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40 Jahre AKDB

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Unabhängig davon, ob die Fahrschule den Fahrerlaubnisantrag<br />

über den Webdialog oder eine Fahrschulsoftware<br />

erfasst und an OK.EFA übermittelt, wird beim Speichern<br />

des Antrags im OK.EFA-Wareneingangskorb die Verwaltungsgebühr<br />

errechnet und im Antragsformular ausgewiesen.<br />

Die Verwaltungsgebühr kann mittels Lastschriftverfahren<br />

vom Bürger eingezogen, bar durch die Fahrschule<br />

eingezahlt oder durch den Bürger überwiesen werden. Die<br />

Bezahlvariante obliegt der Führerscheinstelle.<br />

Parallel dazu sammelt die Fahrschule alle erforderlichen<br />

Unterlagen zum Antrag ein und druckt das vorausgefüllte<br />

Antragsformular mit Scanvorlage für die Bestellung des<br />

Kartenführerscheins aus. Danach werden die Anträge gesammelt<br />

mit aufgeklebtem Passbild und der geleisteten<br />

Unterschrift für die Kartenführerscheinbestellung sowie<br />

den zugeordneten antragsrelevanten Unterlagen der Führerscheinstelle<br />

übergeben. Dabei erfolgt ggf. auch die Bareinzahlung<br />

der Verwaltungsgebühr. Die Führerscheinstelle<br />

erstellt hierfür eine Sammelquittung und händigt diese der<br />

Fahrschule aus.<br />

Über einen weiteren eGovernment-Dienst ermöglicht<br />

OK.EFA den Bürgern den onlinebasierten Antrag zur allgemeinen<br />

Fahrerlaubnis, zur Fahrerlaubnis der Personenbeförderung,<br />

zum internationalen Führerschein und zur<br />

Fahrerkarte. Die Auswahl mehrerer Geschäftsvorfälle unterstützt<br />

eine kombinierte Antragstellung, wie beispielsweise<br />

die Beantragung eines internationalen Führerscheins mit<br />

gleichzeitigem Umtauschs einer deutschen Fahrerlaubnis<br />

in einen EU-Kartenführerschein. Der Bürger wird analog<br />

zum Fahrschuldialog intuitiv durch die Antragserfassung<br />

report<br />

LÖSUNGEN<br />

geführt. Dabei kann er während der Antragserfassung zwischen<br />

Onlineabgabe ohne Behördengang und persönlicher<br />

Abgabe bei der Führerscheinstelle mit Terminvereinbarung<br />

entscheiden. Die Verwaltungsgebühren für Anträge ohne<br />

Behördengang werden bei der Antragsabgabe festgesetzt<br />

und über das Lastschriftverfahren eingezogen. Alternativ<br />

ist auch die Einbindung von ePayment möglich. Auf<br />

Wunsch wird der Bürger per E-Mail oder SMS über den<br />

Bearbeitungszustand des Antrags informiert.<br />

Bürgernahe Verwaltung<br />

Neben den Bürgern und den Fahrschulen profitieren im<br />

Besonderen die Führerscheinstellen von den OK.EFA eGovernment<br />

Diensten. So werden unter anderem die gespeicherten<br />

Fahrerlaubnisanträge automatisiert weiterverarbeitet<br />

und die Erfassungsarbeit deutlich verringert.<br />

Personendaten können dabei online mit den Daten der Einwohnermeldeämter<br />

oder den Zentralregistern (z.B.BayBIS<br />

in Bayern) abglichen werden, was den Bürgern den Weg in<br />

die Einwohnermeldeämter zur Bestätigung des Wohnsitzes<br />

erspart. Auch das Publikumsaufkommen in der Führerscheinstelle<br />

wird effizienter gesteuert und der Personaleinsatz<br />

wird besser geplant, was das Image einer modernen<br />

und bürgernahen Verwaltung erheblich fördert.<br />

Ein Web-Dialog zur Anforderung einer papierlosen<br />

Karteikartenabschrift rundet das OK.EFA Angebot im<br />

Bereich der eGovernment Dienste weiter ab. Das vereinfacht<br />

die Bearbeitung für die Anforderung und Erstellung einer<br />

Karteikartenabschrift und spart die bisherigen Kosten für<br />

Anschreiben, Ausdrucke und Porto ein.<br />

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