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1 - aktionbildung

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Handbuch Berufsbildungsbereich - 18 - Vinzenz von Paul-Werkstätten, Schwäbisch Gmünd Revision 1.0, 23.09.2002 18<br />

Für <strong>aktionbildung</strong> arbeiten in Schwäbisch Gmünd psychologische, medizinische und pädagogische<br />

Dienste zusammen. Sie versuchen Selbst- und Fremdbestimmung unter Betrachtung möglichst aller<br />

Umstände individuell zu bezeichnen. Juristisch ist diese vollkommen unbestimmt.<br />

Über das Ausmaß an erforderlicher Betreuung und Pflege entschied das Sozialgericht Augsburg „dass<br />

ein schwerbehinderter Mensch keine Verrichtung des täglichen Lebens selbstständig ausüben kann,<br />

lediglich ein Hinweis für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Pflegebedürftigkeit nach §69 Abs. 4<br />

BSHG, jedoch kein zwingendes Kriterium für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs `außerordentliche<br />

Pflegebedürftigkeit´ im Sinne des § 1 der Werkstättenverordnung“ ist (Az.: S7, A1 212-<br />

80; vgl. BeB 1999, S. 29).<br />

Einer Aufnahme von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen in den Berufsbildungsbereich<br />

stehen die im SGB IX festgelegten Kriterien nicht entgegen.<br />

Der BeB hat sich 1995 in einer Resolution explizit dafür ausgesprochen, dass Menschen mit schweren<br />

und mehrfachen Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt ermöglicht wird. Darin<br />

heißt es unter anderem:<br />

„Wir erklären daher, dass unsere Werkstätten diesem Personenkreis offen stehen.“<br />

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