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und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia

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Diese Karte aus dem Jahre<br />

1800 zeigt einerseits den<br />

Verlauf der <strong>liechtenstein</strong>ischen<br />

Landstrasse <strong>und</strong><br />

andererseits den mäandrierenden<br />

Rhein, dessen<br />

Flussbett sich stetig änderte.<br />

Auffallend sind die<br />

dicht bewaldeten Rheinauen<br />

<strong>im</strong> Raum Triesen<br />

<strong>und</strong> Vaduz. Noch verband<br />

keine Brücke Liechtenstein<br />

mit der anderen Rheintalseite.<br />

18. Jahrh<strong>und</strong>erts eingerichtet. Dieser neuen Fähre<br />

erwuchs sogleich Widerstand von Seiten der<br />

Schiffsleute der benachbarten Fähren von Trübbach<br />

nach Balzers sowie von Haag nach Bendern.<br />

Bis ins Jahr 1793 durfte die neue Fähre Burgerau-Möliholz<br />

nur Personen befördern. Dann aber<br />

erhielt sie dieselben Rechte <strong>und</strong> Pflichten wie die<br />

beiden älteren Fähren. 160<br />

Der Standort dieser Fähre<br />

zwischen Burgerau <strong>und</strong> Möliholz blieb unbefriedigend,<br />

weil sie nicht grössere Siedlungszentren direkt<br />

miteinander verband. Im Jahre 1850 schliesslich<br />

beschlossen die Schifffahrtspächter in eigener<br />

Regie, die Fähre weiter nördlich an die Stelle der<br />

heutigen Strassenbrücke von Schaan nach Buchs<br />

zu verlegen. 161<br />

Noch <strong>im</strong> selben Jahr wurde neu eine<br />

Fähre zwischen Vaduz <strong>und</strong> Sevelen eingerichtet. 162<br />

Die Fährrechte für die Übergänge bei Trübbach<br />

<strong>und</strong> Haag waren einst <strong>im</strong> Besitz der Herren von<br />

Werdenberg. Durch den Verkauf der Herrschaft <strong>im</strong><br />

Jahre 1517 gingen diese Rechte von Werdenberg<br />

auf den Stand Glarus über. Im Jahre 1803 erwarb<br />

sie schliesslich der neu gegründete Kanton St. Gallen.<br />

163<br />

Die Herrschaft Schellenberg ihrerseits besass<br />

die Rechte an den Fähren von Ruggell nach<br />

Salez sowie Bangs nach Büchel. 164<br />

Beidseitige<br />

Obrigkeiten verliehen die jeweiligen Fährrechte an<br />

best<strong>im</strong>mte Untertanen. Die Rheinfähre von Ruggell<br />

nach Salez wurde <strong>im</strong> 17. Jahrh<strong>und</strong>ert von einem<br />

38<br />

gewissen «Spiegier» unterhalten, der jedoch 1668<br />

(als in den Herrschaften Schellenberg <strong>und</strong> Vaduz<br />

zahlreiche Hexenprozesse stattfanden) «malefizisch<br />

hingericht[et]» wurde. 165<br />

Die Fähre wurde<br />

darauf hin konfisziert <strong>und</strong> einem Hans Büchel als<br />

Schupflehen übergeben. 166<br />

Im Jahre 1687 wurde<br />

die Fähre der Familie Büchel als Erblehen verkauft.<br />

167<br />

Dieses Lehensverhältnis blieb bis zu seiner<br />

Auflösung <strong>im</strong> Jahre 1894 bestehen. 168<br />

Ein Fährboot hatte eine ungefähre Lebensdauer<br />

von zehn Jahren. 169<br />

Manche Fährstationen - so<br />

etwa Trübbach, Sevelen, Buchs, Haag <strong>und</strong> Büchel -<br />

besassen zwei Boote: einen sogenannten «Weidling»,<br />

mit dem 10 bis 15 Personen (bzw. 15 bis 20<br />

Zentner) über den Rhein geführt werden konnten,<br />

sowie ein grösseres Boot, mit dem auch Tiere <strong>und</strong><br />

leichtere Wagen befördert werden konnten. 170<br />

Die<br />

Fährleute erhoben für den Transport von Menschen<br />

<strong>und</strong> Fuhrwerken Gebühren. So galten <strong>im</strong><br />

Jahre 1654 für die Rheinüberquerung bei Trübbach<br />

folgende Tarife: eine «Ledi» kostete 20, ein<br />

leerer Wagen mit vier Pferden zehn Kreuzer. Für<br />

den Transport eines Fremden mussten zwei Kreuzer<br />

bezahlt werden; ein Einhe<strong>im</strong>ischer (aus der<br />

eigenen Herrschaft) hatte dem Bootsmann einen<br />

Kreuzer für die Überfahrt zu entrichten. 171<br />

Für die<br />

Fähre Ruggell-Salez mussten für die Überfahrt <strong>im</strong><br />

Jahre 1812 folgende Beträge bezahlt werden: Ein

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