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Geschäftsbericht 1999 - Interseroh

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80<br />

IV. Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Die Jahresabschlüsse der in die<br />

Vollkonsolidierung einbezogenen<br />

Unternehmen sind grundsätzlich<br />

nach einheitlichen Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden aufgestellt.<br />

Dabei wurden die vom<br />

Mutterunternehmen angewandten<br />

Ansatz- und Bewertungsregeln<br />

auch von den Tochtergesellschaften<br />

beachtet. Darstellung<br />

und Gliederung entsprechen den<br />

Vorjahresgrundsätzen. Die<br />

Geschäftsführung der ISD<br />

INTERSEROH GmbH kommt für<br />

die Bemessung der Drohverlustrückstellung<br />

aus dem Garantiegebervertrag<br />

DSD auf eine positivere<br />

Einschätzung der Vermarktungsmengen<br />

insbesondere im<br />

Papierbereich, was im Vergleich<br />

zur bisherigen Ermittlung zu<br />

einer Herabsetzung der Rückstellung<br />

um DM 2,7 Mio. und einen<br />

Rückgang gegenüber dem Vorjahr<br />

um DM 1,7 Mio. führt. Folglich<br />

ergibt sich hieraus ein um<br />

diesen Betrag höheres Konzernergebnis.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

sind zu Anschaffungskosten,<br />

abzüglich planmäßiger<br />

Abschreibungen, bewertet.<br />

Soweit Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />

in den Konzernabschluss<br />

zu übernehmen waren,<br />

werden diese entsprechend den<br />

steuerlichen Vorschriften über<br />

15 Jahre abgeschrieben.<br />

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten<br />

abzüglich der bisher aufgelaufenen<br />

und im Geschäftsjahr<br />

<strong>1999</strong> planmäßig fortgeführten<br />

Abschreibungen bewertet. Das<br />

unbewegliche Sachanlagevermögen<br />

(Grundstücke und Bauten)<br />

wird nach Maßgabe der Nutzungsdauer<br />

linear abgeschrieben.<br />

Bei dem beweglichen Sachanlagevermögen<br />

wurde im Konsolidierungskreis<br />

einheitlich die<br />

degressive Abschreibungsmethode<br />

angewandt. Einzelinvestitionen<br />

mit einem Gesamtvolumen<br />

über DM 2,0 Mio. werden linear<br />

pro rata temporis abgeschrieben.<br />

Unter Anwendung der Vereinfachungsregel<br />

des R 44 Abs. 2<br />

EStR werden – außer bei Großinvestitionen<br />

– Zugänge in der<br />

ersten Jahreshälfte mit den<br />

vollen, Zugänge in der zweiten<br />

Jahreshälfte mit den halben<br />

Jahresbeträgen abgeschrieben.<br />

Die Bewertungsfreiheit nach<br />

§ 6 Abs. 2 EStG (Vollabschreibung<br />

der geringwertigen Wirtschaftsgüter<br />

im Zugangsjahr)<br />

wird in Anspruch genommen;<br />

dabei wird auch der Abgang der<br />

Wirtschaftsgüter unterstellt.<br />

Die Finanzanlagen werden zu<br />

Anschaffungskosten bzw. at<br />

equity angesetzt und, soweit<br />

erforderlich, vermindert um<br />

außerplanmäßige Abschreibungen<br />

auf den am Bilanzstichtag<br />

beizulegenden niedrigeren Wert.<br />

Bei den Vorräten sind die Roh-,<br />

Hilfs- und Betriebsstoffe sowie<br />

die Waren zu Anschaffungskosten<br />

bzw. zu am Bilanzstichtag<br />

niedrigeren Absatzpreisen abzüglich<br />

noch anfallender Kosten<br />

(Prinzip der verlustfreien Bewertung)<br />

ausgewiesen. Die fertigen<br />

und unfertigen Erzeugnisse sind<br />

zu Herstellungskosten oder gegebenenfalls<br />

zum niedrigeren beizulegenden<br />

Wert unter Berücksichtigung<br />

des Prinzips der verlust-

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