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Geschäftsbericht 1999 - Interseroh

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78<br />

III. Konsolidierungsgrundsätze<br />

Der Konsolidierungszeitraum entspricht<br />

dem Kalenderjahr; sämtliche<br />

in den Konzernabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen<br />

schließen ihr Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember ab.<br />

Die Kapitalkonsolidierung<br />

erfolgte nach der Buchwertmethode<br />

durch Verrechnung der Anschaffungskosten<br />

der Beteiligung<br />

mit dem anteiligen Eigenkapital<br />

der konsolidierten Tochterunternehmen<br />

zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung.<br />

Soweit sich dabei<br />

wesentliche aktive Unterschiedsbeträge<br />

ergaben, die Firmenwertcharakter<br />

haben, wurden diese<br />

unmittelbar mit den Konzernrücklagen<br />

verrechnet; sonstige Unterschiedsbeträge<br />

wurden als stille<br />

Reserven den Grundstücken<br />

zugeordnet, im übrigen als Firmenwert<br />

dem Anlagevermögen<br />

zugeführt. Die Abschreibung dieser<br />

Firmenwerte erfolgt<br />

grundsätzlich planmäßig über<br />

einen Zeitraum von fünfzehn Jahren<br />

ab dem auf den Erstkonsolidierungszeitpunkt<br />

folgenden<br />

Jahr.<br />

Die Erstkonsolidierung aller in<br />

<strong>1999</strong> erworbenen Beteiligungen<br />

erfolgte grundsätzlich zum wirtschaftlichen<br />

Erwerbszeitpunkt<br />

und zwar zum 01.01.<strong>1999</strong>.<br />

Bei der Schuldenkonsolidierung<br />

sind die gegenseitigen Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten zwischen<br />

den vollkonsolidierten<br />

Gesellschaften aufgerechnet.<br />

Im Zuge der Aufwands- und<br />

Ertragskonsolidierung werden die<br />

Umsätze, Aufwendungen und<br />

Erträge aus Geschäften zwischen<br />

den Gruppenunternehmen<br />

gegenseitig aufgerechnet.<br />

Auf die Eliminierung von Zwischengewinnen<br />

im Vorratsbestand<br />

wurde verzichtet, da die<br />

konzerninternen Lieferungen und<br />

Leistungen zwar – soweit es der<br />

Markt zulässt – mit einem<br />

Gewinnaufschlag abgerechnet<br />

werden, die am Bilanzstichtag<br />

vorhandenen konzerninternen<br />

Vorratsbestände und die darin<br />

erfassten Zwischengewinne aber<br />

nur einen unwesentlichen Einfluss<br />

auf die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage des Konzerns<br />

haben (§ 304 Abs. 2 HGB). Zwischengewinne<br />

aus dem Erwerb<br />

des Anlagevermögens der Wittstock<br />

GmbH, Erkrath, durch die<br />

ISD INTERSEROH GmbH, Köln,<br />

wurden eliminiert.<br />

Bezüglich der einbezogenen<br />

assoziierten Unternehmen<br />

erfolgte die Kapitalaufrechnung<br />

gem. § 312 HGB (Equity-<br />

Methode) nach der Buchwertmethode.

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