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Erbringung von Sozialleistungen nach Vergaberecht? - Erev

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Dementsprechend fehlt auch eine Norm, die wie § 3 Nr. 4 Buchst. o VOL/A für<br />

genau diese Einrichtungen ein Verhandlungsverfahren vorsieht. Das bedeutet, dass<br />

Einrichtungen der in § 7 Nr. 6 VOL/A genannten Art am Offenen Vergabeverfahren<br />

teilnehmen können. Der Anwendung der Basisparagrafen 256 steht in diesem Fall § 3a<br />

Nr. 1 Abs. 1 VOL/A entgegen, der bestimmt, dass ein Verhandlungsverfahren nur<br />

unter den in § 3a Nr. 1 Abs. 4 und Nr. 2 VOL/A genannten Voraussetzungen<br />

anwendbar ist. Da § 3 Nr. 4 Buchst. o VOL/A damit nicht herangezogen werden<br />

kann, findet auch § 7 Nr. 6 VOL/A keine Anwendung, der <strong>nach</strong> einhelliger Meinung<br />

im Zusammenhang mit § 3 Nr. 4 Buchst. O VOL/A zu sehen ist. 257<br />

Aufträge an Freie Träger, deren Gegenstand Dienstleistungen <strong>nach</strong> Anhang I A sind,<br />

werden daher grundsätzlich im Offenen Verfahren vergeben, da die sog. a-Para-<br />

grafen des 2. Abschnitts der VOL/A eine § 7 Nr. 6 VOL/A entsprechende Norm nicht<br />

kennen. Bei dieser Art <strong>von</strong> Dienstleistungen ist daher auch nicht die freihändige<br />

Vergabe die richtige Vergabeart, sondern das offenen Verfahren, an dem auch freie<br />

Träger zu beteiligen sind.<br />

II. Materielles <strong>Vergaberecht</strong><br />

Darzustellen bleibt, welche Rechtsgrundsätze gelten, wenn Leistungen, die ein freier<br />

Träger erbringen möchte, unter Anwendung des <strong>Vergaberecht</strong>s ausgeschrieben<br />

werden. Die Antwort hängt zunächst da<strong>von</strong> ab, ob das <strong>Vergaberecht</strong> auf<br />

haushaltsrechtlicher Grundlage oder auf der Grundlage des 4. Teils des GWB<br />

Anwendung findet (unten 1.). In letzterem Fall gelten die materiellen Vergabegrund-<br />

sätze des GWB sowie – über § 4 Abs. 1 Satz 1 VgV – der zweite Abschnitt der<br />

VOL/A (dazu unten 2.). Auf Grundlage des Haushaltsrechts gilt dagegen nur der<br />

erste Abschnitt der VOL/A, und die Rechte der Bieter auf Überprüfung sind stark<br />

eingeschränkt (unten 3.).<br />

256 Insbes. § 7 Nr. 6 VOL/A und § 3 Nr. 4 Buchst. o VOL/A.<br />

257 Müller in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Auflage 2000, § 3, Rdnr. 44; Neumann/<br />

Bieritz-Harder, Vergabe öffentlicher Aufträge in der Sozial- und Jugendhilfe? RsDE 48/2001, 1,<br />

26; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2003, Az: VII-Verg 58/03, S. 3 m.w.N.<br />

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