1 - aktionbildung
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Handbuch Berufsbildungsbereich - 50 - Vinzenz von Paul-Werkstätten, Schwäbisch Gmünd Revision 1.0, 23.09.2002 50<br />
9.3 Werkstattvertrag der Vinzenz von Paul Werkstätten<br />
Werkstattvertrag<br />
Zwischen<br />
Der Vinzenz von Paul - Werkstatt für Menschen mit Behinderung<br />
der Stiftung Haus Lindenhof<br />
- im folgenden WfB genannt -<br />
und<br />
Herrn/Frau<br />
geb. am, wohnhaft in<br />
- im folgenden Beschäftigte/Beschäftigter genannt -<br />
vertreten durch<br />
- als gesetzl. Betreuer -<br />
wird folgender Werkstattvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
1. Die WfB ist eine Einrichtung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben<br />
nach § 54 ff Schwerbehindertengesetz. Gemäß den einschlägigen gesetzlichen und landesrechtlichen<br />
Bestimmungen und Vereinbarungen bietet sie entsprechende Leistungen an.<br />
2. Soweit Änderungen der werkstattspezifischen gesetzlichen und landesrechtlichen Bestimmungen<br />
und Vereinbarungen auf den Inhalt dieses Werkstattvertrages Auswirkungen haben, sind<br />
die Vertragsparteien verpflichtet, den Vertrag entsprechend anzupassen.<br />
§ 2 Aufnahme / Rechtsstellung<br />
1. Der/die Beschäftigte wird/wurde nach Empfehlung des Fachausschusses mit Wirkung vom in<br />
den Arbeitsbereich der WfB aufgenommen.<br />
2. Der/die Beschäftigte steht zum Rechtsträger in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis.<br />
Arbeitsrechtliche Vorschriften und Grundsätze sind entsprechend anwendbar, soweit<br />
sich aus dem zugrundeliegenden Sozialleistungsverhältnis nichts anderes ergibt.<br />
3. Der/die Beschäftigte wird auf der Grundlage einer Kostenübernahme durch einen Kosten- bzw.<br />
Leistungsträger in die Werkstatt aufgenommen.<br />
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