1 - aktionbildung
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Handbuch Berufsbildungsbereich - 18 - Vinzenz von Paul-Werkstätten, Schwäbisch Gmünd Revision 1.0, 23.09.2002 18<br />
Für <strong>aktionbildung</strong> arbeiten in Schwäbisch Gmünd psychologische, medizinische und pädagogische<br />
Dienste zusammen. Sie versuchen Selbst- und Fremdbestimmung unter Betrachtung möglichst aller<br />
Umstände individuell zu bezeichnen. Juristisch ist diese vollkommen unbestimmt.<br />
Über das Ausmaß an erforderlicher Betreuung und Pflege entschied das Sozialgericht Augsburg „dass<br />
ein schwerbehinderter Mensch keine Verrichtung des täglichen Lebens selbstständig ausüben kann,<br />
lediglich ein Hinweis für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Pflegebedürftigkeit nach §69 Abs. 4<br />
BSHG, jedoch kein zwingendes Kriterium für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs `außerordentliche<br />
Pflegebedürftigkeit´ im Sinne des § 1 der Werkstättenverordnung“ ist (Az.: S7, A1 212-<br />
80; vgl. BeB 1999, S. 29).<br />
Einer Aufnahme von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen in den Berufsbildungsbereich<br />
stehen die im SGB IX festgelegten Kriterien nicht entgegen.<br />
Der BeB hat sich 1995 in einer Resolution explizit dafür ausgesprochen, dass Menschen mit schweren<br />
und mehrfachen Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt ermöglicht wird. Darin<br />
heißt es unter anderem:<br />
„Wir erklären daher, dass unsere Werkstätten diesem Personenkreis offen stehen.“<br />
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