Geschäftsbericht 1999 - Interseroh
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78<br />
III. Konsolidierungsgrundsätze<br />
Der Konsolidierungszeitraum entspricht<br />
dem Kalenderjahr; sämtliche<br />
in den Konzernabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen<br />
schließen ihr Geschäftsjahr zum<br />
31. Dezember ab.<br />
Die Kapitalkonsolidierung<br />
erfolgte nach der Buchwertmethode<br />
durch Verrechnung der Anschaffungskosten<br />
der Beteiligung<br />
mit dem anteiligen Eigenkapital<br />
der konsolidierten Tochterunternehmen<br />
zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung.<br />
Soweit sich dabei<br />
wesentliche aktive Unterschiedsbeträge<br />
ergaben, die Firmenwertcharakter<br />
haben, wurden diese<br />
unmittelbar mit den Konzernrücklagen<br />
verrechnet; sonstige Unterschiedsbeträge<br />
wurden als stille<br />
Reserven den Grundstücken<br />
zugeordnet, im übrigen als Firmenwert<br />
dem Anlagevermögen<br />
zugeführt. Die Abschreibung dieser<br />
Firmenwerte erfolgt<br />
grundsätzlich planmäßig über<br />
einen Zeitraum von fünfzehn Jahren<br />
ab dem auf den Erstkonsolidierungszeitpunkt<br />
folgenden<br />
Jahr.<br />
Die Erstkonsolidierung aller in<br />
<strong>1999</strong> erworbenen Beteiligungen<br />
erfolgte grundsätzlich zum wirtschaftlichen<br />
Erwerbszeitpunkt<br />
und zwar zum 01.01.<strong>1999</strong>.<br />
Bei der Schuldenkonsolidierung<br />
sind die gegenseitigen Forderungen<br />
und Verbindlichkeiten zwischen<br />
den vollkonsolidierten<br />
Gesellschaften aufgerechnet.<br />
Im Zuge der Aufwands- und<br />
Ertragskonsolidierung werden die<br />
Umsätze, Aufwendungen und<br />
Erträge aus Geschäften zwischen<br />
den Gruppenunternehmen<br />
gegenseitig aufgerechnet.<br />
Auf die Eliminierung von Zwischengewinnen<br />
im Vorratsbestand<br />
wurde verzichtet, da die<br />
konzerninternen Lieferungen und<br />
Leistungen zwar – soweit es der<br />
Markt zulässt – mit einem<br />
Gewinnaufschlag abgerechnet<br />
werden, die am Bilanzstichtag<br />
vorhandenen konzerninternen<br />
Vorratsbestände und die darin<br />
erfassten Zwischengewinne aber<br />
nur einen unwesentlichen Einfluss<br />
auf die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage des Konzerns<br />
haben (§ 304 Abs. 2 HGB). Zwischengewinne<br />
aus dem Erwerb<br />
des Anlagevermögens der Wittstock<br />
GmbH, Erkrath, durch die<br />
ISD INTERSEROH GmbH, Köln,<br />
wurden eliminiert.<br />
Bezüglich der einbezogenen<br />
assoziierten Unternehmen<br />
erfolgte die Kapitalaufrechnung<br />
gem. § 312 HGB (Equity-<br />
Methode) nach der Buchwertmethode.