Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen
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Zeitungsbestände, die Plan- und Katasterunterlagen und das Fotoarchiv sind im<br />
Staatsarchiv Kaperberg untergebracht.<br />
Das Belgische Staatsblatt und das „Bulletin Législatif Belge“, in Papierform, sind<br />
ebenfalls übergeben worden, da es ab jetzt im Internet einzusehen ist.<br />
Alle Zeitungsausschnitte, <strong>bis</strong> 2006, zu wichtigen Tagesthemen von lokaler Bedeutung,<br />
die in einer monatlichen Pressemappe gebunden sind, sind ebenfalls transferiert<br />
worden.<br />
Folgende Unterlagen sind ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben worden: Bücher:<br />
Adress-, Inventar-, Geschichts- und Unterrichtsbücher sowie die Militaria<br />
Gesetzessammlungen;<br />
Ebenso die Register <strong>bis</strong> 2006: Bulletin Législatif Belge, Koordinierte Gesetzgebung der<br />
Deutschsprachigen Gemeinschaft, Mémorial Administratif, Mouvement Communal,<br />
Recueil des Arrêts du Conseil d'Etat.<br />
Wie jedes Jahr werden auch die Ausgaben der Tageszeitung „Grenz-Echo“ des<br />
vergangenen Kalenderjahres übergeben.<br />
6.9 HISTORISCHE LAGERBESTÄNDE<br />
Die Restbestände der damaligen Firma Peters aus der Unterstadt befinden sich im<br />
Museum und im Bauhof; die Hauptbestände befinden sich im Staatsarchiv.<br />
Aus den Sammlungen des Sperrgutzentrums, werden verschiedene archiv- und<br />
musealrelevante Unterlagen und Gegenstände, die den Archiven und Museen sonst<br />
verloren gehen würden, wieder zugeführt. Dieses Jahr lagen keine Neuzugänge vor.<br />
7. FUNDBÜRO<br />
Seit 1997 ist das Fundbüro dem städtischen Archiv angegliedert. Die erste<br />
Anlaufstelle für Fundsachen bleibt weiterhin die Polizei, die sich mit dem Fundbüro in<br />
Verbindung setzt. Jede Fundsache wird registriert und gelagert. Zu jeder Fundsache<br />
werden Nachforschungen angestellt, um den Eigentümer ausfindig zu machen.<br />
Personen, die einen Gegenstand verloren haben, können dies ebenfalls im Fundbüro<br />
oder bei der Polizei melden. Das Fundbüro wird diese Personen informieren, wenn der<br />
entsprechende Gegenstand abgegeben worden ist.<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass alle Fundsachen, die nach sechs<br />
Monaten von ihrem Besitzer nicht abgeholt werden, in den Besitz der <strong>Stadt</strong><br />
übergehen. In der Praxis wird allerdings dem Finder, wenn dieser es wünscht, der<br />
gefundene Gegenstand nach Ablauf dieser Frist auf schriftliche Anfrage ausgehändigt.<br />
Bei gefundenen Geldbeträgen wird, laut Beschluss des Gemeindekollegiums vom 1.<br />
September 1997, dem Finder ein Finderlohn von 10 % ausgezahlt.<br />
Die Fundsachen für die kein Finder oder kein Besitzer zu ermitteln war, werden auf<br />
Beschluss des Gemeindekollegiums deklassiert und einer karitativen Organisation<br />
übergeben. Sollte dort kein Bedarf dafür bestehen, werden die Fundsachen mit den<br />
nicht mehr brauchbaren Fundsachen im Wertstoffhof entsorgt. Alle Schlüssel werden<br />
aus Sicherheitsgründen im Bauhof vernichtet. Alle Fahrräder sind auf eine polizeiliche<br />
Kodierung hin, überprüft worden.