Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin
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Bezirksämter<br />
teilung Stadtentwicklung – Straßen- und Grünflächenamt –,<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 <strong>Berlin</strong> zu erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />
Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt bleibt,<br />
wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />
Widmung von öffentlichem Straßenland<br />
Bek. v. 30. 04. 2004 – Bau 1 115 –<br />
Telefon: 20 09 - 2 27 81 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 2 27 81<br />
Das Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong> hat zur Realisierung der Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanentwurfes I 201 im Rahmen der<br />
Durchführung der vorgenannten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme<br />
mit Verfügung vom 30. April 2004 die Widmung<br />
der Behrenstraße, Flurstücke 239, 282, 322, 416, 417, 418,<br />
430, Teilflächen Flurstücke 421, 420 und 371 gemäß § 3 des <strong>Berlin</strong>er<br />
Straßengesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), geändert<br />
durch Artikel XLVII des Gesetzes vom 16. Juli 2001<br />
(GVBl. S. 260), veranlasst.<br />
Der nördliche Gehweg der Behrenstraße im Bereich der Tiefgaragenzufahrt<br />
der DZ-Bank bis zur Ebertstraße wird nur noch<br />
für Fußgänger, Radfahrer und berechtigten Fahrzeugverkehr<br />
der Telekommunikations-, Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
zugelassen. Hierzu zählen auf Grund des Hinweises der Straßenverkehrsbehörde<br />
insbesondere Fahrzeuge unmittelbarer Anlieger,<br />
Besucher, Lieferanten dieser Grundstücke; Fahrzeugführer<br />
haben ihre Berechtigung durch geeignete Dokumente wie<br />
Personalausweis, Lieferschein oder Einladung nachzuweisen.<br />
Die Einsichtnahme in die für dieses Verfahren maßgeblichen<br />
Unterlagen kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist jeweils<br />
montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr, darüber hinaus nach vorheriger<br />
fernmündlicher Absprache bei nachstehend genannter<br />
Dienststelle erfolgen.<br />
Die Widmungsverfügung gilt 14 Tage nach Veröffentlichung im<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />
Gegen diese Widmung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe dieser Widmung<br />
schriftlich beim Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong>, Abteilung Stadtentwicklung<br />
– Straßen- und Grünflächenamt –, 13341 <strong>Berlin</strong><br />
(Postanschrift) oder zur Niederschrift im Straßen- und Grünflächenamt,<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 <strong>Berlin</strong> zu erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />
Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn<br />
der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />
2032 � ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004<br />
Beschluss über die Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes<br />
�<br />
Bek. v. 05. 05. 2004 – Plan G1 204 –<br />
Telefon: 20 09 - 4 58 04 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 4 58 04<br />
Das Bezirksamt Mitte von <strong>Berlin</strong> hat in seiner Sitzung am 4. Mai<br />
2004 beschlossen, für die Grundstücke Tiergartenstraße 27 A<br />
(teilweise), 28–29 A, die südlich angrenzende Fläche bis zur<br />
Köbisstraße und eine Teilfläche des Grundstücks Reichpietschufer<br />
92, Hiroshimastraße 28 sowie für einen Abschnitt der Tiergartenstraße<br />
im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, einen Bebauungsplan<br />
mit der Bezeichnung 1-20 aufzustellen.<br />
Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Stadtentwicklung<br />
beauftragt.<br />
Auslegung von Bebauungsplanentwürfen<br />
Berichtigung<br />
Vom 5. Mai 2004<br />
PlanG1 204<br />
Telefon: 20 09 - 4 58 04 oder 20 09 - 0, intern 99 22 - 4 58 04<br />
In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplanentwürfen<br />
im Bezirk Mitte im <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong><br />
Nummer 20 vom 30. April 2004 S. 1752 lautet die korrekte Bebauungsplannummer<br />
III-114-2 anstelle von I-114-2.<br />
TREPTOW-KÖPENICK<br />
Aufhebung der Teileinziehung<br />
von Straßenland<br />
Bek. v. 04. 05. 2004 – Tief IV.10 –<br />
Telefon: 61 72 - 55 77 oder 61 72 - 0, intern 99 24 - 55 77<br />
Die Allgemeinverfügung „Teileinziehung von Straßenland“<br />
vom 16. März 2004, bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong><br />
Nr. 16 vom 2. April 2004, Seite 1461, wird gemäß § 48 Abs. 1<br />
VwVfG mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig.<br />
Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser<br />
Allgemeinverfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt<br />
Treptow-Köpenick von <strong>Berlin</strong>, Abteilung Bauen und<br />
Stadtentwicklung – Tiefbauamt –, Postanschrift: Postfach<br />
91 02 40, 12414 <strong>Berlin</strong>, Sitz: Dahmestraße 33, 12526 <strong>Berlin</strong> zu<br />
erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des<br />
Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn<br />
der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.<br />
Der Rücknahmebescheid nebst Begründung kann von Montag<br />
bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr, darüber hinaus nach<br />
vorheriger telefonischer Vereinbarung bis 18 Uhr, bei oben genannter<br />
Dienststelle eingesehen werden.<br />
Der Rücknahmebescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong> als bekannt gegeben.<br />
Auf Grund der vorstehenden Aufhebungsverfügung gilt die<br />
Rechtslage, wie sie sich aus der Bekanntmachung vom 17. Dezember<br />
2003 – Tief IV.10 –, <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Berlin</strong> Nr. 61 vom<br />
30. Dezember 2003, Seite 5317 ergibt.