Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin
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12159 <strong>Berlin</strong>. Der Treuhänder wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt,<br />
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen<br />
durchzuführen mit Ausnahme der Zustellungen an den Schuldner.<br />
3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Treuhänder<br />
schriftlich bis zum 14. Juli 2004 anzumelden. 4. Es wird das<br />
schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am<br />
25. August 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt<br />
worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über den<br />
Ausgang der Prüfung. 5. Die Gläubiger werden aufgefordert,<br />
dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners<br />
beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht<br />
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet<br />
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen,<br />
die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden<br />
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den<br />
Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 39 IK 185/03.<br />
Amtsgericht Schöneberg<br />
Über das Vermögen der Frau Christiane Fritscher-Bousbaa, geboren<br />
am 25. Dezember 1950, Kyffhäuser Straße 22, 10781 <strong>Berlin</strong><br />
1. wird heute, am 7. April 2004 um 12.30 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet, weil die Schuldnerin zahlungsunfähig ist,<br />
§§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt: Rechtsanwalt<br />
Carsten D. Liersch, Rheinstraße 11, 12159 <strong>Berlin</strong>. Der Treuhänder<br />
wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren<br />
vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen mit Ausnahme<br />
der Zustellungen an die Schuldnerin. 3. Insolvenzforderungen<br />
(§ 38 InsO) sind beim Treuhänder schriftlich bis zum<br />
7. Juli 2004 anzumelden. 4. Es wird das schriftliche Verfahren<br />
angeordnet. Die Forderungen werden am 18. August 2004 geprüft.<br />
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind,<br />
erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung.<br />
5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen<br />
Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die<br />
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den<br />
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen, die<br />
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,<br />
nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Treuhänder<br />
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 39 IK 33/04.<br />
Amtsgericht Schöneberg<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brigitte<br />
Michallik geb. Bleul, frühere Namen Welsch und Schmitt, geboren<br />
am 16. Oktober 1949, Am Finkenherd 11, 13589 <strong>Berlin</strong> wird<br />
Termin zur Schlussverteilung (§ 197 InsO) bestimmt auf den<br />
11. Juni 2004, 11 Uhr im Gerichtsgebäude, Zimmer 127,<br />
Altstädter Ring 7, 13597 <strong>Berlin</strong>. Das Schlussverzeichnis nach<br />
§ 188 InsO liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Der<br />
Termin dient zur Abnahme der Schlussrechnung, zur Erhebung<br />
von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie zur<br />
Anhörung der Gläubiger zum Vergütungsantrag des Treuhänders<br />
und zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung.<br />
– Az. 38 IK 1/02.<br />
<strong>Berlin</strong>, 27. April 2004<br />
Amtsgericht Spandau<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peggy<br />
Busse, geboren am 9. Juni 1971, Ederkopfweg 21, 13583 <strong>Berlin</strong><br />
wird Termin zur abschließenden Gläubigerversammlung be-<br />
Gerichte<br />
stimmt auf den 17. Juni 2004, 9.10 Uhr im Gerichtsgebäude,<br />
Zimmer 127, Altstädter Ring 7, 13597 <strong>Berlin</strong>. Das Schlussverzeichnis<br />
nach § 188 InsO liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht<br />
aus. Die Gläubigerversammlung dient zur Erörterung der<br />
Schlussrechnung des Treuhänders, zur Abnahme des Schlussverzeichnisses,<br />
zur Anhörung der Gläubiger über a) die Festsetzung<br />
der Vergütung und Auslagen des Treuhänders und b) zum<br />
Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung.<br />
– Az. 38 IK 1/03.<br />
<strong>Berlin</strong>, 27. April 2004<br />
Amtsgericht Spandau<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katja<br />
Kostka, geboren am 7. Februar 1955, Földerichstraße 6, 13595<br />
<strong>Berlin</strong> wird Termin zur abschließenden Gläubigerversammlung<br />
bestimmt auf den 17. Juni 2004, 9 Uhr im Gerichtsgebäude,<br />
Zimmer 127, Altstädter Ring 7, 13597 <strong>Berlin</strong>. Das Schlussverzeichnis<br />
nach § 188 InsO liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht<br />
aus. Die Gläubigerversammlung dient zur Erörterung der<br />
Schlussrechnung des Treuhänders, zur Abnahme des Schlussverzeichnisses,<br />
zur Anhörung der Gläubiger über a) die Festsetzung<br />
der Vergütung und Auslagen des Treuhänders und b) zum<br />
Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung.<br />
– Az. 38 IK 124/03.<br />
<strong>Berlin</strong>, 27. April 2004<br />
Amtsgericht Spandau<br />
Über das Vermögen der Frau Maria Berger geb. Ferrara,<br />
geboren am 28. Juni 1955 in Turin/Italien, Brüderstraße 5,<br />
13595 <strong>Berlin</strong>, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas<br />
Wähnert, Märkisches Ufer 12, 10179 <strong>Berlin</strong>, wird heute,<br />
am 23. April 2004 um 12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet,<br />
weil die Schuldnerin zahlungsunfähig ist, §§ 16, 17 InsO. Zum<br />
Treuhänder wird bestellt: Rechtsanwalt Matthias Dols, Kaiserdamm<br />
85, 14057 <strong>Berlin</strong>. Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO)<br />
sind beim Treuhänder schriftlich bis zum 22. Juli 2004 anzumelden.<br />
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen<br />
werden am 22. September 2004 geprüft. Gläubiger,<br />
deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung<br />
über den Ausgang der Prüfung. Die Gläubiger<br />
werden aufgefordert, dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen,<br />
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten<br />
der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem<br />
das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund<br />
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung<br />
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt<br />
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden<br />
(§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber<br />
der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr<br />
an die Schuldnerin, sondern an den Treuhänder zu leisten (§ 28<br />
Abs. 3 InsO). Die Schuldnerin kann nach Maßgabe der §§ 286<br />
bis 303 InsO Restschuldbefreiung erlangen. – Az. 38 IK 29/04.<br />
Amtsgericht Spandau<br />
Über das Vermögen des Herrn Vladimir Tolstyh, geboren am<br />
29. April 1960 in Minusinsk/Russland, Haselhorster Damm 12,<br />
13599 <strong>Berlin</strong> wird heute, am 23. April 2004 um 12 Uhr das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet, weil der Schuldner zahlungsunfähig<br />
ist, §§ 16, 17 InsO. Zum Treuhänder wird bestellt: Wirtschaftsberater<br />
Wolfgang K. Mayer, Bisonweg 172 a, 13503 <strong>Berlin</strong>.<br />
Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder<br />
schriftlich bis zum 22. Juli 2004 anzumelden. Es wird<br />
das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden<br />
am 22. September 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen<br />
festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über<br />
den Ausgang der Prüfung. Die Gläubiger werden aufgefordert,<br />
ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004 � 2095