Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin
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MITTE<br />
Ungültigkeitserklärung eines Siegels<br />
Bek. v. 31. 03. 2004 – Heinrich-Seidel-Grundschule –<br />
Telefon: 20 09 - 4 45 10 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 4 45 10<br />
Aus der Heinrich-Seidel-Grundschule, Ramlerstraße 9–10,<br />
13355 <strong>Berlin</strong> ist das nachstehend näher beschriebene Siegel mit<br />
Landeswappen von <strong>Berlin</strong> abhanden gekommen.<br />
Beschreibung des Siegels:<br />
Gummistempel: Durchmesser 3,5 cm<br />
Umschrift:<br />
HEINRICH-SEIDEL-GRUNDSCHULE (MITTE) – <strong>Berlin</strong> –<br />
Unter dem Landeswappen befindet sich die Kennziffer 1.<br />
Das Siegel wird hiermit für ungültig erklärt. Bei Auftauchen des<br />
für ungültig erklärten Siegels bitte ich, sofort die oben genannte<br />
Dienststelle telefonisch in Kenntnis zu setzen.<br />
Widmung einer öffentlichen Grün- und<br />
Erholungsanlage<br />
Bek. v. 28. 04. 2004 – Bau 1110 –<br />
Telefon: 20 09 - 2 27 56 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 2 27 56<br />
Gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom<br />
24. November 1997 (GVBl. S. 612) wird die in <strong>Berlin</strong>-Mitte,<br />
Ortsteil Wedding, gelegene Fläche Biesentaler Straße 7 mit sofortiger<br />
Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft zur öffentlichen<br />
Grün- und Erholungsanlage gewidmet.<br />
Die Widmung betrifft das Flurstück 682 der Flur 009 mit einer<br />
Größe von 4 457 m2 (Kartenblatt: 42521). Grundstücksbezeichnung:<br />
Biesentaler Straße 7; bereits ausgewiesen als Erholungsfläche.<br />
Das Grundstück wurde gemäß städtebaulichem Vertrag an das<br />
Land <strong>Berlin</strong> rückübertragen.<br />
Die Widmung gilt zwei Wochen nach Erscheinen im <strong>Amtsblatt</strong><br />
für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />
Gegen die Verfügung ist Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong>, Abteilung<br />
Stadtentwicklung – Straßen- und Grünflächenamt –,<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 <strong>Berlin</strong> zu erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />
Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt bleibt,<br />
wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />
Widmung einer öffentlichen Grün- und<br />
Erholungsanlage<br />
Bek. v. 28. 04. 2004 – Bau 1110 –<br />
Telefon: 20 09 - 2 27 56 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 2 27 56<br />
Gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November<br />
1997 (GVBl. S. 612) wird die in <strong>Berlin</strong>-Mitte gelegene<br />
Fläche Tilla-Durieux-Park mit sofortiger Wirkung nach Eintritt<br />
der Rechtskraft zur öffentlichen Grün- und Erholungsanlage<br />
gewidmet.<br />
Die Widmung betrifft die Grundstücke 2598, 2600, 2602, 2604,<br />
2607, 2608, 2611 und 2613 (Gesamtfläche 24 003 m 2 ) der Flur 5<br />
(alle Kartenblatt 41622).<br />
Die Widmung gilt zwei Wochen nach Erscheinen im <strong>Amtsblatt</strong><br />
für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />
Bezirksämter<br />
Gegen die Verfügung ist Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong>, Abteilung<br />
Stadtentwicklung – Straßen- und Grünflächenamt –,<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 <strong>Berlin</strong> zu erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />
Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt bleibt,<br />
wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />
Widmung einer öffentlichen Grünanlage<br />
Bek. v. 28. 04. 2004 – Bau 1110 –<br />
Telefon: 20 09 - 2 27 56 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 2 27 56<br />
Gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November<br />
1997 (GVBl. S. 612) wird die in <strong>Berlin</strong>-Mitte gelegene<br />
Fläche Max-Beer-Straße (Schendelpark) um zwei Grundstücke<br />
erweitert, die mit sofortiger Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft<br />
zur öffentlichen Grün- und Erholungsanlage gewidmet<br />
werden.<br />
Die Widmung betrifft zwei Flurstücke der Flur 019; 2296 mit<br />
einer Größe von 545 m2 und 2295 mit 50 m2. Grundstücksbezeichnung:<br />
Max-Beer-Straße bzw. Max-Beer-Straße/Alte<br />
Schönhauser Straße (beide Kartenblatt 42019).<br />
Die Grundstücke werden in einem weiteren Verwaltungsakt als<br />
Gemeindestraße, dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche<br />
eingezogen.<br />
Begründung: Gemäß Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes<br />
I-8 wurde der Flächenzuschnitt geändert, wobei<br />
ehemalige Verkehrsfläche nunmehr als öffentliche Parkanlage<br />
ausgewiesen wurde.<br />
Die Einziehung gilt zwei Wochen nach Erscheinen im <strong>Amtsblatt</strong><br />
für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />
Gegen die Verfügung ist Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong>, Abteilung<br />
Stadtentwicklung – Straßen- und Grünflächenamt –,<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 <strong>Berlin</strong> zu erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />
Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt bleibt,<br />
wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />
Widmung einer öffentlichen Grün- und<br />
Erholungsanlage<br />
Bek. v. 28. 04. 2004 – Bau 1110 –<br />
Telefon: 20 09 - 2 27 56 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 2 27 56<br />
Gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom<br />
24. November 1997 (GVBl. S. 612) wird die in <strong>Berlin</strong>-Mitte gelegene<br />
Fläche Spielplatz Auguststraße 3 a mit sofortiger Wirkung<br />
nach Eintritt der Rechtskraft zur öffentlichen Grün- und<br />
Erholungsanlage gewidmet.<br />
Die Widmung betrifft das Flurstück 350 der Flur 020 mit einer<br />
Größe von 527 m2 . Grundstücksbezeichnung: Auguststraße 3 A.<br />
Gewidmet werden soll die Gesamtfläche des oben genannten<br />
Flurstücks (Kartenblatt: 42020). Auf dem Grundstück wurde<br />
ein öffentlicher Kinderspielplatz errichtet.<br />
Die Widmung gilt zwei Wochen nach Erscheinen im <strong>Amtsblatt</strong><br />
für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />
Gegen die Verfügung ist Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong>, Ab-<br />
ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004 � 2031