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1/<strong>2003</strong><br />

15. 2. <strong>2003</strong> 34. Jahrgang<br />

Informationen<br />

zu Berufsrecht und<br />

Berufspolitik<br />

Die Koalitionsvereinbarung sieht im Gegensatz zur letzten<br />

Legislaturperio<strong>de</strong> nur wenige Än<strong>de</strong>rungen im Bereich Recht<br />

vor. Dennoch wird gera<strong>de</strong> die Anwaltschaft von <strong>de</strong>n wenigen<br />

Vorhaben beson<strong>de</strong>rs betroffen. Zwangsverwaltervergütungsverordnung,<br />

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Rechtsberatungsgesetz,<br />

Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltsordnung, also alle Gesetze im<br />

Kernbereich <strong>de</strong>r anwaltlichen Berufspolitik, sollen Gegenstand<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsprogramms <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages<br />

sein.<br />

Das Durchschnittseinkommen <strong>de</strong>r Anwaltschaft ist, wie das<br />

Institut für Freie Berufe in Nürnberg festgestellt hat, weiter gesunken.<br />

Der Einzelanwalt – immerhin 55 % <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Anwaltschaft<br />

– erzielte im Jahre 2000 durchschnittlich ein Nettoeinkommen<br />

i.H.v. 1511,51 Euro. Dies ist nicht allein darauf<br />

zurückzuführen, dass die Zahl <strong>de</strong>r RAe überproportional gestiegen<br />

ist. Die Zahl <strong>de</strong>r Richter ist von 1950 bis zum Jahre<br />

2001 um 38,7 %, die Zahl <strong>de</strong>r RAe um 758,3 % gestiegen.<br />

Auch die fehlen<strong>de</strong>n Anpassungen <strong>de</strong>r Anwaltsgebühren sind<br />

ein Grund für <strong>de</strong>n wirtschaftlichen Nie<strong>de</strong>rgang <strong>de</strong>r Anwaltschaft.<br />

Dies gilt sowohl hinsichtlich <strong>de</strong>r Höhe als auch <strong>de</strong>r<br />

Häufigkeit <strong>de</strong>r Anpassungen. Während die übrigen Bürger in<br />

<strong>de</strong>r Regel alljährlich eine Anpassung ihres Einkommens erhalten,<br />

hat die Anwaltschaft seit <strong>de</strong>m Jahre 1957 lediglich sieben<br />

Anpassungen durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber erhalten. Auch die Höhe<br />

<strong>de</strong>r Anpassung war immer unzureichend. Während z. B. bei einem<br />

Streitwert von 300 DM eine Gebühr nach GKG im Jahre<br />

1957 12 DM betrug, ist sie bis zum Jahre 2002 auf 49 DM gestiegen;<br />

dies ist eine Erhöhung um 308 %. Die Gebühren <strong>de</strong>r<br />

Anwälte sind von 19 DM auf 49 DM gestiegen; dies ist eine Erhöhung<br />

i.H.v. 158 %. Gegenstand <strong>de</strong>r Diskussion zu Beginn<br />

dieser Legislaturperio<strong>de</strong> wird <strong>de</strong>shalb nicht nur sein, endlich<br />

die in <strong>de</strong>r letzten Legislaturperio<strong>de</strong> versprochene Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Gebühren vorzunehmen; notwendig wird es auch sein,<br />

über die bisherige zwangsläufige Verbindung zu sprechen,<br />

dass je<strong>de</strong> Anpassung <strong>de</strong>r Anwaltsgebühren auch eine Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Gebühren nach GKG zwingend erfor<strong>de</strong>rt; es ist noch<br />

niemand auf die I<strong>de</strong>e gekommen, bei <strong>de</strong>n alljährlich erfolgten<br />

Anpassungen <strong>de</strong>r Gehälter von Richtern und Staatsanwälten<br />

die For<strong>de</strong>rung aufzustellen, dass gleichzeitig die Gerichtskosten<br />

anzuheben sind.<br />

BRAK<br />

Mitteilungen<br />

Herausgeber<br />

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER<br />

Akzente<br />

Ausblick<br />

Von interessierten Kreisen, nämlich Personen, <strong>de</strong>nen die<br />

Rechtsberatung <strong>de</strong>rzeit nicht erlaubt ist, wird <strong>de</strong>r Bestand <strong>de</strong>s<br />

Rechtsberatungsgesetzes infrage gestellt. Warum sollen nicht<br />

Medien, Inkassobüros, Banken o<strong>de</strong>r Versicherungen, warum<br />

soll nicht „Je<strong>de</strong>rmann“ umfassen<strong>de</strong> Rechtsberatung erlaubt<br />

sein? Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat in <strong>de</strong>r letzten Legislaturperio<strong>de</strong><br />

(BT-Drucks. 14/3959) die Frage dahingehend beantwortet,<br />

dass dies nicht im Interesse <strong>de</strong>r Bürgerinnen und Bürger sei.<br />

Die Vorschrift im Rechtsberatungsgesetz, nach <strong>de</strong>r „je<strong>de</strong> geschäftsmäßige<br />

Besorgung frem<strong>de</strong>r Rechtsangelegenheiten“ nur<br />

fachkundigen Personen erlaubt ist, diene <strong>de</strong>m Verbraucherschutz.<br />

Dennoch hat sich die neue Bun<strong>de</strong>sregierung zum Ziel<br />

gesetzt, das Rechtsberatungsgesetz zu novellieren. Der Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

zur Antwort <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung in <strong>de</strong>r letzten Legislaturperio<strong>de</strong><br />

ist offensichtlich. Die Anwaltschaft wird in <strong>de</strong>r beginnen<strong>de</strong>n<br />

Diskussion darauf achten müssen, die Rechte <strong>de</strong>r<br />

Verbraucher zu wahren.<br />

Die BRAO bedarf nicht nur redaktioneller, son<strong>de</strong>rn inhaltlicher<br />

Überarbeitung. Schon anlässlich <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>r Vorschriften<br />

zur Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59c ff. BRAO) hatte<br />

die BRAK darauf hingewiesen, dass es inkonsequent sei, als<br />

Gesellschaftsform für die Anwaltschaft nur die GmbH zu regeln;<br />

es sei kein Grund ersichtlich, nicht auch an<strong>de</strong>re Gesellschaftsformen,<br />

wie z. B. die AG, für die Anwaltschaft zu eröffnen.<br />

Diese Lücke soll nunmehr geschlossen wer<strong>de</strong>n. Darüber<br />

hinaus ist <strong>de</strong>r Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Zulassung<br />

zur Anwaltschaft nicht mehr durch die Lan<strong>de</strong>sjustizverwaltungen,<br />

son<strong>de</strong>rn durch die RAKn erfolgt.<br />

Der Bestand <strong>de</strong>r Rechtsanwaltsversorgungswerke ist ebenfalls<br />

in die Diskussion geraten ebenso wie die Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r<br />

Gewerbesteuer, vielleicht mit einem an<strong>de</strong>ren Namen, auf die<br />

Anwaltschaft. Die auf Kapital<strong>de</strong>ckung aufbauen<strong>de</strong>n Rechtsanwaltsversorgungswerke<br />

sind in ihrer Selbständigkeit zu erhalten.<br />

Der Griff <strong>de</strong>s Gesetzgebers nach weiteren Steuererhöhungen<br />

für die Anwaltschaft ist abzuwehren.<br />

Wir stehen vor einer interessanten Legislaturperio<strong>de</strong>. Je<strong>de</strong>r Berufsangehörige<br />

sollte die Gelegenheit wahrnehmen, seinen<br />

Abgeordneten auf Kommunal-, Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>sebene auf<br />

seine Interessen anzusprechen.<br />

Bernhard Dombek

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