12.02.2013 Aufrufe

und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia

und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia

und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

der Strassenbau angelegt wird». 100<br />

Es war damals<br />

also ein dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung<br />

der Landstrasse gegeben. Auf völliges Unverständnis<br />

musste daher das Reskript der Hofkanzlei<br />

Wien vom 11. Juli 1772 stossen, welches<br />

befahl, die Bauarbeiten an der Landstrasse einzustellen.<br />

101<br />

Das Oberamt reagierte postwendend <strong>und</strong><br />

wiederholte - diesmal an die Adresse der Hofkanzlei<br />

gerichtet - die Klagen über den <strong>im</strong>mer noch<br />

ziemlich schlechten Zustand der Verkehrswege:<br />

«vor allem sind die Strassen ... so unwandelbahr,<br />

dass an den meysten Orthen zwey gegen einander<br />

kommende Wagen fast gar nicht, oder doch mit<br />

sehr harther Mühe ausweichen können». 102<br />

Der<br />

vorläufige Stopp des Strassenbaus provozierte das<br />

Vogteiamt Feldkirch am 27. August zu einer Nachfrage.<br />

103<br />

In seiner Antwort darauf legte das Oberamt<br />

die Gründe für den Befehl aus Wien dar: Es<br />

hätte keine gesicherte Rechnung über die Kosten<br />

vorgelegen. Im weiteren vermutete das Oberamt,<br />

dass die Untätigkeit der bündnerischen Behörden<br />

<strong>im</strong> Strassenbau ebenfalls mit dazu beitrug, dass die<br />

Hofkanzlei den Befehl gab, in Liechtenstein die<br />

Bauarbeiten an der Landstrasse einzustellen. 104<br />

Die begradigte Landstrasse<br />

durch Nendeln,<br />

Zustand um 1930. Links<br />

die 1941 abgerissene<br />

Kapelle aus dem 17. Jahrh<strong>und</strong>ert,<br />

dahinter die<br />

Zuschg in unmittelbarer<br />

Nähe zum Wirtshaus<br />

«Löwen»<br />

30<br />

In den folgenden Jahren ging es nur zögerlich<br />

mit dem Ausbau der Landstrasse vorwärts. So<br />

erfolgten in den Jahren 1774 <strong>und</strong> 1776 oberamtliche<br />

Befehle an die Gemeinden, wonach bei einem<br />

Stillstand <strong>im</strong> Strassenbau die Arbeiter das gesamte<br />

Werkgeschirr dem Wegmeister zur Verwahrung<br />

zurückgeben sollten. 105<br />

Offenbar erst um 1780 erfolgte<br />

der weitere Ausbau der Landstrasse. Krönende<br />

Schlusspunkte dieser Aktivitäten waren der<br />

Erlass einer neuen Weggeldordnung sowie von<br />

neuen Rodordnungen in den Jahren 1781 <strong>und</strong><br />

1782. 106<br />

Für den Ausbau der Landstrasse musste teilweise<br />

privater Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden beschlagnahmt<br />

werden. Dies kann als weiteres Indiz dafür gelten,<br />

dass der Strassenbau bei den einhe<strong>im</strong>ischen Bauern<br />

nicht gerade auf Gegenliebe stiess. Für eine um<br />

1770 erfolgte Enteignung in Balzers verlangten die<br />

betroffenen Familien noch zwanzig Jahre später<br />

finanzielle Entschädigung durch den Staat. Sie beriefen<br />

sich dabei auf Versprechungen, welche ihnen<br />

die Landvögte Funkner von Funkenberg <strong>und</strong><br />

Gilm von Rosenegg 107<br />

gemacht hatten. Insgesamt<br />

wurde für 144 Klafter an hergegebenem Boden (bei

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!