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Haushaltsjahr 2010 - Stadt Lahr

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Haushaltsvermerke<br />

I. Zweckbindungsvermerke gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 GemHVO<br />

Gemäß § 17 Satz 1 und 2 GemHVO werden nachfolgend aufgeführte<br />

Einnahmen zweckgebunden zur Leistung der näher bezeichneten Ausgaben<br />

verwendet (Zweckbindung):<br />

Die Einnahmen aus Geldleistungen für die Ablösung der<br />

Stellplatzverpflichtung (2.6800.352000/001) sind zweckgebunden für die<br />

Herstellung und Modernisierung öffentlicher Parkeinrichtungen oder baulichen<br />

Anlagen bzw. Einrichtungen, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern,<br />

zu verwenden.<br />

II. Deckungsvermerke gem. § 17 Abs. 2 sowie § 18 GemHVO<br />

1. Verwaltungshaushalt<br />

a) Sammelnachweise<br />

Die Ausgaben im Sammelnachweis Personalausgaben sind gegenseitig<br />

deckungsfähig.<br />

b) Weitere Deckungskreise im Verwaltungshaushalt<br />

Die im Rahmen der maschinell überwachten Deckungskreise in den<br />

Einzelplänen 0 – 9 eingestellten Ausgaben werden für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt.<br />

Verschiedene Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt werden zugunsten der<br />

ausgewiesenen Ausgabe-Haushaltsstellen für unecht deckungsfähig erklärt.<br />

Für die Deckungsvermerke des Verwaltungshaushaltes wurden EDV-<br />

Deckungskreise (siehe Anlage) eingerichtet.<br />

2. Vermögenshaushalt<br />

Die im Rahmen der maschinell überwachten Deckungskreise in den<br />

Einzelplänen 0 – 9 eingestellten Ausgaben werden für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt.<br />

Verschiedene Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt werden zugunsten der<br />

ausgewiesenen Ausgabe-Haushaltsstellen für unecht deckungsfähig erklärt.<br />

Für die Deckungsvermerke des Vermögenshaushaltes (siehe Anlage) wurden<br />

EDV-Deckungskreise eingerichtet.

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