und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia
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der Strassenbau angelegt wird». 100<br />
Es war damals<br />
also ein dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung<br />
der Landstrasse gegeben. Auf völliges Unverständnis<br />
musste daher das Reskript der Hofkanzlei<br />
Wien vom 11. Juli 1772 stossen, welches<br />
befahl, die Bauarbeiten an der Landstrasse einzustellen.<br />
101<br />
Das Oberamt reagierte postwendend <strong>und</strong><br />
wiederholte - diesmal an die Adresse der Hofkanzlei<br />
gerichtet - die Klagen über den <strong>im</strong>mer noch<br />
ziemlich schlechten Zustand der Verkehrswege:<br />
«vor allem sind die Strassen ... so unwandelbahr,<br />
dass an den meysten Orthen zwey gegen einander<br />
kommende Wagen fast gar nicht, oder doch mit<br />
sehr harther Mühe ausweichen können». 102<br />
Der<br />
vorläufige Stopp des Strassenbaus provozierte das<br />
Vogteiamt Feldkirch am 27. August zu einer Nachfrage.<br />
103<br />
In seiner Antwort darauf legte das Oberamt<br />
die Gründe für den Befehl aus Wien dar: Es<br />
hätte keine gesicherte Rechnung über die Kosten<br />
vorgelegen. Im weiteren vermutete das Oberamt,<br />
dass die Untätigkeit der bündnerischen Behörden<br />
<strong>im</strong> Strassenbau ebenfalls mit dazu beitrug, dass die<br />
Hofkanzlei den Befehl gab, in Liechtenstein die<br />
Bauarbeiten an der Landstrasse einzustellen. 104<br />
Die begradigte Landstrasse<br />
durch Nendeln,<br />
Zustand um 1930. Links<br />
die 1941 abgerissene<br />
Kapelle aus dem 17. Jahrh<strong>und</strong>ert,<br />
dahinter die<br />
Zuschg in unmittelbarer<br />
Nähe zum Wirtshaus<br />
«Löwen»<br />
30<br />
In den folgenden Jahren ging es nur zögerlich<br />
mit dem Ausbau der Landstrasse vorwärts. So<br />
erfolgten in den Jahren 1774 <strong>und</strong> 1776 oberamtliche<br />
Befehle an die Gemeinden, wonach bei einem<br />
Stillstand <strong>im</strong> Strassenbau die Arbeiter das gesamte<br />
Werkgeschirr dem Wegmeister zur Verwahrung<br />
zurückgeben sollten. 105<br />
Offenbar erst um 1780 erfolgte<br />
der weitere Ausbau der Landstrasse. Krönende<br />
Schlusspunkte dieser Aktivitäten waren der<br />
Erlass einer neuen Weggeldordnung sowie von<br />
neuen Rodordnungen in den Jahren 1781 <strong>und</strong><br />
1782. 106<br />
Für den Ausbau der Landstrasse musste teilweise<br />
privater Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden beschlagnahmt<br />
werden. Dies kann als weiteres Indiz dafür gelten,<br />
dass der Strassenbau bei den einhe<strong>im</strong>ischen Bauern<br />
nicht gerade auf Gegenliebe stiess. Für eine um<br />
1770 erfolgte Enteignung in Balzers verlangten die<br />
betroffenen Familien noch zwanzig Jahre später<br />
finanzielle Entschädigung durch den Staat. Sie beriefen<br />
sich dabei auf Versprechungen, welche ihnen<br />
die Landvögte Funkner von Funkenberg <strong>und</strong><br />
Gilm von Rosenegg 107<br />
gemacht hatten. Insgesamt<br />
wurde für 144 Klafter an hergegebenem Boden (bei