und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia
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Fuhrmann, der nicht wie vereinbart an Ort <strong>und</strong><br />
Stelle ist, wird ausgelassen <strong>und</strong> muss warten, bis<br />
er wieder an der Reihe ist.<br />
13. Ein Stück Kaufmannsgut soll das Gewicht<br />
von 250 Pf<strong>und</strong> haben. Aber auch halbe Stücke mit<br />
einem Gewicht von 125 Pf<strong>und</strong> sind zugelassen.<br />
Beide Grössen werden mit einer Toleranzgrenze<br />
von plus oder minus einem Achtel des Gewichts<br />
gehandelt. Für Stücke, deren Gewicht mehr als ein<br />
Achtel von der normalen Grösse übersteigt, wird<br />
ein zusätzlicher Fuhrlohn ausbezahlt. (Vierter Beschluss<br />
der Rodkonferenz in Feldkirch von 1781;<br />
siehe auch S. 87.)<br />
14. Der Faktor berechnet die Fuhrlöhne <strong>im</strong> Einklang<br />
mit den von der Rodkommission festgesetzten<br />
Best<strong>im</strong>mungen.<br />
15. Der Faktor muss dem Feldkircher Magistrat<br />
gegenüber Rechenschaft über seine Finanzbuchhaltung<br />
ablegen.<br />
Diese Instruktion für den Feldkircher Hausmeister<br />
berührt wesentlich das Rod<strong>fuhrwesen</strong> in Liechtenstein.<br />
Die Aufgaben der Hausmeister in Schaan<br />
62<br />
Hausmeister in Balzers<br />
1788/89: Joseph Leonz Frick 322<br />
1789/90: Joseph Leonz Frick,<br />
Egidius Nipp 323<br />
1794/95: Joseph Leonz Frick 324<br />
1801/02: Andreas Büchel 325<br />
1802/03: Joseph Kindle 326<br />
1803-1811: Joseph Kindle 327<br />
1811-1824: Johann Baptist Büchef<br />
<strong>und</strong> in Feldkirch sind <strong>im</strong> Wesentlichen identisch,<br />
die Best<strong>im</strong>mungen für das Hausmeisteramt in<br />
Feldkirch sind allerdings detaillierter, was wenig<br />
überrascht, hatte der Hausmeister in Feldkirch<br />
doch mit Sicherheit mehr Warenverkehr zu beaufsichtigen<br />
als sein Kollege in Schaan.<br />
WAHL DES HAUSMEISTERS<br />
Im Kanton Uri wurden die Zuschghausmeister von<br />
den Behörden bestellt. 321<br />
In Liechtenstein hingegen<br />
erfolgte die Bestellung eher auf demokratischem<br />
Wege: Die Hausmeister in Balzers <strong>und</strong> in Schaan<br />
wurden nämlich <strong>im</strong>mer für ein Jahr gewählt. Zu<br />
diesem Zweck fand in den betreffenden Gemeinden<br />
eine Gemeindeversammlung statt. Teilnahmeberechtigt<br />
an diesen Versammlungen waren alle Bürger,<br />
nicht jedoch die Hintersassen einer Gemeinde.<br />
Balzers wählte jeweils am 24. August, Schaan <strong>im</strong><br />
Dezember. Der gewählte Hausmeister legte einen<br />
Eid ab. Seine Amtsführung unterlag einer strengen<br />
oberamtlichen Kontrolle.<br />
Hausmeister in Schaan<br />
1781/82: Lorenz Tschetter<br />
1789/90: Johannes Schlatter 329<br />
1790/91: Johannes Schlatter,<br />
Lorenz Danner 330<br />
1791-1803: Andreas Konrad 331