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Handbuch Berufsbildungsbereich - 12 - Vinzenz von Paul-Werkstätten, Schwäbisch Gmünd Revision 1.0, 23.09.2002 12<br />

5.2 Diagnostische Aspekte<br />

Um eine Schwerst-/Mehrfachbehinderung zu benennen, bedarf es eines geeigneten und handhabbaren<br />

diagnostischen Instruments. Besonders im Hinblick auf eine individuelle Erstellung des Eingliederungsplans<br />

während des Eingangsverfahrens mit dem Ziel „Aufnahme im Berufsbildungsbereich“ ist die Benennung<br />

der Möglichkeiten des schwerst- mehrfachbehinderten Menschen wichtig.<br />

In der beruflichen Bildung von Menschen mit mehrfachen Behinderungen müssen dafür neue Wege<br />

beschritten werden. Der Grund dafür ist die unbestreitbare Tatsache, dass die bisher bekannten diagnostischen<br />

Systeme nicht oder nur verändert auf Menschen mit mehrfachen Behinderungen anwendbar<br />

sind!<br />

Tests und Entwicklungsskalen können demnach in der vorliegenden Form nicht genutzt werden. Zum<br />

einen sind die angewandten Verfahren aus dem Schulbereich übernommen. Sie lassen sich nur schwer<br />

auf die Werkstatt übertragen. Zum anderen berücksichtigen sie nicht –weil für Kinder oder Jugendliche<br />

entwickelt- den Entwicklungsprozess des erwachsenen schwerstbehinderten Menschen.<br />

So lassen sich bestenfalls Anregungen zur Umformung der Tests bzw. zur Konkretisierung von Beobachtungsbögen<br />

finden.<br />

Vereinzelt haben Werkstätten eigene Diagnose- und Förderansätze für Menschen mit mehrfachen Behinderungen<br />

entwickelt. Diese sind wiederum nur bedingt für andere Werkstätten nutzbar, weil die<br />

Werkstätten organisatorisch anders aufgebaut sind, der Personenkreis nicht vergleichbar ist oder aber<br />

die Handhabung der Diagnoseansätze nur in internen Schulungen vermittelt wird.<br />

Das testdiagnostische Eingansverfahren in den Berufsbildungsbereich muss für schwerstbehinderte Menschen<br />

also eigens gestaltet werden. Es gilt „Verhalten, Signale, Gefühle, Bedürfnisse, wahrzunehmen, in<br />

gewisser Weise zu entschlüsseln, zu deuten“ und für die berufliche Qualifizierung nutzbar zu machen<br />

(Bundschuh 1999, S.262).<br />

Diagnostik ist also nicht als einmaliges Verfahren, sondern als diagnostischer Prozess zu verstehen.<br />

Die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist hierfür selten qualifiziert vorbereitet.<br />

<strong>aktionbildung</strong> empfiehlt deshalb in den diagnostischen Prozess weitere „Diagnostiker“ einzubeziehen.<br />

Diese können medizinische (Ärzte), heilpädagogische (Psychologen, Sonderpädagogen), biographische<br />

(Angehörige), arbeits-therapeutische (Ergotherapeuten, Psychomotoriker) Dokumentationen liefern, die<br />

für die Erstellung eines beruflichen Eingliederungsplans notwendig sind.<br />

In den diagnostischen Prozess muss der Soziale Dienst der Werkstatt eingebunden sein, um den zeitlichen<br />

Aufwand im Rahmen des Eingangsverfahrens zu bewältigen.<br />

Anregungen für die Gliederung eines diagnostischen Prozesses für Menschen mit schwersten Behinderungen<br />

bieten Franger/Pfeffer (1994):<br />

1. Block: Biographie<br />

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Fragebogen für Angehörige<br />

Fragebogen für Pädagogen<br />

Fragebogen für Therapeuten<br />

speziell: Medizinische Therapie<br />

2. Block: Diagnose körperlicher und psychischer Merkmale<br />

Diagnose körperlicher Merkmale (Behinderungsart)<br />

Diagnose psychischer Merkmale ( Beschreibung von alltäglichen<br />

Verhaltensweisen aber auch von speziellen Verhaltensweisen mit<br />

Beschreibung der exakten Situationen, in denen sie auftreten)<br />

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