und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia
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Diese Karte aus dem Jahre<br />
1800 zeigt einerseits den<br />
Verlauf der <strong>liechtenstein</strong>ischen<br />
Landstrasse <strong>und</strong><br />
andererseits den mäandrierenden<br />
Rhein, dessen<br />
Flussbett sich stetig änderte.<br />
Auffallend sind die<br />
dicht bewaldeten Rheinauen<br />
<strong>im</strong> Raum Triesen<br />
<strong>und</strong> Vaduz. Noch verband<br />
keine Brücke Liechtenstein<br />
mit der anderen Rheintalseite.<br />
18. Jahrh<strong>und</strong>erts eingerichtet. Dieser neuen Fähre<br />
erwuchs sogleich Widerstand von Seiten der<br />
Schiffsleute der benachbarten Fähren von Trübbach<br />
nach Balzers sowie von Haag nach Bendern.<br />
Bis ins Jahr 1793 durfte die neue Fähre Burgerau-Möliholz<br />
nur Personen befördern. Dann aber<br />
erhielt sie dieselben Rechte <strong>und</strong> Pflichten wie die<br />
beiden älteren Fähren. 160<br />
Der Standort dieser Fähre<br />
zwischen Burgerau <strong>und</strong> Möliholz blieb unbefriedigend,<br />
weil sie nicht grössere Siedlungszentren direkt<br />
miteinander verband. Im Jahre 1850 schliesslich<br />
beschlossen die Schifffahrtspächter in eigener<br />
Regie, die Fähre weiter nördlich an die Stelle der<br />
heutigen Strassenbrücke von Schaan nach Buchs<br />
zu verlegen. 161<br />
Noch <strong>im</strong> selben Jahr wurde neu eine<br />
Fähre zwischen Vaduz <strong>und</strong> Sevelen eingerichtet. 162<br />
Die Fährrechte für die Übergänge bei Trübbach<br />
<strong>und</strong> Haag waren einst <strong>im</strong> Besitz der Herren von<br />
Werdenberg. Durch den Verkauf der Herrschaft <strong>im</strong><br />
Jahre 1517 gingen diese Rechte von Werdenberg<br />
auf den Stand Glarus über. Im Jahre 1803 erwarb<br />
sie schliesslich der neu gegründete Kanton St. Gallen.<br />
163<br />
Die Herrschaft Schellenberg ihrerseits besass<br />
die Rechte an den Fähren von Ruggell nach<br />
Salez sowie Bangs nach Büchel. 164<br />
Beidseitige<br />
Obrigkeiten verliehen die jeweiligen Fährrechte an<br />
best<strong>im</strong>mte Untertanen. Die Rheinfähre von Ruggell<br />
nach Salez wurde <strong>im</strong> 17. Jahrh<strong>und</strong>ert von einem<br />
38<br />
gewissen «Spiegier» unterhalten, der jedoch 1668<br />
(als in den Herrschaften Schellenberg <strong>und</strong> Vaduz<br />
zahlreiche Hexenprozesse stattfanden) «malefizisch<br />
hingericht[et]» wurde. 165<br />
Die Fähre wurde<br />
darauf hin konfisziert <strong>und</strong> einem Hans Büchel als<br />
Schupflehen übergeben. 166<br />
Im Jahre 1687 wurde<br />
die Fähre der Familie Büchel als Erblehen verkauft.<br />
167<br />
Dieses Lehensverhältnis blieb bis zu seiner<br />
Auflösung <strong>im</strong> Jahre 1894 bestehen. 168<br />
Ein Fährboot hatte eine ungefähre Lebensdauer<br />
von zehn Jahren. 169<br />
Manche Fährstationen - so<br />
etwa Trübbach, Sevelen, Buchs, Haag <strong>und</strong> Büchel -<br />
besassen zwei Boote: einen sogenannten «Weidling»,<br />
mit dem 10 bis 15 Personen (bzw. 15 bis 20<br />
Zentner) über den Rhein geführt werden konnten,<br />
sowie ein grösseres Boot, mit dem auch Tiere <strong>und</strong><br />
leichtere Wagen befördert werden konnten. 170<br />
Die<br />
Fährleute erhoben für den Transport von Menschen<br />
<strong>und</strong> Fuhrwerken Gebühren. So galten <strong>im</strong><br />
Jahre 1654 für die Rheinüberquerung bei Trübbach<br />
folgende Tarife: eine «Ledi» kostete 20, ein<br />
leerer Wagen mit vier Pferden zehn Kreuzer. Für<br />
den Transport eines Fremden mussten zwei Kreuzer<br />
bezahlt werden; ein Einhe<strong>im</strong>ischer (aus der<br />
eigenen Herrschaft) hatte dem Bootsmann einen<br />
Kreuzer für die Überfahrt zu entrichten. 171<br />
Für die<br />
Fähre Ruggell-Salez mussten für die Überfahrt <strong>im</strong><br />
Jahre 1812 folgende Beträge bezahlt werden: Ein