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1/2003 - brak-mitteilungen.de

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XII Aktuelle Hinweise BRAK-Mitt. 1/<strong>2003</strong><br />

(Fortsetzung von Seite X)<br />

gene Lebenspartnerschaften (Kleinwegener/Grziwotz)<br />

behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r<br />

nächsten Aufl. verdienen die engen Bezüge<br />

zwischen Familien- und Erbrecht<br />

wohl ein eigenes Kapitel.<br />

Die Einleitungskapitel sind grundsätzlichen<br />

Aspekten <strong>de</strong>s familienrechtlichen<br />

Mandats (Schnitzler/Kath/Zurhorst), berufsrechtlichen<br />

Fragen (Groß), <strong>de</strong>r Haftung<br />

<strong>de</strong>s RA im Familienrecht (Bräuer)<br />

sowie Verfahrensfragen (Schnitzler/Sarres)<br />

gewidmet. Ein <strong>de</strong>utlicher Schwerpunkt<br />

<strong>de</strong>s Buches liegt dann selbstverständlich<br />

auf <strong>de</strong>m Unterhaltsrecht, das<br />

allein schon von 6 Autoren umfassend<br />

beleuchtet wird (Önning/Miesen/Schnitzler/Kath-Zuhorst/Wever/Günther).Ebenso<br />

sorgfältig und praxisnah wer<strong>de</strong>n die<br />

elterliche Sorge (Knittel), das Umgangsrecht<br />

(Rakete-Dombek), das Eherecht,<br />

das eheliche Güterrecht und <strong>de</strong>r Versorgungsausgleich<br />

behan<strong>de</strong>lt (Müller/Miesen/Kogel/Glockner/Frie<strong>de</strong>rici).Beson<strong>de</strong>rs<br />

aktuell sind im Hinblick auf das<br />

Urteil <strong>de</strong>s BVerfG v. 6.2.2001 (FamRZ<br />

2001, 985) die Ausführungen zu Eheverträgen<br />

und Scheidungsvereinbarungen<br />

(Brambring). Sie sind – wie nicht an<strong>de</strong>rs<br />

zu erwarten – sorgfältig und kundig, allerdings<br />

insoweit ein wenig notarlastig,<br />

als die Gestaltungsfragen ganz im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />

stehen. Den Familienrechtsanwalt<br />

interessiert vor allem aber auch die<br />

Frage, welche Eheverträge vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />

<strong>de</strong>r neuen Rspr. nunmehr angreifbar<br />

erscheinen. Im Übrigen wird die<br />

Reichweite <strong>de</strong>r neuen Urteile möglicherweise<br />

zu eng interpretiert.<br />

Das Buch will we<strong>de</strong>r Lehrbuch noch<br />

Kommentar sein, son<strong>de</strong>rn eine integrierte<br />

Darstellung aktuell fallbezogener<br />

Problembereiche für die tägliche Anwendung<br />

in Anwaltspraxis bringen. Damit<br />

kann und will es eine normbezogene<br />

Kommentierung nicht ersetzen; an<strong>de</strong>rerseits<br />

setzt eine effektive Nutzung <strong>de</strong>s in<br />

das Werk eingeflossenen, beeindrucken<strong>de</strong>n<br />

Know-hows Grundkenntnisse <strong>de</strong>s<br />

Familienrechts voraus. Daher wäre für<br />

die nächste Aufl. zu überlegen, ob man<br />

in <strong>de</strong>n Literaturübersichten nicht zusätzlich<br />

auch auf beson<strong>de</strong>rs gut lesbare,<br />

übersichtliche Lehrtexte verweisen<br />

sollte. Es ist Mo<strong>de</strong> gewor<strong>de</strong>n, beson<strong>de</strong>re<br />

Praxisnähe durch farblich abgesetzte<br />

Praxistipps, Übersichten und Materialien<br />

zu dokumentieren. Dementsprechend<br />

enthält auch das vorliegen<strong>de</strong> Werk For-<br />

mulierungshilfen, Muster für die Fertigung<br />

von Schriftsätzen, Checklisten und<br />

Übersichten. Ob <strong>de</strong>r allgemeine Trend<br />

zum juristischen Bil<strong>de</strong>r- und Kochbuch<br />

<strong>de</strong>r Praxis tatsächlich das bringt, was ihr<br />

(vor allem von <strong>de</strong>n Verlagen) versprochen<br />

wird, kann man bezweifeln. Prozesse<br />

gewinnt man je<strong>de</strong>nfalls nach wie<br />

vor nicht durch vertiefte Kenntnisse <strong>de</strong>r<br />

Buchmalerei, son<strong>de</strong>rn durch Sachkompetenz,<br />

Nach<strong>de</strong>nken und überzeugen<strong>de</strong><br />

Argumentation. Insoweit hat das vorliegen<strong>de</strong><br />

Werk aber je<strong>de</strong>nfalls einen wohltuend<br />

zurückhalten<strong>de</strong>n Mittelweg gefun<strong>de</strong>n:<br />

Der Anhang mit <strong>de</strong>n Tabellen ist<br />

äußerst sinnvoll, die Checklisten und<br />

Formulierungsvorschläge ganz überwiegend<br />

hilfreich. Die grau unterlegten Praxistipps<br />

hätte man genauso gut auch im<br />

normalen Text lassen können; die Hervorhebung<br />

ist aber so <strong>de</strong>zent, dass sie<br />

auch nicht wirklich stört. Manche Rechenbeispiele<br />

sind sicher aus <strong>de</strong>m Leben<br />

gegriffen, damit aber gera<strong>de</strong>zu zwangsläufig<br />

für pädagogische Zwecke reichlich<br />

kompliziert.<br />

Der Gesamteindruck ist je<strong>de</strong>nfalls uneingeschränkt<br />

positiv. Je<strong>de</strong>r Familienrechts-<br />

(Fortsetzung Seite XX)

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