Amtsblatt - Rechtsanwaltskammer Berlin
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D. Liersch, Rheinstraße 11, 12159 <strong>Berlin</strong>. Das schriftliche Verfahren<br />
ist angeordnet. Dem Treuhänder sind die Zustellungen<br />
übertragen (§ 8 Abs. 3 InsO). Insolvenzforderungen (§§ 38, 39<br />
InsO) sind beim Treuhänder schriftlich bis zum 19. Juni 2004<br />
anzumelden. Prüfung der angemeldeten Forderungen am<br />
19. Juli 2004. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie<br />
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />
wird, die Art und der Entstehungsgrund sind zu bezeichnen.<br />
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,<br />
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2<br />
InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin<br />
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,<br />
sondern an den Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).<br />
– Az. 36 IK 219/03.<br />
Amtsgericht Neukölln<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn<br />
Günter Lange, Siedlungsstraße 38, 13125 <strong>Berlin</strong> wird Termin<br />
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt<br />
auf den 28. Mai 2004. Es wird das schriftliche Verfahren<br />
angeordnet. Hinweis: Die Anmeldeunterlagen können in der<br />
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die<br />
Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten<br />
keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.<br />
– Az. 35 IK 67/00.<br />
<strong>Berlin</strong>, 28. April 2004<br />
Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mirko<br />
Dojahn wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins<br />
und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />
aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO). – Az. 35 D IK 4/02.<br />
<strong>Berlin</strong>, 13. April 2004<br />
Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />
In dem Insolvenzverfahren Jean Amelung, Am Steinberg 98 A,<br />
13086 <strong>Berlin</strong> wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins<br />
und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung<br />
aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO). – Az. 35 IK 60/02.<br />
<strong>Berlin</strong>, 26. April 2004<br />
Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />
Über das Vermögen der Kerstin Zobel, Buschallee 99, 13088<br />
<strong>Berlin</strong> 1. wird heute, am 29. April 2004 um 17 Uhr das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet, weil die Schuldnerin zahlungsunfähig<br />
ist, §§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt: Herr Klaus<br />
Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee. 3. Insolvenzforderungen<br />
(§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder schriftlich bis<br />
zum 15. Juni 2004 anzumelden. 4. Es wird das schriftliche Verfahren<br />
angeordnet. Die Forderungen werden am 27. Juli 2004<br />
geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind,<br />
erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung.<br />
5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhänder<br />
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen<br />
Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die<br />
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den<br />
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen, die<br />
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden auf-<br />
Gerichte<br />
gefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Treuhänder<br />
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 35 E IK 88/02.<br />
<strong>Berlin</strong>, 29. April 2004<br />
Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />
Über das Vermögen des Andreas Krug, Walter-Friedrich-<br />
Straße 52, 13125 <strong>Berlin</strong> 1. wird heute, am 23. April 2004 um<br />
12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, weil der Schuldner<br />
zahlungsunfähig ist, §§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt:<br />
Herr Klaus Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee.<br />
3. Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder<br />
schriftlich bis zum 15. Juni 2004 anzumelden. 4. Es wird das<br />
schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am<br />
15. Juli 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt<br />
worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang<br />
der Prüfung. 5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem<br />
Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners beanspruchen.<br />
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet<br />
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen,<br />
die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden<br />
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den<br />
Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). – Az. 35 C IK 69/03.<br />
<strong>Berlin</strong>, 23. April 2004<br />
Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />
In Sachen über das Vemögen der Annette Assogba-Zandt, Gartenstraße<br />
13, 13088 <strong>Berlin</strong> wird heute, am 29. April 2004 um<br />
12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, weil die Schuldnerin<br />
zahlungsunfähig ist, §§ 16, 17 InsO. Zum Treuhänder wird bestellt:<br />
Herr Klaus Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee.<br />
Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder<br />
schriftlich bis zum 19. Juli 2004 anzumelden. Es wird das<br />
schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am<br />
31. August 2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt<br />
worden sind, erhalten keine Benachrichtigung über den<br />
Ausgang der Prüfung. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem<br />
Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte<br />
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen.<br />
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht<br />
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts<br />
sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.<br />
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet<br />
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 3 InsO). Personen,<br />
die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben,<br />
werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern<br />
an den Treuhänder zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).<br />
– Az. 35 C IK 21/04.<br />
<strong>Berlin</strong>, 29. April 2004<br />
Amtsgericht Pankow/Weißensee<br />
Über das Vermögen des Thomas Strahl, Eschengraben 73,<br />
13189 <strong>Berlin</strong> 1. wird heute, am 26. April 2004 um 12 Uhr das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet, weil der Schuldner zahlungsunfähig<br />
ist, §§ 16, 17 InsO. 2. Zum Treuhänder wird bestellt: Herr<br />
Klaus Sohn, Barkhausenstraße 75, 14612 Falkensee. 3. Insolvenzforderungen<br />
(§§ 38, 39 InsO) sind beim Treuhänder schriftlich<br />
bis zum 1. Juli 2004 anzumelden. 4. Es wird das schriftliche<br />
Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am 19. August<br />
2004 geprüft. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden<br />
sind, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang der<br />
Prüfung. 5. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Treuhän-<br />
ABl. Nr. 23 / 14. 05. 2004 � 2093