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und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia

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Fuhrmann, der nicht wie vereinbart an Ort <strong>und</strong><br />

Stelle ist, wird ausgelassen <strong>und</strong> muss warten, bis<br />

er wieder an der Reihe ist.<br />

13. Ein Stück Kaufmannsgut soll das Gewicht<br />

von 250 Pf<strong>und</strong> haben. Aber auch halbe Stücke mit<br />

einem Gewicht von 125 Pf<strong>und</strong> sind zugelassen.<br />

Beide Grössen werden mit einer Toleranzgrenze<br />

von plus oder minus einem Achtel des Gewichts<br />

gehandelt. Für Stücke, deren Gewicht mehr als ein<br />

Achtel von der normalen Grösse übersteigt, wird<br />

ein zusätzlicher Fuhrlohn ausbezahlt. (Vierter Beschluss<br />

der Rodkonferenz in Feldkirch von 1781;<br />

siehe auch S. 87.)<br />

14. Der Faktor berechnet die Fuhrlöhne <strong>im</strong> Einklang<br />

mit den von der Rodkommission festgesetzten<br />

Best<strong>im</strong>mungen.<br />

15. Der Faktor muss dem Feldkircher Magistrat<br />

gegenüber Rechenschaft über seine Finanzbuchhaltung<br />

ablegen.<br />

Diese Instruktion für den Feldkircher Hausmeister<br />

berührt wesentlich das Rod<strong>fuhrwesen</strong> in Liechtenstein.<br />

Die Aufgaben der Hausmeister in Schaan<br />

62<br />

Hausmeister in Balzers<br />

1788/89: Joseph Leonz Frick 322<br />

1789/90: Joseph Leonz Frick,<br />

Egidius Nipp 323<br />

1794/95: Joseph Leonz Frick 324<br />

1801/02: Andreas Büchel 325<br />

1802/03: Joseph Kindle 326<br />

1803-1811: Joseph Kindle 327<br />

1811-1824: Johann Baptist Büchef<br />

<strong>und</strong> in Feldkirch sind <strong>im</strong> Wesentlichen identisch,<br />

die Best<strong>im</strong>mungen für das Hausmeisteramt in<br />

Feldkirch sind allerdings detaillierter, was wenig<br />

überrascht, hatte der Hausmeister in Feldkirch<br />

doch mit Sicherheit mehr Warenverkehr zu beaufsichtigen<br />

als sein Kollege in Schaan.<br />

WAHL DES HAUSMEISTERS<br />

Im Kanton Uri wurden die Zuschghausmeister von<br />

den Behörden bestellt. 321<br />

In Liechtenstein hingegen<br />

erfolgte die Bestellung eher auf demokratischem<br />

Wege: Die Hausmeister in Balzers <strong>und</strong> in Schaan<br />

wurden nämlich <strong>im</strong>mer für ein Jahr gewählt. Zu<br />

diesem Zweck fand in den betreffenden Gemeinden<br />

eine Gemeindeversammlung statt. Teilnahmeberechtigt<br />

an diesen Versammlungen waren alle Bürger,<br />

nicht jedoch die Hintersassen einer Gemeinde.<br />

Balzers wählte jeweils am 24. August, Schaan <strong>im</strong><br />

Dezember. Der gewählte Hausmeister legte einen<br />

Eid ab. Seine Amtsführung unterlag einer strengen<br />

oberamtlichen Kontrolle.<br />

Hausmeister in Schaan<br />

1781/82: Lorenz Tschetter<br />

1789/90: Johannes Schlatter 329<br />

1790/91: Johannes Schlatter,<br />

Lorenz Danner 330<br />

1791-1803: Andreas Konrad 331

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