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Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin

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12159 <strong>Berlin</strong>. Der Treuhänder wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt,<br />

die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen<br />

durchzuführen mit Ausnahme der Zustellungen an den Schuldner.<br />

3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Treuhänder<br />

schriftlich bis zum 14. Juli 2004 anzumelden. 4. Es wird das<br />

schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am<br />

25. August 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt<br />

worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über den<br />

Ausgang der Prüfung. 5. Die Gläubiger werden aufgefordert,<br />

dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners<br />

beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht<br />

beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet<br />

für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen,<br />

die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden<br />

aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den<br />

Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 39 IK 185/03.<br />

Amtsgericht Schöneberg<br />

Über das Vermögen der Frau Christiane Fritscher-Bousbaa, geboren<br />

am 25. Dezember 1950, Kyffhäuser Straße 22, 10781 <strong>Berlin</strong><br />

1. wird heute, am 7. April 2004 um 12.30 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet, weil die Schuldnerin zahlungsunfähig ist,<br />

§§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt: Rechtsanwalt<br />

Carsten D. Liersch, Rheinstraße 11, 12159 <strong>Berlin</strong>. Der Treuhänder<br />

wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren<br />

vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen mit Ausnahme<br />

der Zustellungen an die Schuldnerin. 3. Insolvenzforderungen<br />

(§ 38 InsO) sind beim Treuhänder schriftlich bis zum<br />

7. Juli 2004 anzumelden. 4. Es wird das schriftliche Verfahren<br />

angeordnet. Die Forderungen werden am 18. August 2004 geprüft.<br />

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind,<br />

erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung.<br />

5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen<br />

Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />

Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />

wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die<br />

Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den<br />

daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen, die<br />

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,<br />

nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Treuhänder<br />

zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 39 IK 33/04.<br />

Amtsgericht Schöneberg<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brigitte<br />

Michallik geb. Bleul, frühere Namen Welsch und Schmitt, geboren<br />

am 16. Oktober 1949, Am Finkenherd 11, 13589 <strong>Berlin</strong> wird<br />

Termin zur Schlussverteilung (§ 197 InsO) bestimmt auf den<br />

11. Juni 2004, 11 Uhr im Gerichtsgebäude, Zimmer 127,<br />

Altstädter Ring 7, 13597 <strong>Berlin</strong>. Das Schlussverzeichnis nach<br />

§ 188 InsO liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Der<br />

Termin dient zur Abnahme der Schlussrechnung, zur Erhebung<br />

von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie zur<br />

Anhörung der Gläubiger zum Vergütungsantrag des Treuhänders<br />

und zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung.<br />

– Az. 38 IK 1/02.<br />

<strong>Berlin</strong>, 27. April 2004<br />

Amtsgericht Spandau<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peggy<br />

Busse, geboren am 9. Juni 1971, Ederkopfweg 21, 13583 <strong>Berlin</strong><br />

wird Termin zur abschließenden Gläubigerversammlung be-<br />

Gerichte<br />

stimmt auf den 17. Juni 2004, 9.10 Uhr im Gerichtsgebäude,<br />

Zimmer 127, Altstädter Ring 7, 13597 <strong>Berlin</strong>. Das Schlussverzeichnis<br />

nach § 188 InsO liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht<br />

aus. Die Gläubigerversammlung dient zur Erörterung der<br />

Schlussrechnung des Treuhänders, zur Abnahme des Schlussverzeichnisses,<br />

zur Anhörung der Gläubiger über a) die Festsetzung<br />

der Vergütung und Auslagen des Treuhänders und b) zum<br />

Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung.<br />

– Az. 38 IK 1/03.<br />

<strong>Berlin</strong>, 27. April 2004<br />

Amtsgericht Spandau<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katja<br />

Kostka, geboren am 7. Februar 1955, Földerichstraße 6, 13595<br />

<strong>Berlin</strong> wird Termin zur abschließenden Gläubigerversammlung<br />

bestimmt auf den 17. Juni 2004, 9 Uhr im Gerichtsgebäude,<br />

Zimmer 127, Altstädter Ring 7, 13597 <strong>Berlin</strong>. Das Schlussverzeichnis<br />

nach § 188 InsO liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht<br />

aus. Die Gläubigerversammlung dient zur Erörterung der<br />

Schlussrechnung des Treuhänders, zur Abnahme des Schlussverzeichnisses,<br />

zur Anhörung der Gläubiger über a) die Festsetzung<br />

der Vergütung und Auslagen des Treuhänders und b) zum<br />

Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung.<br />

– Az. 38 IK 124/03.<br />

<strong>Berlin</strong>, 27. April 2004<br />

Amtsgericht Spandau<br />

Über das Vermögen der Frau Maria Berger geb. Ferrara,<br />

geboren am 28. Juni 1955 in Turin/Italien, Brüderstraße 5,<br />

13595 <strong>Berlin</strong>, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas<br />

Wähnert, Märkisches Ufer 12, 10179 <strong>Berlin</strong>, wird heute,<br />

am 23. April 2004 um 12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet,<br />

weil die Schuldnerin zahlungsunfähig ist, §§ 16, 17 InsO. Zum<br />

Treuhänder wird bestellt: Rechtsanwalt Matthias Dols, Kaiserdamm<br />

85, 14057 <strong>Berlin</strong>. Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO)<br />

sind beim Treuhänder schriftlich bis zum 22. Juli 2004 anzumelden.<br />

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen<br />

werden am 22. September 2004 geprüft. Gläubiger,<br />

deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung<br />

über den Ausgang der Prüfung. Die Gläubiger<br />

werden aufgefordert, dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen,<br />

welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten<br />

der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem<br />

das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund<br />

des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung<br />

sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt<br />

oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden<br />

(§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber<br />

der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr<br />

an die Schuldnerin, sondern an den Treuhänder zu leisten (§ 28<br />

Abs. 3 InsO). Die Schuldnerin kann nach Maßgabe der §§ 286<br />

bis 303 InsO Restschuldbefreiung erlangen. – Az. 38 IK 29/04.<br />

Amtsgericht Spandau<br />

Über das Vermögen des Herrn Vladimir Tolstyh, geboren am<br />

29. April 1960 in Minusinsk/Russland, Haselhorster Damm 12,<br />

13599 <strong>Berlin</strong> wird heute, am 23. April 2004 um 12 Uhr das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet, weil der Schuldner zahlungsunfähig<br />

ist, §§ 16, 17 InsO. Zum Treuhänder wird bestellt: Wirtschaftsberater<br />

Wolfgang K. Mayer, Bisonweg 172 a, 13503 <strong>Berlin</strong>.<br />

Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder<br />

schriftlich bis zum 22. Juli 2004 anzumelden. Es wird<br />

das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden<br />

am 22. September 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen<br />

festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über<br />

den Ausgang der Prüfung. Die Gläubiger werden aufgefordert,<br />

ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004 � 2095

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