher Hubschrauberstützpunkt am<br />
bestehenden Standort nicht genehmigt werden könnte. Zu den Befürchtungen e<strong>in</strong>iger<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsmitglieder, dass durch die Widmung des neuen Standortes <strong>in</strong> Seblas die<br />
angrenzenden Grundstücke auch für gewerbliche Zwecke „geöffnet“ würden, verweist der<br />
Bürgermeister den bestehenden Gefahrenzonenplan und auf die Gefährdung dieser Grundstücke<br />
durch Law<strong>in</strong>en und Wildbäche. Se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach sei aufgrund des Gefahrenzonenplanes e<strong>in</strong>e<br />
Widmung dieser Grundfläche als „Gewerbe- und Industriegebiet“ auch <strong>in</strong> Zukunft sicherlich nicht<br />
möglich.<br />
GR Dr. Josef Brugger weist nochmals darauf h<strong>in</strong>, dass se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach auch zukünftig nur e<strong>in</strong><br />
Rettungshubschrauber <strong>in</strong> ganz <strong>Osttirol</strong> stationiert werden würde „und dies höchstwahrsche<strong>in</strong>lich <strong>in</strong><br />
Nikolsdorf“!<br />
Bgm. LA Dr. Andreas Köll weist abschließend nochmals darauf h<strong>in</strong>, dass heute nur die Auflage<br />
der Flächenwidmungsplanänderung beschlossen werden sollte, während der Kundmachungsfrist