1/2003 - brak-mitteilungen.de
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XII Aktuelle Hinweise BRAK-Mitt. 1/<strong>2003</strong><br />
(Fortsetzung von Seite X)<br />
gene Lebenspartnerschaften (Kleinwegener/Grziwotz)<br />
behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r<br />
nächsten Aufl. verdienen die engen Bezüge<br />
zwischen Familien- und Erbrecht<br />
wohl ein eigenes Kapitel.<br />
Die Einleitungskapitel sind grundsätzlichen<br />
Aspekten <strong>de</strong>s familienrechtlichen<br />
Mandats (Schnitzler/Kath/Zurhorst), berufsrechtlichen<br />
Fragen (Groß), <strong>de</strong>r Haftung<br />
<strong>de</strong>s RA im Familienrecht (Bräuer)<br />
sowie Verfahrensfragen (Schnitzler/Sarres)<br />
gewidmet. Ein <strong>de</strong>utlicher Schwerpunkt<br />
<strong>de</strong>s Buches liegt dann selbstverständlich<br />
auf <strong>de</strong>m Unterhaltsrecht, das<br />
allein schon von 6 Autoren umfassend<br />
beleuchtet wird (Önning/Miesen/Schnitzler/Kath-Zuhorst/Wever/Günther).Ebenso<br />
sorgfältig und praxisnah wer<strong>de</strong>n die<br />
elterliche Sorge (Knittel), das Umgangsrecht<br />
(Rakete-Dombek), das Eherecht,<br />
das eheliche Güterrecht und <strong>de</strong>r Versorgungsausgleich<br />
behan<strong>de</strong>lt (Müller/Miesen/Kogel/Glockner/Frie<strong>de</strong>rici).Beson<strong>de</strong>rs<br />
aktuell sind im Hinblick auf das<br />
Urteil <strong>de</strong>s BVerfG v. 6.2.2001 (FamRZ<br />
2001, 985) die Ausführungen zu Eheverträgen<br />
und Scheidungsvereinbarungen<br />
(Brambring). Sie sind – wie nicht an<strong>de</strong>rs<br />
zu erwarten – sorgfältig und kundig, allerdings<br />
insoweit ein wenig notarlastig,<br />
als die Gestaltungsfragen ganz im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />
stehen. Den Familienrechtsanwalt<br />
interessiert vor allem aber auch die<br />
Frage, welche Eheverträge vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />
<strong>de</strong>r neuen Rspr. nunmehr angreifbar<br />
erscheinen. Im Übrigen wird die<br />
Reichweite <strong>de</strong>r neuen Urteile möglicherweise<br />
zu eng interpretiert.<br />
Das Buch will we<strong>de</strong>r Lehrbuch noch<br />
Kommentar sein, son<strong>de</strong>rn eine integrierte<br />
Darstellung aktuell fallbezogener<br />
Problembereiche für die tägliche Anwendung<br />
in Anwaltspraxis bringen. Damit<br />
kann und will es eine normbezogene<br />
Kommentierung nicht ersetzen; an<strong>de</strong>rerseits<br />
setzt eine effektive Nutzung <strong>de</strong>s in<br />
das Werk eingeflossenen, beeindrucken<strong>de</strong>n<br />
Know-hows Grundkenntnisse <strong>de</strong>s<br />
Familienrechts voraus. Daher wäre für<br />
die nächste Aufl. zu überlegen, ob man<br />
in <strong>de</strong>n Literaturübersichten nicht zusätzlich<br />
auch auf beson<strong>de</strong>rs gut lesbare,<br />
übersichtliche Lehrtexte verweisen<br />
sollte. Es ist Mo<strong>de</strong> gewor<strong>de</strong>n, beson<strong>de</strong>re<br />
Praxisnähe durch farblich abgesetzte<br />
Praxistipps, Übersichten und Materialien<br />
zu dokumentieren. Dementsprechend<br />
enthält auch das vorliegen<strong>de</strong> Werk For-<br />
mulierungshilfen, Muster für die Fertigung<br />
von Schriftsätzen, Checklisten und<br />
Übersichten. Ob <strong>de</strong>r allgemeine Trend<br />
zum juristischen Bil<strong>de</strong>r- und Kochbuch<br />
<strong>de</strong>r Praxis tatsächlich das bringt, was ihr<br />
(vor allem von <strong>de</strong>n Verlagen) versprochen<br />
wird, kann man bezweifeln. Prozesse<br />
gewinnt man je<strong>de</strong>nfalls nach wie<br />
vor nicht durch vertiefte Kenntnisse <strong>de</strong>r<br />
Buchmalerei, son<strong>de</strong>rn durch Sachkompetenz,<br />
Nach<strong>de</strong>nken und überzeugen<strong>de</strong><br />
Argumentation. Insoweit hat das vorliegen<strong>de</strong><br />
Werk aber je<strong>de</strong>nfalls einen wohltuend<br />
zurückhalten<strong>de</strong>n Mittelweg gefun<strong>de</strong>n:<br />
Der Anhang mit <strong>de</strong>n Tabellen ist<br />
äußerst sinnvoll, die Checklisten und<br />
Formulierungsvorschläge ganz überwiegend<br />
hilfreich. Die grau unterlegten Praxistipps<br />
hätte man genauso gut auch im<br />
normalen Text lassen können; die Hervorhebung<br />
ist aber so <strong>de</strong>zent, dass sie<br />
auch nicht wirklich stört. Manche Rechenbeispiele<br />
sind sicher aus <strong>de</strong>m Leben<br />
gegriffen, damit aber gera<strong>de</strong>zu zwangsläufig<br />
für pädagogische Zwecke reichlich<br />
kompliziert.<br />
Der Gesamteindruck ist je<strong>de</strong>nfalls uneingeschränkt<br />
positiv. Je<strong>de</strong>r Familienrechts-<br />
(Fortsetzung Seite XX)