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Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin

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Bezirksämter<br />

teilung Stadtentwicklung – Straßen- und Grünflächenamt –,<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 <strong>Berlin</strong> zu erheben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />

Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt bleibt,<br />

wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />

Widmung von öffentlichem Straßenland<br />

Bek. v. 30. 04. 2004 – Bau 1 115 –<br />

Telefon: 20 09 - 2 27 81 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 2 27 81<br />

Das Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong> hat zur Realisierung der Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanentwurfes I 201 im Rahmen der<br />

Durchführung der vorgenannten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />

mit Verfügung vom 30. April 2004 die Widmung<br />

der Behrenstraße, Flurstücke 239, 282, 322, 416, 417, 418,<br />

430, Teilflächen Flurstücke 421, 420 und 371 gemäß § 3 des <strong>Berlin</strong>er<br />

Straßengesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), geändert<br />

durch Artikel XLVII des Gesetzes vom 16. Juli 2001<br />

(GVBl. S. 260), veranlasst.<br />

Der nördliche Gehweg der Behrenstraße im Bereich der Tiefgaragenzufahrt<br />

der DZ-Bank bis zur Ebertstraße wird nur noch<br />

für Fußgänger, Radfahrer und berechtigten Fahrzeugverkehr<br />

der Telekommunikations-, Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />

zugelassen. Hierzu zählen auf Grund des Hinweises der Straßenverkehrsbehörde<br />

insbesondere Fahrzeuge unmittelbarer Anlieger,<br />

Besucher, Lieferanten dieser Grundstücke; Fahrzeugführer<br />

haben ihre Berechtigung durch geeignete Dokumente wie<br />

Personalausweis, Lieferschein oder Einladung nachzuweisen.<br />

Die Einsichtnahme in die für dieses Verfahren maßgeblichen<br />

Unterlagen kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist jeweils<br />

montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr, darüber hinaus nach vorheriger<br />

fernmündlicher Absprache bei nachstehend genannter<br />

Dienststelle erfolgen.<br />

Die Widmungsverfügung gilt 14 Tage nach Veröffentlichung im<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />

Gegen diese Widmung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb<br />

eines Monats nach Bekanntgabe dieser Widmung<br />

schriftlich beim Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong>, Abteilung Stadtentwicklung<br />

– Straßen- und Grünflächenamt –, 13341 <strong>Berlin</strong><br />

(Postanschrift) oder zur Niederschrift im Straßen- und Grünflächenamt,<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 <strong>Berlin</strong> zu erheben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />

Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn<br />

der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />

2032 � ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004<br />

Beschluss über die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes<br />

�<br />

Bek. v. 05. 05. 2004 – Plan G1 204 –<br />

Telefon: 20 09 - 4 58 04 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 4 58 04<br />

Das Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong> hat in seiner Sitzung am 4. Mai<br />

2004 beschlossen, für die Grundstücke Tiergartenstraße 27 A<br />

(teilweise), 28–29 A, die südlich angrenzende Fläche bis zur<br />

Köbisstraße und eine Teilfläche des Grundstücks Reichpietschufer<br />

92, Hiroshimastraße 28 sowie für einen Abschnitt der Tiergartenstraße<br />

im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, einen Bebauungsplan<br />

mit der Bezeichnung 1-20 aufzustellen.<br />

Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Stadtentwicklung<br />

beauftragt.<br />

Auslegung von Bebauungsplanentwürfen<br />

Berichtigung<br />

Vom 5. Mai 2004<br />

PlanG1 204<br />

Telefon: 20 09 - 4 58 04 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 4 58 04<br />

In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplanentwürfen<br />

im Bezirk Mitte im <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong><br />

Nummer 20 vom 30. April 2004 S. 1752 lautet die korrekte Bebauungsplannummer<br />

III-114-2 anstelle von I-114-2.<br />

TREPTOW-KÖPENICK<br />

Aufhebung der Teileinziehung<br />

von Straßenland<br />

Bek. v. 04. 05. 2004 – Tief IV.10 –<br />

Telefon: 61 72 - 55 77 oder 61 72 - 0, intern 99 24 - 55 77<br />

Die Allgemeinverfügung „Teileinziehung von Straßenland“<br />

vom 16. März 2004, bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong><br />

Nr. 16 vom 2. April 2004, Seite 1461, wird gemäß § 48 Abs. 1<br />

VwVfG mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig.<br />

Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser<br />

Allgemeinverfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt<br />

Treptow-Köpenick von <strong>Berlin</strong>, Abteilung Bauen und<br />

Stadtentwicklung – Tiefbauamt –, Postanschrift: Postfach<br />

91 02 40, 12414 <strong>Berlin</strong>, Sitz: Dahmestraße 33, 12526 <strong>Berlin</strong> zu<br />

erheben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />

Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn<br />

der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />

Der Rücknahmebescheid nebst Begründung kann von Montag<br />

bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr, darüber hinaus nach<br />

vorheriger telefonischer Vereinbarung bis 18 Uhr, bei oben genannter<br />

Dienststelle eingesehen werden.<br />

Der Rücknahmebescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />

Auf Grund der vorstehenden Aufhebungsverfügung gilt die<br />

Rechtslage, wie sie sich aus der Bekanntmachung vom 17. Dezember<br />

2003 – Tief IV.10 –, <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong> Nr. 61 vom<br />

30. Dezember 2003, Seite 5317 ergibt.

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