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Haushaltsjahr 2010 - Stadt Lahr

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Verwaltungshaushalt<br />

Unter Ansetzung der derzeit bekannten Berechnungsgrundlagen bzw. Prognosen<br />

wird es in den Jahren 2011 bis 2013 nicht möglich sein, den Verwaltungshaushalt<br />

ohne jährliche Zuführungen vom Vermögenshaushalt auszugleichen. In der<br />

Summe belaufen sich diese Zuführungen auf € 6,083 Mio., wobei im Jahr 2013<br />

Anzeichen für spürbare Einnahmeverbesserungen (Steuern, Zuweisungen) er-<br />

kennbar sind.<br />

Es ist festzustellen, dass der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2011 ff. mit an-<br />

steigenden Ausgaben belastet wird (z.B. beim Personalaufwand). Hervorzuheben<br />

sind die Unsicherheiten bei der Entwicklung der Energiekosten, die Belastungen<br />

in Form der Konversionsfolgekosten sowie die deutlichen Steigerungen bei den<br />

Aufwendungen für die Betreuung in den Ganztagesschulen sowie für die Kinder-<br />

betreuungseinrichtungen (z.B. Krippenplätze). Ebenfalls nicht absehbar ist, wie<br />

sich die Kreisumlage in den kommenden Jahren (ab 2011) entwickeln wird. Bei<br />

der Ermittlung der Finanzplanungsdaten ist für die Jahre 2011 ff. ein Hebesatz<br />

von 32,70 v.H. (+ 2,0 v.H. im Vergleich zum Jahr <strong>2010</strong>) angesetzt worden.<br />

Vermögenshaushalt<br />

In den Jahren 2011 bis 2013 sind die o.g. Zuführungen zum Verwaltungshaushalt<br />

ausgewiesen. Das investive Maßnahmenprogramm ist auf das unabdingbar Not-<br />

wendige zurückgefahren worden. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2011<br />

ist eine Rücklagenentnahme von € 1,0 Mio. berücksichtigt worden, die sich aller<br />

Voraussicht nach aus der Verbesserung des Jahresergebnisses 2009 ergeben<br />

wird. In den Jahren 2011 bis 2013 sind weitere Rückführungen des gemeindli-<br />

chen Darlehens vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von zusammen<br />

€ 6,185 Mio. eingestellt. Im gleichen Zeitraum sind (Netto-)Ausgaben in Höhe von<br />

€ 3,545 Mio. (erwartete Zuweisungen/Zuschüsse in Höhe von € 0,565 Mio. sind<br />

bereits abgezogen) für die weitere Schaffung zusätzlicher Kindergarten- und<br />

Krippenplätze vorgesehen.

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