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Geschäftsbericht 1999 - Interseroh

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freien Bewertung angesetzt. In<br />

die Herstellungskosten werden<br />

neben den direkt zurechenbaren<br />

Kosten auch angemessene Teile<br />

der Fertigungs- und Materialgemeinkosten<br />

sowie der Abschreibungen<br />

einbezogen.<br />

Die Forderungen sind zum Nennwert<br />

angesetzt. Risiken eines<br />

Zahlungsausfalls bzw. eines nicht<br />

termingerechten Zahlungseingangs<br />

sind durch Einzel- und<br />

Pauschalwertberichtigungen<br />

berücksichtigt.<br />

Der aktive Abgrenzungsposten<br />

für latente Steuern wird nach der<br />

„liability-Methode“ ermittelt, das<br />

heißt es wird von einem zukünftigen<br />

Körperschaftsteuersatz auf<br />

das thesaurierte Jahresergebnis<br />

und einer zukünftigen Gewerbesteuerentlastung<br />

ausgegangen.<br />

Die Pensionsrückstellungen werden<br />

in Höhe des Teilwerts nach<br />

§ 6a EStG passiviert. Der Ermittlung<br />

liegt ein Rechnungszinsfuß<br />

von 6 % zugrunde.<br />

Die sonstigen Rückstellungen<br />

berücksichtigen alle bis zum<br />

Bilanzstichtag bekanntgewordenen<br />

ungewissen Schulden, Verluste<br />

und Risiken, die das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr betreffen.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit<br />

ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag<br />

passiviert.<br />

Währungsumrechnungen<br />

Laufende Bankguthaben bzw.<br />

-verbindlichkeiten werden mit<br />

dem Devisengeldkurs am Bilanzstichtag<br />

umgerechnet. Sonstige<br />

Beträge in ausländischer<br />

Währung werden mit dem Kurs<br />

am Tage des Geschäftsvorfalls<br />

umgerechnet. Forderungen und<br />

Verbindlichkeiten werden unter<br />

Beachtung des strengen Niederstwertprinzips<br />

(bzw. Höchstwertprinzips<br />

bei Verbindlichkeiten)<br />

zum Stichtagskurs angesetzt,<br />

wenn dieser bei Forderungen<br />

unter bzw. bei Verbindlichkeiten<br />

über dem eingebuchten<br />

Kurs liegt.<br />

Die in Landeswährung erstellten<br />

Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

der in den Konzernabschluss<br />

einbezogenen ausländischen<br />

Tochterunternehmen<br />

sowie die anteiligen Eigenkapitalveränderungen<br />

der assoziierten<br />

ausländischen Unternehmen<br />

wurden zu den ab dem<br />

01.01.<strong>1999</strong> unwiderruflich festgeschriebenen<br />

bilateralen Eurowechselkursen<br />

umgerechnet.<br />

Verbleibende Währungsdifferenzen<br />

werden unter den „Sonstigen<br />

betrieblichen Erträgen“ und unter<br />

den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“<br />

ausgewiesen.<br />

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