und fuhrwesen im fürstentum liechtenstein - eLiechtensteinensia
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Arlbergverkehrs. Der Haller Salzhandel hatte westlich<br />
des Arlbergs ein neues Absatzgebiet gef<strong>und</strong>en.<br />
Sichtbares Zeichen hierfür war der Bau eines Salzhauses<br />
in Feldkirch <strong>im</strong> Jahre 13 4 2. 436<br />
Den Bewohnern<br />
von Klösterle <strong>und</strong> Stuben gewährte Graf Heinrich<br />
von Werdenberg-Sargans <strong>im</strong> Jahre 1425 die<br />
«Fuhrleiti», das Recht, über den Arlberg Führerschaft<br />
<strong>und</strong> Vorspann zu geben. 437<br />
Die damalige Bedeutung<br />
des Fuhrwesens für die Einwohnerinnen<br />
<strong>und</strong> Einwohner von Klösterle kann nicht hoch genug<br />
eingeschätzt werden, da das schmale, eher<br />
schattige Klostertal mit seinen langen Wintern für<br />
den Ackerbau nur sehr eingeschränkt geeignet<br />
war. Im «internationalen» Vergleich war aber der<br />
Warenverkehr über den Arlberg doch eher bescheiden.<br />
So gingen 1657 über Bludenz Waren <strong>im</strong> Gesamtgewicht<br />
von 2 250 Zentnern. 438<br />
Die neue Rodordnung für Klösterle wurde erlassen,<br />
nachdem die bisherige Ordnung von 1658<br />
mittlerweile in Abgang gekommen [war] <strong>und</strong> [völlig]<br />
ausser acht gelassen [wurde].» Ein paar Wenige<br />
hätten auf Kosten der gewöhnlichen Fuhrleute die<br />
meisten Transporte von Kaufmannsgütern an sich<br />
gerissen. Das neue Vertragswerk von 1731 sollte<br />
den Fuhrleuten wiederum zu ihrem Recht verhelfen.<br />
Die einzelnen Punkte lauten zusammengefasst<br />
wie folgt:<br />
1. Jeder Gemeindemann, der das ankommende<br />
Salz <strong>und</strong> die Kaufmannsgüter transportieren will,<br />
muss sich be<strong>im</strong> hierzu bestellten Faktor oder Rodmeister<br />
melden. Jeder Fuhrmann bürgt entweder<br />
selbst für die ihm anvertrauten Waren, oder aber<br />
er best<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> Vornherein einen Bürgen, der für<br />
die zu transportierenden<br />
n<strong>im</strong>mt.<br />
Güter die Haftung über<br />
2. Einem Aufgebot zur Rodfuhr ist unbedingte<br />
Folge zu leisten. Ein Fuhrmann, der an der Reihe<br />
ist <strong>und</strong> kein Pferd hat, muss sich auf eigene Kosten<br />
ein fremdes Pferd ausleihen.<br />
Er muss selber rechtzeitig schauen, dass ihm<br />
der Faktor den Fuhrlohn ausbezahlt.<br />
3. Die Faktoren <strong>und</strong> Rodmeister sind für die<br />
Einhaltung der Rodordnung verantwortlich.<br />
4. Der Fuhrmann soll einen schriftlichen Schein<br />
mit sich führen, der die Angaben zu seinem Trans<br />
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port beinhaltet. An allen Zollstätten muss er die<br />
Waren nach Quantität <strong>und</strong> Qualität richtig anzeigen,<br />
damit niemand geschädigt wird. Der Faktor<br />
ist verpflichtet, die Fuhrleute richtig auszubezahlen.<br />
5. Wer sein Ross verliert <strong>und</strong> kein Ersatzpferd<br />
aufbieten kann, wird von der Rod ausgeschlossen.<br />
6. Die Geschworenen <strong>und</strong> Gemeindeleute wählen<br />
mit St<strong>im</strong>menmehrheit einen Faktor (Rodmeister),<br />
der darüber wacht, dass die festgesetzte Ordnung<br />
gerecht <strong>und</strong> unparteiisch eingehalten wird.<br />
7. Es gelten folgende Fuhrlohnbest<strong>im</strong>mungen:<br />
Von einem Ballen Kaufmannsgut<br />
für die Strecke Stuben-Braz:<br />
Auf dem Ross ohne den Zoll 48 Kreuzer<br />
Auf dem Schlitten 40 Kreuzer<br />
Gebühr für den Faktor 2 Kreuzer.<br />
Ein Lägel «von einer halben Segessen»<br />
für dieselbe Strecke:<br />
Auf dem Ross 1 Gulden<br />
Auf dem Schlitten 45 Kreuzer.<br />
(Wer ganze oder schwere Lägel führt, der soll den<br />
bisherigen billigen Lohn beziehen <strong>und</strong> dem Faktor<br />
eine Gebühr von 3 Kreuzer entrichten.)<br />
Von einem Saum Stachel oder Eisen<br />
(ohne den Zoll):<br />
Auf dem Ross 44 Kreuzer<br />
Auf dem Schlitten 40 Kreuzer<br />
Gebühr für den Faktor 2 Kreuzer.<br />
Von einem Saum Salz:<br />
Auf dem Schlitten 40 Kreuzer<br />
Auf dem Ross 48 Kreuzer<br />
Gebühr für den Faktor 2 Kreuzer.<br />
8. Jeder Fuhrmann darf nicht mehr als ein Pferd<br />
für seinen Warentransport auf der Rod einsetzen.<br />
Der Faktor darf <strong>im</strong> Notfall zusätzliche Spediteure<br />
einsetzen. Ein Notfall ist dann gegeben, wenn am<br />
Abend Waren in Klösterle ankommen, die so<br />
schnell wie möglich auf den Wochenmarkt in Feldkirch<br />
gebracht werden müssen, <strong>und</strong> der Fuhrmann,<br />
der an der Reihe ist, nicht sofort einsatzbereit ist.<br />
Der Faktor bürgt dafür, dass mit einer solchen Ausnahmeregelung<br />
kein Missbrauch getrieben wird,<br />
die zum Nachteil der rodberechtigten Fuhrleute gereichen<br />
könnte.