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Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin

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D. Liersch, Rheinstraße 11, 12159 <strong>Berlin</strong>. Das schriftliche Verfahren<br />

ist angeordnet. Dem Treuhänder sind die Zustellungen<br />

übertragen (§ 8 Abs. 3 InsO). Insolvenzforderungen (§§ 38, 39<br />

InsO) sind beim Treuhänder schriftlich bis zum 19. Juni 2004<br />

anzumelden. Prüfung der angemeldeten Forderungen am<br />

19. Juli 2004. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie<br />

an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />

Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />

wird, die Art und der Entstehungsgrund sind zu bezeichnen.<br />

Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,<br />

haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2<br />

InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin<br />

haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,<br />

sondern an den Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).<br />

– Az. 36 IK 219/03.<br />

Amtsgericht Neukölln<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn<br />

Günter Lange, Siedlungsstraße 38, 13125 <strong>Berlin</strong> wird Termin<br />

zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt<br />

auf den 28. Mai 2004. Es wird das schriftliche Verfahren<br />

angeordnet. Hinweis: Die Anmeldeunterlagen können in der<br />

Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die<br />

Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten<br />

keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.<br />

– Az. 35 IK 67/00.<br />

<strong>Berlin</strong>, 28. April 2004<br />

Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mirko<br />

Dojahn wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins<br />

und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />

aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO). – Az. 35 D IK 4/02.<br />

<strong>Berlin</strong>, 13. April 2004<br />

Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />

In dem Insolvenzverfahren Jean Amelung, Am Steinberg 98 A,<br />

13086 <strong>Berlin</strong> wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins<br />

und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />

aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO). – Az. 35 IK 60/02.<br />

<strong>Berlin</strong>, 26. April 2004<br />

Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />

Über das Vermögen der Kerstin Zobel, Buschallee 99, 13088<br />

<strong>Berlin</strong> 1. wird heute, am 29. April 2004 um 17 Uhr das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet, weil die Schuldnerin zahlungsunfähig<br />

ist, §§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt: Herr Klaus<br />

Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee. 3. Insolvenzforderungen<br />

(§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder schriftlich bis<br />

zum 15. Juni 2004 anzumelden. 4. Es wird das schriftliche Verfahren<br />

angeordnet. Die Forderungen werden am 27. Juli 2004<br />

geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind,<br />

erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung.<br />

5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder<br />

unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen<br />

Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />

Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />

wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die<br />

Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den<br />

daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen, die<br />

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden auf-<br />

Gerichte<br />

gefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Treuhänder<br />

zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 35 E IK 88/02.<br />

<strong>Berlin</strong>, 29. April 2004<br />

Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />

Über das Vermögen des Andreas Krug, Walter-Friedrich-<br />

Straße 52, 13125 <strong>Berlin</strong> 1. wird heute, am 23. April 2004 um<br />

12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, weil der Schuldner<br />

zahlungsunfähig ist, §§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt:<br />

Herr Klaus Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee.<br />

3. Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder<br />

schriftlich bis zum 15. Juni 2004 anzumelden. 4. Es wird das<br />

schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am<br />

15. Juli 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt<br />

worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang<br />

der Prüfung. 5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem<br />

Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners beanspruchen.<br />

Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />

wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet<br />

für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen,<br />

die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden<br />

aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den<br />

Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 35 C IK 69/03.<br />

<strong>Berlin</strong>, 23. April 2004<br />

Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />

In Sachen über das Vemögen der Annette Assogba-Zandt, Gartenstraße<br />

13, 13088 <strong>Berlin</strong> wird heute, am 29. April 2004 um<br />

12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, weil die Schuldnerin<br />

zahlungsunfähig ist, §§ 16, 17 InsO. Zum Treuhänder wird bestellt:<br />

Herr Klaus Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee.<br />

Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder<br />

schriftlich bis zum 19. Juli 2004 anzumelden. Es wird das<br />

schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am<br />

31. August 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt<br />

worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über den<br />

Ausgang der Prüfung. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem<br />

Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />

sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />

Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />

wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />

sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />

Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet<br />

für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen,<br />

die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben,<br />

werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern<br />

an den Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).<br />

– Az. 35 C IK 21/04.<br />

<strong>Berlin</strong>, 29. April 2004<br />

Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />

Über das Vermögen des Thomas Strahl, Eschengraben 73,<br />

13189 <strong>Berlin</strong> 1. wird heute, am 26. April 2004 um 12 Uhr das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet, weil der Schuldner zahlungsunfähig<br />

ist, §§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt: Herr<br />

Klaus Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee. 3. Insolvenzforderungen<br />

(§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder schriftlich<br />

bis zum 1. Juli 2004 anzumelden. 4. Es wird das schriftliche<br />

Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am 19. August<br />

2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden<br />

sind, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang der<br />

Prüfung. 5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhän-<br />

ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004 � 2093

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