Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen
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Feststellungsprotokoll<br />
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VERWALTUNGSSTRAFEN - PROZEDUR<br />
� ORIGINAL: an den Vollstreckungsbeamten<br />
� Kopie: an den Prokurator des Königs des Wohnsitzes der Eltern oder Erziehungsberechtigten im Fall eines Minderjährigen<br />
Zeitraum für die Übermittlung = 1 Monat ab Datum der Feststellung der „Straftat“ durch den Beamten<br />
Verwaltungsstrafen<br />
Zeitraum für die Übermittlung wurde respektiert: JA NEIN<br />
Einschreibebrief mit folgenden Elementen:<br />
� Taten, die dem Zuwiderhandelnden zur Last gelegt werden<br />
� Gesetzliche Basis<br />
� Präzisieren, dass der Zuwiderhandelnde binnen eines Zeitraums von 15 Tagen ab Datum der Notifizierung:<br />
- schriftlich seine Argumente geltend machen kann<br />
- eine mündliche Anhörung anfragen kann (im Prinzip erst ab 62,50 € – bei uns systematisch)<br />
- der Zuwiderhandelnde sich durch einen Anwalt oder durch eine andere Person vertreten lassen kann<br />
- der Zuwiderhandelnde das Recht hat seine Akte einzusehen<br />
� eine Kopie des Protokolls muss dem Einschreibebrief beigefügt werden<br />
Zuzüglich für Minderjährige (16 <strong>bis</strong> 18 Jahre)<br />
Der Vollstreckungsbeamte:<br />
� Verschickt oben genanntes Einschreiben an den Minderjährigen und an seine Eltern/Erziehungsberechtigten<br />
� Informiert den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer<br />
Dieser bezeichnet einen Anwalt (2 Tage ab Erhalt der Information)<br />
(Interessenskonkflikt: Bezeichnung eines anderen Anwalts als den Anwalt der Eltern)<br />
Anmerkung : Die Kopie des Schreibens an den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer wir der Akte beigefügt<br />
Aktion der<br />
Verwaltung<br />
ist verjährt<br />
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