24.01.2013 Aufrufe

Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen

Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen

Teil 02 Zentralverwaltung Seite 82 bis 164 - Stadt Eupen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FESTSTELLUNGSPROTOKOLL<br />

- 158 -<br />

GEMISCHTE STRAFTATEN 2. GRADES<br />

� ORIGINAL : Prokurator des Königs<br />

o Erwachsene: Staatsanwaltschaft des Gerichtsbezirks wo die Tat begangen wurde<br />

o Minderjährige: Staatsanwaltschaft des Wohnsitzes der Eltern/Erziehungsberechtigte<br />

� Kopie: Vollstreckungsbeamter<br />

Anmerkung: Original und Kopie sollten zur gleichen Zeit übermittelt werden. Der Eingangsstempel der Staatsanwaltschaft =<br />

ausschlaggebend<br />

Zeitraum für die Übermittlung = 1 MONAT ab Datum der Feststellung der Tat durch die Beamten<br />

Zeitraum respektiert: JA NEIN<br />

Der Prokurator des Königs informiert den Vollstreckungsbeamten:<br />

� wenn er eine Voruntersuchung oder gerichtliche Untersuchung anordnet<br />

� wenn er eine Verfolgung einleitet<br />

� wenn er die Akte ohne Folgen ablegt<br />

Zeitraum = 2 MONATE ab Datum des Erhalts des Protokolls (Eingangsstempel)<br />

Information des Vollstreckungsbeamten: JA NEIN<br />

Aktion der Verwaltung erlischt Öffentliche Aktion erlischt<br />

= Aktion der Verwaltung möglich (VS)<br />

Aktion der Verwaltung ist<br />

verjährt<br />

- 158 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!