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Unabhängig davon, ob die Fahrschule den Fahrerlaubnisantrag<br />
über den Webdialog oder eine Fahrschulsoftware<br />
erfasst und an OK.EFA übermittelt, wird beim Speichern<br />
des Antrags im OK.EFA-Wareneingangskorb die Verwaltungsgebühr<br />
errechnet und im Antragsformular ausgewiesen.<br />
Die Verwaltungsgebühr kann mittels Lastschriftverfahren<br />
vom Bürger eingezogen, bar durch die Fahrschule<br />
eingezahlt oder durch den Bürger überwiesen werden. Die<br />
Bezahlvariante obliegt der Führerscheinstelle.<br />
Parallel dazu sammelt die Fahrschule alle erforderlichen<br />
Unterlagen zum Antrag ein und druckt das vorausgefüllte<br />
Antragsformular mit Scanvorlage für die Bestellung des<br />
Kartenführerscheins aus. Danach werden die Anträge gesammelt<br />
mit aufgeklebtem Passbild und der geleisteten<br />
Unterschrift für die Kartenführerscheinbestellung sowie<br />
den zugeordneten antragsrelevanten Unterlagen der Führerscheinstelle<br />
übergeben. Dabei erfolgt ggf. auch die Bareinzahlung<br />
der Verwaltungsgebühr. Die Führerscheinstelle<br />
erstellt hierfür eine Sammelquittung und händigt diese der<br />
Fahrschule aus.<br />
Über einen weiteren eGovernment-Dienst ermöglicht<br />
OK.EFA den Bürgern den onlinebasierten Antrag zur allgemeinen<br />
Fahrerlaubnis, zur Fahrerlaubnis der Personenbeförderung,<br />
zum internationalen Führerschein und zur<br />
Fahrerkarte. Die Auswahl mehrerer Geschäftsvorfälle unterstützt<br />
eine kombinierte Antragstellung, wie beispielsweise<br />
die Beantragung eines internationalen Führerscheins mit<br />
gleichzeitigem Umtauschs einer deutschen Fahrerlaubnis<br />
in einen EU-Kartenführerschein. Der Bürger wird analog<br />
zum Fahrschuldialog intuitiv durch die Antragserfassung<br />
report<br />
LÖSUNGEN<br />
geführt. Dabei kann er während der Antragserfassung zwischen<br />
Onlineabgabe ohne Behördengang und persönlicher<br />
Abgabe bei der Führerscheinstelle mit Terminvereinbarung<br />
entscheiden. Die Verwaltungsgebühren für Anträge ohne<br />
Behördengang werden bei der Antragsabgabe festgesetzt<br />
und über das Lastschriftverfahren eingezogen. Alternativ<br />
ist auch die Einbindung von ePayment möglich. Auf<br />
Wunsch wird der Bürger per E-Mail oder SMS über den<br />
Bearbeitungszustand des Antrags informiert.<br />
Bürgernahe Verwaltung<br />
Neben den Bürgern und den Fahrschulen profitieren im<br />
Besonderen die Führerscheinstellen von den OK.EFA eGovernment<br />
Diensten. So werden unter anderem die gespeicherten<br />
Fahrerlaubnisanträge automatisiert weiterverarbeitet<br />
und die Erfassungsarbeit deutlich verringert.<br />
Personendaten können dabei online mit den Daten der Einwohnermeldeämter<br />
oder den Zentralregistern (z.B.BayBIS<br />
in Bayern) abglichen werden, was den Bürgern den Weg in<br />
die Einwohnermeldeämter zur Bestätigung des Wohnsitzes<br />
erspart. Auch das Publikumsaufkommen in der Führerscheinstelle<br />
wird effizienter gesteuert und der Personaleinsatz<br />
wird besser geplant, was das Image einer modernen<br />
und bürgernahen Verwaltung erheblich fördert.<br />
Ein Web-Dialog zur Anforderung einer papierlosen<br />
Karteikartenabschrift rundet das OK.EFA Angebot im<br />
Bereich der eGovernment Dienste weiter ab. Das vereinfacht<br />
die Bearbeitung für die Anforderung und Erstellung einer<br />
Karteikartenabschrift und spart die bisherigen Kosten für<br />
Anschreiben, Ausdrucke und Porto ein.<br />
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