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Editorial Estrich- Versammlung Im „EstrichNiemandsLand“ Berlin in den Bundesländern um die Hauptstadt gibt es nur sehr wenige Mitgliedsfirmen fand die Jahrestagung 2009 statt. Eigentlich war es nur eine Tagung des Bundesverbandes Estrich und Belag e.V. (BEB), von einer Jahrestagung des Estrichgewerbes kann keine Rede sein. Entgegen früherer Gepflogenheiten fehlten die Aktivitäten der Bundesfachgruppe (ZDB) und der Bundesfachschule (BFs). Dies erscheint unverständlich. Die Mitgliederversammlung des BEB mit 57 Teilnehmern war eine kurze Veranstaltung. Ohne wesentliche Höhepunkte, wenn man einmal von den Kurzberichten der ArbeitskreisVorsitzenden, der Rechnungsprüfer und des Jahresabschlusses 2008 bzw. Haushaltsplanes 2010 absieht. Beim Vortrag des Vorsitzenden zeigte sich bei manchen Anwesenden Ermüdungserscheinungen. Die Zahl der EstrichUnternehmer, die in keiner Funktion tätig waren, konnte fast an den Fingern abgezählt werden. Daraus wird ersichtlich, dass die Tendenz bei der BEBJahrestagung in Richtung Estrich IndustrieVerband geht. Immer mehr zum Treffpunkt für Estrich Unternehmer wird dagegen das sachverständigentreffen des BEB (30./31.10.2009) in schweinfurt. Ach doch, da gab es auf der Jahrestagung noch ein paar Grußworte des ParkettVorsitzenden (ZVPF), der wie jedes Jahr wiederum meinte, dass sein Parkettverein und der Estrichverein zusammengehen sollten. Klar, Gewinner wäre der Parkettverband, der auch mit durch die zunehmende Verlegung von Fertigparkett an Mitgliederschwund leidet, Verlierer wäre das Estrichhandwerk samt angeschlossenem Institut. Estrich und Parkett zusammen würden ca. 1.600 Mitgliedsbetriebe vertreten. Davon wären 300 Betriebe aus der Estrichbranche. Diese Größenordnung ist völlig unbedeutend, wird aber jährlich auf´s neue als Heilmittel angepriesen. Der Politik ist es schnurz, ob es ein Handwerksverein mit 300 oder 3.000 Betrieben ist, der sich Gehör verschaffen will, das sind keine Zahlen die ein Wählerpotential darstellen. Politisch gesehen wird das Estrichgewerk in absehbarer Zukunft vermutlich unter dem Titel „Innenausbau“ segeln, wobei ein Boot mit „Fußbodenbau“ tituliert ist und und die Malerbetriebe die meisten crewmitglieder stellen werden. Der Estrich wird wohl die Kojen im letzten Drittel des Hecks belegen. Aber, unser Estrichverband ist wendig, mit seinen Arbeitskreisen innovativ und schlagkräftig und darüber hinaus finanziell gesund, im Gegensatz zu anderen Verbänden, von denen manche mittelfristig abzusaufen drohen. Monobetriebe, die z.B. nur Wohnungsbauestriche anbieten, haben bei jetziger Marktentwicklung keine große Überlebenschance. Mindestens ein zweites standbein muss her. Deswegen brauchen wir uns aber nicht verbandseitig den Klotz Parkett ans Bein zu binden, es gibt ja noch jede Menge mehr handwerkliche Möglichkeiten die wir ausführen können ohne dass jemand Estrichfremdes mitregieren will. Die derzeitige Konstellation gegenüber den anderen Gewerken ist optimal. Gemeinsame Messe, damit das eine Gewerk sich über das Andere informieren kann und Finden eines gemeinsamen Nenners, wenn es Gewerkübergreifendes geht. Die Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft mit einem Bericht über die Fremdüberwachung sowie die Vorteile eines Industrieestrichs unter dem Aspekt des Güteschutzes verlief in gewohnter Weise. Die künftigen Jahrestagungen finden 2010 in Bad Neuenahr statt, 2011 in Feuchtwangen, gemeinsam mit der Estrichmesse und 2012 in Kiel. Über die Jahrestagung im Detail informieren wir sie in Heft 152. Bis dahin alles Gute Ihr Jürgen Menzel Immer größer werdende Bedeutung Risikobewältigung im Estrichhandwerk Den Regeln des Fachs und der Technik stehen häufig Produktneuheiten und Produktinnovationen gegenüber. Ob diese Produkte und Systeme vor der Markteinführung immer in einem ausreichenden Maße technisch erprobt und ausgereift sind, mag jeder selbst nach seiner Erfahrung beurteilen. Oft jedoch können nur konkrete Herstellervorgaben für die Verarbeitung und die Anwendung den Ausführenden vor Schäden und einem unverhältnismäßig hohem Risiko bewahren. Der Ton wird rauer Hierbei ist in den letzten Wochen und Monaten zu beobachten, dass der Ton in der Fußbodenbranche durchaus „rauer“ wird. Diesbezüglich sicherlich weniger hinsichtlich verbalen Auseinandersetzun gen, sondern vielmehr auf die Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Schadensfall. Es ist sicherlich allgemein bekannt, dass im Rahmen der Bearbeitung von Schadensfällen und insbesondere bei rechtlichen und vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen, der Handwerker bzw. Ausführende das „schwächste Glied“ darstellt. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Phrase; Diese wird im Rahmen von Auseinandersetzungen und Beurteilungen in der Praxis nahezu täglich untermauert. Nun dürfte allen Beteiligten diesbezüglich eines klar sein: In der Fußbodenbranche ist es wie in jeder anderen Branche auch – jeder braucht jeden! Es wäre fatal zu glauben, dass alleine damit, dass ein Ausführender oder Objekteur einen Schaden zu verantworten hat und gegebenenfalls hierdurch in seiner Existenz bedroht ist, ein Problem gelöst wird. Dies wäre in der Tat keine sehr weitsichtige Überlegung und führt im Endeffekt zu einem Zustand, welchen Redaktion | Verlag Heft 152 im August Menzel Medien n Fasanenweg 7 n 74254 Offenau n Deutschland Fon 0 (049) 7136 9686-0 n Fax 0 (049) 7136 9686-10 n info@estrichtechnik.de 151 3 wir heute schon fast erreicht haben: dünne Kapitaldecken bei ausführenden Betrieben und zum Teil qualitätsabfallende Ausführungen. Eindeutigere Empfehlungen häufig wünschenswert! In diesem Zusammenhang fällt auf, dass Empfehlungen von Herstellern häufig eher allgemein gehalten sind und keine eindeutigen Aussagen treffen. Selbstverständlich darf in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass das ausführende Unternehmen ein Fachbetrieb ist und somit gewisse Grundvoraussetzungen und Grundkenntnisse mitbringen sollte. Unabhängig davon jedoch lassen unvollständige und wenig konkrete Empfehlungen häufig einen Ermessensspielraum zu, welcher dann bei falscher Wahl durchaus zu Schäden führen kann. So ist es schon eher befremdend, dass in der Fußbodenbranche Begriffsunterschiede zwischen beispielsweise „Reini gungsempfehlung“ und „Reinigungsanleitung“ diskutiert werden. Hierbei handelt es sich um vertragsrechtliche und juristische Spitzfindigkeiten, welche dem Handwerk Redaktionsschluss: 23.07.2009 Postauslieferung: 27.08.2009