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Erbringung von Sozialleistungen nach Vergaberecht? - Erev

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kommen 63 . Die Mittel dieser Zusammenarbeit sind der Vertrag sowie das Geld, also<br />

Zuwendungen und Subventionen 64 .<br />

2. Wunsch- und Wahlrechte<br />

Die Wunsch- und Wahlrechte des Sozialrechts dienen der Schlichtung <strong>von</strong><br />

Grundrechtskonflikten. Kritiker des Vorrangs der freien Wohlfahrtspflege im Bundes-<br />

sozialhilfe- und Jugendwohlfahrtsgesetz hatten in den 60er Jahren einen Konflikt mit<br />

der negativen Bekenntnisfreiheit der Leistungsberechtigten erkannt und eine<br />

Klerikalisierung des Sozialstaats befürchtet 65 . Das Bundesverfassungsgericht<br />

schlichtete den Konflikt mit dem Hinweis auf die Wunsch- und Wahlrechte, die den<br />

Sozialleistungsberechtigten erlaubten, konfessionell oder weltanschaulich geprägten<br />

Leistungserbringern auszuweichen 66 .<br />

Eine andere Frage ist, ob die Freiheit der Wahl des Leistungserbringers und der<br />

Leistungsgestaltung grundrechtlich verbürgt ist. In der Rechtsprechung wurde diese<br />

Frage lange Zeit am Beispiel der freien Arztwahl thematisiert. Dabei hatte das<br />

Bundesverfassungsgericht zunächst offen gelassen, „ob der Versicherte aus Art. 2<br />

Abs. 1 GG einen Anspruch auf freie Arztwahl herleiten kann 67 “. Entschieden wird die<br />

Frage im Festbetragsurteil: Die Freiheit der Versicherten zur Auswahl unter den<br />

Leistungen ist durch die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG<br />

geschützt 68 .<br />

63 BVerfGE 22, 180, 200.<br />

64 Aus dem Kooperationsprinzip folgt aber kein Anspruch auf Förderung der kirchlichen<br />

Wohlfahrtspflege, VGH Mannheim 10. 4. 2001 DÖV 2001, 871 (872).<br />

65 Peter Lerche, Verfassungsfragen um Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt, 1963, S. 130-133; Hans F.<br />

Zacher, Freiheit und Gleichheit in der Wohlfahrtspflege, 1964, S. 90 f.; Verfassungsbeschwerde<br />

der Stadt Dortmund vom 21. 2. 1962, in: ZfSH 1962, S. 45 (47). Aus der neueren Literatur<br />

Wolfgang Rüfner, Daseinsvorsorge und soziale Sicherheit, in: HStR IV, § 80 Rn. 41; Hermann<br />

Weber, Gelöste und ungelöste Probleme des Staatskirchenrechts, NJW 1983, 2541, 2545.<br />

66 BVerfGE 22, 180, 209.<br />

67 BVerfGE 16, 286, 303 f. Vgl. auch BSGE 11, 104, 111 f., 37, 267, 270; BVerwGE 60, 367, 371 f.<br />

68 BVerfG 17. 12. 2002 – 1 BvL 28/95 u. a. Rn. 132.<br />

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