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Bericht zur ersten Überprüfung des Biosphärenreservats ...

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Eine direkte Beteiligung aller Kommunen an den Entscheidungsprozessen der<br />

Verwaltung ist wegen der großen Zahl von Kommunen (106), die Flächenanteile<br />

am Pfälzerwald haben, nur schwer möglich. Die geringe Zahl von Akzeptanzproblemen<br />

seitens der Kommunen zeigen, dass diese Form der Beteiligung<br />

zumin<strong>des</strong>t ausreichend ist.<br />

VIII.5 Schutzrecht der Kernzone und evtl. der Pufferzone - Rechtsform<br />

Das gesamte Gebiet <strong>des</strong> <strong>Biosphärenreservats</strong> wird durch die "Lan<strong>des</strong>verordnung<br />

über den Naturpark Pfälzerwald als deutscher Teil <strong>des</strong> <strong>Biosphärenreservats</strong><br />

Pfälzerwald-Nordvogesen" unter Schutz gestellt. Die Kernzonen und<br />

Pflegezonen sind darin zusätzlich zu besonderen Schutzzonen bestimmt.<br />

VIII.6 Landbesitz jeder Zone<br />

VIII.6.1 Prozentsatz der Eigentumsverhältnisse hinsichtlich nationaler,<br />

Länder/Provinz bzw. lokaler Verwaltung, privat etc.<br />

VIII.6.1.1 Kernzone<br />

Rund 92% der nahezu ganz bewaldeten Flächen in den Kernzonen<br />

sind im Eigentum der Lan<strong>des</strong>forsten Rheinland-Pfalz und<br />

damit Staatsflächen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Rheinland-Pfalz. 8% der Flächen<br />

sind in kommunalem Eigentum der Städte Neustadt und<br />

Kaiserslautern. Private Flächen sind nicht vorhanden.<br />

VIII.6.1.2 Pflegezone<br />

Ähnlich wie bei den Kernzonen ist der überwiegende Teil der<br />

Pufferzonen in öffentlichem Besitz. Rund 65% sind im Eigentum<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, ca. 30% im Eigentum der Kommunen und nur etwa<br />

5% der Flächen sind Privateigentum. Bei letzteren handelt es<br />

sich vor allem um Wiesenflächen und Weinbergsbrachen.<br />

VIII.6.1.3 Entwicklungszone<br />

Der bewaldete Flächenanteil der Übergangszone ist überwiegend<br />

in öffentlichem Eigentum (zum größten Teil Gemeindewald).<br />

Abgesehen von den Verkehrsflächen sind nahezu alle<br />

Flächen außerhalb <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> in Privatbesitz.<br />

VIII.6.2 Absehbare Änderungen beim Landbesitz<br />

Größere Änderungen beim Landbesitz sind nicht absehbar.<br />

VIII.6.3 Gibt es ein Landerwerbsprogramm zum Kauf von privatem Land<br />

oder Pläne <strong>zur</strong> Privatisierung von öffentlichem Land?<br />

Es gibt kein Landerwerbsprogramm, das im Gebiet von Bedeutung<br />

wäre. Konkrete Pläne <strong>zur</strong> Privatisierung von Flächen sind<br />

ebenfalls nicht vorhanden.<br />

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