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Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin

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Veröffentlichungen<br />

(AGBauGB, GVBl. 1999 S. 578) in Verbindung mit der Verordnung<br />

über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches<br />

„Hauptstadt <strong>Berlin</strong> – Parlaments- und Regierungsviertel“<br />

vom 17. Juni 1993 in der Fassung der Dritten<br />

Änderungsverordnung vom 22. Juni 1999 (GVBl. S. 346) wird<br />

– unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs (§ 49 des<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG) – für die Grundstücke<br />

in <strong>Berlin</strong>-Mitte, Wilhelmstraße 73–81, Flurstück 421 der<br />

Flur 821 und Flurstück 301 der Flur 721 (Teilfläche von ca.<br />

2 559 m2<br />

Größe) sowie Wilhelmstraße 56–59, Flurstück 193 der<br />

Flur 821 (Teilfläche von ca. 4 110 m<br />

2016<br />

�<br />

ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004<br />

2<br />

Größe) die Genehmigung<br />

gemäß § 144 Abs. 3 BauGB für die nachstehend aufgeführten<br />

genehmigungspflichtigen Tatbestände allgemein erteilt:<br />

§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB<br />

Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis<br />

über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes,<br />

Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von<br />

mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird. Dies gilt<br />

auch für Verträge von unbestimmter Dauer mit einer Kündigungsfrist<br />

von mehr als einem Jahr.<br />

§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes und<br />

die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts.<br />

§ 144 Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

Die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies<br />

gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung<br />

von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 BauGB in<br />

Zusammenhang steht.<br />

§ 144 Abs. 2 Nr. 3 BauGB<br />

Ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu<br />

einem der in § 144 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 BauGB genannten<br />

Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag<br />

genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrages<br />

vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt.<br />

Die begünstigte Grundstücksfläche ist in einem Lageplan dargestellt.<br />

Der Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.<br />

Er wird öffentlich ausgelegt und kann während der allgemeinen<br />

Dienststunden (Ort: Behrenstraße 42, 10117 <strong>Berlin</strong> [Mitte],<br />

Zimmer 4) eingesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht<br />

zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

dieses Bescheides beim Verwaltungsgericht <strong>Berlin</strong>, Kirchstraße 7,<br />

10557 <strong>Berlin</strong> schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten<br />

einzulegen; der Klage soll eine Abschrift beigefügt werden.<br />

Die Klage ist gegen das Land <strong>Berlin</strong>, vertreten durch die Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung, zu richten. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass bei schriftlicher Klageerhebung die Klagefrist<br />

nur dann gewahrt ist, wenn die Klage innerhalb dieser Frist bei<br />

dem Verwaltungsgericht eingegangen ist.<br />

Auslegung des Planes im Rahmen<br />

des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau<br />

der <strong>Berlin</strong>er Wasserstraßen – Trasse Nord –<br />

Spree-Oder-Wasserstraße (SOW)<br />

von km 0,000 bis km 4,673<br />

Bek. v. 14. 05. 2004 – Stadt GR B 1 Sch –<br />

Telefon: 90 12 - 55 28 oder 90 12 - 0, intern 9 12 - 55 28<br />

Gemäß § 17 Nr. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG)<br />

in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

�<br />

(VwVfG) macht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des<br />

Landes <strong>Berlin</strong> auf Veranlassung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion<br />

Ost Folgendes bekannt:<br />

Die Bundesrepublik Deutschland – Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

des Bundes –, vertreten durch das Wasserstraßen-<br />

Neubauamt <strong>Berlin</strong> (Träger des Vorhabens), beabsichtigt den<br />

Ausbau der <strong>Berlin</strong>er Wasserstraßen – Trasse Nord – Spree-<br />

Oder-Wasserstraße (SOW) von km 0,000 bis km 4,673. Die<br />

Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 2. September<br />

2002 bis zum 1. Oktober 2002 öffentlich aus.<br />

Planänderung für den Wegfall der Sohldichtung<br />

I.<br />

Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange und von Einwendungen privater Betroffener<br />

zum Thema Hydrologie und der zwischenzeitlich geänderten<br />

Fahrweise sowie der beabsichtigten zukünftigen Betriebsweise<br />

des Wasserwerkes Jungfernheide ergeben sich Änderungen<br />

gegenüber den ausgelegten Planunterlagen.<br />

Im Bereich von SOW km 3,00 bis km 4,50 wird auf Grund der<br />

geänderten Fahrweise des Wasserwerkes Jungfernheide auf die<br />

bisher geplante Abdichtung der Gewässersohle verzichtet.<br />

Für den Landschaftspflegerischen Begleitplan ergeben sich folgende<br />

Änderungen:<br />

Die Maßnahme VM 5 – Sohlabdichtung der Spree im Bereich<br />

der Uferfiltratfassung des Wasserwerkes Jungfernheide – entfällt.<br />

Sie ist auf Grund der Abschaltung des Wasserwerkes und<br />

der daraus resultierenden Grundwasserstandserhöhung nicht<br />

mehr erforderlich.<br />

II.<br />

Für die Planänderung wird ein Anhörungsverfahren gemäß<br />

§ 73 Abs. 8 VwVfG durchgeführt.<br />

III.<br />

Die Planunterlagen liegen in der Zeit<br />

vom 24. Mai 2004 bis 24. Juni 2004<br />

(jeweils einschließlich)<br />

zur allgemeinen Einsicht aus im<br />

1. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von <strong>Berlin</strong>, Abteilung<br />

Bauwesen – Stadtplanungs- und Vermessungsamt –,<br />

Raum 4131, Fehrbelliner Platz 4, 10707 <strong>Berlin</strong><br />

während folgender Zeiten:<br />

Montag bis Mittwoch 9 bis 16 Uhr<br />

Donnerstag 9 bis 18 Uhr<br />

Freitag 9 bis 14 Uhr<br />

und nach telefonischer Vereinbarung unter (0 30) 90 29 -<br />

1 41 30<br />

sowie im<br />

2. Bezirksamt Spandau von <strong>Berlin</strong>, Abteilung Bauen, Planen<br />

und Umweltschutz – Naturschutz-, Grünflächen- und Umweltamt<br />

–, Raum 26, Pionierstraße 80, 13589 <strong>Berlin</strong><br />

Montag bis Mittwoch 9 bis 16 Uhr<br />

Donnerstag 9 bis 18 Uhr<br />

Freitag 9 bis 14 Uhr<br />

und nach telefonischer Vereinbarung unter (0 30) 33 03 -<br />

30 16.<br />

IV.<br />

1. Einwendungen gegen die Planänderung sind zur Vermeidung<br />

des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Ablauf der Auslegungsfrist, bis spätestens 8. Juli 2004<br />

(maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht<br />

das Datum des Poststempels) schriftlich oder zur Nieder-

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