Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen
Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen
Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 123 -<br />
bei Problemen zu intervenieren. Die Ordnungshüter versahen vor allen Gebäuden den<br />
Dienst zur Überwachung der Parkplätze und standen bereit, um Personen mit einer<br />
Behinderung Hilfestellung zu leisten <strong>bis</strong> zu dem jeweiligen Wahlbüro. In den<br />
Wahlbüros versah der Präsident diese Aufgabe, wie dies gesetzlich vorgesehen ist.<br />
Der Abtransport der Wahlurnen und deren sichere Unterbringung im Innenhof der<br />
Polizei wurden vom Bauhof übernommen.<br />
13.2 WÄHLERLISTEN<br />
Den Parteien wurden auf Anfrage 9 Wählerlisten kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />
13.3 DEMONSTRATION DES WAHLVORGANGS<br />
Den Präsidenten der Wahlbüros wurde in der Woche vor der Wahl die Gelegenheit<br />
geboten, den Wahlvorgang sowie das Starten und Abschließen der Wahlbüros<br />
anhand der aktualisierten Programme zu testen.<br />
13.4 DRUCK DER GESETZGEBUNG<br />
Die Gesetzgebung, die in den Wahlbüros ausgelegt und den Wahlbürovorständen zur<br />
Verfügung gestellt wurde, wurde durch das Bezirkskommissariat vervielfältigt.<br />
13.5 AUSHANG DER OFFIZIELLEN PLAKATE<br />
Insgesamt wurden 6 verschiedene Mitteilungen der Behörden (jeweils zweisprachig)<br />
von der <strong>Stadt</strong> ausgehängt. Diese Mitteilungen wurden der <strong>Stadt</strong> von den vorgesetzten<br />
Behörden bzw. dem Vorstand des Hauptwahlbüros zugesandt.<br />
Außerdem wurden die Modelle der Stimmzettel der Wahlen in zweisprachiger Version<br />
in allen 78 Wahlkabinen sowie in den jeweiligen Warteräumen der Wahlbüros<br />
ausgehängt. In diesen Warteräumen wurde zusätzlich die Polizeiverordnung des<br />
Provinzgouverneurs in zwei Sprachen ausgehängt und die sektionierte Wählerliste des<br />
jeweiligen Wahlbüros ausgelegt.<br />
13.6 WAHLWERBUNG DER PARTEIEN<br />
Für die öffentlichen Aushänge und die Wahlwerbung der Parteien wurden auf dem<br />
Gebiet der <strong>Stadt</strong> 10 Plakatwände aufgestellt.<br />
Durch eine Polizeiverordnung des Bürgermeisters wurde das Anbringen von<br />
Wahlwerbung strikt geregelt und zeitlich begrenzt.