Erbringung von Sozialleistungen nach Vergaberecht? - Erev
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C. Vergabeverfahren und Rechtsschutz<br />
I. Arten und Verfahren der Vergabe<br />
Aufträge, deren Gegenstand Dienstleistungen <strong>nach</strong> Anhang I B sind, werden <strong>nach</strong><br />
den Bestimmungen der Basisparagrafen des 2. Abschnitts der VOL/A vergeben (§ 1<br />
a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A). Inhaltlich sind die Basisparagrafen mit den Paragrafen des<br />
ersten Abschnitts der VOL/A, den haushaltsrechtlichen Vergabebestimmungen,<br />
identisch.<br />
Die Vergabearten werden in § 3 VOL/A beschrieben:<br />
1. Öffentliche Ausschreibung<br />
Bei Öffentlicher Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren<br />
<strong>nach</strong> öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl <strong>von</strong> Unternehmen zur Ein-<br />
reichung <strong>von</strong> Angeboten vergeben, § 3 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A. Die öffentliche<br />
Ausschreibung ist gegenüber den anderen Vergabearten die vorrangige Art der<br />
Vergabe. Sie gewährleistet am ehesten, dass die Einhaltung der tragenden Grund-<br />
sätze des Vergabeverfahrens, Wettbewerb und Chancengleichheit, für eine möglichst<br />
große Anzahl <strong>von</strong> Bewerbern bei Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand<br />
sichergestellt ist. 215<br />
2. Beschränkte Ausschreibung<br />
Bei Beschränkter Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren<br />
<strong>nach</strong> Aufforderung einer beschränkten Zahl <strong>von</strong> Unternehmen zur Einreichung <strong>von</strong><br />
Angeboten vergeben, § 3 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A.<br />
215 Ax/Schneider/Nette, Handbuch <strong>Vergaberecht</strong>, 2002, S. 121, Rdnr. 9.<br />
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