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und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia

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Arlbergverkehrs. Der Haller Salzhandel hatte westlich<br />

des Arlbergs ein neues Absatzgebiet gef<strong>und</strong>en.<br />

Sichtbares Zeichen hierfür war der Bau eines Salzhauses<br />

in Feldkirch <strong>im</strong> Jahre 13 4 2. 436<br />

Den Bewohnern<br />

von Klösterle <strong>und</strong> Stuben gewährte Graf Heinrich<br />

von Werdenberg-Sargans <strong>im</strong> Jahre 1425 die<br />

«Fuhrleiti», das Recht, über den Arlberg Führerschaft<br />

<strong>und</strong> Vorspann zu geben. 437<br />

Die damalige Bedeutung<br />

des Fuhrwesens für die Einwohnerinnen<br />

<strong>und</strong> Einwohner von Klösterle kann nicht hoch genug<br />

eingeschätzt werden, da das schmale, eher<br />

schattige Klostertal mit seinen langen Wintern für<br />

den Ackerbau nur sehr eingeschränkt geeignet<br />

war. Im «internationalen» Vergleich war aber der<br />

Warenverkehr über den Arlberg doch eher bescheiden.<br />

So gingen 1657 über Bludenz Waren <strong>im</strong> Gesamtgewicht<br />

von 2 250 Zentnern. 438<br />

Die neue Rodordnung für Klösterle wurde erlassen,<br />

nachdem die bisherige Ordnung von 1658<br />

mittlerweile in Abgang gekommen [war] <strong>und</strong> [völlig]<br />

ausser acht gelassen [wurde].» Ein paar Wenige<br />

hätten auf Kosten der gewöhnlichen Fuhrleute die<br />

meisten Transporte von Kaufmannsgütern an sich<br />

gerissen. Das neue Vertragswerk von 1731 sollte<br />

den Fuhrleuten wiederum zu ihrem Recht verhelfen.<br />

Die einzelnen Punkte lauten zusammengefasst<br />

wie folgt:<br />

1. Jeder Gemeindemann, der das ankommende<br />

Salz <strong>und</strong> die Kaufmannsgüter transportieren will,<br />

muss sich be<strong>im</strong> hierzu bestellten Faktor oder Rodmeister<br />

melden. Jeder Fuhrmann bürgt entweder<br />

selbst für die ihm anvertrauten Waren, oder aber<br />

er best<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> Vornherein einen Bürgen, der für<br />

die zu transportierenden<br />

n<strong>im</strong>mt.<br />

Güter die Haftung über­<br />

2. Einem Aufgebot zur Rodfuhr ist unbedingte<br />

Folge zu leisten. Ein Fuhrmann, der an der Reihe<br />

ist <strong>und</strong> kein Pferd hat, muss sich auf eigene Kosten<br />

ein fremdes Pferd ausleihen.<br />

Er muss selber rechtzeitig schauen, dass ihm<br />

der Faktor den Fuhrlohn ausbezahlt.<br />

3. Die Faktoren <strong>und</strong> Rodmeister sind für die<br />

Einhaltung der Rodordnung verantwortlich.<br />

4. Der Fuhrmann soll einen schriftlichen Schein<br />

mit sich führen, der die Angaben zu seinem Trans­<br />

82<br />

port beinhaltet. An allen Zollstätten muss er die<br />

Waren nach Quantität <strong>und</strong> Qualität richtig anzeigen,<br />

damit niemand geschädigt wird. Der Faktor<br />

ist verpflichtet, die Fuhrleute richtig auszubezahlen.<br />

5. Wer sein Ross verliert <strong>und</strong> kein Ersatzpferd<br />

aufbieten kann, wird von der Rod ausgeschlossen.<br />

6. Die Geschworenen <strong>und</strong> Gemeindeleute wählen<br />

mit St<strong>im</strong>menmehrheit einen Faktor (Rodmeister),<br />

der darüber wacht, dass die festgesetzte Ordnung<br />

gerecht <strong>und</strong> unparteiisch eingehalten wird.<br />

7. Es gelten folgende Fuhrlohnbest<strong>im</strong>mungen:<br />

Von einem Ballen Kaufmannsgut<br />

für die Strecke Stuben-Braz:<br />

Auf dem Ross ohne den Zoll 48 Kreuzer<br />

Auf dem Schlitten 40 Kreuzer<br />

Gebühr für den Faktor 2 Kreuzer.<br />

Ein Lägel «von einer halben Segessen»<br />

für dieselbe Strecke:<br />

Auf dem Ross 1 Gulden<br />

Auf dem Schlitten 45 Kreuzer.<br />

(Wer ganze oder schwere Lägel führt, der soll den<br />

bisherigen billigen Lohn beziehen <strong>und</strong> dem Faktor<br />

eine Gebühr von 3 Kreuzer entrichten.)<br />

Von einem Saum Stachel oder Eisen<br />

(ohne den Zoll):<br />

Auf dem Ross 44 Kreuzer<br />

Auf dem Schlitten 40 Kreuzer<br />

Gebühr für den Faktor 2 Kreuzer.<br />

Von einem Saum Salz:<br />

Auf dem Schlitten 40 Kreuzer<br />

Auf dem Ross 48 Kreuzer<br />

Gebühr für den Faktor 2 Kreuzer.<br />

8. Jeder Fuhrmann darf nicht mehr als ein Pferd<br />

für seinen Warentransport auf der Rod einsetzen.<br />

Der Faktor darf <strong>im</strong> Notfall zusätzliche Spediteure<br />

einsetzen. Ein Notfall ist dann gegeben, wenn am<br />

Abend Waren in Klösterle ankommen, die so<br />

schnell wie möglich auf den Wochenmarkt in Feldkirch<br />

gebracht werden müssen, <strong>und</strong> der Fuhrmann,<br />

der an der Reihe ist, nicht sofort einsatzbereit ist.<br />

Der Faktor bürgt dafür, dass mit einer solchen Ausnahmeregelung<br />

kein Missbrauch getrieben wird,<br />

die zum Nachteil der rodberechtigten Fuhrleute gereichen<br />

könnte.

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