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Mehrsprachigkeitskonzept – Tertiärsprachen – Deutsch nach Englisch

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mindestens ein humanwissenschaftliches Fach, das in der Zweitsprache unterrichtet<br />

wird, Bedingung für den Vermerk „Zweisprachige Matura“.<br />

An der Sprachgrenze gibt es verschiedene Modelle der zweisprachigen Matura. An<br />

gewissen Gymnasien wird weit mehr als 600 Stunden in der Zweitsprache unterrichtet,<br />

der Anteil kann ca. 50% betragen. Einige Schulen bieten eine „reziproke Immersion“ in<br />

gemischtsprachigen Klassen an. Gewisse Schulen mit zwei Sprachsektionen bieten eine<br />

„Zweisprachigkeit à la carte“ an, d. h., dass die Schülerinnen und Schüler für eine<br />

Zeitspanne ihrer Wahl die andere Sprachsektion besuchen können, in anderen<br />

wiederum kann man eine Matura mit zwei Muttersprachen ablegen.<br />

3.4. Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von<br />

gymnasialen Maturitätsausweisen<br />

Art. 18 Zweisprachige Maturität<br />

Die von einem Kanton <strong>nach</strong> eigenen Vorschriften erteilte zweisprachige Maturität kann<br />

ebenfalls anerkannt werden<br />

Art. 20 Formerfordernisse an den Ausweis<br />

Der Maturitätsausweis enthält:<br />

�<br />

- die Aufschrift „Schweizerische Eidgenossenschaft“ sowie die<br />

Kantonsbezeichnung;<br />

- den Vermerk „Maturitätsausweis, ausgestellt <strong>nach</strong> …“;<br />

- den Namen der Schule, die ihn ausstellt;<br />

- den Namen, Vornamen, Heimatort (für Ausländerinnen und Ausländer:<br />

Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin<br />

oder des Inhabers;<br />

- die Angaben der Zeit, während der die Inhaberin oder der Inhaber die<br />

Schule besucht hat;<br />

- die Noten der neun Maturitätsfächer <strong>nach</strong> Artikel 9;<br />

- das Thema und die Bewertung der Maturaarbeit;<br />

- gegebenenfalls einen Hinweis auf die Zweisprachigkeit der Maturität mit<br />

Angabe der zweiten Sprache;<br />

- die Unterschrift der zuständigen kantonalen Behörde und der Rektorin<br />

oder des Rektors der Schule.<br />

Die Noten für kantonal vorgeschriebene oder andere belegte Fächer können im<br />

�<br />

Maturitätsausweis ebenfalls aufgeführt werden.<br />

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