1/2003 - brak-mitteilungen.de
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1/<strong>2003</strong><br />
15. 2. <strong>2003</strong> 34. Jahrgang<br />
Informationen<br />
zu Berufsrecht und<br />
Berufspolitik<br />
Die Koalitionsvereinbarung sieht im Gegensatz zur letzten<br />
Legislaturperio<strong>de</strong> nur wenige Än<strong>de</strong>rungen im Bereich Recht<br />
vor. Dennoch wird gera<strong>de</strong> die Anwaltschaft von <strong>de</strong>n wenigen<br />
Vorhaben beson<strong>de</strong>rs betroffen. Zwangsverwaltervergütungsverordnung,<br />
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Rechtsberatungsgesetz,<br />
Bun<strong>de</strong>srechtsanwaltsordnung, also alle Gesetze im<br />
Kernbereich <strong>de</strong>r anwaltlichen Berufspolitik, sollen Gegenstand<br />
<strong>de</strong>s Arbeitsprogramms <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages<br />
sein.<br />
Das Durchschnittseinkommen <strong>de</strong>r Anwaltschaft ist, wie das<br />
Institut für Freie Berufe in Nürnberg festgestellt hat, weiter gesunken.<br />
Der Einzelanwalt – immerhin 55 % <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Anwaltschaft<br />
– erzielte im Jahre 2000 durchschnittlich ein Nettoeinkommen<br />
i.H.v. 1511,51 Euro. Dies ist nicht allein darauf<br />
zurückzuführen, dass die Zahl <strong>de</strong>r RAe überproportional gestiegen<br />
ist. Die Zahl <strong>de</strong>r Richter ist von 1950 bis zum Jahre<br />
2001 um 38,7 %, die Zahl <strong>de</strong>r RAe um 758,3 % gestiegen.<br />
Auch die fehlen<strong>de</strong>n Anpassungen <strong>de</strong>r Anwaltsgebühren sind<br />
ein Grund für <strong>de</strong>n wirtschaftlichen Nie<strong>de</strong>rgang <strong>de</strong>r Anwaltschaft.<br />
Dies gilt sowohl hinsichtlich <strong>de</strong>r Höhe als auch <strong>de</strong>r<br />
Häufigkeit <strong>de</strong>r Anpassungen. Während die übrigen Bürger in<br />
<strong>de</strong>r Regel alljährlich eine Anpassung ihres Einkommens erhalten,<br />
hat die Anwaltschaft seit <strong>de</strong>m Jahre 1957 lediglich sieben<br />
Anpassungen durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber erhalten. Auch die Höhe<br />
<strong>de</strong>r Anpassung war immer unzureichend. Während z. B. bei einem<br />
Streitwert von 300 DM eine Gebühr nach GKG im Jahre<br />
1957 12 DM betrug, ist sie bis zum Jahre 2002 auf 49 DM gestiegen;<br />
dies ist eine Erhöhung um 308 %. Die Gebühren <strong>de</strong>r<br />
Anwälte sind von 19 DM auf 49 DM gestiegen; dies ist eine Erhöhung<br />
i.H.v. 158 %. Gegenstand <strong>de</strong>r Diskussion zu Beginn<br />
dieser Legislaturperio<strong>de</strong> wird <strong>de</strong>shalb nicht nur sein, endlich<br />
die in <strong>de</strong>r letzten Legislaturperio<strong>de</strong> versprochene Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Gebühren vorzunehmen; notwendig wird es auch sein,<br />
über die bisherige zwangsläufige Verbindung zu sprechen,<br />
dass je<strong>de</strong> Anpassung <strong>de</strong>r Anwaltsgebühren auch eine Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Gebühren nach GKG zwingend erfor<strong>de</strong>rt; es ist noch<br />
niemand auf die I<strong>de</strong>e gekommen, bei <strong>de</strong>n alljährlich erfolgten<br />
Anpassungen <strong>de</strong>r Gehälter von Richtern und Staatsanwälten<br />
die For<strong>de</strong>rung aufzustellen, dass gleichzeitig die Gerichtskosten<br />
anzuheben sind.<br />
BRAK<br />
Mitteilungen<br />
Herausgeber<br />
BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER<br />
Akzente<br />
Ausblick<br />
Von interessierten Kreisen, nämlich Personen, <strong>de</strong>nen die<br />
Rechtsberatung <strong>de</strong>rzeit nicht erlaubt ist, wird <strong>de</strong>r Bestand <strong>de</strong>s<br />
Rechtsberatungsgesetzes infrage gestellt. Warum sollen nicht<br />
Medien, Inkassobüros, Banken o<strong>de</strong>r Versicherungen, warum<br />
soll nicht „Je<strong>de</strong>rmann“ umfassen<strong>de</strong> Rechtsberatung erlaubt<br />
sein? Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat in <strong>de</strong>r letzten Legislaturperio<strong>de</strong><br />
(BT-Drucks. 14/3959) die Frage dahingehend beantwortet,<br />
dass dies nicht im Interesse <strong>de</strong>r Bürgerinnen und Bürger sei.<br />
Die Vorschrift im Rechtsberatungsgesetz, nach <strong>de</strong>r „je<strong>de</strong> geschäftsmäßige<br />
Besorgung frem<strong>de</strong>r Rechtsangelegenheiten“ nur<br />
fachkundigen Personen erlaubt ist, diene <strong>de</strong>m Verbraucherschutz.<br />
Dennoch hat sich die neue Bun<strong>de</strong>sregierung zum Ziel<br />
gesetzt, das Rechtsberatungsgesetz zu novellieren. Der Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
zur Antwort <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung in <strong>de</strong>r letzten Legislaturperio<strong>de</strong><br />
ist offensichtlich. Die Anwaltschaft wird in <strong>de</strong>r beginnen<strong>de</strong>n<br />
Diskussion darauf achten müssen, die Rechte <strong>de</strong>r<br />
Verbraucher zu wahren.<br />
Die BRAO bedarf nicht nur redaktioneller, son<strong>de</strong>rn inhaltlicher<br />
Überarbeitung. Schon anlässlich <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>r Vorschriften<br />
zur Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59c ff. BRAO) hatte<br />
die BRAK darauf hingewiesen, dass es inkonsequent sei, als<br />
Gesellschaftsform für die Anwaltschaft nur die GmbH zu regeln;<br />
es sei kein Grund ersichtlich, nicht auch an<strong>de</strong>re Gesellschaftsformen,<br />
wie z. B. die AG, für die Anwaltschaft zu eröffnen.<br />
Diese Lücke soll nunmehr geschlossen wer<strong>de</strong>n. Darüber<br />
hinaus ist <strong>de</strong>r Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Zulassung<br />
zur Anwaltschaft nicht mehr durch die Lan<strong>de</strong>sjustizverwaltungen,<br />
son<strong>de</strong>rn durch die RAKn erfolgt.<br />
Der Bestand <strong>de</strong>r Rechtsanwaltsversorgungswerke ist ebenfalls<br />
in die Diskussion geraten ebenso wie die Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r<br />
Gewerbesteuer, vielleicht mit einem an<strong>de</strong>ren Namen, auf die<br />
Anwaltschaft. Die auf Kapital<strong>de</strong>ckung aufbauen<strong>de</strong>n Rechtsanwaltsversorgungswerke<br />
sind in ihrer Selbständigkeit zu erhalten.<br />
Der Griff <strong>de</strong>s Gesetzgebers nach weiteren Steuererhöhungen<br />
für die Anwaltschaft ist abzuwehren.<br />
Wir stehen vor einer interessanten Legislaturperio<strong>de</strong>. Je<strong>de</strong>r Berufsangehörige<br />
sollte die Gelegenheit wahrnehmen, seinen<br />
Abgeordneten auf Kommunal-, Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>sebene auf<br />
seine Interessen anzusprechen.<br />
Bernhard Dombek