24.01.2013 Aufrufe

Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen

Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen

Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 103 -<br />

Zeitungsbestände, die Plan- und Katasterunterlagen und das Fotoarchiv sind im<br />

Staatsarchiv Kaperberg untergebracht.<br />

Das Belgische Staatsblatt und das „Bulletin Législatif Belge“, in Papierform, sind<br />

ebenfalls übergeben worden, da es ab jetzt im Internet einzusehen ist.<br />

Alle Zeitungsausschnitte, <strong>bis</strong> 2006, zu wichtigen Tagesthemen von lokaler Bedeutung,<br />

die in einer monatlichen Pressemappe gebunden sind, sind ebenfalls transferiert<br />

worden.<br />

Folgende Unterlagen sind ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben worden: Bücher:<br />

Adress-, Inventar-, Geschichts- und Unterrichtsbücher sowie die Militaria<br />

Gesetzessammlungen;<br />

Ebenso die Register <strong>bis</strong> 2006: Bulletin Législatif Belge, Koordinierte Gesetzgebung der<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft, Mémorial Administratif, Mouvement Communal,<br />

Recueil des Arrêts du Conseil d'Etat.<br />

Wie jedes Jahr werden auch die Ausgaben der Tageszeitung „Grenz-Echo“ des<br />

vergangenen Kalenderjahres übergeben.<br />

6.9 HISTORISCHE LAGERBESTÄNDE<br />

Die Restbestände der damaligen Firma Peters aus der Unterstadt befinden sich im<br />

Museum und im Bauhof; die Hauptbestände befinden sich im Staatsarchiv.<br />

Aus den Sammlungen des Sperrgutzentrums, werden verschiedene archiv- und<br />

musealrelevante Unterlagen und Gegenstände, die den Archiven und Museen sonst<br />

verloren gehen würden, wieder zugeführt. Dieses Jahr lagen keine Neuzugänge vor.<br />

7. FUNDBÜRO<br />

Seit 1997 ist das Fundbüro dem städtischen Archiv angegliedert. Die erste<br />

Anlaufstelle für Fundsachen bleibt weiterhin die Polizei, die sich mit dem Fundbüro in<br />

Verbindung setzt. Jede Fundsache wird registriert und gelagert. Zu jeder Fundsache<br />

werden Nachforschungen angestellt, um den Eigentümer ausfindig zu machen.<br />

Personen, die einen Gegenstand verloren haben, können dies ebenfalls im Fundbüro<br />

oder bei der Polizei melden. Das Fundbüro wird diese Personen informieren, wenn der<br />

entsprechende Gegenstand abgegeben worden ist.<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass alle Fundsachen, die nach sechs<br />

Monaten von ihrem Besitzer nicht abgeholt werden, in den Besitz der <strong>Stadt</strong><br />

übergehen. In der Praxis wird allerdings dem Finder, wenn dieser es wünscht, der<br />

gefundene Gegenstand nach Ablauf dieser Frist auf schriftliche Anfrage ausgehändigt.<br />

Bei gefundenen Geldbeträgen wird, laut Beschluss des Gemeindekollegiums vom 1.<br />

September 1997, dem Finder ein Finderlohn von 10 % ausgezahlt.<br />

Die Fundsachen für die kein Finder oder kein Besitzer zu ermitteln war, werden auf<br />

Beschluss des Gemeindekollegiums deklassiert und einer karitativen Organisation<br />

übergeben. Sollte dort kein Bedarf dafür bestehen, werden die Fundsachen mit den<br />

nicht mehr brauchbaren Fundsachen im Wertstoffhof entsorgt. Alle Schlüssel werden<br />

aus Sicherheitsgründen im Bauhof vernichtet. Alle Fahrräder sind auf eine polizeiliche<br />

Kodierung hin, überprüft worden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!