Erbringung von Sozialleistungen nach Vergaberecht? - Erev
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diese sind grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit den freien Trägern verpflichtet. 274<br />
§ 97 Abs. 2 duldet <strong>nach</strong> seinem Wortlaut aber nur Ungleichbehandlungen, die auf-<br />
grund des GWB selbst angeordnet oder gestattet sind. Dies trifft auf § 17 Abs. 3 SGB<br />
I nicht zu.<br />
d) Bildung <strong>von</strong> Losen, § 97 Abs. 3 GWB<br />
Nach § 97 Abs. 3 GWB sind durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose<br />
mittelständische Interessen angemessen zu berücksichtigen. Ähnlich, jedoch ohne<br />
ausdrücklichen Bezug zum Mittelstand, bestimmt § 5 Nr. 1 VOL/A: Der Auftraggeber<br />
hat in jedem Falle, in dem dies <strong>nach</strong> Art und Umfang der Leistung zweckmäßig ist,<br />
diese in Lose zu zerlegen, damit sich auch kleine und mittlere Unternehmen um Lose<br />
bewerben können. Die einzelnen Lose müssen so bemessen sein, dass eine<br />
unwirtschaftliche Zersplitterung vermieden wird.<br />
Die freien Träger haben regelmäßig ein Interesse daran, dass kleine Lose<br />
ausgeschrieben werden. Denn sie sind traditionell regional verfasst. Auch die<br />
Möglichkeit, <strong>nach</strong> § 21 Nr. 5 VOL/A Bietergemeinschaften zu bilden, hilft nicht immer<br />
weiter. Denn dies ist zeitaufwändig, geht oft über den räumlichen Einzugsbereich<br />
auch mehrerer freier Träger hinaus und kann Abstriche vom Selbstverständnis<br />
erfordern. Daher stellt sich die Frage, ob die Bildung geeigneter, kleiner Lose im<br />
Vergabeverfahren durchgesetzt werden kann.<br />
Einem solchen Anspruch auf Bildung geeigneter Lose steht zunächst nicht entgegen,<br />
dass die freien Träger nicht zum „Mittelstand“ gehören. Denn bei der Formulierung<br />
des § 5 Nr. 1 VOL/A ist bewusst <strong>von</strong> der ausdrücklichen Verwendung des Begriffs<br />
Mittelstand abgesehen worden. Stattdessen wurde allgemeiner auf kleine oder<br />
mittlere Unternehmen abgestellt. 275 Zu diesen Unternehmen gehören aber auch die<br />
freien Träger.<br />
Generell gewährt die Rechtsprechung der Vergabesenate den Bietern auch die<br />
274 Etwa Trenk-Hinterberger, in: Giese, SGB I und X, Stand: Nov. 2003, § 17 SGB I Rn. 5 – 7; Baier,<br />
in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung - Pflegeversicherung, Stand: Juni 2003, § 17 SGB I<br />
Rn. 7 f.<br />
275 Müller, in: Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl. 2000, § 5 Rn. 2, 5.<br />
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