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und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia

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HANDWERK UND GEWERBE<br />

Da sich bis ins 19. Jahrh<strong>und</strong>ert die agrarische<br />

<strong>liechtenstein</strong>ische Gesellschaft weitgehend selbst<br />

versorgte <strong>und</strong> sie zudem kaum über Bargeld verfügte,<br />

gab es für Handwerker <strong>und</strong> Gewerbeleute<br />

kaum Absatz- <strong>und</strong> Verdienstmöglichkeiten. Ein<br />

<strong>liechtenstein</strong>ischer Gewerbetreibender fand nicht<br />

nur <strong>im</strong> eigenen Land kaum Abnehmer für seine<br />

Produkte, es war ihm auch der Zugang zu ausländischen<br />

Märkten weitgehend versperrt. Dieser Zustand<br />

sollte sich erst durch den Abschluss des Zollvertrags<br />

mit Österreich <strong>im</strong> Jahre 1852 ändern. 246<br />

Die wenigen einhe<strong>im</strong>ischen Flandwerker wie Wagner,<br />

Sattler, Schlosser oder Schmiede waren in ihrer<br />

Produktion ganz auf die Bedürfnisse der lokalen<br />

bäuerlichen Bevölkerung eingestellt. Landvogt<br />

Schuppler beklagte 1815 ihren Dilettantismus:<br />

«Sie sind <strong>im</strong> eigentlichen Sinne nur Pfuscher,<br />

<strong>und</strong> können nicht blos wegen Mangl an Kenntnissen,<br />

sondern auch Mangl an Arbeit nicht einmal<br />

Lehrjungen aufnehmen. Die, so ihr Handwerk erlernen<br />

müssen, müssen sich bei Meistern <strong>im</strong> Auslande<br />

verdingen[,] wozu sie in der benachbarten<br />

Stadt Feldkirch die schönste Gelegenheit haben,<br />

sich nach Beendigung ihrer Lehrjahre, <strong>und</strong> erfolgter<br />

Freysprechung durch Wandern in fremden Ländern<br />

vervollkommern, auch dort, wenn sie vom<br />

Handwerk leben wollen, ihre Versorgung suchen».<br />

247<br />

Die <strong>liechtenstein</strong>ischen Nachbarschaften kannten<br />

bereits 1784 ein Hausbauverbot. 248<br />

Dieses wurde<br />

1806 durch ein oberamtliches Dekret erneuert.<br />

249<br />

Verboten war nicht nur der Neubau, sondern<br />

auch die Verdoppelung von bestehenden Häusern.<br />

Damit sollte verhindert werden, dass noch zusätzliche<br />

Leute einen Anspruch auf den Gemeindenutzen<br />

erhielten. 250<br />

Dieses Verbot verhinderte das Entstehen<br />

eines einhe<strong>im</strong>ischen Baugewerbes. Eine<br />

gewisse Monopolstellung genoss aber die bereits<br />

<strong>im</strong> 17. Jahrh<strong>und</strong>ert erwähnte Ziegelei in Nendeln,<br />

die bis zu ihrer Stillegung 1914 das gesamte Fürstentum<br />

<strong>und</strong> die nähere Umgebung mit ihren Produkten<br />

belieferte. 251<br />

DAS ROD- UND FUHRWESEN IM FÜRSTENTUM<br />

LIECHTENSTEIN / KLAUS BIEDERMANN<br />

Ebenso wenig wie die übrigen Gewerbezweige<br />

war um 1800 das Nahrungsmittelgewerbe entwickelt.<br />

Beispielsweise gab es für Bäcker kaum<br />

eine Verdienstmöglichkeit, da die meisten Haushaltungen<br />

das Brot selber buken. Verschiedene Versuche,<br />

in Liechtenstein eine Bierbrauerei zu betreiben,<br />

wurden meist nach kurzer Zeit wieder aufgegeben.<br />

1794 erhielt Anton Frommelt aus Vaduz die<br />

Erlaubnis, bei Bezahlung eines jährlichen Zinses<br />

von einem Gulden Bier zu brauen. Wegen den zu<br />

geringen Absatzmöglichkeiten (das dominierende<br />

alkoholische Getränk in Liechtenstein war der<br />

Wein!) führte er sein Vorhaben gar nicht erst<br />

aus. 252<br />

Spätere Bierbrauer, die auch in den rentamtlichen<br />

Rechnungsbüchern als Umgeldzahlende<br />

Wirtsleute auftauchten, waren: Anton Frommelt,<br />

Schaan (1811-1812), Anton Rheinberger (1821-<br />

1823) sowie ab 1842 Bierbrauer Baptist Quaderer<br />

aus Schaan. 253<br />

236) Ospelt, Wirtschaftsgeschichte. S. 182.<br />

237) Ebenda, S. 179.<br />

238) Entwicklung <strong>und</strong> Verfall des Rodwesens sind in den Kapiteln<br />

auf'S. 107 bis 135 ausführlich dargestellt.<br />

239) Bielmann. Lebensverhältnisse <strong>im</strong> Urnerland, S. 177.<br />

240) Ebenda, S. 177 f.<br />

241) Ebenda.<br />

242) Ebenda.<br />

243) Die folgenden Ausführungen stützen sich auf: Wicki, Luzern <strong>im</strong><br />

18. Jahrh<strong>und</strong>ert, S. 270 ff.<br />

244) Wicki. Luzern <strong>im</strong> 18. Jahrh<strong>und</strong>ert, S. 273.<br />

245) Ebenda. S. 272 u. Ospelt. Wirtschaftsgeschichte, S. 147.<br />

246) Ospelt, Wirtschaftsgeschichte, S. 227.<br />

247) 1.BS, S. 36 f.<br />

248) Vogt, Brücken zur Vergangenheit. S. 90.<br />

249) Ebenda.<br />

250) Ebenda, S. 144. Das Hausbauverbot wurde um 1840 aufgehoben.<br />

251) Ospelt, Wirtschaftsgeschichte. S. 254 f.<br />

252) Ebenda. S. 239.<br />

253) LLA Rechnungsbücher des Rentamts; vgl. Anhang auf S. 156-<br />

159. - Die Familie Quaderer betrieb das Brauereigewerbe bis zum<br />

1. Weltkrieg; erwähnt bei: Ospelt. Wirtschaftsgeschichte, S. 239 f.<br />

49

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