Mehrsprachigkeitskonzept – Tertiärsprachen – Deutsch nach Englisch
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mindestens ein humanwissenschaftliches Fach, das in der Zweitsprache unterrichtet<br />
wird, Bedingung für den Vermerk „Zweisprachige Matura“.<br />
An der Sprachgrenze gibt es verschiedene Modelle der zweisprachigen Matura. An<br />
gewissen Gymnasien wird weit mehr als 600 Stunden in der Zweitsprache unterrichtet,<br />
der Anteil kann ca. 50% betragen. Einige Schulen bieten eine „reziproke Immersion“ in<br />
gemischtsprachigen Klassen an. Gewisse Schulen mit zwei Sprachsektionen bieten eine<br />
„Zweisprachigkeit à la carte“ an, d. h., dass die Schülerinnen und Schüler für eine<br />
Zeitspanne ihrer Wahl die andere Sprachsektion besuchen können, in anderen<br />
wiederum kann man eine Matura mit zwei Muttersprachen ablegen.<br />
3.4. Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von<br />
gymnasialen Maturitätsausweisen<br />
Art. 18 Zweisprachige Maturität<br />
Die von einem Kanton <strong>nach</strong> eigenen Vorschriften erteilte zweisprachige Maturität kann<br />
ebenfalls anerkannt werden<br />
Art. 20 Formerfordernisse an den Ausweis<br />
Der Maturitätsausweis enthält:<br />
�<br />
- die Aufschrift „Schweizerische Eidgenossenschaft“ sowie die<br />
Kantonsbezeichnung;<br />
- den Vermerk „Maturitätsausweis, ausgestellt <strong>nach</strong> …“;<br />
- den Namen der Schule, die ihn ausstellt;<br />
- den Namen, Vornamen, Heimatort (für Ausländerinnen und Ausländer:<br />
Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin<br />
oder des Inhabers;<br />
- die Angaben der Zeit, während der die Inhaberin oder der Inhaber die<br />
Schule besucht hat;<br />
- die Noten der neun Maturitätsfächer <strong>nach</strong> Artikel 9;<br />
- das Thema und die Bewertung der Maturaarbeit;<br />
- gegebenenfalls einen Hinweis auf die Zweisprachigkeit der Maturität mit<br />
Angabe der zweiten Sprache;<br />
- die Unterschrift der zuständigen kantonalen Behörde und der Rektorin<br />
oder des Rektors der Schule.<br />
Die Noten für kantonal vorgeschriebene oder andere belegte Fächer können im<br />
�<br />
Maturitätsausweis ebenfalls aufgeführt werden.<br />
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