Geschäftsbericht 1999 - Interseroh
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IV. Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Die Jahresabschlüsse der in die<br />
Vollkonsolidierung einbezogenen<br />
Unternehmen sind grundsätzlich<br />
nach einheitlichen Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden aufgestellt.<br />
Dabei wurden die vom<br />
Mutterunternehmen angewandten<br />
Ansatz- und Bewertungsregeln<br />
auch von den Tochtergesellschaften<br />
beachtet. Darstellung<br />
und Gliederung entsprechen den<br />
Vorjahresgrundsätzen. Die<br />
Geschäftsführung der ISD<br />
INTERSEROH GmbH kommt für<br />
die Bemessung der Drohverlustrückstellung<br />
aus dem Garantiegebervertrag<br />
DSD auf eine positivere<br />
Einschätzung der Vermarktungsmengen<br />
insbesondere im<br />
Papierbereich, was im Vergleich<br />
zur bisherigen Ermittlung zu<br />
einer Herabsetzung der Rückstellung<br />
um DM 2,7 Mio. und einen<br />
Rückgang gegenüber dem Vorjahr<br />
um DM 1,7 Mio. führt. Folglich<br />
ergibt sich hieraus ein um<br />
diesen Betrag höheres Konzernergebnis.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
sind zu Anschaffungskosten,<br />
abzüglich planmäßiger<br />
Abschreibungen, bewertet.<br />
Soweit Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />
in den Konzernabschluss<br />
zu übernehmen waren,<br />
werden diese entsprechend den<br />
steuerlichen Vorschriften über<br />
15 Jahre abgeschrieben.<br />
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten<br />
abzüglich der bisher aufgelaufenen<br />
und im Geschäftsjahr<br />
<strong>1999</strong> planmäßig fortgeführten<br />
Abschreibungen bewertet. Das<br />
unbewegliche Sachanlagevermögen<br />
(Grundstücke und Bauten)<br />
wird nach Maßgabe der Nutzungsdauer<br />
linear abgeschrieben.<br />
Bei dem beweglichen Sachanlagevermögen<br />
wurde im Konsolidierungskreis<br />
einheitlich die<br />
degressive Abschreibungsmethode<br />
angewandt. Einzelinvestitionen<br />
mit einem Gesamtvolumen<br />
über DM 2,0 Mio. werden linear<br />
pro rata temporis abgeschrieben.<br />
Unter Anwendung der Vereinfachungsregel<br />
des R 44 Abs. 2<br />
EStR werden – außer bei Großinvestitionen<br />
– Zugänge in der<br />
ersten Jahreshälfte mit den<br />
vollen, Zugänge in der zweiten<br />
Jahreshälfte mit den halben<br />
Jahresbeträgen abgeschrieben.<br />
Die Bewertungsfreiheit nach<br />
§ 6 Abs. 2 EStG (Vollabschreibung<br />
der geringwertigen Wirtschaftsgüter<br />
im Zugangsjahr)<br />
wird in Anspruch genommen;<br />
dabei wird auch der Abgang der<br />
Wirtschaftsgüter unterstellt.<br />
Die Finanzanlagen werden zu<br />
Anschaffungskosten bzw. at<br />
equity angesetzt und, soweit<br />
erforderlich, vermindert um<br />
außerplanmäßige Abschreibungen<br />
auf den am Bilanzstichtag<br />
beizulegenden niedrigeren Wert.<br />
Bei den Vorräten sind die Roh-,<br />
Hilfs- und Betriebsstoffe sowie<br />
die Waren zu Anschaffungskosten<br />
bzw. zu am Bilanzstichtag<br />
niedrigeren Absatzpreisen abzüglich<br />
noch anfallender Kosten<br />
(Prinzip der verlustfreien Bewertung)<br />
ausgewiesen. Die fertigen<br />
und unfertigen Erzeugnisse sind<br />
zu Herstellungskosten oder gegebenenfalls<br />
zum niedrigeren beizulegenden<br />
Wert unter Berücksichtigung<br />
des Prinzips der verlust-